Infinity Holding UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Henning in Wolde-Lübke seit 10.4.2025 | Geschäftsführer |
Marcus Günter Bretzler seit 18.8.2021 | Geschäftsführer |
Rolf Baumann seit 8.1.2018 | Prokura |
Kay Gunnar von der Heyde seit 8.1.2018 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Metaaldraadlampenfabriek "Volt" B.V. | 4.09% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Philips GmbHHamburgJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Inhaltsverzeichnis Lagebericht Bilanz zum 31. Dezember 2020 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2020 bis 31.12.20 Anhang Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2020 Bestätigungsvermerk LageberichtDer Lagebericht der Philips GmbH ist in Anwendung von § 315 Abs. 3 des Handelsgesetzbuches mit dem Lagebericht des Konzernabschlusses der Philips GmbH zusammengefasst und im Konzernbericht 2020 der Philips GmbH veröffentlicht. Bilanz zum 31. Dezember 2020AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2020
Anhang für das Geschäftsjahr 2020I. Allgemeine Hinweise Registerinformationen Die Gesellschaft ist unter der Firma Philips GmbH mit Sitz in Hamburg im Handelsregister des Amtsgerichts in Hamburg unter der Nummer HRB 74560 eingetragen. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB. Der Jahresabschluss der Philips GmbH, Hamburg, ist unter Beachtung der allgemeinen Vorschriften der §§ 242-2563 HGB sowie der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 ff. HGB und den einschlägigen Vorschriften des GmbH- Gesetzes in Euro aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz erfolgt im Rahmen der Vorschriften gemäß § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Umsatzkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 3 HGB gewählt. Die gesetzlichen Gliederungsvorschriften wurden beachtet. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und Davon-Vermerke teilweise an dieser Stelle gemacht. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um lineare planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert und wird, soweit abnutzbar, entsprechend der Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens mit Anschaffungsdatum vor dem 1. Januar 2011 werden degressiv abgeschrieben. Dabei wird auf die lineare Abschreibungsmethode übergegangen, sobald diese zu höheren Abschreibungen führen. Ab dem 1. Januar 2011 angeschaffte Vermögensgegenstände werden linear abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit einem Anschaffungswert von bis zu 250,00 € werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Anlagegegenstände mit Einzelanschaffungskosten größer 250,00 € bis 1.000,00 € werden im Jahr der Anschaffung in einem Sammelposten zusammengefasst und ab dem Jahr der Anschaffung mit jeweils 20% abgeschrieben. Der Abgang wird im fünften Jahr unterstellt. Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte und Wertpapiere zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten und die Ausleihungen grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Die Bewertung der Vorräte zum Bilanzstichtag erfolgt zum niedrigeren Wert der nach der FiFo-Methode ermittelten Anschaffung»- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bzw. zu ihrem Nettoveräußerungswert, d.h. dem im normalen Geschäftsgang erzielbaren Verkaufserlös abzüglich noch anfallender Vertriebskosten. Der Ansatz der Herstellungskosten erfolgt auf Basis des Vollkostenprinzips. Bestands- und Erlösrisiken wird durch Wertberichtigungen Rechnung getragen. Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit Ausnahme von Finanzderivaten erfolgt zu Nennwerten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Unverzinsliche und niedrig verzinsliche Forderungen mit Laufzeiten von über einem Jahr werden abgezinst. Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennwert bewertet. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt anhand des bilanzorientierten Konzepts. Danach werden auf temporäre und quasi-permanente Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten latente Steuern gebildet. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden insoweit angesetzt, wie mit einer Nutzung innerhalb der nächsten fünf Jahre gerechnet wird. Des Weiteren werden temporäre Differenzen von Organgesellschaften einbezogen, soweit von einer künftigen Steuerbe- und -entlastung aus der Umkehrung von temporären Differenzen bei der Philips GmbH als steuerlichem Organträger auszugehen ist. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet ausgewiesen. Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennwert bewertet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mittels des Anwartschaftsbarwertverfahrens auf Basis der Heubeckschen Richttafeln 2018 G ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 2,30% p.a. (Vorjahr: 2,71% p.a.) gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009, die zuletzt am 11. März 2016 geändert worden ist, verwendet. Der Gehaltstrend wurde mit 2,50% p.a. (Vorjahr: 2,50%) und der Rententrend mit 1,60% p.a. (Vorjahr: 1,75%) einbezogen. Die Fluktuation wurde mit einer Rate von 0,50% (Vorjahr: 0,50%) berücksichtigt. Die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den korrespondierenden Rückstellungen verrechnet. Soweit kein aktiver Markt besteht, anhand dessen sich der Marktpreis ermitteln lässt, wurden für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der Vermögensgegenstände folgende Bewertungsmethoden angewandt: Bei den verpfändeten Rückdeckungsversicherungen wurden die von den Versicherungsgesellschaften mitgeteilten Aktivwerte (Deckungskapital zuzüglich unwiderruflich zugeteilter Überschussbeteiligung) angesetzt. Im Zusammenhang mit derivativen Sicherungsinstrumenten erfolgte die Bewertung anhand geeigneter mathematischer Modelle durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Langfristige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit über einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre abgezinst. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die langfristigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins abgezinst. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Die im Anhang erläuterten Erträge und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung enthalten sowohl realisierte als auch nicht realisierte Währungskursdifferenzen. III. Angaben zur Bilanz Anlagenspiegel Die Aufgliederung und die Entwicklung der Buchwerte des Anlagevermögens sind aus dem Anlagespiegel zu entnehmen. Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte Die ursprünglichen Anschaffungskosten der Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von 313,9 Mio. € werden über die betriebliche Nutzungsdauer von 10 bzw. 15 Jahren abgeschrieben. Die Festlegung der Nutzungsdauern erfolgte anhand der Einschätzung der Geschäftsentwicklung. Finanzanlagen Die Finanzanlagen in Höhe von 1.421,1 Mio. € (Vorjahr: 1.510,4 Mio. €) enthalten Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und sonstige Ausleihungen. In Folge des Verkaufs von Aktivitäten der TOMTEC Imaging Systems GmbH an ein ausländisches verbundenes Unternehmen in den Vorjahren, wurde im laufenden Geschäftsjahr auf Ebene der Philips GmbH eine außerplanmäßige Wertberichtigung auf die Anteile der Gesellschaft in Höhe von 89,2 Mio. € vorgenommen. Hintergrund sind die langfristig niedrigeren Ergebnisprognosen der Gesellschaft. Forderungen Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 521,2 Mio. € (Vorjahr: 41,8 Mio. €) bestehen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 77,6 Mio. € (Vorjahr: 22,9 Mio. €) sowie aus Forderungen aus Ergebnisabführungen in Höhe von 443,6 Mio. € (Vorjahr: 18,9 Mio. €). Alle Forderungen haben wie im Vorjahr, eine Fälligkeit innerhalb eines Jahres. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 126,0 Mio. € (Vorjahr: 29,2 Mio. €) enthalten Forderungen aus Körperschaftssteuern und Gewerbesteuern gegenüber der Finanzbehörde in Höhe von 115,5 Mio. € (Vorjahr: 20,1 Mio. €) und sonstige Forderungen gegen Dritte in Höhe von 10,5 Mio. € (Vorjahr: 9,1 Mio. €). Hiervon haben 84,0 Mio. € (Vorjahr: 4,5 Mio. €) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und bestehen in Höhe von 78,1 Mio. € aus freiwilligen Vorauszahlungen von Körperschaftssteuern und Gewerbesteuern an die Finanzbehörde wegen Lumileds sowie aus 5,9 mio. € (Vorjahr: 4,5 Mio. €) aus übertragenen Umweltlasten an Signify GmbH (ehem. Philips Lighting GmbH), wobei diese Übertragung bislang nur im Innenverhältnis erfolgte. Aktive latente Steuern Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf der Grundlage eines bilanzorientierten Konzeptes und berücksichtigt temporäre Unterschiede zwischen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen sowie Verlustvorträge, sofern mit deren Nutzung innerhalb der nächsten Jahre gerechnet werden kann. Aus der Saldierung der aktiven mit den passiven latenten Steuern ergibt sich ein Aktivüberhang in Höhe von 99,7 Mio. € (Vorjahr: 138,7 Mio. €). Die aktiven latenten Steuern in Höhe von 149,8 Mio. € (Vorjahr: 195,9 Mio. €) resultieren aus latenten Steuern für gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 11,0 Mio.€ (Vorjahr: 14,5 Mio. €) sowie für temporäre Differenzen in Höhe von 138,8 Mio. € (Vorjahr: 154,6 Mio. €) im Wesentlichen aus der Bewertung von Pensionsrückstellungen und sonstigen Rückstellungen. Auf Grund der Inanspruchnahme des körperschaftsteuerlichen Verlustvortrages veränderten sich die aktiven latenten Steuern um 26,8 Mio. €. Die passiven latenten Steuern in Höhe von 50,1 Mio. € (Vorjahr: 57,3 Mio. €) resultieren hingegen im Wesentlichen aus temporären Differenzen im Anlagever mögen, den Finanzanlagen sowie bei den mit Pensionsrückstellungen verrechneten Wertpapieren. Bei der Berechnung der latenten Steuern auf temporäre Differenzen in Höhe wird ein Steuersatz von 31,96 % zugrunde gelegt. Für die Berechnung der latenten Steuern auf gewerbesteuerliche Verlustvorträge wird ein Steuersatz von 16,11 % verwendet. Des Weiteren wird für latente Steuern bezüglich von Anteilen ein Steuersatz von 1,60 % zugrunde gelegt. Ausschüttungssperre Aus den zu saldierenden Vermögen im Zusammenhang mit Pensionsrückstellungen zum Zeitwert ergibt sich, nach Abzug passiver latenter Steuern auf den Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungskosten und beizulegendem Zeitwert, ein nicht zur Ausschüttung verfügbarer Betrag von 83,7 Mio. € (Vorjahr: 74,1 Mio. €). Aus der Bewertung der Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren nach Abzug passiver latenter Steuern ein Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB in Höhe von 41,9 Mio. € (Vorjahr: 43,2 Mio. €). Der Überhang der aktiven über die passiven latenten Steuern zuzüglich der passiven latenten Steuern auf die oben genannte Zeitwertbewertung beträgt 139,0 Mio. € (Vorjahr: 173,5 Mio. €). Den ausschüttungsgesperrten Beträgen von insgesamt 264,6 Mio. € (Vorjahr: 290,8 Mio. €) stehen frei verfügbare Gewinnrücklagen in Höhe von 114,5 Mio. € (Vorjahr: 114,5 Mio. €) und ein Gewinnvortrag von 281,5 Mio. € (Vorjahr: 166,6 Mio. €) gegenüber. Auf Grund des Jahresüberschusses ist ein zur Ausschüttung verfügbarer Betrag vorhanden der nicht ausschüttungsgesperrt ist. Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden Der ermittelte Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen in Höhe von 763,8 Mio. € (Vorjahr: 742,5 Mio. €) wird mit dem beizulegenden Zeitwert des Deckungsvermögens in Höhe von 487,0 Mio. € (Vorjahr: 468,7 Mio. €) sowie dem Zeitwert der Wert- und Versorgungskonten in Höhe von 17,0 Mio. € (Vorjahr: 15,8 Mio. €) saldiert aus gewiesen. Einige Pläne mit Deckungsvermögen weisen eine Unter-, andere eine Überdeckung aus. Insgesamt ergibt sich dadurch der zum 31.12.2020 bilanzierte aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB von 32,3 Mio. € (Vorjahr: 35,3 Mio. €). Die ursprünglichen Anschaffungskosten des Deckungsvermögens sowie des Wert- und Versorgungsmodells betrugen 381,4 Mio. € (Vorjahr: 376,1 Mio. €). Aus Pensionsverpflichtungen, denen keine verrechenbaren Vermögensgegenstände gegenüberstehen, werden Pensionsrückstellungen in Höhe von 308,6 Mio. € (Vorjahr: 308,4 Mio. €) bilanziert. Angaben und Erläuterungen zu sonstigen Rückstellungen Sonstige Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Rabatte, Umweltschäden, Umstrukturierungen, Boni an Mitarbeiter, sonstige bedingte Lasten sowie Jubiläumsgratifikationen und Altersteilzeit. Verbindlichkeiten Die nachfolgende Darstellung zeigt die Restlaufzeiten der in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten:
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus dem Liefer- und Leistungsverkehr mit verbundenen Unternehmen im In- und Ausland. Die in 2019 abgeschlossene, bis April 2024 laufende Darlehensvereinbarung mit der Konzernobergesellschaft Koninklijke Philips N.V. (KPNV) ermöglicht es der Philips GmbH bis zu 800 Mio. € als nachrangiges, festverzinsliches Darlehen mit einem festen Zinssatz von 3,10 % p.a. aufzunehmen. Im Jahr 2020 wurden hiervon 480,0 Mio. € (Vorjahr: 480,0 Mio. €) in Anspruch genommen. Die neue Vereinbarung kann um 5 Jahre verlängert werden. Von den sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 51,4 Mio. € (Vorjahr: 71,9 Mio. €) betreffen 5,9 Mio. € (Vorjahr: 4,8 Mio. €) Verbindlichkeiten aus Umweltlasten, welche auf die Signify GmbH (ehem. Philips Lighting GmbH) übertragen wurden, wobei diese Übertragung bislang nur im Innenverhältnis erfolgte. Die Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr unbesichert. Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse:
Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen Die Philips GmbH geht nur nach sorgfältiger Risikoabwägung und grundsätzlich nur im Zusammenhang mit der eigenen oder der Geschäftstätigkeit verbundener Unternehmen Haftungsverhältnisse ein. Auf Basis einer kontinuierlichen Evaluierung der Risikosituation der eingegangenen Haftungsverhältnisse und unter Berücksichtigung der bis zum Aufstellungszeitpunkt gewonnenen Erkenntnisse geht die Philips GmbH derzeit davon aus, dass die den Haftungsverhältnissen zugrunde liegenden Verpflichtungen von den jeweiligen Hauptschuldnern erfüllt werden können. Dies gilt auch für die an die Signify GmbH (ehem. Philips Lighting GmbH) übertragenen Pensionsverpflichtungen, für deren Erfüllung die Signify GmbH sowie die Philips Lighting Holding BV zudem verschiedene Garantien und Erstattungserklärungen abgegeben haben. Daher wird bei allen aufgeführten Haftungsverhältnissen das Risiko einer Inanspruchnahme als nicht wahrscheinlich eingeschätzt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen / Außerbilanzielle Geschäfte
Es bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen. Außerbilanzielle Geschäfte liegen in Form von Miet- und Leasingverträgen für betrieblich genutzte Immobilien und Kraftfahrzeuge vor. Sie dienen unter anderem der Schonung der Liquidität und der Verbesserung der Bilanzstruktur sowie der Eigenkapitalquote. Bei den Verträgen bestehen Risiken durch vorzeitige Kündigung sowie einen potentiellen Verlust des Vermögensgegenstandes. Positiv wirkt sich die nachgelagerte Zahlung im Rahmen der Verträge gegenüber einem Eigentumserwerb aus. Die Höhe der Zahlungsverpflichtungen ist der obigen Aufstellung zu entnehmen. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Es bestanden keine nicht marktüblichen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Aufgliederung der Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse werden gemäß § 285 Nr. 4 HGB wie folgt aufgegliedert:
Zusätzliche Angaben zur Anwendung des Umsatzkostenverfahrens Materialaufwand Der Materialaufwand des Geschäftsjahres beträgt 1.045,7 Mio. € (Vorjahr: 922,2 Mio. €) und gliedert sich wie folgt:
Personalaufwand Der Personalaufwand im Geschäftsjahr beträgt 213,9 Mio. € (Vorjahr: 222,6 Mio. €) und gliedert sich wie folgt:
Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen Auf Gegenstände des Anlagevermögens wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 0,0 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €) vorgenommen. Allgemeine Verwaltungskosten Die allgemeinen Verwaltungskosten beinhalten Kosten der zentralen Verwaltung der Philips GmbH. Erläuterung der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Reduzierung der Trendannahme für zukünftige Rentensteigerungen in Höhe von 14,1 € (Vorjahr: 0,0 Mio. €), der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 1,3 Mio. € (Vorjahr: 12,4 Mio. €), Erträge aus Investitionszuschüssen in Höhe von 2,2 Mio. € (Vorjahr: 2,5 Mio. €) sowie Erträge aus Kurgewinnen in Höhe von 0,0 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus dem Abgang des Anlagevermögens in Höhe von 0,3 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €) und Aufwendungen aus Kursverlusten in Höhe von 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €). Außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen Auf die Anteile des verbundenen Unternehmens TOMTEC Imaging Systems GmbH wurde eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 89,3 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) vorgenommen. Zinsergebnis Zinsanteile für langfristige Rückstellungen und Fondsvermögen, die sich aus Ab- und Aufzinsung ergeben, sind im Zinsergebnis ausgewiesen. Das Zinsergebnis enthält die folgenden Positionen:
Das negative Zinsergebnis in Höhe von 48,8 Mio. € (Vorjahr: 50,7 Mio. €) resultiert nahezu ausschließlich aus der Entwicklung Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in Höhe von 48,9 Mio. € (Vorjahr: 50,8 Mio. €). Während der Zinsaufwand aus Pensionsverpflichtungen in Höhe von 29,4 Mio. € (Vorjahr: 25,7 Mio. €) leicht gestiegen ist, sank der Zinsaufwand an verbundene Unternehmen in Höhe von 16,1 Mio. € (Vorjahr: 19,4 Mio. €). Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Als Ertragsteueraufwendungen werden die Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und die Gewerbeertragsteuer ausgewiesen. Außerdem sind in dieser Position latente Steueraufwendungen sowie -erträge erfasst, die aus temporären Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen sowie der Bewertung von Verlustvorträgen resultieren. V. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres 2020 beschäftigten Arbeitnehmer Im Durchschnitt waren in 2020 1.978 Personen beschäftigt. Diese teilen sich wie folgt auf die einzelnen Gruppen auf:
Honorare des Abschlussprüfers Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 berechnete Gesamthonorar beläuft sich auf 0,1 Mio. € und betrifft ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen. Namen der Mitglieder der Unternehmensorgane Mitglieder der Geschäftsführung Pieter Vullinghs - Vorsitzender der Geschäftsführung und Chief Executive Officer - Dr. Thomas Piehler - Arbeitsdirektor - Matthijs de Groot - Chief Financial Officer - Marlies Gebetsberger (bis 09/2020) - Market Leader Personal Health - Heiko Borwieck - Market Leader Health Systems - Mitglieder des Aufsichtsrats Im Geschäftsjahr 2020 setzte sich der Aufsichtsrat der Philips GmbH aus den folgenden Mitgliedern zusammen: Klaus Baumann - Diplom-Kaufmann - Vorsitzender des Aufsichtsrats Prof. Dr. Britta Böckmann - Dr. rer. nat. der medizinischen Informatik - Marcus Bataryk * - Diplom-Ingenieur - Diedrich Dirks - Dipl.-Ing. Elektrotechnik - Ronald de Jong - Diplom Kaufmann - Jurjen Jongma - Diplom-Kaufmann - Stefan Meyer * - Elektrotechniker - Barbara Narjes * - Industriekauffrau - Kai-Uwe Schliemann * - Gewerkschaftssekretär - Margrit Lelieveld-Solmsdorff - Diplom Agrar Ingenieur - Christine Thomas * (bis 31.12.2020) - Gewerkschaftssektretärin - Birgit Wacker * - Diplom-Informatikerin - Stellv. Vorsitzende
* von den Arbeitnehmern gewählt
Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung, gewährte Kredite Die Gesamtbezüge der Aufsichtsratsmitglieder für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben betrugen im Geschäftsjahr 2020 von 0,1 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €). Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung beliefen sich im Geschäftsjahr 2020 auf 2,2 Mio. € (Vorjahr: 1,4 Mio. €). Daneben partizipierten die Mitglieder der Geschäftsführung 2020 an einem von der Muttergesellschaft KPNV aufgelegten weltweiten Long-Term Incentive-Programm, in dem jährlich eine bestimmte Anzahl von Philips Aktien zugeteilt wird. Anschließend wird über einen 3-Jahreszeitraum die Philips Performance anhand der Zielgrößen "Total Shareholder Return" und "Adjusted Earnings per Share Growth" gemessen. Die Anzahl der Aktien über die der Mitarbeiter zum Ende diese Periode tatsächlich verfügen kann hängt von der Philips Performance ab, der tatsächliche Wert vom dann aktuellen Aktienkurs. Den Mitgliedern der Geschäftsführung wurden in 2020 insgesamt 12.057 (Vorjahr: 8.178) Performance Shares gewährt. Diese hatten bei dem vorgenannten gewichteten Wert bei Zuteilung in Höhe von 44,30 € einen Zeitwert von 534 Tsd. € (Vorjahr: 330 Tsd. €, bei einem gewichteten Wert von 40,38 €). Aufgrund der grundsätzlichen Ablösung des bisherigen Long-Term Incentive-Programm ("Stock Options & Restricted Shares") wurden wie im Vorjahr keine neuen "Stock Options" gewährt. Gewährte Bezüge für frühere Mitglieder der Unternehmensorgane Die Gesamtbezüge früherer Mitglieder der Geschäftsführung und ihrer Hinterbliebenen beliefen sich auf 0 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €). Die Rückstellungen für Pensionen für frühere Mitglieder der Geschäftsführung und ihrer Hinterbliebenen betrugen 0,3 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio. €). Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen von mind. 20 Prozent der Anteile Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über nachstehende Unternehmen berichtet:
* vor Ergebnisabführung
Konzernzugehörigkeit Die Philips GmbH, Hamburg, wird in den Konzernabschluss der Koninklijke Philips N.V., Eindhoven, Niederlande (größter Konsolidierungskreis), einbezogen. Der offen gelegte Konzernabschluss ist bei der Gesellschafterin erhältlich bzw. im Internet abrufbar (www.philips.com). Die Philips GmbH, Hamburg, stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Konzernkreis auf, der im Bundesanzeiger offengelegt wird. Nachtragsbericht Am 25. März 2020 gab Philips bekannt, dass das Unternehmen das Haushaltsgerätegeschäft (Domestic Appliances) im Geschäftsbereich Personal Health zum 01. Juli 2021 an Hillhouse Capital verkaufen wird. Weitere Vorgänge von relevanter Bedeutung sind nach dem Ende des Geschäftsjahres nicht eingetreten. Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, sind nicht bekannt. Vorschlag zur Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, zu Lasten des handelsrechtlichen Bilanzgewinns der Philips GmbH einen Betrag von 330 Mio. € auszuschütten.
