West BidCo GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Paul Robert Tripp seit 19.5.2026 | Geschäftsführer |
David Alexander De Camp seit 18.11.2024 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
CHG PPC Parent LLC | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
6 Gesellschafter
GmbH-Struktur
5 von 6 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Wback GmbH (vormals: Wback Holding GmbH)BönenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.03.2019BilanzAKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Wback GmbH (vormals Wback Holding GmbH), Bönen (Amtsgericht Hamm, HRB Nr. 8104), wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für mittelgroße Kapitalgesellschaften und des GmbHG aufgestellt. Die Wback GmbH (Amtsgericht Hamm, HRB 7907) ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.8.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.8.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.8.2019 auf die Wback Holding GmbH in Bönen (Amtsgericht Hamm, HRB 8104) verschmolzen. Die Verschmelzung ist am 27.09.2019 in das Handelsregister eingetragen worden. Ebenfalls mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.8.2019 wurde die Umfirmierung von Wback Holding GmbH in Wback GmbH beschlossen und am 8.10.2019 in das Handelsregister eingetragen. Der Verschmelzung wird die Bilanz der übertragenden Rechtsträgerin zum 31.12.2018 als Schlussbilanz zugrunde gelegt. Die Übernahme des Vermögens der übertragenden Rechtsträgerin erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zum 1. Januar 2019, 0:00 Uhr. Die übernehmende Rechtsträgerin wird die in der Schlussbilanz von der übertragenden Rechtsträgerin angesetzten Werte der übergehenden Aktiva und Passiva in ihrer Rechnungslegung fortführen. Der im Rahmen der Verschmelzung durch Aufnahme verbliebene positive Differenzbetrag zwischen dem Buchwert der untergehenden Anteile und dem Buchwert des übernommenen Reinvermögens in Höhe von EUR 8.149.867,69 ist erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung als Verschmelzungsgewinn erfasst worden. Die Gesellschaft hat mit Gesellschafterbeschluss vom 14.3.2019 ihr Geschäftsjahr auf ein abweichendes Wirtschaftsjahr vom 1.4. bis zum 31.3. des Folgejahres umgestellt, für die Zeit vom 1.1.2019 bis zum 31.3.2019 ergibt sich ein Rumpfgeschäftsjahr. Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB auf. Die Gliederung der Bilanz entspricht dem handelsrechtlichen Gliederungsschema des § 266 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren des § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt worden. Die nach den gesetzlichen Vorschriften anzubringenden Vermerke sind aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit im Anhang aufgeführt. Aufgrund der Verschmelzung und der Umstellung des Geschäftsjahres sind die Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zum vorhergehenden Geschäftsjahr nicht vergleichbar. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze a. Anlagevermögen Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und über eine Nutzungsdauer von drei bis zehn Jahren linear abgeschrieben. Ein im Rahmen der Verschmelzung durch Aufnahme in 2013 verbliebener positiver Unterschiedsbetrag ist als Geschäfts- oder Firmenwert nach § 246 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. Satz 1 HGB wie ein zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstand zu aktivieren und planmäßig über seine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Aufgrund der langjährigen Geschäftsbeziehungen der wesentlichen Kunden wird von einer zehnjährigen Nutzungsdauer ausgegangen. Grundlage der Bewertung des Sachanlagevermögens sind die Anschaffungskosten, von denen planmäßige, lineare Abschreibungen vorgenommen wurden. Die Bauten auf fremden Grundstücken werden mit einer Nutzungsdauer von neunzehn bis zwanzig Jahren, die technischen Anlagen und Maschinen mit einer Nutzungsdauer von drei bis acht Jahren und die anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung werden mit einer Nutzungsdauer von drei bis fünfundzwanzig Jahren abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und ihr Abgang unterstellt. