Bernhard
Ramsteiner GmbH - Industrieverpackungen
Fischerbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
112.361,00 |
24.795,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
12,00 |
1.705,00 |
| II.
Sachanlagen |
112.349,00 |
23.090,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.114.744,35 |
1.332.395,99 |
| I.
Vorräte |
207.138,00 |
234.800,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
687.669,04 |
773.691,67 |
| davon
gegen Gesellschafter |
0,00 |
2.868,20 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.219.937,31 |
323.904,32 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
96,00 |
768,00 |
| Aktiva |
2.227.201,35 |
1.357.958,99 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
686.151,28 |
104.533,27 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
41.000,00 |
41.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
63.533,27 |
-194.736,39 |
| III.
Jahresüberschuss |
581.618,01 |
258.269,66 |
| B.
Rückstellungen |
1.314.454,76 |
1.100.533,24 |
| C.
Verbindlichkeiten |
226.595,31 |
152.892,48 |
| Summe
Passiva |
2.227.201,35 |
1.357.958,99 |
Anhang
A.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss der Firma Bernhard Ramsteiner
GmbH wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Das Unternehmen ist im Handelsregister beim
Registergericht Freiburg unter der Register-Nr. 680420 mit
dem Firmennamen Bernhard Ramsteiner GmbH -
Industrieverpackungen eingetragen. Sitz der
Firma ist Fischerbach. Das Stammkapital der
Gesellschaft beträgt 41.000,00 EUR und ist voll
einbezahlt.
Nach den Größenklassen der §§
264, 267 Abs. 1 HGB handelt es sich bei der Gesellschaft um
eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften gem. § 288 Abs. 1
HGB, § 274a HGB wurde Gebrauch gemacht.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind
entsprechend den Bestimmungen der §§ 266, 275 HGB
gegliedert.
B.
ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.
I.
ANLAGEVERMÖGEN
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibung, bewertet. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden unter
Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzungsdauer
linear vorgenommen. Außerplanmäßige
Abschreibungen waren nicht erforderlich.
II.
UMLAUFVERMÖGEN
Die Bestände an Material, sowie Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffen wurden zu Anschaffungskosten,
grundsätzlich auf der Basis der Einkaufspreise
bewertet. Abschreibungen auf einen niedrigen Teilwert
waren nicht erforderlich.
Die Bestände der in Arbeit befindlichen
Aufträge wurden je nach Fertigungsgrad zu
Herstellungskosten bewertet, wobei hierbei
die handelsrechtlichen Mindestherstellungskosten zum Ansatz
kamen. Die Bewertung erfolgte verlustfrei.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
angesetzt. Auf die Nettoforderungen wurden für
Skonti Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei
zweifelhaft einbringlichen Forderungen
wurden, soweit erforderlich, Einzelwertberichtigungen
vorgenommen.
Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.
III.
RÜCKSTELLUNGEN
Sonstige Rückstellungen wurden in Höhe des
Betrages angesetzt, welcher nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
IV.
VERBINDLICHKEITEN
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Angaben von Grundlagen für eine
Fremdwährungsumrechnung waren nicht erforderlich, da
der Jahresabschluss keine entsprechenden Posten
enthält.
C.
ANGABEN ZU POSTEN DER BILANZ
I.
ANGABEN ZUR AKTIVSEITE
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist dem Anlagespiegel zu
entnehmen. Des Weiteren ergeben sich aus dem
Anlagespiegel die Abschreibungen des laufenden
Wirtschaftsjahres gem. § 268 Abs. 2 Satz 3 HGB.
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Gegenüber dem verbundener Unternehmen besteht
eine Forderung mit einer Laufzeit länger als 1 Jahr in
Höhe von 581.367,05 EUR. Hierbei handelt es sich um
ein Verrechnungskonto zwischen Besitz- und
Betriebsunternehmen.
II.
ANGABEN ZUR PASSIVSEITE
Der Gesamtbetrag der in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr beträgt 226.595,31 EUR (VJ 152.892,48 EUR).
Der Gesamtbetrag der in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr beträgt 0,00 EUR (VJ 0,00 EUR).
Der Gesamtbetrag der in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren beträgt 0,00 EUR (VJ 0,00 EUR).
Der Gesamtbetrag der in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen beträgt 0,00 EUR (VJ 0,00 EUR).
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind durch branchenüblichen
Eigentumsvorbehalt besichert.
D.
ANGABEN ZU POSTEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
E.
SONSTIGEN ANGABEN
Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer:
Die Zahl der im Wirtschaftsjahr 2023 durchschnittlich
beschäftigten Arbeitnehmer beträgt gem. §
285 Nr. 7 HGB 14,50 Mitarbeiter (Vorjahr: 13,00
Mitarbeiter)
Pensionsrückstellungen:
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die
Pensionsrückstellungen betragen 1.013.196,00 EUR.
(Vorjahr 946.429,07 EUR)
Bei den Rückstellungen für
Altersverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach
dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen
zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem
durchschnittlichen Zinssatz aus den vergangenen sieben
Jahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden
Geschäftsjahr in Höhe von 10.110 EUR. Dieser
Bewertungsgewinn ist gem § 253 HGB
ausschüttungsgesperrt.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen:
Es bestehen folgende, nach § 285 Nr. 3a HGB
anzugebende, nicht in der Bilanz ausgewiesene oder
vermerkte finanzielle Verpflichtungen, die für die
Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind.
1. Aus Miet- und Pachtverpflichtungen rd.
90.000,00 EUR.
- Davon gegenüber verbundenen Unternehmen
und gleichzeitig Gesellschaftern rd. 90.000,00 EUR.
Geschäftsführung:
Zur alleinigen Geschäftsführung im
Berichtsjahr waren folgende Personen befugt:
Sarina Michels,
Gesellschaftergeschäftsführer
Marc Michels, Geschäftsführer
Sämtliche Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Weitere Angaben gem. § 42 Abs. 3 GmbHG, §
264c Abs. 1 S. 1 HGB zu den Rechten und Pflichten
gegenüber den Gesellschaftern sind im Berichtsjahr
nicht zu machen.
Angaben gem. § 285 Nr. 9c HGB zu
Vorschüssen, Krediten sowie eingegangener
Haftungsverhältnisse für die Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrats,
eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung
sind im Berichtsjahr nicht zu machen.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach den §§ 264 ff., 284 ff. HGB
angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben
diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Fischerbach, 20.03.2025
gez.
Sarina Michels, Geschäftsführer
Marc Michels, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.03.2025
festgestellt.
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