ETAPART
AG
Rottenburg
am Neckar
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
487.141,53 |
446.828,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
17.267,00 |
30.539,00 |
| II.
Sachanlagen |
469.374,53 |
415.789,00 |
| III.
Finanzanlagen |
500,00 |
500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.884.032,59 |
2.324.057,43 |
| I.
Vorräte |
927.370,00 |
931.552,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
977.572,14 |
974.626,85 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
18.245,42 |
22.478,05 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
979.090,45 |
417.878,58 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
26.703,00 |
15.928,00 |
| Aktiva |
3.397.877,12 |
2.786.813,43 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.472.725,26 |
942.054,29 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
10.000,00 |
10.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
1.362.725,26 |
832.054,29 |
| davon
Gewinnvortrag |
832.054,29 |
1.103.860,14 |
| B.
Rückstellungen |
1.201.538,23 |
1.127.262,57 |
| C.
Verbindlichkeiten |
723.613,63 |
717.496,57 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
702.881,71 |
682.594,08 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
20.731,92 |
34.902,49 |
| Passiva |
3.397.877,12 |
2.786.813,43 |
Anhang
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN
Die ETAPART AG hat ihren Sitz in Rottenburg am
Neckar. Sie ist im Handelsregister HRB des Amtsgerichts
Stuttgart unter der Nummer 390534 eingetragen.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
BILANZIERUNGSMETHODEN
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Die auf den Jahresabschluss angewandten
Ansatzmethoden sind beibehalten worden (§ 246 Abs. 3
Satz 1 HGB).
BEWERTUNGSMETHODEN
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Bewertungsmethoden sind, mit Ausnahme der Berechnung des
durchschnittlichen Marktzinssatzes für die Abzinsung
der Pensionsrückstellungen, beibehalten worden.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt.
Bei der Bemessung der planmäßigen
Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen
Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen
Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde
ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode
mit Sätzen zwischen 6,67 % und 33,33 %
Gebrauch gemacht.
Vermögensgegenstände im Einzelwert bis
800,00 EUR werden im Zugangsjahr entsprechend § 6 Abs.
2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und
gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt.
Die Leistungsforderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche
Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das
allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende
Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgte
entsprechend den Vorschriften des § 253 Abs. 2 HGB.
Die Höhe der Pensionsrückstellung ergibt sich aus
einem versicherungsmathematischen Gutachten.
Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
ANGABEN ZUR BILANZ
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Nahezu sämtliche Forderungen haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Lediglich
Kautionsforderungen in Höhe von 6.465,55 EUR haben
eine unbestimmte Laufzeit.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Der Gewinnvortrag beträgt 832.054,29 EUR (Vj
1.103.860,14 EUR).
Pensionsrückstellungen
Den Pensionsrückstellungen liegen
versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der
"Richttafeln 2005G" (Prof. Dr. Klaus Heubeck) zugrunde.
Verpflichtungen aus Pensionsanwartschaften werden mittels
Teilwertverfahren angesetzt. Eine Anpassung der laufenden
Renten ist nicht vereinbart; Rentensteigerungen sind daher
nicht berücksichtigt. Ab 01.01.2017 wurde die
zukünftige Dynamisierung der Renten aufgehoben, was zu
einer entsprechenden Auflösung der
Pensionsrückstellung führte.
Für die Abzinsung der
Pensionsrückstellungen wurde ein Zinssatz von 1,82 %
zugrunde gelegt. Dieser beruht auf einem
Rechnungszinsfuß gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV),
berechnet aus dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn Geschäftsjahre (bisher sieben).
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der
Rückstellungen für Altersvorsorgeverpflichtungen
nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes
aus den vergangenen zehn Jahren und dem Ansatz der
Rückstellungen nach Maßgabe des
durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen
sieben Geschäftsjahren beträgt 13.105 EUR. Der
Unterschiedsbetrag unterliegt der Ausschüttungssperre
nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB.
Zur Rückdeckung der Ansprüche aus den
Altersvorsorgeverpflichtungen führt die Gesellschaft
Wertpapierdepots. Diese sind ist zur Absicherung an die
Pensionsberechtigten abgetreten. Die Voraussetzungen des
§ 7e Abs. 2 SGB IV liegen vor. Daher waren die
Wertpapierdepots in Höhe von insgesamt
659.740,50 EUR nach § 246 Abs. 2 HGB mit den
Pensionsverpflichtungen zu saldieren.
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
HAFTUNGSVERHÄLTNISSE
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen in Höhe von 271.636,62 EUR.
Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen
folgende Sachverhalte:
sonstige finanzielle Verpflichtungen
|
Betrag/EUR
|
aus Miet- und
Leasingverträgen
|
213.149,88
|
aus Altersversorgung
|
58.486,74
|
Summe
|
271.636,62
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ANGABEN ZUR G.U.V.
Außergewöhnliche Erträge und
Aufwendungen
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden
Erträge aus Zuschreibungen auf Wertpapiere in
Höhe von 47.143,67 EUR vorgenommen.
SONSTIGE ANGABEN
Arbeitnehmer
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren
durchschnittlich 54 Arbeitnehmer beschäftigt.
Unterzeichnung des Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2023
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.09.2024
festgestellt.
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