Hamburg, 27. Mai 2021 Philips GmbH Peter Vullinghs Dr. Thomas Piehler Matthijs de Groot Heiko Borwieck Anlagenspiegel Immaterielle Vermögensgegenstände
Sachanlagen
Finanzanlagen
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Philips GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Philips GmbH, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns der Philips GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die in der Anlage zum Bestätigungsvermerk genannten Bestandteile des Berichts über die Lange der Gesellschaft und des Konzerns haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die in der Anlage zum Bestätigungsvermerk genannten Bestandteile des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Anlage zum Bestätigungsvermerk Nicht inhaltlich geprüfte Bestandteile des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns Folgende Bestandteile des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns haben wir nicht inhaltlich geprüft:
Hamburg, 27. Mai 2021 Ernst
& Young GmbH
Marks, Wirtschaftsprüfer Rühmkorb, Wirtschaftsprüfer Inhaltsverzeichnis Anlage I Zusammengefasster Lagebericht II-VII Konzernabschluss II Konzern - Gewinn- und Verlustrechnung III Konzern - Gesamtergebnisrechnung IV Konzernbilanz V Konzern - Eigenkapitalveränderungsrechnung VI Konzern - Kapitalflussrechnung VII Konzernanhang Bestätigungsvermerk Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 20201. Grundlagen des Konzerns 1.1. Wirtschaftliche Grundlagen des Konzerns, organisatorische Struktur des Konzerns sowie gesellschaftsrechtliche und strukturelle Änderungen bei den deutschen Philips Unternehmen 1.1.1. Wirtschaftliche Grundlagen des Konzerns, organisatorische Struktur des Konzerns Philips wurde im Jahr 1891 in Eindhoven (Niederlande) als Unternehmen zur Herstellung von "Glühlampen und anderen elektrischen Produkten" gegründet. Der Hauptsitz des weltweiten Philips Konzerns befindet sich in Amsterdam (Niederlande). Philips beschäftigte konzernweit zum Jahresende 2020 81.592 Mitarbeiter und erzielte 2020 einen Umsatz von 19,5 Milliarden Euro. 2020 war Philips in mehr als 100 Ländern aktiv. Die Philips Aktivitäten wurden dabei in zwei Geschäftsbereichen abgebildet:
Die Mission von Philips ist es, die Lebensqualität der Menschen mit sinnvollen Innovationen zu verbessern. Der Vision folgend setzt sich Philips mit Innovationen für eine gesündere und nachhaltigere Welt ein. Dabei ist es das Ziel, bis 2025 das Leben von 2 Milliarden Menschen pro Jahr und bis zum Jahr 2030 die Lebensqualität von jährlich 2,5 Milliarden Menschen zu verbessern. Philips will der beste Arbeitgeber für Menschen sein, die die Leidenschaft für dieses Ziel teilen. Auf diese Weise wird mehr Wert für Kunden und Aktionäre geschaffen. Auf Grund der technischen Diversifizierung, hält Philips ein breites Portfolio von technischen Geschäftsbereichen, die nach Kundenbedürfnissen und technischen Kriterien in global agierenden "Business Groups" zusammengefasst wurden. Philips hat zudem eine lokale physische Marktpräsenz in über 100 Ländern, die wiederum in drei Marktgruppen - Nordamerika, China und International Markets (bestehend aus sieben Regionen) zusammengefasst werden. Um eine optimale Zusammenführung der produkt- und technologieorientierten global aufgestellten "Business Groups" mit den lokalen Kenntnissen über Kundenbedürfnisse, Wettbewerbssituation und Konjunkturentwicklung in den "Märkten" zu erreichen, wurden "Business Market Combinations" (BMCs) gebildet. Auf diese Weise ist es möglich, die Produktion und Entwicklung auf die marktspezifisch relevanten Bedarfe und Rahmenbedingungen abzustimmen. Überwiegend finanzielle Parameter (z.B. Umsatz, Margen, Ergebnis) werden als Ziel- und Steuerungsgrößen je BMC ab gestimmt und vereinbart. Ein konsequenter und strukturierter monatlicher und durch ein entsprechendes Reporting unterstützter BMC Review-Prozess ermöglicht die zeitnahe Identifikation von Chancen und Risiken sowie der dazu gehörigen Maßnahmen. Die Philips GmbH sowie die bei ihr konsolidierten Gesellschaften (deutscher Philips Teilkonzern) sind Unternehmen des Philips Konzerns (Koninklijke Philips N.V., KPNV) und Teil des Marktes "DACH" (Deutschland, Österreich, Schweiz). Im Geschäftsbereich "Health Systems" betreibt Philips in Deutschland Vertriebs- und Industrieaktivitäten, während im Geschäftsbereich "Personal Health" ausschließlich Vertriebsaktivitäten durchgeführt werden. Daneben betreibt Philips in Deutschland Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten an mehreren Standorten. Die Steuerung des Geschäfts in Deutschland/DACH folgt, auch im Geschäftsjahr 2020, der Systematik der "Business Market Combinations". Die industriellen sowie die Forschungs- und Entwicklungs-Aktivitäten werden im Wesentlichen von den Business Groups geführt, während die kommerziellen Aktivitäten und Ergebnisse in Deutschland/DACH überwiegend vom Management des Marktes DACH verantwortet werden. Die Steuerung des kommerziellen Geschäfts erfolgt auf Basis eines global vereinheitlichten Management Reportings u.a. anhand der Steuerungsgrößen Comparable Sales Growth und EBIT. Im Rahmen eines strukturierten Prozesses werden in monatlichen Markt- und BMC Review-Meetings Abweichungen zwischen Soll- und Ist-Größen diskutiert und analysiert sowie Chancen, Risiken und entsprechende Maßnahmen diskutiert und vereinbart. 1.1.2. Rechtliche Struktur und gesellschaftsrechtliche Veränderungen In der Philips GmbH, als Konzernobergesellschaft der deutschen Unternehmen von Philips, werden der überwiegende Teil der kommerziellen Aktivitäten (d.h. Marketing und Vertrieb) sowie Forschung, Entwicklung und Produktion/industrielle Aktivitäten ausgeführt. Die Gesellschaft hält 100%ige Beteiligungen an folgenden Gesellschaften:
In 2020 wurden die nachfolgend erläuterten organisatorischen und gesellschaftsrechtlichen Veränderungen innerhalb der deutschen Philips-Unternehmen vorgenommen:
1.2. Forschung und Entwicklung Die deutschen Philips Unternehmen beschäftigten in ihren Forschungs- und Entwicklungsbereichen zum Ende des Berichtsjahres 863 (Vorjahr: 927) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, was einem Anteil von 19,8% (Vorjahr: 21,3%) an der Gesamtbelegschaft entspricht. Der Aufwand für die Forschung und Entwicklung einschließlich der unter den immateriellen Vermögenswerten aktivierten Entwicklungskosten belief sich insgesamt auf 5,1% (Vorjahr: 6,3%) vom Umsatz. Die deutsche Philips Forschung unterstützt die Philips Unternehmen auf vielen Gebieten mit wichtigen Innovationen. In den deutschen Philips Organisationen liegt der Fokus in diesem Bereich auf der Entwicklung. 1.3. Mitarbeiter
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um 5 Personen erhöht.
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Durchschnitt um 85 Personen erhöht. 1.4. Erklärung zur Unternehmensführung * In Anwendung des "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen" hat der Aufsichtsrat der Philips GmbH als Zielquote für das Minderheitengeschlecht für die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite im Aufsichtsrat jeweils 33% und für die Zusammensetzung der Geschäftsführung zunächst 20% festgelegt. Die Quoten im Aufsichtsrat wurden erreicht. In der Geschäftsführung der Philips GmbH ist derzeit keine Frau mehr vertreten, da das weibliche Mitglied eine weiterführende Führungsfunktion in der europäischen Philips- Organisation übernommen hat. Angesichts dessen wurde die Quote für die Geschäftsführung im Jahr 2020 nicht - wie vorgesehen - angehoben. Die Zielstellung bleibt unverändert bei 20%. Die von der Geschäftsführung der Philips GmbH angestrebte Quote für die Ebene unterhalb der Geschäftsführung (15%) wurde genau erreicht. Hinsichtlich der Ebene darunter betrug die Quote wie im Vorjahr 17%. Das gesetzte Ziel von 20% wurde damit nicht erreicht. 1.5. Nichtfinanzielle Erklärung * 1.5.1. Umweltschutz Umweltschutz und Nachhaltigkeit sind seit Jahren wichtige Bausteine zur Zielerreichung bei Philips. Das globale "EcoVision-Programm" fördert entsprechend der Philips Vision konsequent das Motto "Führend in Nachhaltigkeit" zu sein. 2020 konnte unser Programm "Healthy people, Sustainable Planet" erfolgreich abgeschlossen werden. Unsere neuen Ziele für 2025 zielen darauf ab, unsere Anstrengungen zu verstärken, die Geschwindigkeit zu erhöhen und nachhaltige und kreislaufwirtschaftliche Praktiken konsequent in unsere Arbeitsweisen einzubinden. Unsere Programme konzentrieren sich auf den Klimaschutz, die Kreislaufwirtschaft und den Access to Care sowie auf eine Reihe von Themen wie EcoDesign, Partnerschaften und Nachhaltigkeit bei Lieferanten. Die Produkte und Lösungen sollen, bis zum Jahr 2025, 2 Milliarden Menschen pro Jahr ein gesünderes und nachhaltigeres Leben ermöglichen. Dies schließt 300 Millionen Menschen in unterversorgten Gebieten mit ein. Die Ziele für 2025 sind für den weltweiten Philips Konzern gültig:
Energieverbrauch und Nachhaltigkeit:
Geschlossene Materialkreisläufe:
Unsere Strategie steht im Einklang mit den "Sustainable Development Goals" der Vereinten Nationen, SDG 12 und SDG 13. Zusammen mit unseren Stakeholdern und anderen Unternehmen setzten wir uns dafür ein, die Nachhaltigkeit voran zu treiben und dabei die SDG der Vereinten Nationen zu unterstützen. Alle deutschen Philips Unternehmen sind Teil des "EcoVision-Programms" und tragen zur Umsetzung dieser Ziele bei. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Entwicklung der Weltwirtschaft war im Berichtsjahr 2020 von den Auswirkungen der COVID-19- Pandemie geprägt. Insbesondere im zweiten Quartal brachen Handel und Konsum ein, und die Arbeitslosigkeit nahm erheblich zu. Zwar stabilisierte sich die Wirtschaft in vielen Ländern im weiteren Verlauf des Jahres etwas, auch aufgrund der massiven Unterstützung durch die Geld- und Fiskalpolitik. Die Wirtschaftsleistung ging insgesamt dennoch in allen Regionen der Welt deutlich zurück, insbesondere in Europa, aber auch in den USA und in den meisten Schwellenländern. Lediglich China gehörte zu den wenigen Ländern der Welt, die auf das Jahr gerechnet ein leichtes Wachstum erreichten. Die Weltwirtschaft hatte im Berichtsjahr einen Einbruch um 3,3%, dem mit Abstand stärksten Einbruch der vergangenen 70 Jahre. Die weltwirtschaftliche Aktivität ist Infolge der Covid-19-Pandemie im ersten Halbjahr 2020 um annähernd 10 Prozent gesunken. Nach einem kräftigen Anstieg im Sommer erhöhten sich die Weltproduktion im vierten Quartal weiter, obwohl die Eindämmungsmaßnahmen in vielen Ländern erneut verschärft wurden. Die Erholung der Weltproduktion hat sich trotz eines Wiederanstiegs der Covid-19 Infektionszahlen zu Beginn des Jahres 2021 fortgesetzt. Nach dem Rückgang der globalen Produktion im Jahr 2020, rechnet das Institut für Weltwirtschaft mit kräftigen Zuwächsen um 6,7 bzw. 4,7 Prozent in diesem und im nächsten Jahr (IfW, Kiel, Stand März 2021). Nach zehn Jahren Wirtschaftswachstum in Folge ging die Wirtschaftsleistung Deutschlands in 2020 erstmals wieder deutlich zurück. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sank das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) preisbereinigt um 4,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das preis-, saison- und kalenderbereinigte deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im ersten Quartal 2020 Vergleich zum jeweiligen Vorquartal um 2,0% gesunken, im zweiten Quartal ging das BIP um 9,7% zurück, im dritten Quartal gab es Erholung um 8,5% und blieb vierten Quartal mit 0,3% auf Niveau des Vorquartals. Die Erwerbslosenquote betrug im Dezember 2020 4,4% (nach 3,2% im Dezember 2019). Das Hamburgische Weltwirtschaftsinstitut (HWWI) rechnet per Stand März 2021 auch für 2021 auf Grund der Covid-19-Pandemie und der damit verbundenen erneuten sowie mehrfach verlängerten und verschärften Einschränkungen mit ökonomischen Auswirkungen auf die Wirtschaftstätigkeit in Deutschland. Demnach ist nach einem Rückgang der Wirtschaftsleistung im Jahr 2020 ist, nach einer Eindämmung der Pandemie, für 2021 und für 2022 ein Wachstum des preisbereinigten BIP von jeweils 3 % zu erwarten. Die mit Risiken behaftete weltwirtschaftliche Situation kann Auswirkungen auf die Aktivitäten von Philips in Deutschland haben. Eine aus Unsicherheiten hervorgehende Belastung des Konsumklimas insbesondere durch die nicht absehbaren Auswirkungen der COVID-19 -Pandemie könnte sich nachteilig auf die Umsätze des Geschäftsbereichs Personal Health auswirken. Der Geschäftsbereich Health Systems sieht sich weiterhin mit den Auswirkungen von Gesundheitsreformen und steigendem Kostendruck im Gesundheitswesen sowie massivem Wettbewerb in praktisch allen Märkten konfrontiert. 2.2. Geschäftsverlauf Royal Philips ist ein global agierendes Gesundheitsunternehmen, dessen Geschäftsbereiche in 17 Märkten positioniert sind. Gemäß der Strategie, bis 2030 das Leben von jährlich 2,5 Milliarden Menschen weltweit zu verbessern, folgt das Unternehmen seinem Grundsatz "innovation and you". Das Geschäftsjahr 2020 war stark von der COVID-19-Pandemie beeinflusst. Höchste Priorität hatten und haben dabei stets die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter sowie die Versorgung von Medizinischen Einrichtungen und Patienten mit unseren medizinischen Geräten, auch bei der Intensivversorgung. Unsere Geschäftsaktivitäten waren in unterschiedlicher Art von den ergriffenen Schutzmaßnahmen und von der mit der Pandemie einhergehenden Unsicherheit betroffen. Infolge der Auswirkungen der Krise startete das Jahr mit einer herausfordernden ersten Jahreshälfte. Dennoch war die Gesamtleistung infolge einer Steigerung im dritten und vierten Quartal stabil. So konnte der Umsatz des Philips Gesamtkonzerns im Jahr 2020 mit 19,5 Mrd. Euro (Vorjahr: 19,5 Mrd. Euro) konstant gehalten werden, er stieg damit aber auf vergleichbarer Basis um 3 Prozent (Vorjahr: 4,5 Prozent) an. Das EBITA blieb ebenfalls stabil auf 13,2 Prozent des Umsatzes (Vorjahr: 13,2 Prozent). Als Anbieter von Gesundheitstechnologie nahm das Unternehmen im Jahr 2020 eine besondere Rolle bei der Bekämpfung der Pandemie ein. Durch die weltweit erhöhte Nachfrage nach Beatmungsgeräten, Patientenmonitoring, Bildgebung sowie weiteren medizinischen Lösungen und Geräten musste die Produktion nicht nur aufrechterhalten, sondern sogar gesteigert werden. Um die Nachfrage zu stillen, mussten phasenweise Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neu eingestellt und eingearbeitet werden. Große Bedeutung kam in Deutschland den Standorten in Böblingen, als globales Zentrum für das Patientenmonitoring von Philips, und Hamburg, mit seiner Fertigung von Röntgenröhren, zu. Bereits seit 2016 firmiert Royal Philips als Gesundheitsunternehmen. Die Bündelung der Kompetenzen aus dem Konsumenten- sowie dem klassischen Medizintechnikbereich ist hierbei ein wesentlicher Bestandteil der Strategie. Diese Aktivitäten gliedern sich in die Geschäftsfelder "Health Systems" und "Personal Health". Ziel des Unternehmens ist es, die Gesundheit der Menschen zu verbessern und sie mit entsprechenden Produkten und Lösungen in allen Phasen des Health Continuum zu begleiten: im gesunden Leben, aber auch in der Prävention, Diagnostik und Therapie sowie der häuslichen Pflege. Im Geschäftsbereich Health Systems bietet Philips zahlreiche Produkte, Lösungen sowie Beratungs- und Serviceleistungen u.a. im Bereich diagnostischer Bildgebung, bildgestützter Therapie, Patientenmonitoring und Gesundheits-IT. Philips hat das Ziel, die Qualität der Versorgung stärker in den Mittelpunkt zu stellen und orientiert sich dabei an den Dimensionen des Quadruple Aim. Demnach erzielt man einen Mehrwert in der Versorgung, wenn man es schafft, die Ergebnisqualität zu erhöhen, die Patienten- sowie Mitarbeiterzufriedenheit zu verbessern und die Kosteneffizienz zu steigern. Wichtige Ansätze sind die Ausrichtung auf Value-Based Healthcare und die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung. Hierfür legt Philips ein besonderes Augenmerk auf die Beratung und Unterstützung von Krankenhäusern im Zuge des Krankenhauszukunftsgesetzes, dessen Förderrichtlinie Ende 2020 veröffentlicht wurde. Auch in langfristigen strategischen Partnerschaften hilft Philips Krankenhäusern, sich für die Zukunft nachhaltig aufzustellen sowie Qualität, Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. 2020 haben die Paracelsus-Kliniken und das Marienhospital Stuttgart mit Philips umfassende Innovationspartnerschaften abgeschlossen. Ziel ist die Implementierung von Innovationsprojekten, die der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Patientenversorgung dienen sollen. Einen zusätzlichen Schwerpunkt bilden gemeinsame Projekte zur Digitalisierung und Prozessoptimierung, um Effizienzpotenziale bei gleichzeitiger Qualitätssteigerung voll auszuschöpfen. Ein weiteres richtungsweisendes Kooperationsprojekt ist das Athleticum am Volkspark. Aus der Partnerschaft zwischen dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE), der HSV Fußball AG (HSV) und Philips entsteht ein sportmedizinisches Kompetenzzentrum, das für alle sportlich aktiven Menschen, von Freizeitsportlern bis zu Profiathleten offen ist. Im Bereich Personal Health unterstützt Philips Menschen dabei, auf ihre Gesundheit zu achten. Ein wichtiger nächster Schritt für eine noch klarere Ausrichtung des Unternehmens ist die Ankündigung, die zukünftige Eigentümerschaft des Bereiches Domestic Appliances (mit den Unterbereichen Kitchen Appliances, Garment Care, Floor Care, Coffee, Air) zu prüfen. Begonnen wird dieser Prozess mit der Schaffung einer separaten Rechtsstruktur. Mit dem Nachhaltigkeitsprogramm "Healthy people, Sustainable planet" hat sich Philip ehrgeizige Ziele gesetzt. Bis Ende 2020 konnte das Unternehmen alle selbst gesetzten Vorhaben erfüllen. Damit agiert Philips nun in allen Geschäftsprozessen CO 2 -neutral und bezieht Elektrizität zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen. Mehr als 70 Prozent des Umsatzes erzielt Philips derzeit mit nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen. Services und Produkte mit zirkulären Produktionsprozessen machen 15 Prozent des Umsatzes aus. Darüber hinaus werden mittlerweile 90 Prozent der Betriebsabfälle recycelt - die Entsorgung von Abfällen auf Deponien entfällt. Nach der erfolgreichen Umsetzung der bisherigen Vorgaben im Jahr 2020 wird das Programm mit zusätzlichen nachhaltigen und sozialen Zielen ergänzt und bis 2025 ausgeweitet. 2.3. Geschäftslage 2.3.1. Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des deutschen Philips Teilkonzerns Die Kommentierungen zur Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage beziehen sich ausschließlich auf das fortzuführende Geschäft des deutschen Philips Teilkonzerns. 2.3.1.1. Umsatzentwicklung Die Umsatzerlöse lagen mit 3.186 Mio. € im Berichtsjahr um 24,2% über dem Vorjahresniveau von 2.566 Mio. €. Die Inlandsumsätze sind im Berichtszeitraum um 9,9% gestiegen und die Auslandsumsätze erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 33,3%. Der Anteil des Inlandsumsatzes am Gesamtumsatz belief sich im Geschäftsjahr 2020 auf 34,7% (Vorjahr: 39,2%). Die Umsatzerlöse des Geschäftsbereiches Personal Health haben sich gegenüber dem Vorjahr um 14,4% verringert. Der Umsatz des Geschäftsbereiches Health Systems, welcher mit einem erheblichen Anteil von ca. 81,6% am Gesamtumsatz beteiligt ist, erhöhte sich um 37,0% gegenüber dem Vorjahr. Die Umsätze der Sonstigen Aktivitäten, welche für den Konzernumsatz mit einem Anteil von 1,6% von stark untergeordneter Bedeutung sind, erhöhten sich um 15,6%. 2.3.1.2. Ertragslage Das Bruttoergebnis vom Umsatz hat sich im Geschäftsjahr 2020 um 358 Mio. € gegenüber dem Vorjahr verbessert. Das Bruttoergebnis teilt sie wie folgt auf die Geschäftsbereiche auf:
Es ergab sich ein Konzernjahresüberschuss in Höhe von 340 Mio. €, was gegenüber dem Vorjahresergebnis in Höhe von 92 Mio. € eine Verbesserung von 248 Mio. € bedeutet. Die Verbesserung begründet sich im Wesentlichen aus einem verbesserten operativen Ergebnis. Das Konzernergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen ist von 155 Mio. € auf 490 Mio. € im Berichtsjahr gestiegen. Ursächlich für die Entwicklung ist einerseits ein verbessertes EBIT um 327 Mio. € sowie ein verbessertes Finanzergebnis um 8 Mio. €. Hier wirkt sich insbesondere der Rückgang der Zinsaufwendungen um 8 Mio. € aus. Das im Geschäftsjahr 2020 realisierte betriebliche Ergebnis (EBIT) belief sich auf 514 Mio. € (Vorjahr: 187 Mio. €) und lag damit über der Anfang 2020 getroffenen Erwartung. Hauptgrund sind über der Erwartung liegende Umsatzsteigerungen im Geschäftsbereich Health Systems und die damit verbundene Erhöhung des Bruttoergebnisses auf Grund der gestiegenen Nachfrage nach Medizinischen Geräten, die u.a. in der Intensivversorgung eingesetzt werden. Die Abweichung zum Vorjahr ist im Wesentlichen begründet durch:
Die Bruttomarge betrug 31% (Vorjahr: 24%). Insbesondere in dem Geschäftsbereich Health Systems (Bruttomarge 87%, Vorjahr: 23%) wirkte sich der oben genannte höhere Anstieg der Umsatzerlöse im Vergleich zu den Herstellungskosten positiv auf die Bruttomarge aus. Die Umsatzerhöhung beruht im Wesentlichen auf gestiegenen Umsatzerlösen im Bereich Health Systems (+703 Mio. €) und auf gesunkene Umsatzerlöse im Bereich Personal Health (-90 Mio. €). Das Finanzergebnis betrug -25 Mio. € (Vorjahr: -33 Mio. €). Die Differenz in Höhe von + 8 Mio. € ergibt sich hauptsächlich aus der Verringerung von Zinsaufwendungen an verbundene Unternehmen im Ausland um 3 Mio. € sowie die Verringerung der Zinsaufwendung für langfristige Rückstellungen um 4 Mio. €. Auf Grund des im Geschäftsjahr 2020 erzielten Ergebnisses vor Steuern von 490 Mio. € (Vorjahr: 155 Mio. €) ergab sich ein Steueraufwand von 150 Mio. € (Vorjahr: 63 Mio. €). Die effektive Steuerbelastung betrug 30,7% (Vorjahr: 40,5%). Der Steueraufwand resultiert im Wesentlichen aus der auf der Basis des Ergebnisses vor Steuern ermittelten Körperschaftsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag) und Gewerbesteuer in Höhe von 117 Mio. € (Vorjahr: 44 Mio. €) sowie Steueraufwendungen aus der Anpassung der latenten Steuerforderungen von 33 Mio. € (Vorjahr: Ertrag i.H.v. 3 Mio. €) wegen der Nutzung von gewerbesteuerlichen und körperschaftsteuerlichen Verlustvorträgen und aus der Veränderung von latenten Steuern auf temporäre Differenzen in Höhe von -3 Mio. € (Vorjahr: Ertrag i.H.v. 6 Mio. €). Periodenfremde Steuersachverhalte führten zu einem Steueraufwand in Höhe von 3 Mio. € (Vorjahr: 28 Mio. €). Die Geschäftsführung beurteilt die langfristige zukünftige Geschäftsentwicklung im operativen Geschäft als positiv, sieht kurzfristig durch die Auswirkungen des Corona Virus aber erhebliche Herausforderungen, die sich negativ auf die Entwicklung des Geschäftes auswirken können. 2.3.1.3. Vermögenslage Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich die Bilanzsumme im Konzernabschluss zum 31.12.2020 um 319 Mio. € von 1.258 Mio. € auf 1.578 Mio. €. Einen wesentlichen Einfluss hat die Konzernüberschuss, daraus resultiert eine Verbesserung des Eigenkapital um 338 Mio. €. Im Gegenzug dazu erhöhten sich die Forderungen gegenüber der Inhouse Bank (Cash Pool-Konto) um 300 Mio. €. Die langfristigen Vermögenswerte haben sich gegenüber dem 31.12.2019 um insgesamt 46 Mio. € erhöht. Auf die Sachanlagen entfiel hierbei eine Erhöhung um 4 Mio. €, beeinflusst durch Investitionen in Höhe von 44 Mio. € (davon 12 Mio. € für Leasing-Nutzungsrechte), sowie von Abschreibungen und Wertminderungen in Höhe von 30 Mio. € (davon 13 Mio. € für Leasing-Nutzungsrechte), von Abgängen und Reklassifizierungen in Höhe von 9 Mio. €. Die Verringerung der immateriellen Vermögenswerte um 10 Mio. € resultierte im Wesentlichen aus einer Wertminderung von Entwicklungskosten und eigenentwickelter Software im Bereich Health Systems in Höhe von 10 Mio. €. Weitere Einflüsse auf die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte haben Abschreibungen von 17 Mio. € und die Aktivierung von Entwicklungskosten und Erworbener Software in Höhe von 17 Mio. €. Langfristige Forderungen und sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte erhöhten sich um 4 Mio. € im Wesentlichen wegen einer Erhöhung der langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 5 Mio. €, einer Erhöhung der Sonstigen Forderungen um 2 Mio. € und einer Verringerung der Sonstigen finanziellen Vermögenswerte um 3 Mio. €. Weitere Einflüsse auf die Entwicklung der langfristigen Vermögenswerte haben die Verringerung latenten Steuerforderungen um 29 Mio. €, bedingt durch die Erhöhung von aktiven und passiven latenten Steuern für temporäre Differenzen um 4 Mio. € und einer Verringerung von aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von 33 Mio. € und eine Erhöhung der langfristigen Steuerforderungen um 78 Mio. €. Die kurzfristigen Vermögenswerte erhöhten sich insgesamt um 256 Mio. €. Die Vorräte erhöhten sich insgesamt um 8 Mio. €, im Wesentlichen bedingt durch eine Erhöhung von Vorräten in noch nicht abgerechneten Kundenaufträgen im Geschäftsbereich Health Systems. Die kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 11 Mio. € verringert, im Wesentlichen bedingt durch einen Rückgang der Bruttoforderungen im Bereich Personal Health um 53 Mio. € sowie die Erhöhung der Bruttoforderungen im Geschäftsbereich Health Systems um 34 Mio. € und einer Verringerung der Wertberichtigungen und aktivischen Kürzungen auf Forderungen um 11 Mio. €. Die Erhöhung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen um 331 Mio. € ist insbesondere bedingt durch eine Erhöhung des Guthabens bei der Philips-Inhouse-Bank um 300 Mio. € und der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen verbundene Unternehmen im Ausland um 31 Mio. €. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen im Ausland erhöhten sich um 18 Mio. €. Die kurzfristigen sonstigen Forderungen haben sich im Vorjahresvergleich um 13 Mio. € verringert. Unter anderem gingen die vorausgezahlten Kosten und Anzahlungen im Vorjahresvergleich um 15 Mio. € zurück und im Gegensatz dazu haben sich die sonstigen Forderungen gegen Lieferanten und Mitarbeiter nur leicht um 2 Mio. € erhöht. Die kurzfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte sind auf Vorjahresniveau. Die kurzfristigen Steuerforderungen verringern sich um 45 Mio. € auf 35 Mio. €. Die liquiden Mittel haben sich gegenüber dem Vorjahr nur unwesentlich verändert. Das Eigenkapital ist zum 31.12.2020 im Vergleich zum Vorjahr um 338 Mio. € gestiegen und weist jetzt einen negativen Betrag von 34 Mio. € auf. Der im Berichtszeitraum entstandene Konzernjahresüberschuss von 340 Mio. € führte zu einer Erhöhung des Eigenkapitals. Die im kumulierten übrigen Eigenkapital enthaltenen unrealisierten Verluste aus der Neubewertung von Pensionsrückstellungen (4 Mio. € nach Steuern) und die unrealisierten Gewinne aus derivativen Finanzinstrumenten und Wertpapieren (2 Mio. € nach Steuern) führten dagegen zu einer leichten Verringerung des Eigenkapitals. Die langfristigen Schulden erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 8 Mio. €. Wesentliche Veränderungen sind die Erhöhung der sonstigen langfristigen Rückstellungen um 13 Mio. €, der sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten um 5 Mio. € sowie der langfristigen Steuerverbindlichkeiten um 3 Mio. €. Gegenläufig ist die Verringerung der langfristigen Rückstellung für Pensionen um 7 Mio. € und die Verringerung der Langfristigen Finanzverbindlichkeiten um 7 Mio. €. Die kurzfristigen Schulden verringern sich im Jahresvergleich um 43 Mio. €. Die kurzfristigen Rückstellungen haben sich um 19 Mio. € verringert, im Wesentlichen durch die Verringerung von Umstrukturierungsrückstellungen (-10 Mio. €) und Rückstellungen für Garantieverpflichtungen (-9 Mio. €). Ebenso verringerten sich die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten um 2 Mio. €. Im Gegensatz dazu erhöhten sich die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten um 6 Mio. € und die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen im Vergleichszeitraum um 3 Mio. €. Die kurzfristigen Steuerverbindlichkeiten verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr um 32 Mio. € auf 1 Mio. €. Nach Aufrechnung von kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 50 Mio. € (Vorjahr: 33 Mio. €) ergibt sich in der Bilanzstruktur eine Erhöhung des Gesamtvermögens und Gesamtkapitals gegenüber dem Vorjahr um 303 Mio. € auf 1.528 Mio. €.
2.3.1.4. Finanzlage Die Fremdkapital-Finanzierung des deutschen Philips Teilkonzerns erfolgt ausschließlich über Darlehen des niederländischen Mutterkonzerns. Durch das Cash-Management-System nutzen Konzerngesellschaften Liquiditätsüberschüsse anderer Unternehmenseinheiten, um ihren Liquiditätsbedarf zu decken. Philips Deutschland nimmt an einem konzernweiten Cash Pooling teil und hält dadurch seine freie Liquidität weitgehend auf einem verzinslichen Konzern-Kontokorrentkonto (Cash-Pool-Konto bei der Philips Inhouse-Bank). Dieses Konzernkontokorrent kann bei Bedarf durch Überziehung auch zur kurzfristigen Finanzierung herangezogen werden. Die Verzinsung erfolgt zu marktüblichen Konditionen und orientiert sich am EURIBOR. Zur Finanzierung gewährte die KPNV ein nachrangiges Konzerndarlehen. Die Darlehensgeberin sichert zu, dass sie im Falle eines Verlustes bei der Philips GmbH, der das Stammkapital um mehr als 50% aufzehrt, sofort geeignete Maßnahmen ergreift, um diese Minderung des Stammkapitals wieder auszugleichen. Das kann auch durch eine Konvertierung des Darlehens in Eigenkapital geschehen. Entsprechende Zuführungen zum Eigenkapital sind auf den Darlehensbetrag begrenzt. Ein ursprünglich in 2008 bei der Konzernobergesellschaft Koninklijke Philips N.V. (KPNV) aufgenommenes, nachrangiges festverzinsliches Darlehen in Höhe von 580 Mio. € wurde im April 2019 vollständig zurückbezahlt und durch eine neue Kreditfazilität abgelöst. Die neue, bis April 2024 laufende Darlehensvereinbarung mit der Konzernobergesellschaft Koninklijke Philips N.V. (KPNV) ermöglicht es der Philips GmbH bis zu 800 Mio. € als nachrangiges, festverzinsliches Darlehen mit einem festen Zinssatz von 3,10% p.a. aufzunehmen. Im Jahr 2020 wurden hiervon 480 Mio. € in Anspruch genommen. Die neue Vereinbarung kann um 5 Jahre verlängert werden. Von den deutschen Philips Unternehmen werden derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Fremdwährungskursrisiken (im Wesentlichen USD, GBP, SEK, CAD, AUD und JPY) eingesetzt. Der Einsatz von Derivaten bezieht sich sowohl auf die bereits bilanzierten Basisgeschäfte als auch auf geplante Einkaufs- und Verkaufsgeschäfte für Produktionsmaterial und Waren. Nähere Angaben hierzu finden sich im Anhang. Liquidität Der Finanzmittelfonds erhöht sich in 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 301 Mio. € und beläuft sich zum Jahresende 2020 auf 383 Mio. €. Der operative Cash Flow betrug im Geschäftsjahr 2020 +369 Mio. € (Vorjahr: +5 Mio. €) und der investive Cash Flow betrug -56 Mio. € (Vorjahr: +80 Mio. €). Die Verbesserung des operativen Cash Flow resultiert im Wesentlichen aus einer Verringerung der Mittelbindung im Nettoumlaufvermögen um +37 Mio. € (Vorjahr: Erhöhung -47 Mio. €) sowie aus der Verbesserung des EBIT (+327 Mio. €). Im Rahmen der investiven Tätigkeit sind im Geschäftsjahr 2020 Mittel in Höhe von 56 Mio. € abgeflossen (Vorjahr: +80 Mio. €). Für den Erwerb von Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerten und Finanzanlagen wurden 61 Mio. € (Vorjahr: 60 Mio. €) aufgewendet. Aus dem Abgang von Sachanlagen und Finanzanlagen erfolgte ein Mittelzufluss in Höhe von 5 Mio. € (Vorjahr: 17 Mio. €). Durch die Auszahlungen für den Tilgungsanteil der Leasingverbindlichkeit betrug der Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit in 2020 12 Mio. € (Vorjahr: 11 Mio. €). 2.3.2. Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Muttergesellschaft Die Philips GmbH ist die Konzernobergesellschaft der deutschen Unternehmen von Philips. In dieser Gesellschaft werden neben Holding-Aufgaben auch kommerzielle und industrielle Aktivitäten sowie Forschung und Entwicklung ausgeführt. Die Lage der Philips GmbH wird wesentlich durch den geschäftlichen Erfolg des deutschen Philips Teilkonzerns bestimmt. Der Jahresabschluss der Philips GmbH wird - anders als der Konzernabschluss - nach deutschem Handelsrecht aufgestellt. Der Lagebericht der Philips GmbH wird gemäß § 315 Abs. 3 HGB mit dem Konzernlagebericht der Philips GmbH zusammengefasst, weil die künftigen Risiken und Chancen der Muttergesellschaft und ihre voraussichtliche Entwicklung untrennbar mit dem Konzern verbunden sind. Da zum 31.12.2020 nicht mit allen im deutschen Teilkonzernabschluss konsolidierten Beteiligungen ein Ergebnisabführungsvertrag bestand, ist die Ertragslage der Muttergesellschaft nicht mit der Ertragslage des deutschen Philips Teilkonzerns vergleichbar. 2.3.2.1. Ertragslage Im Geschäftsjahr 2020 hat die Philips GmbH einen Jahresüberschuss in Höhe von 261 Mio. € (Vorjahr: 115 Mio. €) erzielt. Der Jahresüberschuss setzt sich zusammen aus einem positiven Betriebsergebnis in Höhe von 48 Mio. € (Vorjahr: 79 Mio. €), einem positiven Beteiligungsergebnis in Höhe von 444 Mio. € (Vorjahr: 98 Mio. €), einem negativen Finanzergebnis in Höhe von 49 Mio. € (Vorjahr: 51 Mio. €) sowie aus Steueraufwendungen vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 92 Mio. € (Vorjahr: Ertrag 12 Mio. €). Das positive Betriebsergebnis in Höhe von 48 Mio. € (Vorjahr: 79 Mio. €) begründet sich im Wesentlichen durch höhere Umsätze im laufenden Jahr. Nimmt man den Sondereinfluss vom letzten Jahr heraus, das Verkaufsergebnis der Beteiligung Philips Photonics GmbH in Höhe von 66 Mio. €, so ergibt sich ein um 35 Mio. € besseres Betriebsergebnis gegenüber Vorjahr. Das Beteiligungsergebnis in Höhe von 444 Mio. € (Vorjahr: 98 Mio. €) ergibt sich im aus den positiven Ergebnissen der Tochterunternehmen Philips Respironics Deutschland GmbH & Co. KG in Höhe von 412 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €), der Philips Medical Systems DMC GmbH in Höhe von 30 Mio. € (Vorjahr: Verlust 28 Mio. €), der TOMTEC Imaging Systems GmbH in Höhe von 1 Mio. € (Vorjahr: 19 Mio. €) und der Forcare GmbH 0,3 Mio. € (Vorjahr: Verlust 0,3 Mio. €). Mit allen drei Kapitalgesellschaften bestand zum 31.12.2020 ein Ergebnisabführungsvertrag. In Folge des Verkaufs der immateriellen Wirtschaftsgüter durch die TOMTEC Imaging Systems GmbH wurde im laufenden Geschäftsjahr eine außerplanmäßige Wertberichtigung auf die Anteile der Gesellschaft in Höhe von 89,2 Mio. € vorgenommen. Das negative Zinsergebnis in Höhe von 49 Mio. € (Vorjahr: 51 Mio. €) resultiert nahezu ausschließlich aus der Entwicklung Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in Höhe von 49 Mio. € (Vorjahr: 51 Mio. €). Während der Zinsaufwand aus Pensionsverpflichtungen in Höhe von 29 Mio. € (Vorjahr: 26 Mio. €) leicht gestiegen ist, sank der Zinsaufwand an verbundene Unternehmen in Höhe von 16 Mio. € (Vorjahr: 19 Mio. €). Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ergeben einen Steueraufwand in Höhe von 92 Mio. € (Vorjahr: 12 Mio. €). Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich aus einem Aufwand für laufende Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 54 Mio. € (Vorjahr: 18 Mio. €) und einem Steueraufwand aus der Inanspruchnahme von aktiven latenten Steuern in Höhe von 39 Mio. € (Vorjahr: Ertrag 6 Mio. €), im Wesentlichen bedingt durch eine Nutzung von aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge. Die Geschäftsführung beurteilt die Geschäftsentwicklung der Philips GmbH im operativen Geschäft als positiv. 2.3.2.2. Vermögens- und Finanzlage Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich die Bilanzsumme der Philips GmbH zum 31.12.2020 um 430 Mio. € auf 2.574 Mio. €. Wesentlichen Einfluss auf die Veränderung der Aktiva hatten die höheren Kontokorrentforderungen gegenüber verbundenen Unternehmen von 479 Mio. € auf Grund der positiven Beteiligungsergebnisse in Höhe von 444 Mio. €. Die Sonstigen Vermögensgegenstände stiegen um 97 Mio. €, bedingt durch höhere Steuerforderungen in Höhe von 95 Mio. €. Durch verstärkte Investitionstätigkeiten erhöhten sich die Sachanlagen um 11 Mio. €. In Folge des Verkaufs von Aktivitäten der TOMTEC Imaging Systems GmbH an ein ausländisches verbundenes Unternehmen wurde im laufenden Geschäftsjahr eine Werthaltigkeitsanalyse der Beteiligung auf Ebene der Philips GmbH durchgeführt. Auf Grund der langfristig niedrigeren Ergebnisprognosen wurde eine außerplanmäßige Wertberichtigung auf die Anteile der Gesellschaft vorgenommen. Hierdurch reduzierten sich die Finanzanlagen um 89 Mio. €. Gegenläufig entwickelten sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die Rechnungsabgrenzungsposten jeweils um 14 Mio. €. Die aktiven latenten Steuern reduzierten sich um 39 Mio. € im Wesentlichen durch die Reduzierung von steuerlichen Verlustvorträgen und der darauf berechneten aktiven latenten Steuer auf Grund einer Änderung der steuerlichen Organschaft der Respironics Deutschland GmbH & Co. KG. Die Entwicklung der Passiva wird im Wesentlichen beeinflusst durch den Jahresüberschuss in Höhe von 261 Mio. € sowie gestiegenen Steuerrückstellungen um 59 Mio. €, gestiegenen Anzahlungen für Kundenprojekte um 7 Mio. € und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 5 Mio. €. Die Kontokorrentverbindlichkeiten mit verbundenen Unternehmen stiegen um 111 Mio. €, durch die Erhöhung eines kurzfristigen Darlehens von der Tochtergesellschaft PMS Böblingen GmbH an die Philips GmbH in Höhe von 150 Mio. €. Gegenläufig wirkten sich geringere Kontokorrentverbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen im Inland (-28 Mio. €) und Ausland (-10 Mio. €) aus. Die Sonstigen Verbindlichkeiten verringerten sich um 21 Mio. €, im Wesentlichen durch geringere Umsatzsteuerverbindlichkeiten von 7 Mio. € sowie verringerter Verbindlichkeiten gegenüber Dritten. Die Bilanzierungsvorschriften sehen vor, auf der Grundlage von Bewertungsunterschieden in den Organgesellschaften auf der Ebene des Organträgers latente Steuern zu ermitteln. Es wurden latente Steuern auf temporäre Differenzen und Verlustvorträge in Höhe von 100 Mio. € (Vorjahr: 139 Mio. €) bilanziert. Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus der Verringerung der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von 30 Mio. € und auf temporäre Differenzen in Höhe von 9 Mio. €. Aufwendungen aus der Bilanzierung von latenten Steuern in der Handelsbilanz in Höhe von 39 Mio. € (Vorjahr: 6 Mio. € Ertrag) wurden erfolgswirksam im Steueraufwand bilanziert.