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. b. Vorräte Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert. Die fertigen Erzeugnisse sind auf der Grundlage der Herstellungskosten unter Berücksichtigung zulässiger Material- und Fertigungsgemeinkosten bewertet worden, Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h. es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten vorgenommen. c. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und liquide Mittel Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennbetrag bewertet. Soweit erforderlich, sind individuelle Ausfallrisiken durch allgemeine Kredit- und Zinsrisiken durch Pauschalwertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen berücksichtigt worden. d. Rechnungsabgrenzungsposten Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEUR 1.533 werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, welche Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEUR 18 beinhalten erhaltene Zahlungen für Leistungen, die das Unternehmen erst nach dem Abschlussstichtag erbringt. e. Rückstellungen Die Rückstellungen werden für alle erkennbaren ungewissen Verpflichtungen gebildet. Dabei wird vorsichtig bewertet und alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste berücksichtigt. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden soweit erforderlich bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags (in Höhe der allgemeinen Inflationsrate) berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden nach § 253 Abs. 2 HGB auf den Abschlussstichtag abgezinst. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrags wird pauschal der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz, der sich aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ergibt, verwendet. f. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. 3. Angaben zur Bilanz a. Anlagevermögen Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagegegenstände ergibt sich aus dem dem Anhang als Anlage beigefügten Anlagenspiegel. Die im Rahmen der Verschmelzung übernommenen Vermögensgegenstände sind mit den historischen Anschaffungskosten und den bis zum Umwandlungsstichtag kumulierten Abschreibungen in den Anlagespiegel in einer gesonderten Spalte übernommen worden. Eine vorherige Verschmelzung durch Aufnahme in 2013 erfolgte ebenfalls steuerlich zu Buchwerten. Aufgrund des Residualcharakters des Geschäfts- oder Firmenwerts ist von der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht worden, im Rahmen der Gesamtdifferenzbetrachtung bei der Ermittlung latenter Steuern eine temporäre Differenz zwischen dem handelsrechtlichen und dem steuerlichen Wertansatz des Geschäfts- oder Firmenwerts unberücksichtigt zu lassen. b. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr Restlaufzeiten unter einem Jahr. c. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen im Wesentlichen personalbezogene Verpflichtungen aus rückständigen Urlaubstagen (TEUR 237) und Überstunden (TEUR 170) sowie Gratifikationen, Prämien und Tantiemen (TEUR 221), ausstehende Rechnungen (TEUR 321) sowie die internen und externen Jahresabschlusskosten (TEUR 122). Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr erfolgt keine Abzinsung. Für die Bewertung der sonstigen langfristigen Rückstellung für Aufbewahrungskosten i.H.v. TEUR 41 wurde das Beibehaltungswahlrecht des Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB in Anspruch genommen, der Betrag der Überdeckung beläuft sich auf TEUR 1. d. Verbindlichkeiten Die Fristigkeiten der ausgewiesenen Verbindlichkeiten zum 31. März 2019 ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht:
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen umfassen solche gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 22.053 und betreffen Darlehnsverbindlichkeiten. Die Vorjahreszahlen der ausgewiesenen Verbindlichkeiten ergeben sich wie folgt:
