BayernImmobilien F & M eGbR
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BayernCar GmbHKönigsbrunnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023BayernCar GmbH, KönigsbrunnJahresabschluss zum Geschäftsjahr v. 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 1 Wirtschaftsbericht 1.1 Gesamtwirtschaftliches Umfeld und Branchenentwicklung Aufgrund des nach der Corona-Pandemie geänderten Einkaufsverhaltens der Kaufinteressenten haben wir unsere strategische Ausrichtung dahingehend geändert, sehr hochpreisige Automobile - wir können auch sagen: teilweise Luxusmarken - anzubieten und diesen Markt kontinuierlich ausgebaut. So konnte die BayernCar GmbH im Geschäftsjahr 2022 mit weniger Umsatz mehr Ertrag erzielen. Trotz teils deutlich rückläufiger deutschlandweiter Verkaufszahlen im Automobilsektor konnten wir dadurch sehr gute Erfolge einfahren. 1.2 Geschäftsverlauf und Umsatzentwicklung Grundsätzlich ist der Geschäftsverlauf im abgeschlossenen Wirtschaftsjahr 2023 als gut zu bezeichnen. Wir konnten die ambitioniert gesetzten Absatz- und Umsatzziele erreichen. Ein regionales Unwetter mit Hagel im Mai 2023, betroffen waren 105 Fahrzeuge, hat unsere Erwartung zwischenzeitlich allerdings gedämpft. Ein Jahrhundert-Hagelsturm im August 2023 mit enormem Schaden, diesmal 129 Fahrzeuge, hat unsere Ertragsziele zunichte gemacht. Unser Betrieb konnte rund zwei Monate kein Fahrzeug verkaufen und durch fehlende Einnahmen kam auch der Neueinkauf deutlich ins Stocken. Trotz dieser negativen Umstände konnten wir - natürlich bedingt durch Versicherungsentschädigungen - das Wirtschaftsjahr 2023 noch fast ausgeglichen beenden und unseren Lagerbestand mit Langzeitstehern bzw. (Hagel-)Schadenfahrzeugen erheblich abbauen. 1.3. Arbeitsplätze Trotz der Sondereinflüsse konnten wir unser Personal unverändert halten bzw. den Mitarbeiterbestand sogar ausbauen. Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Keller als Geschäftsführer in 2022 sinkt der Personalaufwand im Geschäftsjahr 2023 von 972 T€ auf 780 T€. 2. Ertragslage Der Umsatz der Firma BayernCar GmbH konnte im Geschäftsjahr 2023 trotz der genannten Sondereinflüsse von rd. 27,8 Mio. € auf rd. 35,9 Mio € gesteigert werden. Grundsätzlich haben nicht nur höhere Durchschnittspreise auf Grund unserer Unternehmensstrategie beigetragen, sondern auch die deutlich höhere absolute Stückzahl an verkauften Fahrzeugen (478 im abgelaufenen Geschäftsjahr gegenüber 326 im vorausgegangenen Geschäftsjahr). Wegen der außerordentlichen Ereignisse Hagelschäden konnten wir trotz der bereits erhaltenen Versicherungsentschädigungen in Höhe von 1.669 T€ unser Ertragsziel in 2023 nicht erreichen. Für das Geschäftsjahr 2023 ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 94 T€ (Vorjahr: Jahresüberschuss 889 T€). 3. Finanzlage Auch konnte auf Grund dieser Sondereinflüsse im Geschäftsjahr 2023 nur ein etwa ausgeglichener Cash-Flow erreicht werden, weil der Hagelschaden im August den Geschäftsbetrieb vorübergehend fast stillgelegt hatte. Die Gesellschaft verfügte aber ganzjährig über ausreichende liquide Mittel für den laufenden Geschäftsbetrieb. Die Investitionen in das Sachanlagevermögen betrugen im Geschäftsjahr 92 T€ (Vorjahr: 14 T€). 4. Vermögenslage Die Bilanzsumme und das Eigenkapital haben sich wie folgt im abgelaufenen Geschäftsjahr entwickelt:
5. Prognosebericht Technische Aktionen verbunden mit Auslieferungssperren bei BMW sowie die Kaufzurückhaltung bei Elektrofahrzeugen und einige Modellwechsel und damit verbundene Engpässe von verfügbaren Einheiten dämpften unsere Erwartungshaltung beim Fahrzeugabsatz für 2024 etwas. Zudem waren noch Kapazitäten gebunden in der Abwicklung bzw. Regulierung der Unwetterschäden aus dem Geschäftsjahr 2023. Im Jahr 2024 konnte der Umsatz aber weiter gesteigert werden und bereits wieder ein deutlich positives Ergebnis erzielt werden. Dazu trug auch bei, dass im Laufe des Wirtschaftsjahres 2024 neben dem reinen Händlergeschäft auch ein so genannter "Kommisionsverkauf" aufgebaut wurde mit dem erste und gute Erfahrungen bereits im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 gemacht werden konnten. Daneben wurde mit dem Neubau einer Ausstellungshalle mit fast 1000 qm Stellfläche und zusätzlichen Büros begonnen, welche gegenüberliegend des bisherigen Betriebssitzes auf einem bereits in 2022 erworbenen Grundstück der BayernCar GmbH entsteht. 