* nach Aufrechnung der Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen.
Die Eigenkapitalquote auf Basis der Darstellung nach Aufrechnung der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen erhöhte sich um 7%-Punkte gegenüber dem Vorjahr. 3. Chancen-, Risiko- und Prognosebericht 3.1. Risiko- und Chancenmanagement Das Risiko- und Chancenmanagement von Philips ist integraler Bestandteil der Unternehmensführung und zielt darauf ab, eine begründete Sicherheit über die Erreichung der Geschäftsziele zu erhalten und Potenziale zur Zielüberschreitung zu erkennen und ggfs. zu nutzen. Das Eingehen von kalkulierten Risiken ist ein fester Bestandteil unternehmerischer Aktivitäten. Ein strukturierter Risiko- und Chancenmanagement-Prozess unterstützt das Management in kontrollierter Art und Weise. Zur Erlangung eines umfassenden Überblicks, werden Risiken und Chancen strukturiert in einer Kombination aus Bottom-up- und Top- down-Ansatz identifiziert sowie systematisch und regelmäßig im Rahmen des "Business Performance Management" Prozesses kommuniziert und diskutiert. Alle relevanten Risiken und Chancen werden in Bezug auf Auswirkungen und Wahrscheinlichkeit priorisiert, wobei quantitative und qualitative Aspekte Berücksichtigung finden. Der Prozess der Bottom-up Identifizierung und Priorisierung wird durch standardisierte Workshops mit den jeweiligen Geschäftsbereichen oder Corporate Funktionen auf der Management Ebene begleitet. Der ergänzende Top-down Ansatz stellt sicher, dass mögliche neue Risiken und Chancen vom Management diskutiert und - sofern dies für sinnvoll erachtet wird - in die Berichterstattung aufgenommen werden. In die Berichterstattung aufgenommene Risiken und Chancen werden mit Blick auf potenzielle kumulative Wirkungen analysiert und auf Geschäftsbereichsebene, aber auch geschäftsbereichs- und regionenübergreifend sowie auf der Ebene der Corporate Funktionen aggregiert. Philips bedient sich einer Reihe von aufeinander abgestimmten Risikomanagement- und Kontrollsystemen, die die frühzeitige Erkennung von Entwicklungen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, ermöglichen. 3.2. Risikomanagement- und Kontrollsystem Das Risikomanagement- und Kontrollsystem umfasst u.a. Corporate Governance, das Philips Business Control Framework (BCF), die Philips General Business Principles (GBP) sowie den Philips Financial Code of Ethics.
3.3. Chancen- und Risikoarten Im Rahmen des Chancen- und Risikomanagement werden Strategische Chancen und Risiken, Operationelle Risiken, Compliance Risiken und Finanzielle Risiken unterschieden. Dabei stehen den nachfolgend genannten und beschriebenen Risiken häufig entsprechende Chancenpotentiale gegenüber. - Strategische Chancen und Risiken: Strategische Risiken und Chancen können sich auf Philips strategische Ambitionen auswirken. Strategische Risiken umfassen wirtschaftliche und politische Entwicklungen und die Notwendigkeit diese zu antizipieren und rechtzeitig auf Marktveränderungen zu reagieren. Philips ist bereit strategische Risiken auf verantwortungsvolle Weise zu akzeptieren. Philips prüft sorgfältig, ob Risiken in Kauf genommen werden sollten bzw. im Hinblick auf Strategic Fit, Portfolio Balance und die allgemeinen Ziele der Wertschöpfung gerechtfertigt sind. Philips strebt danach Risiken zu vermeiden, die unsere Marke beschädigen könnten oder dieser widersprechen. Die folgenden Risiken betreffen Ereignisse und Entwicklungen mit einem negativen Einfluss auf die strategischen Ziele von Philips:
Das Eintreten einzelner Risiken könnte einen teils erheblichen negativen Einfluss auf die finanzielle Situation (insbesondere Umsatz und Ergebnisse) von Philips haben. Im Rahmen der bei den Geschäftsbereichen und Märkten von Philips liegenden Geschäfts- und Ergebnisverantwortung ist auch das Management der deutschen Unternehmen von Philips in die Beherrschung der strategischen Risiken eingebunden. - Operationelle Risiken: Operationelle Risiken beinhalten nachteilige unerwartete Entwicklungen, verursacht auf Grund interner Prozesse, Personal und Systemen, oder externer Aspekte mit Einfluss auf die Geschäftsaktivitäten:
Das Eintreten einzelner Risiken konnte einen teils erheblichen negativen Einfluss auf die Wachstumsziele, die Wettbewerbsfähigkeit, die Reputation sowie in der Folge auf die finanzielle Situation von Philips haben. Die deutschen Unternehmen von Philips begegnen den Risiken neben dem Philips Business Control Framework durch kontinuierliche Gegenüberstellung von Ist- und Sollergebnissen, was ein zeitnahes Eingreifen erlaubt. - Compliance Risiken: Compliance Risiken bedeuten das unbeabsichtigte Fehlen oder die Zuwiderhandlung gegen bestehende interne und externe Richtlinien und Prozeduren. Philips unterliegt bei seinen umfangreichen Geschäftsaktivitäten zahlreichen internen und externen Regularien, welche Risiken bergen (z.B. juristische Verfahren mit ungewissem Ausgang, Verletzungen der Philips General Business Principles, Verletzungen der datenschutzrechtlichen Gesetze und Vorschriften etc.). Die Nicht-Einhaltung der Compliance Regelungen kann - letztlich auch durch die Börsennotierung der Konzernmutter an der New Yorker Börse - zu Sanktionen gegen die Unternehmensgruppe führen. Der Compliance Beauftragte der deutschen Philips Unternehmen führt deshalb regelmäßige Schulungen zu den General Business Principles durch und überwacht deren Einhaltung. Im Geschäftsjahr 2013 hat die Philips GmbH das Bundeskartellamt über mögliche vertikale Kartellverstöße in Deutschland informiert. Die Europäische Kommission hat im November 2013 zudem Untersuchungen gegen die oberste Konzernmutter KPNV eingeleitet. Vor diesem Hintergrund hat das Bundeskartellamt der Philips GmbH mitgeteilt, vorerst davon abzusehen, gegen die Philips GmbH ein selbstständiges Verfahren einzuleiten. Die Geschäftsführung hält daher unter Berücksichtigung der Einschätzung der mandatierten Rechtsanwälte eine Inanspruchnahme der Philips GmbH für unwahrscheinlich. Sie geht davon aus, dass die Kartellverstöße abschließend auf europäischer Ebene beurteilt werden und insofern keine Belastung der deutschen Philips-Organisation eintritt. - Finanzielle Risiken: Zu den finanziellen Risiken gehören das Liquiditätsrisiko, Zins- und Wechselkursrisiken, das Rohstoffpreisrisiko, das Kreditrisiko, fiskale Risiken, Berichterstattungsrisiken, Bewertungsrisiken bei den Pensionsverpflichtungen und Vermögens- und Haftpflichtrisiken, die das Ergebnis von Philips beeinflussen können. Auf diese Risiken - denen bei entsprechender Entwicklung in gleichem Umfang Chancen gegenüberstehen - wird unter Punkt 3.4. näher eingegangen. Diese Risiken sind nicht vollständig, da einige Risiken als nicht materiell eingestuft und andere ggf. dem Unternehmen gegenwärtig noch nicht bekannt sind. Einige sich aus dem Chancenmanagement ergebende Potenziale hinsichtlich der Geschäftsbereiche von Philips werden im Ausblick erläutert. Mit Blick auf die Gesamtrisikolage sind für die Geschäftsführung aktuell keine Risiken im Zusammenhang mit der zukünftigen Entwicklung erkennbar, die den Fortbestand der Philips GmbH sowie die bei ihr konsolidierten Gesellschaften gefährden könnten. Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich im Gesamtbild keine grundlegende Änderung der Risikolage. 3.4. Risikobericht in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten Finanzrisiken Die Aktivitäten der Philips GmbH sind mit finanziellen Risiken verbunden. Hierzu zählen Bonitäts- oder Ausfallrisiken, Währungsrisiken aus der Änderung von Wechselkursen, Zinsrisiken, Bewertungsrisiken bei den Pensionsverpflichtungen sowie Vermögens- und Haftpflichtrisiken. Das maximale Ausfallrisiko wird durch die Höhe der in der Bilanz ausgewiesenen Vermögenswerte bestimmt. Die erkannten Ausfallrisiken sind durch Wertberichtigungen abgedeckt. Dem Zinsrisiko in den Darlehensverbindlichkeiten wird mittels Festzinsvereinbarung entsprechend der Fälligkeitsstruktur Rechnung getragen. Währungsrisiken sind in Übereinstimmung mit den Konzernrichtlinien mittels derivativer Finanzinstrumente abgesichert. Finanzrisikomanagement a) Liquiditätsrisiken Das Risiko, bestehende oder zukünftige Zahlungsverpflichtungen - auf Grund einer mangelhaften Verfügbarkeit von Zahlungsmitteln - nicht erfüllen zu können, wird im Philips Konzern zentral gesteuert. Den deutschen Unternehmen von Philips stehen ausreichende interne Kreditfazilitäten zur Verfügung. Auf die Fälligkeitsstruktur der finanziellen Verpflichtungen wird bei den Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen näher eingegangen. b) Wechselkursrisiken Zur Absicherung und Minimierung des Wechselkursrisikos (insbesondere gegenüber USD, JPY, GBP, SEK, CAD, AUD, SGD und NZD) werden - in Übereinstimmung mit Konzernrichtlinien - umfangreiche Absicherungskontrakte abgeschlossen. Generell bedienen sich die Philips Unternehmen sowohl Devisenterminkontrakten für Einkaufs- wie auch Verkaufsaktivitäten (Erfüllungspflicht) als auch Devisenoptionen für Verkaufsaktivitäten (Erfüllungsmöglichkeit), um zukünftige Zahlungseingänge oder -verpflichtungen gegen Währungsschwankungen abzusichern. Kurssicherungsgeschäfte sind grundsätzlich zum Zeitpunkt des Eingehens von Fremdwährungsverpflichtung bzw. der Entstehung von Fremdwährungsforderungen abzuschließen. Insofern ergeben sich bei Wechselkursänderungen keine Auswirkungen auf die ausgewiesenen Vermögenspositionen und Verpflichtungen in Fremdwährung. c) Zinsänderungsrisiken Änderungen des Zinsniveaus haben einen direkten Einfluss auf die Finanzerträge. Ebenfalls haben Veränderungen des Marktzinsniveaus Einfluss auf die Höhe der Pensionsverpflichtungen. Hierzu wird auf die Erläuterungen zu den Pensionsverpflichtungen verwiesen (vgl. Ziffer 28 des Konzern-Anhangs). Dem Zinsänderungsrisiko in den Darlehensverbindlichkeiten wird mittels Festzinsvereinbarungen entsprechend der Fälligkeitsstruktur Rechnung getragen. d) Kreditrisiko Das Kreditrisiko besteht für Philips dahingehend, wenn Geschäftspartner ihren Zahlungsverpflichtungen innerhalb der Fälligkeit nicht nachkommen und somit der Wert der Forderungen und anderen finanziellen Vermögenswerte gemindert wird. Somit stellt der Gesamtbetrag der finanziellen Vermögenswerte das maximale Ausfallrisiko dar. Die erkannten Ausfallrisiken werden bereits durch Wertberichtigungen abgedeckt. e) Bewertungsrisiken bei den Pensionsverpflichtungen Die Philips GmbH und ihre Tochterunternehmen haben Verpflichtungen, die aus gewährten Pensionszusagen resultieren. Die Höhe dieser Pensionsverpflichtungen ist neben den bereits genannten Zinssätzen von weiteren Bewertungsparametern (z.B. Sterbewahrscheinlichkeit, Inflation, Gehaltsentwicklung) abhängig. Philips hat mit seiner in 2007 aufgelegten Pensionsordnung sowie der Nachfolgeregelung aus 2016, die von ihren Grundzügen "Defined Contribution-Charakter" haben, Risiken weitgehend minimieren können. Neue Pensionszusagen werden ausschließlich im Rahmen der Pensionsordnung 2016 gewährt. Für zwei weitere Pensionsordnungen, welche für Neuzugänge geschlossen sind, findet die Vermögensanlage und -steuerung im Rahmen eines Liability-Driven-Investment-Ansatzes statt. Die Anlagestrategie für das Planvermögen der extern finanzierten Pensionspläne wird vom Anlagekomitee der Philips GmbH bestimmt. Das Anlagekomitee überwacht zudem die Vermögensanlage, die durch eine hiermit beauftragte Kapitalverwaltungsgesellschaft erfolgt, und beurteilt regelmäßig die Ergebnisse anhand vereinbarter marktüblicher Kennziffern ("Benchmarks"). f) Vermögens- und Haftpflichtrisiken Vermögensschäden (z.B. infolge einer Unterbrechung oder Beeinträchtigung in der betrieblichen Leistungserstellung auf Grund von Sachschäden) sowie finanzielle Verpflichtungen gegenüber Dritten (z.B. infolge von Schadenersatz- und Haftungsansprüchen Dritter) stellen Vermögens- und Haftungsrisiken dar. Diese Risiken sind über globale und lokale Versicherungen abgesichert. g) Marktrisiko Das Marktrisiko besteht für Philips darin, dass sich Wechselkurse und Zinssätze ändern und sich dadurch die Marktpreise ändern. Damit können die Erträge des Konzerns oder der Wert der gehaltenen Finanzinstrumente negativ beeinflusst werden. Zur Steuerung der Marktrisiken erwirbt und veräußert der Konzern Derivate. Sämtliche Transaktionen erfolgen in Übereinstimmung mit konzernweiten Richtlinien im Rahmen des Risikomanagements. h) Steuerrisiko Philips ist diversen steuerlichen Risiken ausgesetzt. Die Gesellschaft wird fortlaufend von Finanzbehörden geprüft. Änderungen der Steuergesetze und -regelungen, der Rechtsprechung und der Auslegung durch die Finanzbehörden sowie Feststellungen der Prüfungsbehörde können zu höheren Steueraufwendungen und -zahlungen führen und zudem Einfluss auf die Höhe der Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sowie auf die aktiven und passiven latenten Steuern haben. Einflüsse können ebenfalls aus wesentlichen Akquisitionen, Desinvestitionen, Restrukturierungen und anderen Reorganisationen, die Philips durchgeführt hat, entstehen. Den sich ergebenden Risiken begegnen wir durch eine fortlaufende Identifikation und Bewertung der steuerlichen Rahmenbedingungen. Für - in ihrer Höhe und der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens nach - nicht sichere Verpflichtungen gegenüber der Finanzbehörde werden Steuerrückstellungen auf Basis von Schätzungen gebildet. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Rückstellungen nicht ausreichen, alle Risiken abzudecken. Die Konzentration von mehreren Risiken wird im Konzern nicht erwartet. 3.5. Prognosebericht Der Philips Gesamtkonzern erzielte im ersten Quartal 2021 eine starke Gesamtleistung bei einem vergleichbaren Umsatzplus von 9% auf 3,8 Mrd.€ und einem bereinigten EBITA-Marge von 9,5% nach 5,6% im ersten Quartal des Vorjahres. Das bereinigte EBITA belief sich auf 362 Mio. €. Dieses Ergebnis ist zurückzuführen auf eine über den Erwartungen liegende Marktnachfrage, die sich aus den Einflüssen der allmählichen Lockerungen auf die Weltwirtschaft und der guten Wettbewerbsdynamik in allen Geschäftsbereichen und Märkten ergibt. In den Bereichen Diagnosis & Treatment verzeichneten wir eine starke Dynamik mit einem vergleichbaren Umsatzplus von 9%, das auf ein Wachstum von 10% bei der diagnostischen Bildgebung, 9% bei Ultraschall und 6% bei bildgestützter Therapie (IGT) zurückzuführen ist. Die Connected Care-Geschäftsbereiche erzielten ein vergleichbares Umsatzwachstum von 7%, was auf ein Wachstum von 26% bei der Überwachung von Krankenhauspatienten zurückzuführen ist. Während unser Auftragsbestand weiterhin stark ist, ging der Auftragseingang im Vergleich zu einem außergewöhnlich starken ersten Quartal des vergangenen Jahres, in dem Philips viele COVID-bezogene Aufträge erhalten hat, um 27% zurück. Der Geschäftsbereich Personal Health verzeichnet ein vergleichbares Umsatzwachstum von 17%. Dies ist auf 29% bei Grooming & Beauty und 5% bei Oral Healthcare zurückzuführen. Auch Domestic Appliances verzeichnete mit einem vergleichbaren Umsatzwachstum von 42% ein sehr starkes erstes Quartal 2021. Auch der deutsche Philips Teilkonzern sieht sich weiterhin mit den branchenspezifischen und konjunkturellen Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf die wirtschaftliche Entwicklung konfrontiert. Die Geschäftsführung beurteilt die langfristige zukünftige Geschäftsentwicklung im operativen Geschäft als positiv, sieht kurzfristig durch die Auswirkungen des Corona-Virus aber erhebliche Herausforderungen, die sich weiter negativ auf einzelne Geschäftsbereiche auswirken können. Das genaue Ausmaß dieser Auswirkungen ist aber abhängig von der weiteren Entwicklung der Ausbreitung des Virus, dem weiteren Verlauf der Impfkampagne, den möglichen Lockerungen der Infektionsschutzmaßnahmen durch die Landesregierungen und dem Konsumverhalten der Kunden im Online-Geschäft sowie im weiteren Jahresverlauf erwarteten wieder Anlaufen des Einzelhandels. Weiterhin bleiben die Auswirkungen des Krankenhauszukunftsgesetz auf die Geschäftsentwicklung abzuwarten. Durch den per Juli 2021 angestrebten Verkauf des Domestic Applicances Geschäftes durch den Philips Konzern ist mit einem erheblichen Umsatzrückgang zu rechnen. Weiterhin wird der Außenumsatz des deutschen Teilkonzerns durch die für 2021 bzw. 2022 geplante Zentralisierung des verbleibenden Personal Health-Geschäftes negativ beeinflusst. Eine teilweise Kompensation wird durch den bereits in 2020 begonnenen Import von SRC Produkten erwartet. Außerdem bietet die Coronakrise dennoch auch Chancen im Bereich des Absatzes von Corona-spezifischen Medizinischen Geräten im Bereich Health Systems, die in der Intensivversorgung von COVID-19 Patienten eingesetzt werden. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass der in 2020 durch Corona-bedingte erhebliche Umsatzsatzwachstum ein einmaliges Ereignis war und sich in 2021 / 2022 nicht wiederholen wird. In Summe geht die Geschäftsführung daher für 2021 von einem unter Vorkrisenniveau liegenden Umsatz aus. Philips überwacht die Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen fortlaufend um umfassend auf Veränderungen reagieren zu können und Strukturen zum Erhalt und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit anzupassen. Die Geschäftsführung erwartet für das fortzuführende Geschäft im Geschäftsjahr 2021 unter Berücksichtigung der nicht wiederholbaren Einmaleffekte in 2020 und des sich weiterhin sehr dynamisch entwickelnden Umfeldes und der damit einhergehenden Chancen und Risiken ein deutlich unter dem Vorjahr liegendes Betriebliches Ergebnis (EBIT). Für die Philips GmbH wird auf Einzelabschlussebene unter Berücksichtigung der Aufhebung bestehender Ergebnisabführungsverträge und Unterschieden in der handelsrechtlichen Bilanzierung und Bewertung von einzelnen Sachverhalten sowie vor Sondereffekten mit einem geringeren Ergebnis als für den Konzern gerechnet.