Sämtliche Verbindlichkeiten sind unbesichert. e. sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus langfristigen Leasingverträgen resultieren Verpflichtungen in Höhe von insgesamt rd. TEUR 7.474. Des Weiteren bestehen jährliche Verpflichtungen aus der Anmietung von Grundstücksflächen in Bönen und Leipheim in Höhe von TEUR 1.863 p.a. bzw. TEUR 650 p.a. bei einer Restlaufzeit bis 31. Dezember 2028. Zum 31. März 2019 bestehen somit sonstige finanzielle Verpflichtungen für Mietverträge in Höhe von insgesamt TEUR 24.501. Darüber hinaus besteht ein Bestellobligo für Rohstofflieferungen im geschäftsüblichen Umfang. 4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung a. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse teilen sich wie folgt auf:
b. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten außergewöhnliche Erträge aus der Verschmelzung in Höhe von TEUR 8.150. 5. Sonstige Angaben a. Anzahl der Arbeitnehmer Die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter belief sich auf 243 (Vj. 0). Dabei entfielen auf Angestellte 50 (Vj. 0) und auf Arbeiter 193 (Vj. 0). b. Gesellschaftsorgane Als Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr bestellt:
Die Geschäftsführer sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Bezüglich der Angabe zu den Geschäftsführungsbezügen wird von der Regelung gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Gemäß Gesellschaftsvertrag hat die Gesellschaft einen Beirat. Diesem gehörten zu Beginn des Rumpfgeschäftsjahres an:
Im Zusammenhang mit dem Gesellschafterwechsel wurde der Beirat aufgelöst. Nach Januar 2019 hat er keine Aufgaben mehr wahrgenommen. c. Konzernabschluss Der Kreis der verbundenen Unternehmen der Wback Holding GmbH (seit dem 8. Oktober 2019 Wback GmbH) umfasst das oberste Mutterunternehmen, die CHG PPC Intermediate II, San Antonio / USA, und sämtliche Tochterunternehmen dieses Mutterunternehmens (größter Konsolidierungskreis). Der Konzernabschluss, in den die Gesellschaft einbezogen wird, ist am Sitz der Muttergesellschaft erhältlich. Die Wback Holding GmbH (seit dem 8. Oktober 2019 Wback GmbH) wird ebenfalls in den Konzernabschluss der West BidCo GmbH, München, einbezogen (kleinster Kreis von Unternehmen). Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger offengelegt. d. Abschlussprüferhonorar Das Honorar des Abschlussprüfers belief sich im Rumpfgeschäftsjahr auf TEUR 50 für Abschlussprüfungsleistungen. e. Nachtragsbericht Der Anstellungsvertrag mit dem Geschäftsführer Herrn Matthias Geißler wurde zum 30.06.2019 aufgelöst. Mit der West BidCo GmbH, München, (Amtsgericht München HRB 244652) als herrschendem Unternehmen ist am 02.03.2020 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen worden. Seit Januar 2020 breitet sich in Europa das sogenannte Coronavirus aus. Vor diesem Hintergrund wurden im März 2020 die Schließung der Restaurants der Systemgastronomie in den meisten Ländern der Absatzmärkte der Wback Holding GmbH (seit dem 8. Oktober 2019 Wback GmbH) von den Landesregierungen angeordnet. Hierdurch entstehen grundsätzlich zahlungswirksame Verluste, welche die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2020/ 2021 belasten werden. Die konkrete Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Geschäftsjahr 2020/2021 ist zurzeit noch nicht hinreichend verlässlich prognostizierbar, im Übrigen wird auf den Prognosebericht und den Risikobericht im Lagebericht verwiesen. f. Ergebnisverwendung Es wird vorgeschlagen, den Überschuss des Rumpfgeschäftsjahres in Höhe von TEUR 8.888 auf neue Rechnung vorzutragen.
Bönen, 24. Juni 2020 Wback GmbH Geschäftsführung Dr. Uwe Bretschneider Entwicklung des Anlagevermögens vom 1.1.2019 bis 31.3.2019
Lagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. März 2019I. Grundlagen des Unternehmens Geschäftsmodell des Unternehmens Die Wback GmbH, Bönen, (Amtsgericht Hamm, HRB 7907) ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.8.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.8.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.8.2019 auf die Wback Holding GmbH in Bönen (Amtsgericht Hamm, HRB 8104) verschmolzen. Die Verschmelzung ist am 27.9.2019 und die Umfirmierung von Wback Holding GmbH in Wback GmbH am 8.10.2019 in das Handelsregister eingetragen worden. Die Gesellschafterversammlung vom 14.3.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr) beschlossen. Das Geschäftsjahr wird in Zukunft am 1. April eines Jahres beginnen und mit dem 31. März des Folgejahres enden. Der Zeitraum 1.1.2019 bis 31.3.2019 stellt somit ein Rumpfgeschäftsjahr dar. Die Wback Holding GmbH (seit dem 8. Oktober 2019 Wback GmbH), Bönen, ist Produzent von Softbrötchen, die auch als Hamburger Buns und Hot Dogs bezeichnet werden. Wir sind eine der modernsten Industriebäckereien mit hochtechnisierten Anlagen, die einen voll automatisierten Produktionsprozess erlauben. Wir betreiben Produktionsstätten in Bönen und Leipheim. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung erachten wir als gut, insbesondere in unseren Hauptabsatzgebieten Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die branchenbezogenen Rahmenbedingungen sind geprägt durch hohe Rohstoff- und höhere Energiekosten bei geringer Wettbewerberzahl. Dem Preisdruck auf der Kundenseite begegnen wir durch Zuverlässigkeit, Liefertreue und Qualität. 2. Geschäftsverlauf Aufgrund der Verschmelzung und der Umstellung des Geschäftsjahres sind die Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zum vorhergehenden Geschäftsjahr nicht vergleichbar. Die angegebenen Vergleichszahlen für den Zeitraum 1.1. bis 31.3.2018 beziehen sich, sofern nichts anderes angegeben ist, auf die Wback GmbH (Amtsgericht Hamm, HRB 7907). Das Rumpfgeschäftsjahr unserer Gesellschaft war von einer sehr guten Auslastung geprägt. Das Rumpfjahresergebnis zum 31.3.2019 beträgt TEUR 8.888. Das um den Verschmelzungsgewinn von TEUR 8.150 bereinigte Ergebnis beträgt TEUR 738 gegenüber TEUR 216 für den Zeitraum 1.1. bis 31.3.2018. Wir konnten unsere Marktposition im Rumpfgeschäftsjahr zum 31.3.2019 gegenüber dem Vergleichszeitraum 1.1. bis 31.3.2018 nicht weiter ausbauen, die Absatzmenge ist um 4,2% zum Vergleichszeitraum 1.1. bis 31.3.2018 gesunken. Das um den Verschmelzungsgewinn bereinigte EBITDA beläuft sich auf TEUR 3.728 und die bereinigte Umsatzrendite (Jahresüberschuss [ohne Verschmelzungsgewinn]/Umsatzerlöse) beträgt 4,2%. Unsere Kunden kommen aus den Bereichen Systemgastronomie, Lebensmitteleinzelhandel im In- und Ausland, Großverbraucher und weiterverarbeitende Industrie. Der Rohstoffmarkt war steigend und teilweise mit hohen Preissteigerungen belegt. Wir haben unsere Strategie, langfristige Rohstoffeinkaufskontrakte einzugehen nicht geändert, um unseren Kunden Preissicherheit, bzw. Preisstabilität garantieren zu können. Die Wback Holding GmbH (seit dem 8. Oktober 2019 Wback GmbH) hat im Rumpfgeschäftsjahr 1.1. bis 31.3.2019 Investitionen und Instandhaltungsmaßnahmen an beiden Standorten vorgenommen, um das Qualitätsniveau halten zu können. Unsere Produktionslinien waren von einer guten Auslastung im Schichtbetrieb geprägt. Unsere Geschäftspolitik, höchste Qualität termingetreu zu liefern, sehen wir anhand unserer positiven Geschäftsentwicklung als bestätigt. Dieser Qualitätsstandard wird durch den International Food Standard (IFS), dessen Re-Zertifizierungen im Jahr 2018 in beiden Werken bei unangemeldeten Audits bestanden wurden, eindrucksvoll untermauert. An beiden Standorten Bönen und Leipheim standen Re-Zertifizierungen im Jahr 2019 an, die nach dem International Food Standard jährlich durchgeführt werden müssen. (Der IFS wurde 2003 von Vertretern des europäischen Lebensmitteleinzelhandels definiert und dient der Überprüfung und Zertifizierung von Systemen zum Sicherstellen der Lebensmittelsicherheit und der Qualität bei der Produktion von Lebensmitteln.) 