Pro-System-Verpackungstechnik GmbH
Schönbrunn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
173.039,00 |
125.018,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
534,00 |
4.414,00 |
| II.
Sachanlagen |
172.205,00 |
120.304,00 |
| III.
Finanzanlagen |
300,00 |
300,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
6.443.512,49 |
5.905.427,16 |
| I.
Vorräte |
1.671.435,00 |
1.828.200,59 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
438.547,23 |
361.053,48 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.333.530,26 |
3.716.173,09 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.889,00 |
13.352,57 |
| Aktiva |
6.621.440,49 |
6.043.797,73 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.650.751,36 |
5.165.280,85 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
52.000,00 |
52.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
5.598.751,36 |
5.113.280,85 |
| davon
Gewinnvortrag |
4.763.280,85 |
4.492.201,04 |
| B.
Rückstellungen |
582.619,00 |
610.263,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
385.570,13 |
259.471,88 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
385.570,13 |
259.471,88 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.500,00 |
8.782,00 |
| Passiva |
6.621.440,49 |
6.043.797,73 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss auf den 31. Dezember
2023 der Firma Pro-System-Verpackungstechnik GmbH
wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB
unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) erstellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft im
Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Entgeltlich von Dritten erworbenen
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert
und über den Zeitraum der Nutzungsdauer
planmäßig abgeschrieben.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
der Gegenstände bilanziert.
Die
Abschreibungen erfolgen nach der linearen oder
degressiven Abschreibungsmethode nach Maßgabe der
voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauern und
entsprechen grundsätzlich auch den steuerlichen
Vorschriften.
Im Wirtschaftsjahr 2023 wird die Bewertungsfreiheit
für geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Einzelanschaffungskosten EUR 800,00, in Anspruch genommen.
Die
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
angesetzt, sofern zum Bilanzstichtag nicht ein niedrigerer
Wert beizulegen war.
Unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten
bewertet.
Die
Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit den
Nominalwerten bzw. mit dem am Bilanzstichtag niedrigerem
beizulegenden Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren
Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist,
werden angemessene Wertabschläge vorgenommen;
uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Zur
Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos bei den Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen wird eine ausreichende
Pauschalwertberichtigung auf die nicht
einzelwertberichtigten Forderungen vorgenommen.
Rückstellungen für Pensionen werden mit
dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlich ist. Die Abzinsung erfolgt mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn
Geschäftsjahren in Höhe von 1,82% (VJ 1,78%).
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind
zu Nennwerten ausgewiesen.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt und
entspricht dem Gesellschaftsvertrag und dem
Handelsregistereintrag.
In den
sonstigen Rückstellungen sind alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten enthalten. Die
Höhe der Rückstellung entspricht dem
Erfüllungsbetrag (d.h. einschließlich
zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen), der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlich ist.
Das Abzinsungsgebot gem. §253 Abs. 2 S.1 HGB
wurde für Rückstellungen mit einer (Rest-)
Laufzeit von mehr als einem Jahr beachtet. Die Abzinsung,
soweit erforderlich, erfolgte mit dem
laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre, ermittelt durch die
Deutsche Bundesbank.
Die ausgewiesenen
Verbindlichkeiten sind mit Ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung
werden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Eventuelle
Kursverluste am Bilanzstichtag werden grundsätzlich
berücksichtigt.
C. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung
Anlagevermögen
Der Anlagenspiegel ist dem Jahresabschluss
beigefügt. Die Darstellung des Anlagengitters
entspricht inhaltlich den Vorschriften des § 268 Abs.
2 HGB.
Der aktivierte Geschäfts- oder Firmenwert wird
planmäßig - unter Berücksichtigung des
steuerlich anzunehmenden Nutzungsdauer von 15 Jahren -
abgeschrieben.
Forderungen mit Restlaufzeit größer einem
Jahr
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr bestehen nicht. (Vorjahr: EUR 0,00)
Forderungen gegenüber Gesellschaftern
In den sonstigen Vermögensgegenstände sind
Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von
EUR 0,00 (Vorjahr EUR 0,00) ausgewiesen.
Rückstellungen
Die Rückstellung für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurden nach der
versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet.
Folgende Annahmen wurden für die Berechnung
berücksichtigt:
· Rechnungszins: 1,82%
(10-jähriger Durchschnittszinssatz)
· Lohn- und Gehaltssteigerung von
0%
· Sterbetafel nach Dr. Klaus
Heubeck "Richttafeln RT 2018 G"
Der Bilanzausweis der Rückstellungen für
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen beträgt
EUR 419.534,00.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5
Jahre
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestanden nicht. (Vorjahr EUR 0,00).
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse der in § 251 HGB
bezeichneten Art bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Sonstige Angaben
Gesellschaftsorgane
Zu Geschäftsführern mit
Einzelvertretungsbefugnis sind bestellt
Herr Thomas Schätzle
Herr Florian Hess
Der Jahresabschluss 2023 wurde mit Datum vom 13.
Dezember 2024 festgestellt.
Eberbach, den 13. Dezember 2024
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Thomas Schätzle
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Florian Hess
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.12.2024
festgestellt.
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