Hamburg, den 27. Mai 2021 Philips GmbH Pieter Vullinghs Dr. Thomas Piehler Matthijs de Groot Heiko Borwieck Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2020
Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr 2020
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020Aktiva
Passiva
Konzern-Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr 2020
Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2020
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020I. Allgemeine Angaben 1. Aufstellungsgrundsätze Der Konzernabschluss der Philips GmbH mit Sitz Röntgenstraße 22 in 22335 Hamburg, Bundesrepublik Deutschland, wurde zum 31.12.2020 nach den zum Bilanzstichtag geltenden International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, sowie den zum 31.12.2020 verbindlich anzuwendenden Interpretationen (IFRIC) des IFRS Interpretation Committee, aufgestellt. Die Gesellschaft ist unter der Firma Philips GmbH mit Sitz in Hamburg im Handelsregister des Amtsgerichts in Hamburg unter der Nummer HRB 74560 eingetragen. Der nach IFRS aufgestellte Konzernabschluss wurde gemäß § 315e (3) HGB in Verbindung mit der EU-Verordnung Nr. 1606/2002 unter Berücksichtigung der ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Da gemäß § 315e HGB vom Wahlrecht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach IFRS Gebrauch gemacht wird, entfällt der Konzernabschluss nach HGB. Grundlage für den Konzernabschluss sind die nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter Anwendung der IFRS zum 31.12.2020 aufgestellten Jahresabschlüsse der in den Konzern einbezogenen Gesellschaften. Bei sämtlichen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen entspricht der Stichtag des Einzelabschlusses dem Stichtag des Konzernabschlusses. Der Konzernabschluss ist auf Basis fortgeführter Anschaffungs- und Herstellungskosten erstellt mit der Ausnahme, dass derivative Finanzinstrumente und zur Veräußerung verfügbare Wertpapiere zum Zeitwert bilanziert sind. Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt, die Wertangaben erfolgen in Tausend Euro (Tsd. €) oder - soweit sinnvoll - in Millionen Euro (Mio. €). Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt. Zur besseren Übersicht sind in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung verschiedene Positionen zusammengefasst. Sie werden im Anhang ausführlich dargestellt. Der Konzernabschluss der Philips GmbH für das Geschäftsjahr 2020 wurde am 27. Mai 2021 durch die Geschäftsführung aufgestellt und anschließend zur Prüfung und Billigung an den Aufsichtsrat weitergeleitet. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er diesen billigt. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Freigabe zur Veröffentlichung soll in der Aufsichtsratssitzung am 21. Juni 2021 erfolgen. 2. Konsolidierungsmethoden Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der Philips GmbH und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember 2020. Eine Beherrschung liegt vor, wenn der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement bei dem Tochterunternehmen hat und er seine Verfügungsgewalt über das Tochterunternehmen auch dazu einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen. Insbesondere beherrscht der Konzern ein Tochterunternehmen dann, und nur dann, wenn er alle nachfolgenden Eigenschaften besitzt:
Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass der Besitz einer Mehrheit der Stimmrechte zur Beherrschung führt. Zur Unterstützung dieser Annahme und wenn der Konzern keine Mehrheit der Stimmrechte oder damit vergleichbarer Rechte an einem Beteiligungsunternehmen besitzt, berücksichtigt er bei der Beurteilung, ob er die Verfügungsgewalt an diesem Beteiligungsunternehmen hat, alle relevanten Sachverhalte und Umstände. Hierzu zählen u.a.:
Ergeben sich aus Sachverhalten und Umständen Hinweise, dass sich eines oder mehrere der drei Beherrschungselemente verändert haben, muss der Konzern erneut prüfen, ob er ein Beteiligungsunternehmen beherrscht. Die Konsolidierung eines Tochterunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt. Sie endet, wenn der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen verliert. Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmens, das während des Berichtszeitraums erworben oder veräußert wurde, werden ab dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, bis zu dem Tag, an dem die Beherrschung endet, im Konzernabschluss erfasst. Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Verliert der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen, so erfolgt eine Ausbuchung der damit verbundenen Vermögenswerte (einschließlich Geschäfts- oder Firmenwert), Schulden, nicht beherrschenden Anteile und sonstigen Eigenkapitalbestandteile. Jeder daraus entstehende Gewinn oder Verlust wird in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Jede zurückbehaltene Beteiligung wird zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden nach einheitlichen Ansatz- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Die Auswirkungen konzerninterner Geschäftsvorfälle werden eliminiert. Konzerninterne Gewinne und Verluste, Umsatzerlöse, Aufwendungen und Erträge sowie alle Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Tochterunternehmen werden verrechnet. Zwischenergebnisse im lang- und kurzfristigen Vermögen aus konzerninternen Lieferungen werden bereinigt. Auf Unterschiede aus der Konsolidierung werden die nach IAS 12 erforderlichen Steuerabgrenzungen vorgenommen. Aufstellung des Anteilsbesitzes/Konsolidierung
3. Verwendung von Annahmen und Schätzungen Die Aufstellung des Konzernabschlussses nach IFRS erfordert, dass Annahmen getroffen und Schätzungen vorgenommen werden, welche die bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, die Angaben von Eventualverbindlichkeiten und die sonstigen finanziellen Verpflichtungen am Abschlussstichtag und den Ausweis von Aufwendungen und Erträgen in der Berichtsperiode beeinflussen. Diese Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Beurteilung der Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten in Höhe von 86 Mio. € (Vorjahr: 86 Mio. €), die konzerneinheitliche Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern für immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer (Buchwert: 89 Mio. €; Vorjahr: 99 Mio. €) und Sachanlagen (Buchwert: 172 Mio. €; Vorjahr: 168 Mio. €), die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze von aktivierten Entwicklungskosten (Buchwert: 52 Mio. €; Vorjahr: 62 Mio. €), die Beurteilung der Werthaltigkeit der Warenvorräte mit einem Buchwert von 40 Mio. € (Vorjahr: 38 Mio. €) und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Buchwert: 261 Mio. €; Vorjahr: 267 Mio. €) sowie die Realisierbarkeit aktiver latenter Steuern (Buchwert: 157 Mio. €; Vorjahr: 187 Mio. €), insbesondere aus Verlustvorträgen. Die sich tatsächlich in zukünftigen Perioden einstellenden Beträge können von den Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt. Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie die wichtigsten sonstigen am Bilanzstichtag bestehenden wesentlichen Quellen von Schätzungsunsicherheiten, auf Grund derer ein Risiko besteht, dass in den folgenden Geschäftsjahren eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden im Folgenden erläutert. a) Wertminderung der Geschäfts- und Firmenwerte Philips überprüft mindestens einmal jährlich, ob Geschäfts- und Firmenwerte wertgemindert sind. Dies erfordert eine Schätzung des Nettoveräußerungspreises der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der Geschäfts- und Firmenwert zugeordnet wird. Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse für zahlungsmittelgenerierende Einheiten, denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, wurde eine Erhöhung der gewichteten Kapitalkosten um 1% angenommen, da eine Veränderung bis zu dieser Höhe nach vernünftigem Ermessen besonders auf langfristige Sicht möglich erscheint. Auf dieser Grundlage gibt es keine Anzeichen für eine potenzielle Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts in allen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr wurden bezüglich des Geschäfts- oder Firmenwertes keine Wertminderungsaufwendungen erfasst. b) Verpflichtungen aus Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Die Ermittlung der Rückstellung für Pensionen (Buchwert: 450 Mio. €; Vorjahr: 457 Mio. €) sowie die damit zusammenhängenden Pensionsaufwendungen basieren auf versicherungsmathematischen Modellen auf der Grundlage diverser Annahmen, die von den tatsächlichen Entwicklungen in der Zukunft abweichen können. Hierzu zählt die Bestimmung der Abzinsungssätze, künftiger Lohn- und Gehaltssteigerungen, der Sterblichkeitsrate und künftiger Rentensteigerungen. Alle Annahmen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft. Mittels Sensitivitätsanalysen werden die finanziellen Auswirkungen der Abweichungen bei den wesentlichen Faktoren ermittelt. Weitere Informationen können Anhang Kapitel 28 entnommen werden. c) Sonstige Rückstellungen Für die Bewertung von Rückstellungen, z.B. für Umstrukturierungen (Buchwert: 33 Mio. €; Vorjahr: 46 Mio. €) oder standortbezogene Risiken, insbesondere Umweltschutzrückstellungen (Buchwert: 8 Mio. €; Vorjahr: 9 Mio. €), werden Annahmen und Schätzungen bezüglich der Fristigkeit und der Bewertung der Verpflichtungen getroffen. Bei der Bewertung der langfristigen Rückstellungen für Umweltschutz sind Schätzungen über die Fälligkeit der Risiken getroffen worden. Eine Verlängerung/Verkürzung der Laufzeit um 3 Jahre sowie eine Änderung des Marktzinses um +/- einen Prozentpunkt haben keine signifikanten Auswirkungen auf den Gesamtbuchwert der langfristigen Rückstellungen. d) Verlustvorträge und temporäre Differenzen Latente Steueransprüche werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und temporäre Differenzen in dem Maße angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen in den künftigen Perioden verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der latenten Steueransprüche ist eine wesentliche Ermessensausübung bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunktes und der Höhe des zukünftigen zu versteuernden Einkommens sowie zukünftiger Steuerplanungsstrategien erforderlich. e) Wertberichtigung von Vorräten Philips überprüft die Werthaltigkeit der Vorräte, insbesondere den Bestand an Fertigerzeugnissen und Handelswaren, wenn Ereignisse oder veränderte Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert der Vorräte möglicherweise nicht oder nur teilweise realisiert werden kann. Die Werthaltigkeit wird durch Vergleich der Buchwerte mit dem Nettoveräußerungswert bestimmt. f) Werthaltigkeit von Forderungen Im Rahmen von Einzelwertberichtigungen werden Forderungen, für die ein potenzieller Abwertungsbedarf besteht, auf Wertminderung untersucht und gegebenenfalls wertberichtigt. Die Wertberichtigung auf zweifelhafte Forderungen beruht in erheblichem Maße auf der Basis von Einschätzungen und Beurteilungen der Kreditwürdigkeit und des Zahlungsverzuges des jeweiligen Kunden sowie der historischen Ausfallraten. 4. Anpassung von Vergleichsinformationen Die Rechnungslegungsgrundsätze wurden für alle in diesem Konzernabschluss dargestellten Perioden einheitlich angewendet. 5. Anwendung von neuen und geänderten IFRS und IFRIC Interpretationen In der Berichtsperiode hat der Konzern alle verpflichtend anzuwendenden Standards des International Accounting Standards Board (IASB) und Interpretationen des IFRS Interpretation Committee angewandt, sofern diese bereits von der EU in europäisches Recht übernommen wurden. Es wurden keine Standards, Interpretationen oder Änderungen vorzeitig angewandt, die zwar veröffentlicht, aber noch nicht in Kraft getreten sind. Standardänderungen ohne wesentliche Auswirkungen Es wurden folgende Änderungen zum 1. Januar 2020 angewendet, die keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hatten:
IFRS und IFRIC Interpretationen, die noch nicht verpflichtend anzuwenden sind Das IASB hat nachfolgende Standards bzw. Änderungen von Standards veröffentlicht und deren Anwendung sind für das Unternehmen ab dem 1. Januar 2021 oder späteren Zeiträumen obligatorisch, und das Unternehmen hat sie nicht vorzeitig übernommen. Die Änderungen dieser Standards werden voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Jahresabschluss des Unternehmens haben:
6. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Immaterielle Vermögenswerte Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten und abzüglich Anschaffungskostenminderungen angesetzt. Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Herstellungskosten angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen alle direkt dem Entwicklungsprozess zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der zuordenbaren Gemeinkosten. Finanzierungskosten werden nicht berücksichtigt. Es wird zwischen immateriellen Vermögenswerten mit bestimmbarer und solchen mit unbestimmter Nutzungsdauer unterschieden. Handelt es sich um Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer, werden sie planmäßig nach der linearen Methode abgeschrieben. Diese unterliegen einem Werthaltigkeitstest, wenn Indikatoren oder Änderungen der Grundannahmen vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Buchwert der Vermögenswerte nicht erzielt werden kann. Soweit notwendig, wird dann eine Wertminderung vorgenommen, die bei späterem Wegfall der Gründe rückgängig gemacht wird. Den planmäßigen Abschreibungen liegen die folgenden Nutzungsdauern (in Jahren) zugrunde:
Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer wird mindestens einmal jährlich auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Diese immateriellen Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Die Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswerts mit unbestimmter Nutzungsdauer wird einmal jährlich dahingehend überprüft, ob die Einschätzung einer unbestimmten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung der Einschätzung von unbestimmter zur begrenzten Nutzungsdauer prospektiv vorgenommen. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam erfasst. Bei Geschäfts- oder Firmenwerten wird eine unbestimmte Nutzungsdauer unterstellt. Dementsprechend unterliegen sie nicht der planmäßigen Abschreibung. Sie werden jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Die Abzinsung der Zahlungsströme erfolgt mit einem gewichteten Kapitalkostenansatz in einer Bandbreite von 3,94% bis 7,41% (Vorjahr: 4,31% bis 7,87%). Forschungs- und Entwicklungskosten Entwicklungskosten sind bei Vorliegen bestimmter, genau bezeichneter Voraussetzungen aktivierungsfähig. Eine Aktivierung ist demnach immer dann erforderlich, wenn die Entwicklungstätigkeit mit hinreichender Sicherheit zu künftigen Finanzmittelzuflüssen führt, die über die normalen Kosten hinaus auch die entsprechenden Entwicklungskosten abdecken. Zusätzlich müssen hinsichtlich des Entwicklungsprojektes und des zu entwickelnden Produkts oder Verfahrens vom Unternehmen Angaben zur technischen Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswertes und der anschließenden Nutzung oder des Verkaufs gemacht werden. Die aktivierten Entwicklungskosten umfassen alle direkt zurechenbaren Kosten. Sonstige Entwicklungskosten und Ausgaben für Forschungsaktivitäten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Die aktivierten Entwicklungskosten werden zu Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen bilanziert. Im Zusammenhang mit der Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen gewährte Zuwendungen werden, sofern es sich um nicht aktivierungsfähige Kosten handelt, im Zeitpunkt der aufwandswirksamen Erfassung der bezuschussten Kosten ertragswirksam vereinnahmt. Ansprüche auf Zuwendungen werden ab dem Zeitpunkt bilanziert, zu dem die Konzerngesellschaften eine hinreichende Sicherheit hinsichtlich der Gewährung der Zuwendungen und der Erfüllung der mit der Gewährung verbundenen Bedingungen haben. Sachanlagen Sachanlagen werden zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert. Bestimmte Vermögenswerte können in ihre Bestandteile aufgeteilt und jeder Bestandteil einzeln bewertet werden (Komponentenbewertung), sofern die einzelnen Bestandteile unterschiedliche Nutzungsdauern aufweisen. Nachträgliche Anschaffungskosten werden aktiviert. Die Herstellungskosten für selbst erstellte Sachanlagen umfassen alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der fertigungsbezogenen Gemeinkosten einschließlich Abschreibungen. Die Sachanlagen werden mit Ausnahme von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten entsprechend dem Nutzungsverlauf linear abgeschrieben. Den planmäßigen Abschreibungen liegen die folgenden Nutzungsdauern (in Jahren) zugrunde:
Sachanlagen werden entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des angesetzten Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in der der Vermögenswert ausgebucht wird. Die Restwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden der Sachanlagen werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und bei Bedarf prospektiv angepasst. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche Der Konzern klassifiziert langfristige Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen als zur Veräußerung gehalten, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Als zur Veräußerung gehalten klassifizierte langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen werden mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet. Die Klassifizierungskriterien als zur Veräußerung gehalten gelten nur dann als erfüllt, wenn die Veräußerung höchstwahrscheinlich und der Vermögenswert oder die Veräußerungsgruppe im gegenwärtigen Zustand sofort veräußerbar ist. Das Management muss die Veräußerung beschlossen haben, die erwartungsgemäß innerhalb von einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Klassifizierung für eine Erfassung als abgeschlossener Verkauf in Betracht kommen muss. Philips weist die Ergebnisse einer Veräußerungsgruppe, die die Voraussetzungen für einen sogenannten Unternehmensbestandteil erfüllt, als aufgegebenen Geschäftsbereich aus, wenn dieser einen wesentlichen Geschäftszweig repräsentiert oder sämtliche Aktivitäten einer geografischen Region beinhaltet. Ergebnisse aus aufgegebenen Geschäftsbereichen werden in der Periode berücksichtigt, in der sie anfallen, und gesondert in der Gewinn- und Verlustrechnung als "aufgegebene Geschäftsbereiche (nach Steuern)" ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung der Vorperiode wird entsprechend angepasst, indem die Ergebnisse des Unternehmensbereichs in den aufgegebenen Geschäftsbereichen ausgewiesen werden. In der Kapitalflussrechnung werden die Cash Flows des aufgegebenen Geschäftsbereichs getrennt von den Cash Flows der fortzuführenden Geschäftsbereiche dargestellt und der Ausweis der Vorperiode entsprechend angepasst. Die Ergebnisse der aufgegebenen Geschäftsbereiche sind nicht im Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen enthalten und werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in einem gesonderten Posten als Ergebnis nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen dargestellt. Als zur Veräußerung gehalten klassifizierte Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Leasingvereinbarungen Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis darstellt, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung getroffen. Dabei wird eine Einschätzung vorgenommen, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts oder der Vermögenswerte einräumt, selbst wenn dieses Recht in einer Vereinbarung nicht ausdrücklich festgelegt ist. Konzern als Leasingnehmer Bis zum 31. Dezember 2018 wurden Leasingverhältnisse von Sachanlagen entweder als Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert. Zahlungen im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen (abzüglich etwaiger vom Leasinggeber erhaltener Anreize) wurden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear erfolgswirksam erfasst. Ab dem 1. Januar 2019 werden Leasingverhältnisse von Sachanlagen zum Zeitpunkt der Verfügbarkeit des Leasinggegenstandes zur Nutzung durch das Unternehmen als Nutzungsrecht im Sachanlagevermögen und entsprechende Verbindlichkeit erfasst. Das Nutzungsrecht des Vermögenswerts wird linear über die kürzere Nutzungsdauer des Vermögenswerts und die Laufzeit des Leasingverhältnisses abgeschrieben. Vermögenswerte und Schulden aus einem Leasingverhältnis werden zunächst auf Basis des Barwerts bewertet. Die Leasingverbindlichkeiten enthalten den Barwert der folgenden Leasingzahlungen:
