Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 108919
Eingetragen
22.6.2005
Branche
Be- und Verarbeitung von Naturwerksteinen und NatursteinenHerstellung von Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung von Steinen, Beton und sonstigen mineralischen StoffenAnbringen von Stuckaturen, Gipserei und Verputzerei
Gegenstand
Steinmetzen- und Steinbildhauerhandwerk sowie die Übernahme und Durchführung von Werksinstandhaltungen für Unternehmen aller Branchen und die damit zusammenhängenden Arbeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Stein
seit 14.11.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Andreas Stein
74388 Talheim, In den Hofwiesen 11
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Stein Form GmbH

Talheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

53.300,00


70.811,00

Sachanlagen


53.300,00


70.811,00

B. Umlaufvermögen


141.887,25


246.173,67

I. Vorräte


84.414,28

124.403,34

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände


56.176,61

120.768,11

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks


1.296,36


1.002,22

C. Rechnungsabgrenzungsposten


2.542,99


688,73

D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag


74.422,35

0,00

Summe Aktiva

272.152,59

317.673,40



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital


0,00


0,00

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Bilanzverlust


99.422,35

0,00

III. Bilanzgewinn

0,00


11.818,28

Nicht gedeckter Fehlbetrag


74.422,35


36.818,28

B. Rückstellungen

4.000,00


8.846,96

C. Verbindlichkeiten

268.152,59

272.008,16

Summe Passiva

272.152,59

317.673,40

ANHANG

für das Geschäftsjahr vom

1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010

- für Offenlegungszwecke -

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Stein Form GmbH wurde aufgrund der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches, des Steuerrechts, sowie der Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs.1 HGB.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Gegenstände des Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, sie wurden über die Nutzungsdauer planmäßig oder gegebenenfalls außerplanmäßig abgeschrieben. Die Abschreibungen wurden linear und degressiv nach den steuerlich zulässigen Sätzen vorgenommen. Von dem Übergang von der degressiven zu der linearen Abschreibung wurde Gebrauch gemacht, sobald die lineare Abschreibung auf die Restnutzungsdauer zu höheren Abschreibungsbeträgen führte als die degressive Abschreibungsmethode. Geringwertige Wirtschaftsgüter sind gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Wirtschaftsjahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt worden. Alternativ besteht ein Wahlrecht für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten zu bilden. Der Sammelposten aus Altjahren wurde entsprechend den Vorschriften nach § 6 Abs. 2a EStG weiter abgeschrieben. In der BilMoG-Anpassungsbilanz werden die bisherigen Werte fortgeführt und entsprechend der alten Rechtslage aufgelöst.

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Stichtagswerten. Herstellungskosten umfassen die Einzelkosten und die notwendigen Gemeinkosten.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert ausgewiesen.

Bank- und Kassenguthaben entsprechen den Nominalwerten.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt.

Alle übrigen Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Das Eigenkapital wird entsprechend dem Gesellschaftsvertrag bilanziert.

Soweit der Jahresabschluss Posten enthält, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten, ist eine Umrechnung in Euro auf der Basis des amtlich festgelegten Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag erfolgt.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet ausschließlich die Periodenabgrenzung laufender Aufwendungen.

Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr liegen nicht vor.

Die Beträge von Posten der Bilanz oder GuV mit denen des vorangegangenen Geschäftsjahres sind vergleichbar.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel dargestellt, der nicht offengelegt wird.

Die Abschreibungen für Sachanlagen betragen 17.376,00 EUR.

Die Forderungen der sonstigen Vermögensgegenstände sind - wie im Vorjahr - innerhalb eines Jahres fällig.

Die Verbindlichkeiten belaufen sich zum 31.12.2010 auf insgesamt 268.152,59 EUR davon betragen die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 148.202,24 EUR und über 5 Jahre 50.685,63 EUR.

Gegenüber Gesellschafter bestehen - gesondert ausgewiesene - Verbindlichkeiten von insgesamt 12.340,12 EUR. Im Vorjahr wurden die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter ebenso bei den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Der Bilanzverlust beträgt 99.422,35 EUR

- davon entfällt auf den Jahresfehlbetrag 111.240,63 EUR

- davon entfällt auf den Gewinntvortrag 11.818,28 EUR

Das Ergebnis wird vorgetragen.

4. Sonstige Angaben

Die Gesellschaft ist buchmäßig überschuldet. Dies bedeutet jedoch nicht, dass auch eine Überschuldung im insolvenzrechtl. Sinne vorliegt. Eine Prüfung dahingehend kann nur im Rahmen einer gesonderten Überschuldungsprüfung erfolgen, für die andere Bewertungsgrundsätze als für die HaBi gelten. Auf Vorschriften der §§ 64, 71, 84 GmbHG und §§ 283 ff StBG wurde die Geschäftsleitung hingewiesen.

Organe der Gesellschaft

Geschäftsführer:

Andreas Stein, Kaufmann

 

Talheim, 16. Dezember 2011

Stein Form GmbH

Andreas Stein, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 10.10.2011

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