3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Aufgrund der Verschmelzung und der Änderung des Geschäftsjahres sind die Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zum vorhergehenden Geschäftsjahr nicht vergleichbar. Für die Beschreibung der Ertragslage des Rumpfgeschäftsjahres 1.1. bis 31.3.2019 ist der Vergleichszeitraum 1.1. bis 31.3.2018 des übertragenden Rechtsträgers (Wback GmbH) herangezogen worden. Im Übrigen wird auf die Zusammensetzung der Posten sowie auf Verhältniszahlen eingegangen. a) Ertragslage Im Rumpfgeschäftsjahr 1.1. bis 31.3.2019 haben sich die Umsatzerlöse geringfügig um TEUR 215 (1,2%) auf TEUR 17.567 zum Vergleichszeitraum 1.1. bis 31.3.2018 verringert. Das um den Verschmelzungsgewinn bereinigte Rohergebnis hat sich um um 2,1% auf TEUR 11.128 verringert. Die Personalkosten stiegen um 9,5% auf Grund einer gestiegenen Mitarbeiterzahl und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verringerten sich um 1,3% im Wesentlichen durch verminderte Reparatur- und Leasingaufwendungen. Abschreibungen haben sich planmäßig um TEUR 74 erhöht auf Grund des Rückkaufes zuvor geleaster Produktionsanlagen. b) Finanzlage Unsere Liquidität war im abgelaufenen Rumpfgeschäftsjahr stets gesichert. Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit belief sich auf TEUR 177. Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit betrugen TEUR 273, Mittelabflüsse aus der Finanzierungstätigkeit betrugen TEUR 8.024, die i.W. aus der Tilgung der Verbindlichkeiten der Altgesellschafter resultierten. Die verschmelzungsbedingte Änderung des Finanzmittelfonds beträgt durch den Übertrag des Finanzmittelbestandes der Wback GmbH in die Wback Holding GmbH TEUR 12.705. c) Vermögenslage Das Gesamtvermögen der Wback Holding GmbH (seit dem 8. Oktober 2019 Wback GmbH) beträgt TEUR 46.939, das mittel- und langfristig gebundene Vermögen TEUR 27.593, darin enthalten mit TEUR 25.220 der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert aus der in 2013 erfolgten Verschmelzung. Das kurzfristige Vermögen beläuft sich auf TEUR 17.813. Das Eigenkapital der Wback Holding GmbH (seit dem 8. Oktober 2019 Wback GmbH) beträgt zum 31.3.2019 TEUR 19.872. Dies entspricht 42,3% der Bilanzsumme. Die Rückstellungen betragen TEUR 1.217 und betreffen maßgeblich personalbezogene Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen belaufen sich TEUR 22.054. Die sonstigen Verbindlichkeiten haben einen Wert von TEUR 120. 4. Finanzielle Leistungsindikatoren Wir ziehen für unsere Unternehmenssteuerung neben Kennzahlen diverser kaufmännischer Auswertungen, insbesondere das EBITDA und die Umsatzrendite heran. Zudem werden umfangreiche Informationen über unsere Produktionsanlagen geliefert, die uns Leistungsindikationen liefern. Das um den Verschmelzungsgewinn bereinigte EBITDA beläuft sich im Rumpfgeschäftsjahr 1.1. bis 31.3.2019 auf TEUR 3.728. Die um den Verschmelzungsgewinn bereinigte Umsatzrendite ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von 1,2% auf 4,2% gestiegen. Die Ergebnissteigerung ergibt sich insbesondere durch verbesserte Produktionsperformance, reduzierte Einmalaufwendungen und gestiegene Absatzpreise. Unsere wirtschaftliche Lage kann als gut bezeichnet werden. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Die Zufriedenheit unserer Kunden wird maßgeblich von der Qualität unserer Produkte und Dienstleistungen bestimmt. Auch im Rumpfgeschäftsjahr 1.1. bis 31.3.2019 konnten wir unser hohes Qualitätsniveau halten und damit zum Wachstum der Gesellschaft beitragen. Die Qualitätssicherung beschäftigt sich präventiv nicht nur mit Prozesssicherheit und Produktzuverlässigkeit, sondern vor allem mit der Kundenzufriedenheit. Damit wir den Wünschen unserer Kunden gerecht werden, sorgt die Qualitätssicherung dafür, dass Besonderheiten der Kunden erkannt werden. Wir erfassen die Kundenanforderungen hauptsächlich mit Hilfe von Kundenbefragungen. Zufrieden sind Kunden nur dann, wenn ihre Erwartungen an ein Produkt oder eine Dienstleistung erfüllt oder sogar übertroffen werden. Zuverlässigkeit und Service bestimmen die vom Kunden wahrgenommene Qualität im gesamten Produkterlebnis. III. Prognosebericht Der Lagebericht enthält zukunftsbezogene