Die Leasingzahlungen werden mit dem im Leasingvertrag enthaltenen Zinssatz abgezinst. Wenn dieser Zinssatz nicht ermittelt werden kann, wird der Zinssatz des Leasingnehmers zum Zeitpunkt des Beginns des Leasingverhältnisses verwendet, den das Unternehmen für die Aufnahme von Kreditmitteln zahlen müsste, einschließlich, sofern zutreffend, der Berücksichtigung von Faktoren wie der Art des Vermögenswertes und Standort, Sicherheiten, Marktbedingungen. Nach Vertragsbeginn wird der Betrag der Leasingverbindlichkeiten um die Zinsen erhöht und um die geleisteten Leasingzahlungen verringert. Jede Leasingzahlung wird zwischen den Nutzungs- und Finanzierungskosten aufgeteilt. Das Zinselement der Finanzierungskosten wird über die Leasingdauer der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung belastet, um einen konstanten periodischen Zinssatz für den verbleibenden Restbetrag der Verbindlichkeit für jede Periode zu erhalten. Darüber hinaus wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeiten neu bewertet, wenn z. B. eine Änderung der Leasingdauer oder eine Änderung der wesentlichen festen Leasingzahlungen vorliegt. Geleaste Vermögensgegenstände im Anlagevermögen (Nutzungsrechte) werden zu Anschaffungskosten bewertet, die Folgendes umfassen:
Die Nutzungsrechte werden nach den Grundsätzen für Sachanlagen bilanziert. Zahlungen im Zusammenhang mit kurzfristigen Leasingverhältnissen und Leasingverhältnissen von geringwertigen Vermögenswerten werden direkt als Aufwand in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Kurzfristige Leasingverhältnisse sind Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von 12 Monaten oder weniger. Niedrigwertige Vermögenswerte umfassen IT-Geräte und kleine Büromöbel, die als gering eingestuft werden (d. H. weniger als 5.000 EUR). Das Unternehmen bestimmt die Laufzeit des Leasingverhältnisses auf Basis der nicht kündbaren Laufzeit des Leasingverhältnisses zusammen mit den Zeiträumen, die durch eine Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses oder die durch eine Option zur Beendigung des Leasingverhältnisses abgedeckt sind, wenn die Ausübung der Option hinreichend sicher ist. Das Unternehmen beurteilt nach eigenem Ermessen, ob es mit hinreichender Sicherheit von einer Verlängerungsoption Gebrauch macht. Das heißt, es werden alle relevanten Faktoren berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz für die Ausübung schaffen. Das Unternehmen mietet verschiedene Immobilien, Fahrzeuge und andere Ausrüstungsgegenstände. Mietverträge werden in der Regel für feste Zeiträume abgeschlossen, können jedoch Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen haben. Fremdkapitalkosten Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines Vermögenswerts zugeordnet werden können, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen, werden als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswerts aktiviert. Alle sonstigen Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Fremdkapitalkosten sind Zinsen und sonstige Kosten, die einem Unternehmen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Fremdkapital entstehen. Im Geschäftsjahr 2020 wurden wie im Vorjahr keine Fremdkapitalkosten aktiviert. Vorräte Unter den Vorräten sind diejenigen Vermögenswerte ausgewiesen, die zum Verkauf im normalen Geschäftsgang gehalten werden (fertige Erzeugnisse und Handelswaren), die sich in der Herstellung für den Verkauf befinden (Vorräte in Fertigungsabteilungen und Vorräte für Projektaufträge) oder die im Rahmen der Herstellung von Produkten oder der Erbringung von Dienstleistungen verbraucht werden (Produktionsvorräte). Die Bewertung der Vorräte zum Bilanzstichtag erfolgt zum niedrigeren Wert der auf Basis der Fifo-Methode ermittelten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu ihrem Nettoveräußerungswert, d.h. dem im normalen Geschäftsgang erzielbaren Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Fertigstellungs- und Vertriebskosten. Der Ansatz der Herstellungskosten erfolgt auf Basis des Vollkostenprinzips. Bestands- und Erlösrisiken wird durch Wertberichtigungen Rechnung getragen. Mit den Vorräten in wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Anzahlungen werden vom Wert der Vorräte offen abgesetzt. Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nicht-finanzieller Vermögenswerte vorliegen. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Werthaltigkeit erforderlich, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags des jeweiligen Vermögenswerts vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Unter einer ZGE wird die kleinste Gruppe von Vermögenswerten verstanden, die den betrachteten Vermögenswert enthält und Mittelzuflüsse erzeugt. Diese Mittelzuflüsse sind weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder einer anderen Gruppe von Vermögenswerten. Eine ZGE ist bei Philips z.B. definiert als Produktlinie oder Geschäftsbereich. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer ZGE den jeweils erzielbaren Betrag, ist der Vermögenswert wertgemindert und wird auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten werden kürzlich erfolgte Markttransaktionen berücksichtigt. Sind keine derartigen Transaktionen identifizierbar, wird ein angemessenes Bewertungsmodell angewandt. Die Abzinsung der Zahlungsströme erfolgt mit einem gewichteten Kapitalkostenansatz (vor Steuern) in einer Bandbreite von 3,94% bis 7,41% (Vorjahr: 4,31% bis 7,87%). Der Konzern legt seiner Wertminderungsbeurteilung detaillierte Budget- und Prognoserechnungen zugrunde, die für jede der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns, denen einzelne Vermögenswerte zugeordnet sind, separat erstellt werden. Solche Budget- und Prognoserechnungen erstrecken sich in der Regel über vier Jahre. Für längere Zeiträume werden langfristige Wachstumsraten bestimmt und zur Prognose der künftigen Cashflows nach dem vierten Jahr herangezogen. Wertminderungsaufwendungen der fortzuführenden Geschäftsbereiche, einschließlich der Wertminderung von Vorräten, werden erfolgswirksam in den Aufwandskategorien erfasst, die der Funktion des wertgeminderten Vermögenswerts im Unternehmen entsprechen. Dies gilt nicht für zuvor neubewertete Vermögenswerte, sofern die Wertsteigerungen aus der Neubewertung im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. In diesem Falle wird auch die Wertminderung bis zur Höhe des Betrags aus einer vorangegangenen Neubewertung im sonstigen Ergebnis erfasst. Für Vermögenswerte, mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts, wird zu jedem Abschlussstichtag eine Überprüfung vorgenommen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand nicht mehr länger besteht oder sich verringert hat. Wenn solche Anhaltspunkte vorliegen, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags des Vermögenswerts oder der ZGE vor. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand wird nur dann rückgängig gemacht, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung der Annahmen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Die Wertaufholung ist dahingehend begrenzt, dass der Buchwert eines Vermögenswerts weder seinen erzielbaren Betrag noch den Buchwert übersteigen darf, der sich nach Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen ergeben hätte, wenn in früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand für den Vermögenswert erfasst worden wäre. Eine Wertaufholung wird erfolgswirksam erfasst, es sei denn, der Vermögenswert wird nach der Neubewertungsmethode bilanziert. In diesem Fall wird die Wertaufholung als Wertsteigerung aus der Neubewertung behandelt. Für folgende Vermögenswerte sind besondere Kriterien für Wertminderungstests zu berücksichtigen: Geschäfts- oder Firmenwert Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird einmal jährlich (zum 31. Dezember) überprüft. Eine Überprüfung findet ebenfalls dann statt, wenn Umstände darauf hindeuten, dass der Wert gemindert sein könnte. Die Wertminderung wird durch die Ermittlung des erzielbaren Betrages der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (oder der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten) bestimmt, der (denen) der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde. Sofern der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den Buchwert dieser Einheit unterschreitet, wird ein Wertminderungsaufwand erfasst. Ein für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand wird in den nachfolgenden Berichtsperioden nicht aufgeholt. Finanzinstrumente - erstmalige Erfassung und Folgebewertung Als Finanzinstrumente werden Verträge bilanziert, die gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Finanzielle Vermögenswerte werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn dem Philips-Konzern ein vertragliches Recht zusteht, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte von einer anderen Partei zu erhalten. Marktübliche Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden grundsätzlich zum Erfüllungstag bilanziert. Finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn Philips eine vertragliche Pflicht hat, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte auf eine andere Partei zu übertragen. Mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Finanzinstrumente bei ihrem Erstansatz mit ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten bewertet. Für erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente werden Transaktionskosten direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden mit ihrem Transaktionspreis angesetzt. Die Folgebewertung der Finanzinstrumente basiert auf der Einordnung in Bewertungskategorien gemäß den Regelungen in IFRS 9 (Financial Instruments). Finanzielle Vermögenswerte Erstmalige Erfassung, Bewertung und Folgebewertung Die finanziellen Vermögenswerte setzen sich aus gegebenen Ausleihungen, erworbenen Eigenkapital- und Schuldtiteln, Zahlungsmitteln bzw. Zahlungsmitteläquivalenten, übrigen finanziellen Vermögenswerten und Derivaten mit positiven beizulegenden Zeitwerten zusammen. Finanzielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz entweder als zu fortgeführten Anschaffungskosten, als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert. Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte bei der erstmaligen Erfassung hängt von den Eigenschaften der vertraglichen Cashflows der finanziellen Vermögenswerte und vom Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte ab. Die Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte wird entsprechend der Bewertungsregeln der jeweiligen Kategorie vorgenommen, welche nachfolgend dargestellt werden. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte umfassen nichtderivative finanzielle Vermögenswerte, die zum einen im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung darin besteht, die vertraglichen Zahlungsmittelzuflüsse zu vereinnahmen und bei denen zum anderen die Zahlungsstrombedingung erfüllt ist. Die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Dieser Bewertungskategorie werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die in den sonstigen finanziellen Vermögenswerten enthaltenen Ausleihungen, die in den sonstigen Forderungen ausgewiesenen weiteren finanziellen Forderungen sowie die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zugeordnet. Der Zinsertrag aus finanziellen Vermögenswerten dieser Kategorie wird unter Anwendung der Effektivzinsmethode ermittelt. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte umfassen Schuldinstrumente, die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, das darauf ausgerichtet ist, die Zahlungsströme aus dem Instrument sowohl durch Erhalt der vertraglichen Zahlungen als auch durch Verkauf zu realisieren, und die zudem die Zahlungsstrombedingung erfüllen. In dieser Kategorie können erworbene Anleihen klassifiziert werden, sofern diese vor Ende der Laufzeit verkauft werden sollen. Zinserträge, Fremdwährungsgewinne und -verluste sowie Wertminderungsaufwendungen oder Wertaufholungen werden für finanzielle Vermögenswerte dieser Kategorie in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die verbleibenden Fair-Value-Änderungen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei Ausbuchung werden die im sonstigen Ergebnis enthaltenen kumulierten Nettogewinne oder -verluste in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Philips nimmt das Wahlrecht in Anspruch, Fair-Value-Änderungen von Eigenkapitalinstrumenten, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Anders als bei Schuldinstrumenten werden die im sonstigen Ergebnis erfassten Gewinne und Verluste bei Abgang nicht in die Gewinn- oder Verlustrechnung umgegliedert und es werden auch keine Wertminderungen ergebniswirksam erfasst. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte sind alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht einer der zuvor genannten Kategorien zugeordnet wurden. Dies sind die zu Handelszwecken gehaltene Vermögenswerte, finanzielle Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden, oder finanzielle Vermögenswerte, die zwingend zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungen aus den finanziellen Vermögenswerten nicht mehr bestehen oder die finanziellen Vermögenswerte mit allen wesentlichen Chancen und Risiken übertragen werden. Ausbuchung Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird hauptsächlich dann ausgebucht (d.h. aus der Konzern-Bilanz entfernt), wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
oder
Wenn der Konzern seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem Vermögenswert überträgt oder eine Durchleitungsvereinbarung eingeht, bewertet er, ob und in welchem Umfang die mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken bei ihm verbleiben. Wenn der Konzern im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an diesem Vermögenswert verbunden sind, weder überträgt noch zurückbehält, noch die Verfügungsmacht an dem Vermögenswert überträgt, erfasst der Konzern den übertragenen Vermögenswert weiterhin im Umfang seines anhaltenden Engagements. In diesem Fall erfasst der Konzern auch eine damit verbundene Verbindlichkeit. Der übertragene Vermögenswert und die damit verbundene Verbindlichkeit werden so bewertet, dass den Rechten und Verpflichtungen, die der Konzern behalten hat, Rechnung getragen wird. Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob objektive Hinweise bestehen, dass eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten vorliegt. Eine Wertminderung liegt vor, wenn eines oder mehrere Ereignisse, die seit dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswerts eintraten, eine Auswirkung auf die erwarteten künftigen Cashflows des finanziellen Vermögenswerts o- der der Gruppe der finanziellen Vermögenswerte haben, die sich verlässlich schätzen lässt. Hinweise auf eine Wertminderung können dann gegeben sein, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass der Schuldner oder eine Gruppe von Schuldnern erhebliche finanzielle Schwierigkeiten hat, bei Ausfall oder Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen, der Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz oder eines sonstigen Sanierungsverfahrens und wenn beobachtbare Daten auf eine messbare Verringerung der erwarteten künftigen Cashflows hinweisen, wie Änderungen der Rückstände oder wirtschaftlichen Bedingungen, die mit Ausfällen korrelieren. Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden In Bezug auf zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte wird zunächst festgestellt, ob eine Wertminderung bei finanziellen Vermögenswerten, die für sich gesehen bedeutsam sind, individuell und bei finanziellen Vermögenswerten, die für sich gesehen nicht bedeutsam sind, gemeinsam besteht. Stellt der Konzern fest, dass für einen einzeln untersuchten finanziellen Vermögenswert, sei er bedeutsam oder nicht, kein objektiver Hinweis auf Wertminderung besteht, so nimmt er den Vermögenswert in eine Gruppe finanzieller Vermögenswerte mit vergleichbaren Ausfallrisikoprofilen auf und untersucht sie gemeinsam auf Wertminderung. Vermögenswerte, die einzeln auf Wertminderung untersucht werden und für die eine Wertberichtigung neu bzw. weiterhin erfasst wird, werden nicht in eine gemeinsame Wertminderungsbeurteilung einbezogen. Die Höhe eines ermittelten Wertminderungsverlusts ergibt sich als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows (mit Ausnahme erwarteter künftiger, noch nicht eingetretener Kreditausfälle). Der Barwert der erwarteten künftigen Cashflows wird mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts abgezinst. Der Buchwert des Vermögenswerts wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert und der Wertminderungsverlust erfolgswirksam erfasst. Auf den geminderten Buchwert werden weiterhin Zinserträge erfasst (als Teil der Finanzerträge in der Gewinn- und Verlustrechnung); dies geschieht mithilfe des Zinssatzes, der zur Abzinsung der künftigen Cashflows bei der Bestimmung des Wertminderungsaufwands verwendet wurde. Forderungen aus Krediten werden einschließlich der damit verbundenen Wertberichtigung ausgebucht, wenn sie als uneinbringlich eingestuft werden und sämtliche Sicherheiten in Anspruch genommen und verwertet wurden. Erhöht oder verringert sich die Höhe eines geschätzten Wertminderungsaufwands in einer folgenden Berichtsperiode auf Grund eines Ereignisses, das nach der Erfassung der Wertminderung eintrat, so wird der früher erfasste Wertminderungsaufwand durch Anpassung des Wertberichtigungskontos erfolgswirksam erhöht oder verringert. Wird eine ausgebuchte Forderung auf Grund eines Ereignisses, das nach der Ausbuchung eintrat, später wieder als einbringlich eingestuft, wird der entsprechende Betrag unmittelbar in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst. Finanzielle Verbindlichkeiten Erstmaliger Ansatz und Bewertung Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung als finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Darlehen, als Verbindlichkeiten oder als Derivate, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind, klassifiziert. Sämtliche finanziellen Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet, im Fall von Darlehen und Verbindlichkeiten abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten. Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten, Darlehen einschließlich Kontokorrentkredite, Finanzgarantien und derivative Finanzinstrumente. Folgebewertung Die Folgebewertung finanzieller Verbindlichkeiten hängt von deren Klassifizierung ab: Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten umfassen die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Verbindlichkeiten sowie andere finanzielle Verbindlichkeiten, die bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert werden. Finanzielle Verbindlichkeiten werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke des Rückkaufs in der nahen Zukunft eingegangen wurden. Diese Kategorie umfasst auch vom Konzern abgeschlossene derivative Finanzinstrumente, die nicht als Sicherungsinstrumente in Sicherungsbeziehungen gemäß IFRS 9 designiert sind. Gewinne oder Verluste aus finanziellen Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden erfolgswirksam erfasst. Die Einstufung von finanziellen Verbindlichkeiten als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet erfolgt zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Erfassung, sofern die Kriterien gemäß IFRS 9 erfüllt sind. Darlehen Nach der erstmaligen Erfassung werden verzinsliche Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Verbindlichkeiten ausgebucht werden, sowie im Rahmen von Amortisationen mittels der Effektivzinsmethode. Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agios oder Disagios bei Akquisition sowie Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Die Amortisation mittels der Effektivzinsmethode ist in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzaufwendungen enthalten. Ausbuchung Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrundeliegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht o- der werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, so wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst. Saldierung von Finanzinstrumenten Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und der Nettobetrag in der Konzern-Bilanz ausgewiesen, wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen. Derivative Finanzinstrumente und Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen Erstmalige Erfassung und Folgebewertung Von den deutschen Philips Unternehmen werden derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Fremdwährungskursrisiken (im Wesentlichen USD, GBP und JPY) eingesetzt. Der Einsatz von Derivaten bezieht sich sowohl auf die bereits bilanzierten Basisgeschäfte als auch auf geplante Einkaufs- und Verkaufsgeschäfte für Produktionsmaterial und Waren. Die Handhabung der Absicherungskontrakte ist durch Konzernrichtlinien geregelt, deren Einhaltung laufend durch interne und externe Kontrollen überwacht wird. Der Abschluss von Verträgen über Derivate darf nur von der Konzernzentrale mit Banken erstklassiger Bonität erfolgen. Diese derivativen Finanzinstrumente werden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in den Folgeperioden mit dem beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Derivative Finanzinstrumente werden als finanzielle Vermögenswerte angesetzt, wenn ihr beizulegender Zeitwert positiv ist und als finanzielle Verbindlichkeiten, wenn ihr beizulegender Zeitwert negativ ist. Gewinne oder Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten werden sofort erfolgswirksam erfasst, mit Ausnahme des wirksamen Teils einer Absicherung von Cashflows, der erfolgsneutral erfasst wird und erst dann in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wird, wenn das gesicherte Grundgeschäft das Ergebnis beeinflusst. Zum Zwecke der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen werden Sicherungsinstrumente wie folgt klassifiziert:
