Team Back GmbHLiquidiert

41372 Niederkrüchten, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Moenchengladbach HRB 18808
Eingetragen
11.1.2005
Branche
Großhandel mit Zucker, Süßwaren und BackwarenGroßhandel mit Mehl und GetreideproduktenGroßhandel mit Fleisch und Fleischwaren
Gegenstand
der Handel mit und Vertrieb von Backwarenerzeugnissen, insbesondere aus dem Tiefkühlbereich.

Historie

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Management

NameRolle
Frank Büttgenbach
seit 16.5.2019
Prokura
Nikolaus März
seit 16.5.2019
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Team Back GmbH

Niederkrüchten (vormals: Dörentrup)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

BILANZ



AKTIVA

Gesamtjahr/Stand
EUR

Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

19.982,00

18.301,00

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

4.249,00

6.565,00

II. Sachanlagen

15.733,00

11.736,00

B. Umlaufvermögen

1.326.904,98

1.454.715,39

I. Vorräte

417.021,47

522.442,40

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

761.717,20

834.811,14

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

148.166,31

97.461,85

C. Rechnungsabgrenzungsposten

2.875,17

2.832,75

D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

801.682,28

0,00

Summe Aktiva

2.151.444,43

1.475.849,14



PASSIVA

Gesamtjahr/Stand
EUR

Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

0,00

232.035,25

I. Gezeichnetes Kapital

200.000,00

200.000,00

II. Gewinnvortrag / i. Vj. Verlustvortrag

32.035,25

-48.008,09

III. Jahresfehlbetrag / i. Vj. Jahresüberschuss

-1.033.717,53

80.043,34

IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

801.682,28

0,00

B. Rückstellungen

327.105,51

92.708,08

C. Verbindlichkeiten

1.824.338,92

1.151.105,81

Summe Passiva

2.151.444,43

1.475.849,14

ANHANG

1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Team Back GmbH hat ihren Sitz in Niederkrüchten. Sie ist im Handelsregister beim Amtsgericht Mönchengladbach unter der Nummer HR B 18808 eingetragen.

2. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung und wurden grundsätzlich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Die Grundsätze der Einzelbewertung und der Unternehmensfortführung, das Vorsichtsprinzip und der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit wurden beachtet.

Von den Vereinfachungsregeln des § 288 Abs. 1 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.

3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschluss-stichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unveränderten, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten abzüglich, soweit sie der Abnutzung unterlagen, planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00) wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.

Das Vorratsvermögen wurde im Rahmen der Stichtagsinventur aufgenommen. Die Bewertung erfolgte zu Anschaffungskosten. Sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, wurden die Vorräte auf den niedrigeren Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Forderungen sowie die Sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag angesetzt.

Der Ansatz des Kassenbestandes und die Guthaben bei Kreditinstituten erfolgten zum Nominalwert.

Die Rechnungsabgrenzungsposten sind mit dem Nennwert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital ist ebenfalls zum Nennwert bilanziert.

Allen am Abschlussstichtag bestehenden sonstigen Risiken, soweit sie bei der Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren, ist durch Bildung ausreichender Rückstellungen Rechnung getragen. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Bilanzierungswahlrechte für Rückstellungen wurden nicht wahrgenommen. § 253 Abs. 2 HGB war nicht anzuwenden.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

4. Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben bis auf TEUR 19 allesamt Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr.

Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse

Es bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von TEUR 1.774 (i. Vj. TEUR 1.069). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von größer einem Jahr (bis zu fünf Jahren) bestehen in Höhe von TEUR 50 (i. Vj. TEUR 82). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen, wie im Vorjahr, keine

Neben den vorgenannten Verbindlichkeiten bestehen zum Abschlussstichtag keine weiteren Haftungsverhältnisse.

5. Sonstige Angaben

Mitarbeiterzahl

Im Geschäftsjahr 2018 waren durchschnittlich 6 Mitarbeiter angestellt.

 

Niederkrüchten, den 20. Dezember 2019

gez. Nikolaus März, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 23. Dezember 2019

Nachrichten & Medien

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