Druck- und Medienvorstufe
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Axel Hauck seit 5.9.2007 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
Günther Hauch | 41.60% |
| 33.20% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ICT GmbHKirchentellinsfurtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016BilanzAKTIVA
Anhang zur Bilanz vom 31.12.2016Firma ICT GmbH, 72138 KirchentellinsfurtRechtliche Verhältnisse:
Allgemeine Angaben: Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Gesellschaft nach § 267 HGB. Von den Erleichterungen nach § 288 HGB wird Gebrauch gemacht. Die Bilanz ist gemäß § 266 und § 275 HGB gegliedert. In der Bilanz ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. Zusätzliche Angaben wegen Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 (1) § 248 (2) HGB wurden beachtet. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 (1) HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur nach den Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen, soweit handelsrechtliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz stimmen mit denen der Schlussbilanz des Vorjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Anlagevermögen Die Zugänge wurden zu den Anschaffungskosten vermindert um nachträgliche Nachlässe, Skonti und Rabatte bewertet. Die beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurden nach § 253 HGB i.V. mit § 7 EStG planmäßig linear oder degressiv abgeschrieben. Von der Möglichkeit, geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung voll abzuschreiben, wurde Gebrauch gemacht. Weiterhin wurden steuerrechtliche Sonderabschreibungen nach § 7 g EStG in Höhe von 0,00 € vorgenommen. In die Herstellungskosten wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen. Umlaufvermögen Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht nach dem Niederstwertprinzip eine niedrigere Bewertung notwendig war. Die Forderungen wurden zum Nennbetrag bewertet. Rückstellungen / Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag bewertet. Kapital Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Erläuterungen zur Bilanz Ausleihungen bzw. Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestanden am Bilanzstichtag in Höhe von 0,00 € In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde eine Gewinnmindernde steuerfreie Rücklage gem. § 7g (3) (7) EStG in Höhe von 0,00 € eingestellt. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden am Bilanzstichtag in Höhe von 1.777.952,13 € Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag in Höhe von 0,00 € Verbindlichkeiten nach § 285 Nr. 1b HGB (Sicherung durch pfand- oder ähnliche Rechte) bestanden am Bilanzstichtag in Höhe von 0,00 € Die Sicherung besteht wie folgt: 0,00 € Haftungsverhältnisse: Haftungsverhältnisse i.S. des § 251 HGB für fremde Verbindlichkeiten bestanden am Bilanzstichtag nicht. Ebenso bestanden keine Wechsel- oder sonstige Bürgschaften. Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen sind wie folgt abgesichert: - Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich auf diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.
Kirchentellinsfurt, den 12. Dezember 2017 gez. Axel Hauck Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 12. Dezember 2017 |
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