5.1. Chancen Chancen sieht die Geschäftsleitung vor allem darin, dass die Marke "BayernCar" mittlerweile auch sehr überregional bekannt ist und daher im An- wie im Verkauf entsprechend hochpreisige Produkte angeboten und angefragt werden. Mit dieser Exklusivität wird vor allem eine Käuferschicht angesprochen, die von der aktuellen Wirtschaftskrise nicht in dem Maß betroffen ist, dass sie ihren persönlichen Konsum deutlich einschränken müssen. 5.2. Risiken Als Risiko sieht die Geschäftsleitung vor allem die Unsicherheit bezüglich evtl. gesetzlicher Veränderungen, die den Markt für hochpreisige und gut nachgefragte Verbrennermodelle zumindest auf lange Sicht beeinträchtigen kann.
Königsbrunn, den 31. März 2025 gez. Pierre Fülle, Geschäftsführer gez. Manfred Melcher, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
ANHANG zum Jahresabschluss auf den 31.12.2023A. Allgemeine Angaben Die BayernCar GmbH mit Sitz in Königsbrunn (Amtsgericht Augsburg HRB 13264) ist gemäß den Größenkriterien des § 267 Abs. 2 HGB eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Kapitalgesellschaft nimmt die für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Erleichterungen für die Angaben gemäß §§ 276 und 288 Abs. 2 HGB soweit möglich in Anspruch. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. B. Bilanzierung- und Bewertungsgrundsätze Im vorliegenden Jahresabschluss 2023 werden die Regelungen des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) angewendet. Der Bilanzierung und Bewertung liegen die Vorschriften des HGB über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften sowie den ergänzenden Vorschriften des AktG zugrunde. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Vergleich zum Vorjahr grundsätzlich unverändert. Soweit Veränderungen im Ausweis der Bilanz und/oder der Gewinn- und Verlustrechnung erforderlich waren, wurden zur besseren Vergleichbarkeit auch die Vorjahreswerte entsprechend angepasst. Immaterielle Vermögensgegenstände Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren, 3 und 10 Jahren bei Lizenzen bewertet. Sachanlagevermögen Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden für Zugänge nach der linearen Methode vorgenommen. Gebäude werden nach den steuerlichen Abschreibungssätzen über eine Nutzungsdauer von 25 bzw. 33 Jahren abgeschrieben. Dem restlichen Sachanlagevermögen werden Nutzungsdauern zwischen 3 und 15 Jahren zugrunde gelegt. Geringwertige Wirtschaftsgüter zwischen € 250,00 und € 1.000,00 wurden ab dem Jahr 2019 sofort abgeschrieben; geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen € 250,00 und € 1.000,00 die bis zum Jahr 2018 angeschafft wurden, werden als Sammelposten ausgewiesen und über 5 Jahre abgeschrieben. Vorräte Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips gem. § 253 Abs. 3 HGB bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Für das allgemeine Ausfallrisiko und Kreditrisiko wurde bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von1 % gebildet. Kassen- und Bankbestände Die Kassen- und Bankbestände werden zum Nennwert bilanziert. Rechnungsabgrenzungsposten Die Rechnungsabgrenzung betrifft Ein-/Auszahlungen vor dem Bilanzstichtag, welcher Ertrag/Aufwand nach dem Bilanzstichtag darstellt. Rückstellungen Rückstellungen sind nach dem Grundsatz vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bewertet worden und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen sowie drohende Verluste. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. C. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierung- und Bewertungsgrundsätze Die Gewinnrücklage aus den Vorjahren wird gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 und 4 HGB als Kapitalrücklage ausgewiesen. Die abweichende Bilanzierung ist vorzunehmen, da die Rücklage aus Verschmelzungsvorgängen mit jeweiliger Kapitalerhöhung sowie einer Zuzahlung in das Eigenkapital im Geschäftsjahr 2021 resultiert. D. Erläuterungen und Angaben zu einzelnen Posten des Jahresabschlusses Anlagevermögen Zur Entwicklung des Anlagevermögens vgl. Anlagespiegel. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen ergeben sich folgende Laufzeiten:
Der Betrag der Forderungen gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf T€ 377 (Vj T€ 324). Diese wurden bereits im Folgejahr wieder zurückgezahlt. Eigenkapital Das Eigenkapital setzt sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 wie folgt zusammen:
Verbindlichkeiten Bezüglich der Zusammensetzung der Verbindlichkeiten verweisen wir auf den Verbindlichkeitenspiegel. Verbindlichkeitenspiegel 2023
Verbindlichkeitenspiegel 2022
E. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Personalaufwand Der Personalaufwand beträgt inklusive Geschäftsleitungsvergütungen und Aufwendungen für Altersversorgung T€ 780 (Vj. T€ 972). Zinsaufwendungen Die Zinsaufwendungen resultieren fast ausschließlich aus Refinanzierungskosten des Umlaufvermögens und betragen T€ 402 (Vj. T€ 129). Beträge von außergewöhnlicher Bedeutung Im Berichtsjahr sind Versicherungserstattungen für Hagelschäden in Höhe von T€ 1.669 enthalten. Aufgrund der Hagelschäden wurde im Geschäftsjahr das Vorratsvermögen in Höhe von T€ 478 abgeschrieben. Weitere Abwertungen des Vorratsvermögens ergaben sich in Höhe von T€ 346. F. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB Es bestehen keine Haftungsverhältnissse gem. § 251 HGB. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen keine (nennenswerten) Haftungsverhältnisse. Mitglieder der Geschäftsleitung Der Geschäftsleitung gehören an: • Herr Pierre Fülle, Kaufmann, Geschäftsführer • Herr Manfred Melcher, Kaufmann, Geschäftsführer Mitarbeiter Die Zahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter belief sich im Geschäftsjahr 2023 auf 10 Angestellte (Vj. 10 Angestellte). Kredite an Geschäftsführungsorgane Im Berichtszeitraum wurden Kredite und Ausreichung an Geschäftsführer in Höhe von T€ 377 gewährt. Diese wurden bereits im Folgejahr wieder zurückgezahlt. ErgebnisverwendungsvorschlagDas Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresfehlbetrag i. H. v. T€ 94 bzw. einem Bilanzgewinn von T€ 1.597. Die Geschäftsführung schlägt vor, diesen auf neue Rechnung vorzutragen.
Königsbrunn, den 31. März 2025 gez. Pierre Fülle, Geschäftsführer gez. Manfred Melcher, Geschäftsführer AnlagespiegelBrutto-Anlagenspiegel zum 31.12.2023 - Handelsrecht
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 10.04.2025 festgestellt. Beschluss über die Ergebnisverwendung:Der Jahresfehlbetrag für das Jahr 2023 beträgt € 93.755,91, zusammen mit dem Gewinnvortrag von € 1.690.315,02 ergibt sich ein Bilanzgewinn von € 1.596.559,11. Dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen. BestätigungsvermerkIn dem vorstehenden zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss wurden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 327 HGB in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die BayernCar GmbH Eingeschränktes Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und Prüfungsurteil zum Lagebericht Wir haben den Jahresabschluss der BayernCar GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BayernCar GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss mit Ausnahme der möglichen Auswirkungen des im Abschnitt "Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und für das Prüfungsurteil zum Lagebericht" beschriebenen Sachverhalts in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften. Der Jahresabschluss vermittelt mit Ausnahme dieser möglichen Auswirkungen unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit einem den deutschen gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung mit Ausnahme der genannten Einschränkung des Prüfungsurteils zum Jahresabschluss zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und für das Prüfungsurteil zum Lagebericht Wir konnten aufgrund der verspäteten Bestellung als Abschlussprüfer nicht beobachtend an der Inventur der Gesellschaft teilnehmen. Darüber hinaus war es uns nicht möglich das Vorhandensein der Vorräte zum 31. Dezember 2023 auf andere Weise zu prüfen. Wir können daher über das Vorhandensein der Vorräte kein Prüfungsurteil abgeben. Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser eingeschränktes Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und unser Prüfungsurteil zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Augsburg, den 31. März 2025 SONNTAG
GmbH
gez. Layher, Wirtschaftsprüfer gez. Kanus, Wirtschaftsprüfer |
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