Zu Beginn der Absicherung werden sowohl die Sicherungsbeziehung als auch die Risikomanagementzielsetzungen und -strategien des Konzerns im Hinblick auf die Absicherung formal festgelegt und dokumentiert. Die Dokumentation enthält die Festlegung des Sicherungsinstruments, des Grundgeschäfts oder der abgesicherten Transaktion sowie die Art des abgesicherten Risikos und eine Beschreibung, wie der Konzern die Wirksamkeit der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungsinstruments bei der Kompensation der Risiken aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts oder der Cashflows des gesicherten Grundgeschäfts, die sich auf das abgesicherte Risiko zurückführen lassen, ermittelt. Derartige Sicherungsbeziehungen werden hinsichtlich der Erreichung einer Kompensation der Risiken aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts oder der Cashflows als in hohem Maße wirksam eingeschätzt. Sie werden fortlaufend dahingehend beurteilt, ob sie tatsächlich während der gesamten Berichtsperiode, für die die Sicherungsbeziehung designiert wurde, hoch wirksam waren. Sicherungsgeschäfte, die die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen erfüllen, werden wie folgt bilanziert: Absicherung des beizulegenden Zeitwerts Die Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungsinstruments wird in der Gewinn- und Verlustrechnung als Finanzaufwand erfasst. Die Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Grundgeschäfts, die dem abgesicherten Risiko zugerechnet werden kann, wird als Teil des Buchwerts des gesicherten Grundgeschäfts verbucht und ebenfalls in der Gewinn- und Verlustrechnung im Finanzergebnis erfasst. Bei Sicherungsgeschäften zur Absicherung des beizulegenden Zeitwerts, die sich auf zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzte Grundgeschäfte beziehen, wird die Anpassung des Buchwerts erfolgswirksam über die Restlaufzeit des Sicherungsgeschäfts mittels der Effektivzinsmethode aufgelöst. Sobald eine Anpassung vorliegt, kann die Amortisation mittels der Effektivzinsmethode beginnen, jedoch spätestens zu dem Zeitpunkt, ab dem das Grundgeschäft nicht mehr um Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, die auf das abzusichernde Risiko zurückzuführen sind, angepasst wird. Wird das Grundgeschäft ausgebucht, so wird der nicht amortisierte beizulegende Zeitwert sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wird eine nicht in der Bilanz angesetzte feste Verpflichtung als Grundgeschäft klassifiziert, so wird die nachfolgende kumulierte Änderung des beizulegenden Zeitwerts der festen Verpflichtung, die auf das abgesicherte Risiko zurückzuführen ist, als Vermögenswert oder Schuld mit einem entsprechenden Gewinn oder Verlust im Periodenergebnis erfasst. Sicherungsinstrumente zur Absicherung des beizulegenden Zeitwerts werden zur Zeit vom Konzern nicht eingesetzt. Absicherung von Cashflows Der wirksame Teil des Gewinns oder Verlusts aus einem Sicherungsinstrument wird im sonstigen Ergebnis in der Rücklage zur Absicherung von Cashflows erfasst, während der unwirksame Teil sofort erfolgswirksam erfasst wird. Der Konzern nutzt Devisenterminkontrakte als Sicherungsinstrument zur Absicherung des aus festen Verpflichtungen und erwarteten Transaktionen resultierenden Währungsrisikos. Der unwirksame Teil einer Sicherungsbeziehung mit Devisenterminkontrakten wird im sonstigen Ergebnis erfasst, während der unwirksame Teil einer Sicherungsbeziehung mit Rohstoffterminkontrakten in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst wird. Vor dem 1. Januar 2018 designierte der Konzern Terminkontrakte als Sicherungsinstrument. Gewinne oder Verluste aus der Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten wurden sofort erfolgswirksam erfasst, mit Ausnahme des wirksamen Teils einer Absicherung von Cashflows, der im sonstigen Ergebnis erfasst und erst dann in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wurde, wenn das gesicherte Grundgeschäft das Ergebnis beeinflusst. Seit dem 1. Januar 2018 designiert der Konzern nur das Kassaelement von Terminkontrakten als Sicherungsinstrument. Das Terminelement wird erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis und in einer separaten Eigenkapitalkomponente kumuliert. Die im sonstigen Ergebnis erfassten Beträge werden in der Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht, in der die abgesicherte Transaktion das Periodenergebnis beeinflusst, z.B. dann, wenn abgesicherte Finanzerträge oder -aufwendungen erfasst werden oder wenn ein erwarteter Verkauf durchgeführt wird. Resultiert eine Absicherung im Ansatz eines nichtfinanziellen Vermögenswerts oder einer nichtfinanziellen Verbindlichkeit, so werden die im sonstigen Ergebnis erfassten Beträge Teil der Anschaffungskosten zum Zugangszeitpunkt des nichtfinanziellen Vermögenswerts bzw. der nichtfinanziellen Verbindlichkeit. Wenn das Sicherungsinstrument ausläuft oder veräußert, beendet oder ausgeübt wird, ohne dass ein Ersatz oder ein Überrollen (im Rahmen der Sicherungsstrategie) des Sicherungsinstruments in ein anderes Sicherungsinstrument erfolgt, oder die Designation als Sicherungsgeschäft aufgehoben wird oder die Kriterien für die Bilanzierung als Sicherungsbeziehung nicht mehr erfüllt sind, verbleiben die bislang im sonstigen Ergebnis erfassten kumulierten Gewinne bzw. Verluste so lange als gesonderter Posten im Eigenkapital, bis die erwartete Transaktion eintritt oder die feste Verpflichtung in Fremdwährung erfüllt wird. Ertragsteuern Die Steueraufwendungen beinhalten die Gewerbeertragsteuer, die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag auf Körperschaftsteuer der einbezogenen Gesellschaften einschließlich deren latenten Steuerabgrenzungen. Tatsächliche Ertragsteuern Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Das Management beurteilt regelmäßig einzelne Steuersachverhalte dahingehend, ob in Anbetracht geltender steuerlicher Vorschriften ein Interpretationsspielraum vorhanden ist. Bei Bedarf werden Steuerrückstellungen angesetzt. Latente Steuern Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Liability-Methode auf bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem Steuerbilanzwert zum Abschlussstichtag. Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme von:
Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können, mit Ausnahme von:
Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht. Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, die in der Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, voraussichtlich Gültigkeit erlangen werden. Dabei werden die Steuersätze (und Steuergesetze) zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag gelten. Latente Steuern, die sich auf erfolgsneutral erfasste Posten beziehen, werden ebenfalls erfolgsneutral verbucht. Latente Steuern werden dabei entsprechend des ihnen zugrundeliegenden Geschäftsvorfalls entweder im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene latente Steuervorteile, die die Kriterien für einen gesonderten Ansatz zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht erfüllen, werden in Folgeperioden angesetzt, sofern sich dies aus neuen Informationen über Fakten und Umstände, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden, ergibt. Die Anpassung wird entweder als Minderung des Geschäfts- oder Firmenwerts behandelt, sofern diese während des Bewertungszeitraums entsteht (und solange sie den Geschäfts- oder Firmenwert nicht übersteigt), oder im Periodenergebnis. Umsatzsteuer Aufwendungen und Vermögenswerte werden nach Abzug der Umsatzsteuer erfasst. Eine Ausnahme bilden folgende Fälle:
Der Umsatzsteuerbetrag, der von der Steuerbehörde zu erstatten oder an diese abzuführen ist, wird in der Bilanz unter den Forderungen bzw. Verbindlichkeiten ausgewiesen. Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen Die versicherungsmathematische Bewertung der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected Unit Credit Method"). Im Rahmen dieser Methode werden sowohl die bis zum Bilanzstichtag erworbenen verfallbaren sowie die unverfallbaren Anwartschaften und Renten, Restlebenslaufzeiten, Fluktuationen und Ertragskomponenten wertpapiergebundener Pensionszusagen berücksichtigt. Planvermögen umfasst Vermögen, das durch einen langfristig ausgelegten Fonds zur Erfüllung von Leistungen an Arbeitnehmer gehalten wird, und qualifizierende Versicherungspolicen. Planvermögen ist vor dem Zugriff von Gläubigern des Konzerns geschützt. Der beizulegende Zeitwert basiert auf Informationen über den Marktpreis, im Falle von notierten Wertpapieren entspricht er dem veröffentlichten Ankaufskurs. Neubewertungen, einschließlich versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste, der Auswirkungen der Vermögenswertobergrenze (asset ceiling), ohne Berücksichtigung von Beträgen, die in den Nettozinsen auf die Nettoschuld aus leistungsorientierten Plänen enthalten sind, und der Erträge aus Planvermögen (ohne Berücksichtigung von Beträgen, die in den Nettozinsen auf die Nettoschuld aus leistungsorientierten Plänen enthalten sind), werden sofort in der Bilanz erfasst und in der Periode, in der sie anfallen, über das sonstige Ergebnis in die Gewinnrücklagen (debitorisch oder kreditorisch) eingestellt. Neubewertungen werden in Folgeperioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand wird zum jeweils früheren der folgenden Zeitpunkte erfolgswirksam erfasst:
Die Nettozinsen werden durch Anwendung des Abzinsungssatzes auf den Saldo (Schuld oder Vermögenswert) aus dem leistungsorientierten Plan ermittelt. Der Konzern erfasst die Änderungen der leistungsorientierten Verpflichtungen der Gewinn- und Verlustrechnung ihrer Funktion nach in den Umsatzkosten, den Verwaltungskosten oder den Vertriebskosten. Sonstige Rückstellungen Rückstellungen werden gebildet, soweit rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten bestehen, die auf zurückliegenden Geschäftsvorfällen oder Ereignissen beruhen. Der Vermögensabfluss muss wahrscheinlich und zuverlässig ermittelbar sein. Die Rückstellungen werden mit dem Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Es wird dabei vom wahrscheinlichsten Betrag ausgegangen. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (wie z.B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand aus der Bildung einer Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung abzüglich der Erstattung ausgewiesen. Ist der aus einer Diskontierung resultierende Zinseffekt wesentlich, werden Rückstellungen mit einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Finanzaufwendungen erfasst. Umsatzerlöse Als Umsatzerlöse werden alle Erträge im Zusammenhang mit Produktverkäufen, erbrachten Dienstleistungen und Lizenzeinnahmen erfasst. Grundlage hierfür bilden Kundenverträge und die darin enthaltenen Leistungsversprechen, die jeweils einzeln identifiziert und gesondert für Zwecke der Umsatzrealisierung abgebildet werden. Andere operative Erträge sind als sonstige betriebliche Erträge ausgewiesen. Umsatzerlöse werden erfolgswirksam, wenn bzw. sobald das Unternehmen die Verfügungsmacht über Waren oder Dienstleistungen entweder über einen Zeitraum oder zu einem Zeitpunkt an einen Kunden überträgt. Die Verfügungsmacht liegt bei dem Kunden, wenn dieser den Gebrauch und die Nutzenziehung aus einem Produkt oder einer Dienstleistung eigenständig bestimmen kann. Im Fall von Produktlieferungen erfolgt eine zeitpunktbezogene Umsatzerfassung, die sich im Rahmen einer Gesamtwürdigung an der Existenz eines Zahlungsanspruchs, der Zuordnung des Eigentumsrechts, der Besitzverschaffung, dem Übergang von Risiken und Chancen sowie Kundenabnahmen ausrichtet. Bei Liefergeschäften kommt dabei dem Übergang von Risiken und Chancen sowie des Rechts, das Ziel der Produktbeförderung zu bestimmen, besondere Bedeutung zu. Umsatzerlöse aus Dienstleistungen werden demgegenüber über den Zeitraum der Leistungserbringung und nach Maßgabe des erreichten Leistungsfortschritts erfasst. Umsatzerlöse sind der Höhe nach auf denjenigen Betrag begrenzt, den der Konzern für die Erfüllung von Leistungsverpflichtungen erwartet zu erhalten. Für Dritte einzubehaltende Entgeltbestandteile sind abzuziehen. Daher ergibt sich eine Minderung der Umsatzerlöse um Umsatzsteuern sowie tatsächliche und erwartete Erlösminderungen aus Rabatten, Skonti und Boni. Schätzungen bezüglich der Erlösminderungen basieren vor allem auf Erfahrungen aus der Vergangenheit, spezifischen Vertragsbedingungen und geschätzten Erwartungen. Ertragsrealisierung Erträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann, unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung. Erträge werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung oder zu beanspruchenden Gegenleistung unter Berücksichtigung vertraglich festgelegter Zahlungsbedingungen bewertet, wobei Steuern oder andere Abgaben unberücksichtigt bleiben. Erträge aus dem Verkauf von Waren und Erzeugnissen werden erfasst, wenn die mit dem Eigentum an den verkauften Waren und Erzeugnissen verbundenen maßgeblichen Chancen und Risiken auf den Käufer übergegangen sind. Dies tritt in der Regel mit Lieferung der Waren und Erzeugnisse ein. Erträge aus Dienstleistungen werden nach Maßgabe des Fertigstellungsgrades als Ertrag erfasst. Die Ermittlung des Fertigstellungsgrades erfolgt nach Maßgabe der bis zum Abschlussstichtag angefallenen Arbeitsstunden als Prozentsatz der für das jeweilige Projekt insgesamt geschätzten Arbeitsstunden. Kann das Ergebnis eines Auftrags nicht verlässlich geschätzt werden, werden Erträge nur in Höhe der angefallenen, erstattungsfähigen Aufwendungen erfasst. Bei allen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten sowie den verzinslichen als zur Veräußerung verfügbar eingestuften finanziellen Vermögenswerten werden Zinserträge anhand des Effektivzinssatzes erfasst; dabei handelt es sich um den Kalkulationszinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Ein- und Auszahlungen über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder gegebenenfalls eine kürzere Periode exakt auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts oder der finanziellen Verbindlichkeit abgezinst werden. Zinserträge werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzerträge ausgewiesen. Währungsumrechnung Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Mutterunternehmens, aufgestellt. Fremdwährungstransaktionen werden von Konzernunternehmen zu dem Zeitpunkt, zu dem der Geschäftsvorfall erstmalig ansetzbar ist, mit dem jeweils gültigen Kassakurs in die funktionale Währung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskassakurses in die funktionale Währung umgerechnet. Differenzen aus der Abwicklung oder Umrechnung monetärer Posten werden erfolgswirksam erfasst. Im Berichtsjahr haben die Kursgewinne sowie die Kursverluste saldiert einen Verlust von 4.679 Tsd. € (Vorjahr: Verlust 3.266 Tsd. €) ergeben. Der Ausweis des Währungsergebnisses erfolgt in den Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen. Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder Firmenwert Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, die mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet wird, und der nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss entscheidet der Konzern, ob er die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens bewertet. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst und als Verwaltungskosten ausgewiesen. Die vereinbarte bedingte Gegenleistung wird zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Eine als Vermögenswert oder Schuld klassifizierte bedingte Gegenleistung in Form eines in den Anwendungsbereich von IFRS 9 Finanzinstrumente fallenden Finanzinstruments wird gemäß IFRS 9 erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Alle übrigen bedingten Gegenleistungen, die nicht in den Anwendungsbereich von IFRS 9 fallen, werden zu jedem Abschlussstichtag erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der Summe aus der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile und der früher gehaltenen Anteile über die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden des Konzerns bemessen. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns zugeordnet, die vom Unternehmenszusammenschluss den Erwartungen zufolge profitieren werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens diesen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet werden. Wenn ein Geschäfts- oder Firmenwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet wurde und ein Geschäftsbereich dieser Einheit veräußert wird, wird der dem veräußerten Geschäftsbereich zuzurechnende Geschäfts- oder Firmenwert als Bestandteil des Buchwerts des Geschäftsbereichs bei der Ermittlung des Ergebnisses aus der Veräußerung dieses Geschäftsbereichs berücksichtigt. Der Wert des veräußerten Anteils des Geschäfts- oder Firmenwerts wird auf der Grundlage der relativen Werte des veräußerten Geschäftsbereichs und des verbleibenden Teils der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ermittelt. Unternehmenserwerbe, bei denen Anteile von der KPNV bzw. von Gesellschaften, die unter Beherrschung der KPNV stehen, erworben werden, sind als Transaktionen zwischen Unternehmen unter gemeinsamer Beherrschung ("transaction between entities under common control") bilanziert. Hierbei werden die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit dem anteiligen IFRS-Nettoreinvermögen des Tochterunternehmens zu Buchwerten zum Erwerbszeitpunkt verrechnet. Stille Reserven bzw. Lasten sowie derivative Geschäfts- oder Firmenwerte, die im Erwerb der Gesellschaften von der KPNV bzw. von ihr beherrschter Unternehmen entstehen, werden nicht angesetzt. 7. Akquisitionen Im laufenden Geschäftsjahr gab es keine Akquisitionen. 8. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte Im Jahresabschluss 2020 werden keine Vermögenswerte und Schulden als "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" ausgewiesen. Ebenso gibt es keinen entsprechenden Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung. II. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (9) Umsatzerlöse In den Umsatzerlösen werden Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden und sonstige Umsatzerlöse ausgewiesen:
Die Umsatzerlöse wurden in folgenden Bereichen und geographischen Märkten erzielt:
(10) Vertriebskosten Die Vertriebskosten beinhalten neben den Personalkosten in Höhe von 166.008 Tsd. € (Vorjahr: 175.037 Tsd. €) und Organisationskosten in Höhe von 35.160 Tsd. € (Vorjahr: 52.610 Tsd. €), Werbe- und Verkaufsförderungskosten in Höhe von 86.622 Tsd. € (Vorjahr: 85.118 Tsd.€) sowie Versandkosten in Höhe von 2.925 Tsd. € (Vorjahr: 3.713 Tsd. €). (11) Forschungs- und Entwicklungskosten Die in diesem Posten enthaltenen Kosten betreffen überwiegend Löhne und Gehälter in Höhe von 105.246 Tsd. € (Vorjahr: 114.164 Tsd. €) sowie Organisationskosten. Ferner sind hier Erträge aus öffentlichen Zuwendungen in Höhe von 2.467 Tsd. € (Vorjahr: 2.836 Tsd. €) ausgewiesen. (12) Allgemeine Verwaltungskosten Die allgemeinen Verwaltungskosten sind im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen. (13) Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
(14) Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
Andere sonstige betriebliche Aufwendungen beziehen sich hauptsächlich auf die Neubewertung von Rückstellungen für bedingte Gegenleistungen. (15) Finanzerträge Die Finanzerträge beinhalten Zinserträge aus Forderungen und Erträge aus der Auflösung von abgegrenzten Zinsaufwendungen sowie Gewinne aus Finanzinstrumenten, die ergebniswirksam erfasst werden. Die Finanzerträge in Höhe von 459 Tsd. € (Vorjahr: 509 Tsd. €) enthalten wie im Vorjahr keine Zinserträge von verbundenen Unternehmen. (16) Finanzaufwendungen Die Finanzaufwendungen beinhalten den Zinsaufwand aus Verbindlichkeiten sowie Verluste aus Finanzinstrumenten, die ergebniswirksam erfasst werden. Der Zinsaufwand wird ergebniswirksam nach der Effektivzinsmethode erfasst. Die Finanzaufwendungen in Höhe von 25.097 Tsd. € (Vorjahr: 33.092 Tsd. €) beinhalten folgende Positionen:
Die Zinsen an verbundene Unternehmen enthalten Darlehenszinsen an die Konzernobergesellschaft KPNV in Höhe von 14.941 Tsd. € (Vorjahr: 16.954 Tsd. €). (17) Ertragsteuern
Die laufenden Steuern beinhalten die Körperschaftsteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag) und Gewerbesteuer der inländischen Gesellschaften. Die folgende Steuerüberleitungsrechnung erläutert den Unterschied zwischen dem tatsächlichen Steueraufwand laut Gewinn- und Verlustrechnung und dem Steueraufwand, der sich auf das Konzernergebnis vor Steuern für die fortzuführenden Geschäftsbereiche theoretisch ergeben würde.
