G & S
BAUPARTNER GmbH
Wald
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
27.810,84 |
27.810,84 |
| I.
Sachanlagen |
1,00 |
1,00 |
| II.
Finanzanlagen |
27.809,84 |
27.809,84 |
| B.
Umlaufvermögen |
766.415,19 |
620.210,00 |
| I.
Vorräte |
545.534,63 |
282.486,34 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
21.306,86 |
54.641,51 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
199.573,70 |
283.082,15 |
| Aktiva |
794.226,03 |
648.020,84 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
209.145,82 |
221.959,05 |
| I.
eingefordertes Kapital |
16.000,00 |
16.000,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-9.000,00 |
-9.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
205.959,05 |
191.111,90 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
12.813,23 |
-14.847,15 |
| B.
Rückstellungen |
34.861,55 |
29.901,64 |
| C.
Verbindlichkeiten |
550.218,66 |
396.160,15 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
550.218,66 |
396.160,15 |
| Passiva |
794.226,03 |
648.020,84 |
Anhang für das Geschäftsjahr vom
01.01.-31.12.2023
gemäß §§ 264 und 284 - 288 HGB
1. Allgemeines
Die G & S Baupartner GmbH hat ihren Sitz in
Wald. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter
HRB 711147 eingetragen.
2.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde im Vergleich zum Vorjahr beibehalten,
soweit sich keine zwingenden Änderungen aufgrund der
Anwendung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG)
ergeben haben.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für große
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1 S. 3 ff., 276, 288
HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen
nach den für große Kapitalgesellschaften (Bilanz
und Gewinn- und Verlustrechnung) bzw. für kleine
Kapitalgesellschaften (Anhang) geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs.
1, 266 ff. HGB).
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr keinen Betrag
ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB
nicht angegeben.
3. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen den handelsrechtlichen Vorschriften.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
bewertet.
Die Nutzungsdauer der einzelnen
Anlagengegenstände wurde auf der Basis der
voraussichtlichen Nutzungsdauern geschätzt (§ 253
Abs. 3 HGB).
Für Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Anschaffungspreis von je
800,00 Euro wurde unterstellt, dass sie sich im Jahr der
Anschaffung verbrauchen. Bewegliche Wirtschaftsgüter
mit einem Anschaffungswert über 800,00 Euro wurden
linear abgeschrieben. Von der degressiven Abschreibung
wurde kein Gebrauch gemacht. Von dem steuerlichen
Wahlrecht, die Anschaffungskosten selbständig
nutzbarer Wirtschaftsgüter, im Bereich Hardware und
Software, im Jahr der Anschaffung voll abzuschreiben, wurde
ebenfalls kein Gebrauch gemacht.
Die immateriellen Vermögensgegenstände
wurden linear abgeschrieben. Dabei wird die Nutzungsdauer
des jeweiligen Vermögensgegenstands nach dessen
Produktlebenszyklus oder dessen erwarteten Synergieeffekten
angesetzt, soweit diese verlässlich geschätzt
werden können.
Die Vorräte sind von der Gesellschaft zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten, unter Beachtung
des Niederstwertprinzips, bewertet worden (§ 253
Abs. 4 HGB).
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände
sowie Bank- und Kassenbestände werden zu Nennwerten
angesetzt. Erkennbare Risiken werden durch
Wertberichtigungen berücksichtigt.
Rückstellungen und Verbindlichkeiten werden mit
dem Erfüllungsbetrag bewertet.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als 1 Jahr werden mit dem Barwert bewertet unter
Zugrundelegung des maßgeblichen Zinssatzes der
Deutschen Bundesbank.
4. Erläuterungen zur Bilanz
Das Anlagevermögen ist gemäß §
268 (2) HGB entwickelt und in einer Aufgliederung in der
Anlage zum Anhang dargestellt.
Die Finanzanlagen des Anlagevermögens werden mit
ihren Anschaffungskosten bewertet. Ein niedrigerer
beizulegender Wert ergab sich zum Ende des
Geschäftsjahres nicht.
Ein Bestand an Waren, Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffen war zum 31.12.2023 nicht vorhanden.
Die "In Ausführung befindlichen
Bauaufträge" wurden zu Herstellungskosten gem. §
255 Abs. 2 Satz 2 HGB bewertet. Dabei wurden die
entstandenen Kosten pro Bauauftrag (Material und
Fremdleistungen) projektbezogen zugeordnet. Darüber
hinaus wurden die angefallenen Gemeinkosten anteilig
zugeordnet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben in Höhe von
21.308,86 Euro (54.641,51 Euro) eine Laufzeit von bis zu
einem Jahr.
Die Rückstellungen decken alle erkennbaren
Risiken und Verpflichtungen.
5. Sonstige Angaben
Der Jahresabschluss auf den 31.12.2022 ist in der zur
Veröffentlichung bestimmten Form firstgerecht beim
eBundesanzeiger eingereicht worden.
Die Gesellschaft gehört gem. § 267 HGB zu
den kleinen Kapitalgesellschaften und ist damit 2023 nicht
prüfungspflichtig.
Im Geschäftsjahr wurden, wie im Vorjahr, zwei
Arbeitnehmer beschäftigt.
Es bestehen die üblichen
Gewährleistungsverpflichtungen gemäß VOB.
Darüber hinaus bestehen keine
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.
sonstige Berichtsbestandteile
Wald den 10.10.2024, gez. Gerlinde Schweikart
Wald den 10.10.2024, gez. Gerhard Greinacher
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.10.2024
festgestellt.
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