Constantia
Forst GmbH
Gründau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
56.217.744,23 |
56.507.404,23 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.638.960,47 |
1.644.298,47 |
| II.
Sachanlagen |
54.578.783,76 |
54.863.105,76 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.748.633,20 |
2.057.623,31 |
| I.
Vorräte |
64.548,54 |
68.093,96 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
901.596,77 |
1.287.569,20 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
226,80 |
219,28 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.782.487,89 |
701.960,15 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
42.197,98 |
35.178,37 |
| Aktiva |
59.008.575,41 |
58.600.205,91 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
26.964.961,59 |
26.887.703,18 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
30.000.000,00 |
30.000.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
3.212.296,82 |
3.334.249,69 |
| IV.
Jahresüberschuss |
77.258,41 |
121.952,87 |
| B.
Rückstellungen |
907.930,63 |
709.748,64 |
| C.
Verbindlichkeiten |
31.123.183,19 |
31.002.754,09 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
865.572,95 |
663.406,48 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
30.257.610,24 |
30.339.347,61 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
30.218.240,28 |
30.262.484,73 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
12.500,00 |
|
| Summe
Passiva |
59.008.575,41 |
58.600.205,91 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss der Constantia Forst
GmbH, Wächtersbach (eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichtes Hanau unter HR B 91810) wurde
gemäß §§ 242 ff., 264 ff.
HGB in entsprechender Anwendung der Vorschriften
für "
Kleine Kapitalgesellschaften" und der
ergänzenden Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages
aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert
Die
Gliederung der Bilanz erfolgte nach dem
differenzierten Schema des § 266 Abs. 2 HGB. Bei der
Gewinn- und Verlustrechnung wurden die Vorgaben des
§ 275 Abs. 2 HGB beachtet.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
maßgebend.
Die Bewertung der
Vermögens- und Schuldposten trägt allen
erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger
kaufmännischer Beurteilung Rechnung.
Sachanlagen sind gemäß § 253 Abs.1
und 2 HGB bewertet worden. Das Niederstwertprinzip wurde
beachtet.
Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht
§ 255 Abs. 1 HGB, d. h. Kaufpreise
zuzüglich Anschaffungsnebenkosten
abzüglich Preisminderungen (Skonti/Rabatte).
Leistungsbedingter Werteverzehr wurde durch
planmäßige
Abschreibungen erfasst, die auf der Grundlage der
steuerlich anerkannten Sätze bzw. unter
Berücksichtigung unterstellter Restnutzungsdauer
bemessen wurden.
Vermögensgegenstände mit einem Wert von 250
€ bis 800 € wurden gemäß § 6 Abs.
2 EStG vollständig im Berichtsjahr abgeschrieben.
Die Zusammensetzung und Entwicklung des gesamten
Anlagevermögens sind dem
Anlagennachweis zu entnehmen. Dieser ist nach
der Bruttomethode - ausgehend von den historischen
Anschaffungskosten - gemäß
§ 268 Abs. 2 HGB gegliedert.
Die
Holzvorräte sind mit Holzerntekosten angesetzt
worden.
Forderungen und
Sonstige Vermögensgegenstände wurden zum
Nennwert angesetzt.
Guthaben bei bzw.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
wurden entsprechend den vorliegenden Bestands- und
Saldennachweisen zum Nominalwert bilanziert.
Der Wertansatz der
Rückstellungen entspricht den zu erwartenden
Ausgaben und berücksichtigt alle erkennbaren
Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten auf der
Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung.
Die Rückstellung für die
Pensionsverpflichtung ist nach anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen errechnet
worden. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die
Heubeck-Richttafeln 2018 G verwendet. Künftige
Rentensteigerungen sowie sonstige die Höhe der
Leistungen beeinflussende dynamische
Bemessungsgrößen wurden berücksichtigt. Von
dem Wahlrecht nach § 253 Abs. 2 S.2 HGB (Abzinsung mit
dem für eine Restlaufzeit von 15 Jahren ergebenen
Zins) wurde Gebrauch gemacht. Aufgrund der Erhöhung
des Betrachtungszeitraumes für die Berechnung des
durchschnittlichen Marktzinssatzes von 7 auf 10 Jahre
gemäß § 253 Abs. 6 S.3 HGB beträgt der
Unterschiedsbetrag für die Pensionsverpflichtung 2.362
€.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
III.
Sonstige Angaben
Verbindlichkeiten mit einer
Laufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen
keine (§ 285 Nr. 1 a HGB).
Im Geschäftsjahr 2023 wurden durchschnittlich
22,50 Mitarbeiter/-innen beschäftigt (§ 285 Nr. 7
HGB).
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.05.2024
festgestellt.
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