Aussagen über erwartete Entwicklungen. Diese Aussagen basieren auf aktuellen Einschätzungen und sind naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten behaftet. Die tatsächlich eintretenden Ergebnisse können von den hier formulierten Aussagen abweichen. Die Marktsituation im Bereich Softbrötchen sehen wir für das Wirtschaftsjahr zum 31.3.2020 in den Bereichen Systemgastronomie und Lebensmitteleinzelhandel mit steigender Tendenz, die Segmente der Industriekunden und Großverbraucher mit gleichbleibenden Absatzzahlen. Beide Produktionsstätten werden im Geschäftsjahr zum 31.3.2020 sehr gut ausgelastet sein. Wir erwarten für das nächste Geschäftsjahr eine ähnliche Umsatzrendite wie im abgelaufenen Rumpfgeschäftsjahr. Des Weiteren rechnen wir mit einem leicht steigenden EBITDA. Am 28. Juni 2019 hat die Wback GmbH für den Standort Bönen und am 2. Juli 2019 für den Standort Leipheim mit der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) einen Anerkennungstarifvertrag zur Anwendung der Tarifverträge für die Betriebe der Brot- und Backwarenindustrie, der Großbäckereien und des Brot- und Backwarenvertriebs Nordrhein-Westfalen (Bönen) und Bayern (Leipheim) mit Wirkung ab dem 1. Januar 2020 abgeschlossen, der erhöhte Personalkosten zur Folge haben wird. Wir möchten weiterhin unseren Kurs der Kostenkontrolle und -senkung der letzten Jahre fortführen, um unseren Kunden weiter ein leistungsstarker Partner zu sein. Wir sehen uns durch unsere hohen Qualitätsstandards mit einer der modernsten Bäckereien seiner Art in Europa weiter gut in dem Markt zur Herstellung von Softbrötchen positioniert. Wir erachten unsere Marktposition als gefestigt und sind mit den logistisch gut gelegenen Standorten in Bönen und Leipheim für die Zukunft gut aufgestellt. Perspektivisch sehen wir den Konsum von Softbrötchen in unseren Hauptabsatzgebieten stabil. Der Trend für das Produkt Hamburger ist nach wie vor intakt. Wir sehen dies sowohl im Außer-Haus Konsum, als auch für die Zubereitung in Privathaushalten. Seit Januar 2020 breitet sich in Europa das sogenannte Coronavirus aus. Vor diesem Hintergrund wurden im März 2020 die Schließung der Restaurants der Systemgastronomie in den meisten Bundesländern der Absatzmärkte der Wback Holding GmbH (seit dem 8. Oktober 2019 Wback GmbH) von den Landesregierungen angeordnet. Der Rückgang der Nachfrage in diesem Segment wird durch eine erhöhte Nachfrage im Lebensmitteleinzelhandel teilweise ausgeglichen. Hierdurch entstehen grundsätzlich zahlungswirksame Rückgänge, welche die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2020/2021 belasten werden. Die konkrete Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dieses Geschäftsjahres ist zurzeit noch nicht hinreichend verlässlich prognostizierbar, allerdings gehen wir aufgrund des rückläufigen Gesamtabsatzes von einer reduzierten Umsatzrendite und einem geringeren EBITDA aus als im Geschäftsjahr 2019/2020. IV. Chancen- und Risikobericht 1. Risikobericht Auf der Beschaffungsseite sehen wir für das Jahr 2019 stark steigende Rohstoffpreise. Die Preissteigerungen sind getrieben durch eine schlechte Weizenernte, die ihren Ursprung in der langen Trockenheit des Sommers 2018 hat. Wir fixieren unsere Bedarfe durch Kontrakte mit ausgewählten Lieferanten, um unseren Kunden Preisstabilität über das gesamte Lieferjahr zu garantieren und gleichzeitig die Preisveränderungen möglichst an unsere Kunden weitergeben zu können. Unsere Lieferanten werden fortlaufend strengen Tests unterzogen, damit unsere hohen Qualitätsstandards gehalten werden können. Zurzeit bestehen keine rechtlichen Risiken in diesem Bereich. Grundsätzlich werden wir zu allen juristischen Fragestellungen von entsprechenden Spezialisten beraten und unterstützt. Die Gesellschaft hat keine Währungsrisiken. Um unseren hohen Qualitätsstandard gerecht zu werden, werden permanente interne und externe Kontrollen durchgeführt. Wir stellen uns den Auflagen der Lebensmittelindustrie und führen sowohl Kundenaudits als auch interne Audits