Seisenberger GmbH
St.
Wolfgang
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2024
EUR |
31.3.2023
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
318.133,91 |
323.311,41 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
317.979,52 |
323.157,02 |
| III.
Finanzanlagen |
153,39 |
153,39 |
| B.
Umlaufvermögen |
485.332,00 |
557.380,27 |
| I.
Vorräte |
381.857,40 |
429.280,67 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
87.952,39 |
122.667,56 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
44.715,08 |
44.715,08 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
15.522,21 |
5.432,04 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.502,25 |
3.770,43 |
| D.
Aktive latente Steuern |
22.343,68 |
22.213,92 |
| E.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
83.346,86 |
70.980,86 |
| Aktiva |
917.658,70 |
977.656,89 |
Passiva
|
|
31.3.2024
EUR |
31.3.2023
EUR |
| A.
Eigenkapital |
556.971,66 |
574.908,90 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
53.000,00 |
53.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
-68.368,03 |
-68.368,03 |
| III.
Gewinnvortrag |
540.277,84 |
468.854,12 |
| IV.
Jahresüberschuss |
32.061,85 |
121.422,81 |
| B.
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen |
6.895,00 |
7.661,00 |
| C.
Rückstellungen |
127.712,61 |
177.993,60 |
| D.
Verbindlichkeiten |
226.079,43 |
217.093,39 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
178.639,98 |
169.653,94 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
47.439,45 |
47.439,45 |
| Passiva |
917.658,70 |
977.656,89 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
I. Gesellschaft
1. Firma: Seisenberger GmbH
2. Sitz: Sankt Wolfgang
3. Eintragungen: Registergericht München HRB
69789
II. Anwendung gesetzlicher Regelungen
1. Der Jahresabschluss zum 31.03.2024 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, nach den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie
nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
2. Bei der Gesellschaft handelt es sich im
Berichtsjahr um eine nicht prüfungspflichtige sog.
"kleine" Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Absatz
1 HGB. Desweiteren wurden die Erleichterungen nach §
288 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen.
3. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung
erfordern bzw. durch den Ansatz neuer HGB-Vorschriften
ergeben.
B.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I.
Bilanzierungsgrundsätze
Der Jahresabschluss zum 31.03.2024 wurde unter
Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der
§§ 246 - 251 HGB sowie unter
Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften
für Kapitalgesellschaften in §§ 265, 268 -
274a, 276 -277 HGB aufgestellt.
Für die Bilanz sowie die Gewinn- und
Verlustrechnung wurden die gesetzlichen Gliederungsschemata
der §§ 266 HGB und 275 HGB sowie § 42
GmbH-Gesetz angewandt.
Die Davon-Vermerke zu den Restlaufzeiten der
Forderungen und Verbindlichkeiten sind in der Bilanz
angegeben. Die Mitzugehörigkeit - falls vorhanden - zu
anderen Posten ist in der Bilanz vermerkt.
Die Haftungsverhältnisse werden - soweit
vorhanden - im Anhang angegeben.
Die Gewinn- und Verlust-Rechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
II.
Bewertungsgrundsätze
Die Bewertungen erfolgen nach den Vorschriften des
HGB und entsprechen den Bewertungsmethoden der §§
252 - 256a HGB.
1. Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
angesetzt.
Sachanlagen
Sachanlagen sind grundsätzlich zu
Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen
erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer.
Finanzanlagen
Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt.
2. Umlaufvermögen
Fertige Erzeugnisse und Waren (Vorräte)
Die fertigen Erzeugnisse und Waren werden
gemäß dem strengen Niederstwertprinzip nach
§ 253 Absatz 4 HGB mit den durchschnittlichen
Anschaffungskosten bzw. den letzten Einkaufspreisen
bewertet. Notwendige Abschläge auf den niedrigeren
beizulegenden Wert werden vorgenommen.
3. Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt;
notwendige Einzelwertberichtigungen wurden direkt
vorgenommen.
Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos bei
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird eine
angemessene Pauschalwertberichtigung auf den nicht
einzelwertberichtigten Netto-Forderungsbestand gebildet.
4. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind
zum Nennwert angesetzt.
5. Latente Steuern
Latente Steuern werden für sich in folgenden
Geschäftsjahren voraussichtlich abbauende Unterschiede
zwischen den handels- und steuerrechtlichen
Wertansätzen von Vermögensgegenständen und
Schulden ermittelt und unverrechnet ausgewiesen. Der
zugrunde gelegte Steuersatz beläuft sich dabei auf
28,42%. Dieser berücksichtigt die
Körperschaftsteuer, den Soli-Zuschlag sowie die
Gewerbesteuer.
