MONFIN lease GmbH
Höniger Straße 11, 73577 Ruppertshofen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Domenico Montanaro seit 24.7.2012 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (5)
| Name | Anteil |
|---|---|
Giovanni Rizzo | 60.00% |
M****** S**** | 20.00% |
P**** G******** | 10.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
5 Gesellschafter
GmbH-Struktur
4 von 5 angezeigt
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MONFIN lease GmbHRuppertshofenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BILANZ
ANHANGzum 31.12.2012 der Firma MONFIN lease GmbH i.I. Höniger Straße 11-13, 73577 Ruppertshofen A. Allgemeine Angaben Die MONFIN lease GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Die Gesellschaft betreibt Leasinggeschäfte i. S. d. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG und ist somit Finanzdienstleistungsinstitut. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften der für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 340 ff. HGB), den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes sowie der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufgestellt. Die Grundsätze der Rechnungslegung nach Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden bei der Erstellung des Jahresabschlusses beachtet. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den vorgeschriebenen Formblättern für die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV). Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Der Jahresabschluss vermittelt kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, da insbesondere Geschäftsvorfälle, die das Ausland betreffen, nicht vollständig abgebildet werden konnten. Die Gesellschaft hat keinen Lagebericht aufgestellt. Mit Beschluss des Amtsgerichts Aalen vom 07.05.2013 wurde über das Vermögen der MONFIN lease GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Michael Pluta, Ulm, ernannt. B. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Auf die Unzulänglichkeiten wurde in den allgemeinen Angaben hingewiesen. Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Ausnahme bildet der durch die Modernisierung des Handelsrechts (BilMoG) neu eingeführte § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Zum Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung war die Erlaubnis, Leasinggeschäfte zu betreiben, durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bereits entzogen, daher konnte die Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit nicht mehr angenommen werden. Für die Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden gelten die allgemeinen Bewertungsgrundsätze des § 255 Abs. 1 HGB nicht mehr. Die Wertansätze bemessen sich daher anhand der Liquidationswerte, da zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses der Geschäftsbetrieb bereits eingestellt war. Die bisher üblichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden insoweit gegenüber dem Vorjahr geändert. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Bei der Bewertung ist das Vorsichtsprinzip zu Grunde gelegt worden. Alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen vorhersehbaren Risiken und Verluste wurden berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Bei den Gewinnen wurde das Realisationsprinzip angewendet. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der ent-sprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden. Unzulänglichkeiten der Vorjahre wurden in Teilbereichen nachgeholt. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: Forderungen an Kreditinstitute wurden zum Nennwert bilanziert. Forderungen an Kunden wurden zu Anschaffungskosten abzüglich Wertberichtigungen bewertet. Auf den latent gefährdeten Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und außerplanmäßig zum Liquidationswert abgeschrieben. Das Leasingvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Darüber hinaus wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf den Liquidationswert vorgenommen. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Darüber hinaus wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf den Liquidationswert vorgenommen. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Darüber hinaus wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf den Liquidationswert vorgenommen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Mit der Unternehmenssteuerreform ändern sich ab 2008 die Regeln für geringwertige Wirtschaftsgüter in der Steuerbilanz. Nur selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-, Herstellungskosten oder einem Einlagewert von maximal 150,00 Euro netto dürfen noch sofort abgeschrieben werden. Vermögensgegenstände von mehr als 150,00 Euro und höchstens 1.000,00 Euro ohne Umsatzsteuer müssen in einem Sammelposten eingestellt und zwingend über fünf Jahre abgeschrieben werden - auch wenn die Gegenstände vorher aus dem Betrieb ausscheiden (§ 6 Abs. 2a EStG). Durch Ausübung des Wahlrechtes ab 2010 wurden bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410,00 Euro im Jahr der Anschaffung aktiviert und gleichzeitig in voller Höhe abgeschrieben. Sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag bzw. den Anschaffungskosten bzw. dem Zeitwert bilanziert. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstige Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. C. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Brutto-Anlagenspiegel Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Im Sachanlagevermögen sind die nachfolgenden Posten enthalten, die ausschließlich als Leasinggegenstände vermietet sind. Nach den Anforderungen des RechKredV sind diese Vermögenswerte gesondert in der Bilanz als Vermietungsvermögen anzugeben.