durch. Unsere Mitarbeiter werden fortwährend geschult. Die Wback Holding GmbH (seit dem 8. Oktober 2019 Wback GmbH) ist nach IFS zertifiziert und hat an beiden Standorten die Re-Zertifizierung bestanden. Die konkrete Auswirkung durch die Coronakrise auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dieses Geschäftsjahres ist zurzeit noch nicht hinreichend verlässlich prognostizierbar. Die verminderte Nachfrage im Systemgastronomiebereich betrifft im Wesentlichen den Standort Leipheim, da dort fast ausschließlich für dieses Segment produziert wird. Der Standort Bönen ist aufgrund der erhöhten Nachfrage durch den Lebensmittelhandel auch im April 2020 gut ausgelastet. 2. Chancenbericht Durch die Festigung der vorhandenen Geschäftsbeziehungen und die Einbindung in die international tätige C.H. Guenther & Son Gruppe, erwarten wir ein deutlich breiteres Kundenpotential und sehen gute Chancen, uns am Markt weiter zu entwickeln. Wir werden auch zukünftig die Zuverlässigkeit gegenüber unseren Geschäftspartnern und das hohe Maß an Qualität unserer Produkte in den Vordergrund stellen. Auf der Beschaffungsseite sehen wir uns gut aufgestellt, da wir in den letzten 12 Monaten neue Lieferanten getestet und freigegeben haben. Dies erlaubt uns Angebotseinholungen auf breiterer Basis. Unsere hohen Qualitätsansprüche setzen wir durch interne Kontrollen und extern vergebene Laboruntersuchungen durch. 3. Gesamtaussage Risiken für die Entwicklung unseres Unternehmens sehen wir in steigenden Rohstoffpreisen, die unter Umständen nicht in vollem Umfang an Kunden weitergegeben werden können. Vor dem Hintergrund unserer finanziellen Stabilität sehen wir uns aber für die Bewältigung von solchen Risiken gut aufgestellt. Risiken, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten, sind derzeit nicht erkennbar. V. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten Zu den im Unternehmen bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. Ein großer Teil der Forderungen wird am Fälligkeitstag per Lastschrift eingezogen. Forderungsausfälle sind die Ausnahmen, zur Minimierung von Ausfallrisiken verfügen wir über ein effizientes Mahnwesen. Zudem besteht eine Warenkreditversicherung. Die Gesellschaft verfügt über einen Kundenstamm, mit dem langjährige Geschäftsbeziehungen unterhalten werden. Bei Neukunden informieren wir uns stets über die Bonität. Die Verbindlichkeiten werden innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels ausgeglichen, falls die Möglichkeit des Skontoabzuges besteht, wird dieser genutzt. Die langfristige Kreditfinanzierung betrifft die Kaufpreisfinanzierung aus dem Unternehmenserwerb. Zur Absicherung gegen das Liquiditätsrisiko und zur Aufrechterhaltung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit wird ein fortlaufender Liquiditätsplan erstellt. Dieser wird aktuell angepasst und dient als Basis für die Geldmitteldisposition. Die Liquiditätslage ist zufriedenstellend, Engpässe sind nicht zu erwarten. VI. Bericht über Zweigniederlassungen Es gibt eine Zweigniederlassung in Leipheim bei Ulm, die in den obigen Bericht einbezogen ist.
Bönen, 24. Juni 2020 Wback GmbH Die Geschäftsführung Dr. Uwe Bretschneider Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Wback GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Wback Holding GmbH (seit dem 8. Oktober 2019 Wback GmbH), Bönen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. März 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Wback Holding GmbH (seit dem 8. Oktober 2019 Wback GmbH) für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. März 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Dortmund, 24. Juni 2020 Ernst
& Young GmbH
Ruhl, Wirtschaftsprüferin Leuchter, Wirtschaftsprüfer Feststellung des Jahresabschlusses zum Rumpfgeschäftsjahr 2019 Der Jahresabschluss per 31. März 2019 ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 3.9.2020 festgestellt worden. Der Jahresüberschuss ist auf neue Rechnung vorzutragen. |
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