6. Eigenkapital
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt €
53.000,00 und ist unverändert zum Vorjahr.
7. Rückstellungen
Die Rückstellungen für Pensionen werden
nach anerkannten versicherungsmathematischen
Grundsätzen unter Anwendung der
"Projected-Unit-Credit-Methode (PUC-Methode)" ermittelt.
Als biometrische Rechnungslegungsgrundlagen wurden die
"Richttafel 2018G" von Klaus Heubeck zugrunde gelegt.
Für die Abzinsung wurde pauschal eine
durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt
und dafür erstmals der von der Deutschen Bundesbank
auf den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche
Marktzinssatz der vergangen zehn Jahre von 2,61% angesetzt.
Die Pensionsrückstellung war durch zwei
Rückdeckungs-Lebensversicherungen abgesichert, wobei
bei einer bereits eine Auszahlung an die Gesellschaft
erfolgte. Entsprechend § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde
eine Verrechnung zwischen den Aktivwerten und der
Pensionsrückstellung vorgenommen, da die
dementsprechenden Verpfändungserklärungen
vorliegen.
Steuerrückstellungen
Die Steuerrückstellungen sind in Höhe des
voraussichtlichen Anfalls aufgrund des steuerlichen Gewinns
dotiert.
Sonstige Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen umfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen; sie sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung sowie des nach der Erkenntnis zum
Bilanzstichtag notwendigen Rückzahlungs- bzw.
Erfüllungsbetrags bewertet. Rückstellungen mit
einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer
Laufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen
sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen
Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst.
8. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten,
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und
Sonstige Verbindlichkeiten sind jeweils mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
C.
Angaben zur Bilanz
I. Anlagevermögen
1. Die Zugänge beim Sachanlagevermögen
betreffen Neuanschaffungen im Bereich Software, Betriebs-
und Geschäftsausstattung sowie Büroeinrichtung.
Die Abschreibung erfolgt auf die Nutzungsdauer der
Wirtschaftsgüter.
2. Die
Sofortabschreibung geringwertiger
Wirtschaftsgüter wird als Zugang und Abgang
ausgewiesen.
3. Die
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände enthalten keine Posten
mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr; alle
übrigen Forderungen und die Sonstigen
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres
fällig.
4. In dem Posten
Aktive Rechnungsabgrenzung sind insbesondere
Versicherungen und Wartungsverträge enthalten.
5. Das
Eigenkapital setzt sich wie folgt zusammen:
|
|
|
€
|
Stammkapital
|
|
|
53.000,00
|
Kapitalrücklage
|
|
-68.368,03
|
Gewinn-/Verlustvortrag
|
|
540.277,84
|
|
|
|
524.909,81
|
6. Rückstellungen
Die
Steuerrückstellungen erfolgten auf der
Grundlage der im Berichtsjahr gültigen
Steuersätze bezüglich der
Körperschaftsteuer/Soli-Zuschlag und Gewerbesteuer.
D. Angaben zur Gewinn- und Verlust-Rechnung
1. Angabe zu
Verrechnungen im Sinne von §§ 246 Absatz 2
Satz 2, 285 Nr.25 HGB entfällt.
E.
Sonstige Angaben
1.
Anzahl der Arbeitnehmer
Im Berichtszeitraum wurden durchschnittlich
fünfzehn Arbeitnehmer beschäftigt.
2.
Geschäftsführung
Im Berichtszeitraum waren Herr Heinz Seisenberger und
Herr Markus Seisenberger Geschäftsführer. Sie
waren stets einzelvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
3. Angaben zu Vorgängen von besonderer Bedeutung
nach dem Schluss des Geschäftsjahres (§ 285 Nr.
33 HGB -
Nachtragsberichterstattung
)
Nach Ablauf des Geschäftsjahres sind keine
Vorgänge von besonderer Bedeutung eigetreten,
über die zu berichten wäre und die zu einer
veränderten Beurteilung des Unternehmens führen
könnten.
4.
Vorschlag für die Verwendung des Jahresergebnisses
(§ 285 Nr. 34 HGB)
Der Jahresüberschuss 2023/2024 beträgt
€ 32.061,85 welcher nach Vorschlag der
Geschäftsführung auf neue Rechnung vorgetragen
werden soll.
Sankt Wolfgang, den 17.06.2024
…………………………………… ......................................
Gez. Heinz Seisenberger Gez. Markus
Seisenberger
Geschäftsführer Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.06.2024
festgestellt.
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