Geschäftsjahresabschreibung Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. In den Abschreibungen sind neben den planmäßigen auch die außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen enthalten. Diese resultieren im Wesentlichen aus der Anpassung an die Liquidationswerte. Forderungen an Kreditinstitute Die Forderungen an Kreditinstitute sind ausnahmslos täglich fällig.
Sonstige Vermögensgegenstände Unter den sonstigen Vermögensgegenständen wurden im Wesentlichen folgende Beträge erfasst:
Leasingeinnahmen
Die Abgrenzung dient der periodengerechten Gewinnermittlung. Die Beträge haben Forderungscharakter. Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden die im Voraus gezahlten Kfz-Steuern bilanziert. Rechnungsabgrenzungsposten Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten anteilig auf das Folgejahr entfallende bezahlte Kfz-Steuern. Latente Steuern Ein Posten für passive latente Steuern war nach den Regelungen der §§ 285 Abs. 1 und 288 Abs. 1 und 2 HGB nicht auszuweisen. Angabe zu Verbindlichkeiten
Es liegen Forderungsabtretungen und Sicherungsübereignungen vor. Rückstellungen In den anderen Rückstellungen sind Rückstellungen für der Höhe nach noch ungewisse Verpflichtungen gegenüber ausländischen Kreditgebern in Höhe von TEUR 1.300, der Höhe nach ungewisse Verpflichtungen zu angemeldeten Forderungen sowie Aufwendungen für die Erstellung von Jahresabschlüssen in Höhe von TEUR 23,1 enthalten. Nachrangige Verbindlichkeiten Die nachrangigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 1.483,1 bestehen gegenüber zwei Gesellschaftern. Erläuterung der außerordentlichen Erträge Beim ausgewiesenen Betrag der außerordentlichen Erträge handelt es sich im Wesentlichen um ausgebuchte Verbindlichkeiten aus der Anpassung an die Höhe der Forderungsanmeldungen sowie um erhaltene Anzahlungen aus Vorjahren. Erläuterung der außerordentlichen Aufwendungen Beim ausgewiesenen Betrag der außerordentlichen Aufwendungen handelt es sich im Wesentlichen um Aufwendungen aus der Anpassung von Verbindlichkeiten an die Höhe der Forderungsanmeldungen gegenüber Emilia Romagna Factor s.p.a., Italien, sowie um Zuführungen zu Rückstellungen für der Höhe nach noch ungewisse Verpflichtungen zu angemeldeten Forderungen. Vorschlag zur Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung bzw. der Insolvenzverwalter schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresfehlbetrag beträgt Euro 3.736.302,29 und wird auf neue Rechnung vorgetragen. D. Sonstige Angaben Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Domenico Montanaro (ab 17.07.2012) Ab dem Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung am 23.11.2012 waren Verfügungen des Geschäftsführers über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam. Vergütungen der Geschäftsführer Eine Vergütung für die geleisteten Tätigkeiten im Berichtsjahr wurde nicht gewährt. Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge, die den Geschäftsführern zuzurechnen sind. Anzahl der Arbeitnehmer Im Jahresdurchschnitt 2012 wurde bei der MONFIN lease GmbH 1 Mitarbeiterin (Vorjahr: 1 Mitarbeiterin) beschäftigt. _____________________________ Michael Pluta Rechtsanwalt Vereidigter Buchprüfer Fachanwalt für Insolvenzrecht -Insolvenzverwalter- WEITERE DATENDer Jahresabschluss wurde vor Feststellung veröffentlicht.
Ulm, den 16. Dezember 2014 gez. Michael Pluta als Insolvenzverwalter |
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