Der erwartete Ertragsteuersatz ist im Vergleich zum Vorjahr um 0,4%-Punkte auf 29,4% gestiegen. Dies resultiert aus den unterschiedlichen Steuersätzen der konsolidierten Unternehmen im deutschen Teilkonzern. Die Steuern verteilen sich wie folgt:
Weitere Erläuterungen zu den latenten Steuern befinden sich unter Anhang Kapitel 21. III. Erläuterungen zur Bilanz (18) Immaterielle Vermögenswerte
Im Geschäftsjahr 2020 wurde selbstgenutzte Software ausschließlich von Dritten erworben. Infolge einer Analyse der Werthaltigkeit von aktivierten Entwicklungskosten wurde im Geschäftsjahr 2020 eine Wertminderung für ein Entwicklungsprojekt in Höhe von 9,7 Mio. € vorgenommen. Bei den sonstigen immateriellen Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um erworbene Patente, erworbene Kundenstämme, erworbene Erfindungen und um erworbenes Produktions-Know-How. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden den Gesellschaften bzw. Bereichen wie folgt zugeordnet:
Der Konzern führt seine jährliche Prüfung auf Wertminderung jeweils im Dezember des Geschäftsjahres durch. Die erzielbaren Beträge der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurden auf der Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt, die auf vom Management für einen Zeitraum von vier Jahren genehmigten Finanzplänen basieren. Der für die Cashflow-Prognosen verwendete Abzinsungssatz vor Steuern beträgt 3,94% bis 7,41% (Vorjahr: 4,31% bis 7,87%). Infolge der Analyse sieht das Management keine Wertminderungen für diese zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr wurden bezüglich des Geschäfts- oder Firmenwertes keine Wertminderungsaufwendungen erfasst. Abzinsungssätze Die Abzinsungssätze stellen die aktuellen Markteinschätzungen hinsichtlich der den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten jeweils zuzuordnenden spezifischen Risiken dar; hierbei werden der Zinseffekt und die spezifischen Risiken der Vermögenswerte, für die die geschätzten künftigen Cashflows nicht angepasst wurden, berücksichtigt. Die Berechnung des Abzinsungssatzes berücksichtigt die spezifischen Umstände des Konzerns und seiner Geschäftsfelder und basiert auf seinen durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten (WACC). Die durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten berücksichtigen sowohl das Fremd- als auch das Eigenkapital. Die Eigenkapitalkosten werden aus der erwarteten Kapitalrendite der Eigenkapitalgeber des Konzerns abgeleitet. Die Fremdkapitalkosten basieren auf dem verzinslichen Fremdkapital, für das der Konzern einen Schuldendienst zu leisten hat. Das segmentspezifische Risiko wird durch die Anwendung individueller Betafaktoren einbezogen. Die Betafaktoren werden jährlich auf der Grundlage der öffentlich zugänglichen Marktdaten ermittelt. Zur Ermittlung eines Abzinsungssatzes vor Steuern wird der Abzinsungssatz um den entsprechenden Betrag und Zeitpunkt künftiger steuerlicher Zahlungsströme bereinigt. (19) Sachanlagen
In den Sachanlagen sind zum Jahresende Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen in Höhe von 62 Mio. € aktiviert. Zu den Leasingverhältnissen wird auf Anhang Kapitel 38 verwiesen. Die Neuinvestitionen in Sachanlagen in Höhe von 44 Mio. € (Vorjahr: 30 Mio. €) erfolgten überwiegend in den Fabriken zur Erweiterung der Fertigungskapazität sowie der Steigerung von Wirtschaftlichkeit und Qualität der Produktionsverfahren. (20) Sonstige finanzielle Vermögenswerte Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte in Höhe von 3,3 Mio. € (Vorjahr: 5,2 Mio. €) setzen sich aus den im Folgenden beschriebenen Positionen zusammen:
Die sonstigen Finanzanlagen umfassen nichtkonsolidierte Tochterunternehmen und Beteiligungen an nahestehende Unternehmen, bei denen ein deutsches Philips Unternehmen eine beherrschende Stellung einnimmt, die aber für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung sind (0,2 Mio. €, Vorjahr: 0,2 Mio. €) und Anlagen bei Versicherungsgesellschaften zur Deckung von Verpflichtungen aus Altersversorgungen in Höhe von 0,5 Mio. € (Vorjahr: 0,6 Mio. €). (21) Latente Steuern Die aktiven und passiven latenten Steuern ergeben sich aus den temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen wie folgt:
Die Entwicklung der zeitlichen Unterschiede spiegelt sich in den Ertragsteuern wider, mit Ausnahme der latenten Steuern auf im Eigenkapital erfassten Sachverhalte, die ebenfalls direkt im sonstigen Ergebnis erfasst wurden, in Höhe von 1 Mio. € (Vorjahr: 22 Mio. €). Die Verlustvorträge, für die aktive latente Steuern bilanziert werden, sind unverfallbar. Die latenten Steuerforderungen, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge in den Folgejahren ergeben, betreffen:
Auf Grund der erwarteten Ergebnisse für die kommenden Geschäftsjahre geht die Gesellschaft von einer Nutzung der Verlustvorträge für Gewerbesteuer aus. (22) Vorräte Die Vorräte entwickelten sich wie folgt:
Die Wertberichtigungen auf Vorräte entwickelten sich wie folgt:
Die Wertberichtigung der Produktionsvorräte beträgt 9,1 Mio. € (Vorjahr: 6,6 Mio. €). Die Vertriebsvorräte wurden in Höhe von 3,7 Mio. € (Vorjahr: 1,9 Mio. €) wertberichtigt. Im Jahr 2020 betrug die Abwertung der Vorräte auf den Nettoveräußerungswert 8,8 Mio. € (Vorjahr: 2,7 Mio. €). Der Betrag wurde in den Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen erfasst. (23-25) Forderungen und sonstige Vermögenswerte Zum 31.12.2020 bestehen Wertberichtigungen und aktivische Kürzungen in Höhe von 30 Mio. € (Vorjahr: 41 Mio. €). Die Wertberichtigungen und aktivischen Kürzungen auf Forderungen und sonstige Vermögenswerte entwickelten sich im Berichtszeitraum wie folgt:
Zur Absicherung von Fremdwährungsrisiken werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt (siehe unter den sonstigen Angaben: Finanzinstrumente). (23) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 261 Mio. € (Vorjahr: 267 Mio. €) - davon 9 Mio. € (Vorjahr: 5 Mio. €) langfristig- sind Forderungen aus Finanzierungsleasingverträgen in Höhe von 6 Mio. € (Vorjahr: 4 Mio. €) enthalten. (24) Forderungen gegen verbundene Unternehmen Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen aus Forderungen gegen verbundene Unternehmen im Ausland auf Grund von Lieferungen und Leistungen in Höhe von 112 Mio. € (Vorjahr: 81 Mio. €) sowie Forderungen gegen die In-House-Bank (Cash Pool) in Höhe von 380 Mio. € (Vorjahr: 80 Mio. €). (25) Sonstige Forderungen Die sonstigen Forderungen gliedern sich wie folgt:
Die Forderungen aus staatlichen Fördermitteln betreffen Zuwendungen für Forschungsvorhaben. Die vorausgezahlten Kosten beinhalten im Wesentlichen Anzahlungen für Provisionen, Mieten, Werbekosten und Wartungsgebühren sowie noch nicht in Rechnung gestellter Kundenforderungen. Die Verringerung der sonstigen Forderungen im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus einem Rückgang noch nicht in Rechnung gestellter Kundenforderungen um 12 Mio. € auf 16 Mio. € (Vorjahr: 28 Mio. €). (26) Flüssige Mittel Es bestanden Bankguthaben, Bestände von erhaltenen, aber noch nicht gutgeschriebenen Schecks und sonstige Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 3 Mio. € (Vorjahr: 2 Mio. €). Diese sind zum Nennbetrag bilanziert. (27) Eigenkapital Ziel des Kapitalmanagements von Philips ist die Sicherstellung der Unternehmensfortführung. Die Eigenkapitalausstattung und Ausschüttungspolitik von Philips orientierten sich an den gesetzlichen Anforderungen und einer steueroptimierten Finanzierung. Die Relation des Eigenkapitals zu den Nettoschulden liegt nicht im primären Fokus unseres Kapitalmanagements. Zur Finanzierung gewährte die KPNV ein nachrangiges Konzerndarlehen. Die Darlehensgeberin sichert zu, dass sie im Falle eines Verlustes bei der Philips GmbH, der das Stammkapital um mehr als 50% aufzehrt, sofort geeignete Maßnahmen ergreift, um diese Minderung des Stammkapitals wieder auszugleichen. Das kann auch durch eine Konvertierung des Darlehens in Eigenkapital geschehen. Entsprechende Zuführungen zum Eigenkapital sind auf den Darlehensbetrag begrenzt. Das gezeichnete Kapital der Philips GmbH beträgt unverändert 500 Mio. €. Es befindet sich zu 100% in den Händen der niederländischen Metaaldraadlampenfabriek "VOLT" B.V., Eindhoven. Das erwirtschaftete Konzerneigenkapital umfasst neben den Rücklagen der Philips GmbH auch die seit der erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss erwirtschafteten Ergebnisse der einbezogenen Tochtergesellschaften sowie Ergebnisse aus Konsolidierungsmaßnahmen. Im Geschäftsjahr 2020 wurde keine Dividende an die holländische Muttergesellschaft ausgeschüttet. In der kumulierten erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderung sind Effekte aus der erfolgsneutralen Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten ausgewiesen. Weiterhin ist die Neubewertung der Pensionsrückstellungen enthalten. Die Veränderung des kumulierten übrigen Eigenkapitals wird unter Berücksichtigung der jeweiligen Steuereffekte dargestellt. Im kumulierten übrigen Eigenkapital haben sich folgende Sachverhalte ausgewirkt:
(28) Rückstellungen für Pensionen Eigenschaften und Risiken Den Mitarbeitern von Philips werden Versorgungsansprüche nach unterschiedlichen Programmen gewährt. Dabei handelt es sich sowohl um beitragsorientierte als auch um leistungsorientierte Versorgungssysteme. Bei dem beitragsorientierten Altersversorgungsprogramm ("defined contribution plan") zahlt das Unternehmen Beiträge an die Philips Pensionskasse (VVaG). Es handelt sich um eine regulierte Pensionskasse, die der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegt. Mit Zahlung der Beiträge bestehen für das Unternehmen keine weiteren Leistungsverpflichtungen oder Risiken. Die laufenden Beitragszahlungen sind als Aufwand des laufenden Jahres im operativen Ergebnis ausgewiesen; sie belaufen sich im Geschäftsjahr 2020 auf insgesamt 2,3 Mio. € (Vorjahr: 2,2 Mio. €). Die durch Philips zusätzlich zu leistenden Zahlungen an die gesetzlichen Rentenversicherungsträger betrugen in 2020 27,1 Mio. € (Vorjahr: 27,6 Mio. €). Alle übrigen Altersversorgungssysteme sind leistungsorientiert ("defined benefit plans"). Sie basieren auf verschiedenen Pensionsordnungen. Die Verpflichtungen aus leistungsbasierten Pensionszusagen sind vorrangig durch Vermögen in Fonds und Rückdeckungsversicherungen gedeckt. Für vier Pensionsordnungen bestehen Fondskonstruktionen - vornehmlich Spezial-Alternative Investmentfonds (Spezial-AIF), die mittels des Philips Pensions-Treuhand e. V. (PPT) über ein vertragliches Treuhandverhältnis (CTA- Contractual Trust Arrangement) abgebildet werden. Der PPT hat die Aufgabe, das dem Verein treuhänderisch übertragene Vermögen entsprechend den Treuhandverträgen und den von der Philips GmbH herausgegebenen Richtlinien anzulegen und zu verwalten. Eine Vermögensobergrenze existiert nicht. Neue Zusagen für anspruchsberechtigte Mitarbeiter erfolgen ausschließlich im Rahmen der 2016 in Kraft getretenen Pensionsordnung 2016 (PO 16) sowie der Möglichkeit im Rahmen von Entgeltumwandlungen zugunsten von Versorgungszusagen. Eine weitere Pensionsordnung erfolgt über den Durchführungsweg der Unterstützungskasse (Philips SC Unterstützungskasse GmbH) in Form von rückgedeckten Versicherungsverträgen. Die zugesagten Leistungen sind bei der Mehrheit der Pensionsordnungen abhängig von der Dienstzeit und i.d.R. dem letzten Gehalt. Bei der PO 16 sowie ihrer Vorläuferin richtet sich die Pension nach dem für den jeweiligen Berechtigten angesammelten Kapital. Diese Ordnungen beinhalten eine Minimumgarantie der erfolgten Einzahlungen. Bei nahezu allen Ordnungen erfolgen die Auszahlungen monatlich in Form von Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrenten. Bei zwei Pensionsordnungen wurden einmalige Leistungen beziehungsweise Auszahlpläne zugesagt. Im Zusammenhang mit den leistungsorientierten Pensionsplänen ist die Gesellschaft verschiedenen Risiken ausgesetzt. Hierunter fallen Änderungen der Markt- und Konjunkturverhältnisse, die sich neben den allgemeinen versicherungsmathematischen Risiken wie dem Langlebigkeitsrisiko, in dem Zinsänderungsrisiko und dem Kapitalmarkt- bzw. Anlagerisiko wiederfinden. Mittels Sensitivitätsanalysen werden die finanziellen Auswirkungen der Abweichungen bei den wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen ermittelt und im Abschnitt Sensitivitätsanalysen dargestellt. Entwicklung des Barwertes der leistungsorientierten Verpflichtung und des beizulegenden Zeitwertes des Planvermögens
Die Entwicklung der Pensionsverpflichtungen 2020 war geprägt von einem weiter gesunkenem Zinsniveau. Die daraus resultierenden versicherungsmathematischen Verluste konnten nur teilweise durch die Erträge dem Planvermögen kompensiert werden. Nettopensionsaufwand
Die erfolgsneutral im kumulierten übrigen Eigenkapital erfassten Effekte aus der Neubewertung ohne Berücksichtigung der darauf entfallenden Steuereffekte betragen zum 31.12.2020 404.990 Tsd. € (Vorjahr: 398.551 Tsd. €). Zusammensetzung des Planvermögens Das Planvermögen setzt sich wie folgt zusammen:
Für alle Eigenkapitalinstrumente und Staatsanleihen stehen infolge ihrer jeweiligen Notierung an einem aktiven Markt Marktpreise zur Verfügung. Die Derivate, Teile der Rückdeckung der Unterstützungskassen-Zusagen (UK-Zusagen) sowie die bestehender Rückdeckungsversicherungen verfügen nicht über eine Marktpreisnotierung (zusammen 79,1 Mio. €). Sämtliche Staatsanleihen (mit Ausnahme der Rückdeckung der UK-Zusagen) wurden durch europäische Regierungen begeben und weisen zum Stichtag ein Rating von AAA beziehungsweise AA auf und sind in Euro nominiert. Zum Zwecke der Durationssteuerung werden Futures, zur Minimierung von Inflationsrisiken Inflations-Swaps eingesetzt. Versicherungsmathematische Annahmen
Für die Berechnung des Diskontierungszinssatzes wurde eine Zinsstrukturkurve (Full Corporate AA zero curve) entsprechend der Laufzeit der einzelnen Pensionsansprüche angewendet. Sensitivitätsanalysen Ein Anstieg beziehungsweise Rückgang der wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen um einen halben Prozentpunkt hätte auf den Barwert der Pensionsverpflichtungen zum 31.12.2020 folgende Auswirkungen:
*) Barwert der leistungsorientierten
Verpflichtungen
Daneben hält der Konzern eine Änderung hinsichtlich der zugrunde gelegten Sterberaten beziehungsweise Lebensdauern für möglich. Es wird davon ausgegangen, dass eine Reduzierung der angenommenen Sterberaten um 10% eine Erhöhung des Barwertes der leistungsorientierten Verpflichtungen von 34.852 Tsd. € (Vorjahr: 35.248 Tsd. €) zur Folge hat. Eine Senkung von 10% der angenommenen Sterberaten entspricht einer erhöhten Lebenserwartung von ca. 0,5-1 Jahr. Regelmäßig werden bei der Sensitivitätsbetrachtung zur Ermittlung der Effekte aus einer möglichen Veränderung einer Bewertungsannahme die weiteren Annahmen konstant gehalten. Die Grenze der Methode besteht darin, dass keine Korrelationen der Effekte und Bewertungsannahmen untereinander berücksichtigt werden. Kapitalanlagestrategie Für zwei Pensionsordnungen erfolgt die Steuerung der Mandate nach einem "Liability-Driven-Investment-Ansatz (LDI)", sie basiert auf den zukünftigen Fälligkeiten der Pensionsverpflichtungen. Die Anlagestrategie dieser Teilbestände umfasst zum einen ein "Matching Portfolio", welches die Durationen der Verpflichtungen repliziert und zum anderen ein "Growth Portfolio", das mit zunehmender Reduzierung der Unterdeckung zu Gunsten des Matching Portfolios abgebaut bzw. umgeschichtet wird. Während die Zusammensetzung der Vermögensanlagen für die Pensionsordnung 2007 (PO 07) mehrheitlich über einen Rentenfond dargestellt wird, erfolgt die der PO 16 über Mischfonds. Für die Verwaltung des treuhänderisch übertragenen Planvermögens ist der Philips Pensions-Treuhand e. V. verantwortlich. Finanzierungsstatus der Pensionspläne
Finanzierung der Pensionsverpflichtungen Die Finanzierung der Planvermögen der jeweiligen Pensionspläne erfolgt grundsätzlich im Folgejahr in derselben Höhe der versicherungsmathematisch berechneten Dienstzeitaufwände des Folgejahres. Daneben werden den Fonds ggfs. Pauschalbeträge zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2021 werden voraussichtlich Beiträge in Höhe von 14,9 Mio. € in die über Planvermögen finanzierten Pläne eingezahlt. Die gewichtete durchschnittliche Duration der leistungsorientierten Verpflichtung beläuft sich zum 31.12.2020 auf 14,2 Jahre (im Vorjahr: 14,6 Jahre). (29) Sonstige Rückstellungen
Die langfristigen und kurzfristigen sonstigen Rückstellungen haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
Die Rückstellungen für bedingte Lasten betreffen im Wesentlichen geschätzte Bedingte Gegenleistungen aus dem Kaufvertrag der UP-Med GmbH, München. Für weiterhin geplante und teilweise auch schon eingeleitete Veränderungen auf Grund Veränderungs- und Leistungssteigerungsmaßnahmen in den Geschäftsbereichen Health Systems, Personal Health und Miscellaneous werden Umstrukturierungsrückstellungen bilanziert. Das Unternehmen schätzt ein, dass der überwiegende Teil der Rückstellung innerhalb der nächsten zwei Jahre in Anspruch genommen wird. Die Rückstellungen für andere langfristige Leistungen an Arbeitnehmer beinhalten Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen und für Altersteilzeit. Für die Bewertung der Jubiläums Verpflichtungen wurde ein durchschnittlicher Rechnungszins in Höhe von 0,4% verwendet (Vorjahr: 0,5%). Für die versicherungsmathematische Berechnung der Verpflichtungen aus Altersteilzeit in Höhe von 21 Mio. € (Vorjahr: 15 Mio. €) wurde für die Bewertung zum 31.12.2020 ein Rechnungszins von -0,3% (Vorjahr: -0,1%) zugrunde gelegt. Die Rückstellung für Verpflichtungen aus Altersteilzeitverträgen umfasst Lohn- und Gehaltszahlungen an Mitarbeiter auf Grund Erfüllungsrückstand sowie Aufstockungsbeiträge und Abfindungen. Garantierückstellungen reflektieren die geschätzten Kosten für erkennbare Risiken, deren Eintritt wahrscheinlich ist. Entsprechende Rückstellungen für Gewährleistung werden im Bereich Health Systems und im Bereich Personal Health gebildet. Die Dauer der Garantie beträgt überwiegend 1 Jahr. Auf Grund von Verpflichtungen, Umweltschäden zu beheben, wurden Umweltschutzrückstellungen für Altlasten an den ehemaligen Standorten in Köln, Wetzlar und Nürnberg gebildet. Der größte Teil der Rückstellungen hat langfristigen Charakter. (30) - (33) Verbindlichkeiten Entsprechend der Fristigkeiten werden die Verbindlichkeiten in langfristige und kurzfristige Verbindlichkeiten unterteilt. Für die genannten Verbindlichkeiten werden keine Sicherheiten gestellt. (30) Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr mit verbundenen Unternehmen im In- und Ausland in Höhe von 50 Mio. € (Vorjahr: 33 Mio. €) und einem festverzinslichen Darlehen der Konzernobergesellschaft KPNV in Höhe von 480 Mio. €. Die, bis April 2024 laufende Darlehensvereinbarung mit der Konzernobergesellschaft Koninklijke Philips N.V. (KPNV) ermöglicht es der Philips GmbH bis zu 800 Mio. € als nachrangiges, festverzinsliches Darlehen mit einem festen Zinssatz von 3,10% p.a. aufzunehmen. Im Jahr 2020 wurden hiervon 480 Mio. Gin Anspruch genommen. Die neue Vereinbarung kann um 5 Jahre verlängert werden. (31) Finanzverbindlichkeiten Insgesamt setzten sich die Finanzverbindlichkeiten wie folgt zusammen:
Zu den Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing wird auf Anhang Kapitel 38 verwiesen. Weitere Erläuterungen zu den Verbindlichkeiten aus Derivaten sind unter den sonstigen Angaben (Finanzinstrumente) zu finden. (32) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 134 Mio. € (Vorjahr: 130 Mio. €) umfassen offene Verpflichtungen aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr sowie für laufende Kosten. Das durchschnittliche in Anspruch genommene Zahlungsziel für Warenlieferungen beträgt 30 Tage. (33) Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Die Personalverbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen ausstehende Lohn- und Gehaltszahlungen. Es bestehen Kunden-Boni in Höhe von 40 Mio. € (Vorjahr: 30 Mio. €), die in den Abgrenzungen bilanziert werden. Außerdem werden Abgrenzungen für Ansprüche aus nicht genommenem Urlaub in Höhe von 6 Mio. € (Vorjahr: 4 Mio. €) sowie materialbezogene (2 Mio. €; Vorjahr: 1 Mio. €) und projektbezogene (5 Mio. €; Vorjahr: 5 Mio. €) Abgrenzungen, Abgrenzungen für Werbung und Verkaufsförderung (12 Mio. €; Vorjahr: 11 Mio. €) und sonstige Kostenabgrenzungen in Höhe von 7 Mio. € (Vorjahr: 8 Mio. €) bilanziert. (34) Laufende Steuerforderungen und Schulden aus laufenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Bei den laufenden Steuerforderungen und Steuerverbindlichkeiten handelt es sich um langfristige und kurzfristige Forderungen sowie langfristige und kurzfristige Verbindlichkeiten aus Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, die nicht saldiert werden können. Philips ist diversen steuerlichen Risiken ausgesetzt. Mit Bezug auf diese Risiken wurde eine Verbindlichkeit bilanziert, wenn es wahrscheinlich ist, dass von Philips eine ertragsteuerliche Beurteilung eines strittigen Sachverhaltes durch die Steuerbehörden akzeptiert werden muss und dadurch eine Verpflichtung hat, die zuverlässig geschätzt werden kann, und es wahrscheinlich ist, dass ein Abfluss wirtschaftlicher Vorteile erforderlich ist, um die Verpflichtung zu erfüllen. Diese ungewissen Positionen (Steuern und Zinsen) sind in den langfristigen Steuerverbindlichkeiten enthalten (2020: 59 Mio. €, 2019: 56 Mio. €). Diese Positionen beinhaltenen u.a.: • Risiken aus Verrechnungspreisen In Übereinstimmung mit internationalen Richtlinien z.B. von der OECD hat Philips eine interne Verrechnungspreisrichtlinie rausgegeben. Um bestehende Unsicherheiten zu reduzieren, wird die Einhaltung dieser Richtlinie durch die Konzernsteuerabteilung überwacht. Hierdurch soll die richtige Umsetzung der Richtlinien gewährleistet werden. Bedingt durch die teilweise unterschiedliche Auslegung von Verrechnungspreisregularien und der Bestimmung fremdüblicher Preise verbleibt eine Restunsicherheit. • Risiken aus Dienstleistungsverträgen mit verbundenen Unternehmen Durch die Zentralisierung bestimmter Tätigkeiten (z.B. Entwicklung, IT, allgemeine Dienstleistungen) werden auch die Kosten hierzu zentralisiert. Im Rahmen von Steuerprüfungen können Unsicherheiten hinsichtlich der Klassifizierung der Kosten entstehen. IV. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Liquidität) im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben. In Übereinstimmung mit IAS 7 wird zwischen Zahlungsströmen aus operativer und investiver Tätigkeit sowie aus Finanzierungstätigkeit unterschieden. Dementsprechend wird die Mittelveränderung aus laufender Geschäftstätigkeit indirekt ermittelt, während für die Feststellung der übrigen Mittelzu- und -abflüsse die direkte Methode angewandt wird. Die zum Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit korrespondierenden Größen werden sowohl in der Bilanz als auch in der Gewinn- und Verlustrechnung detailliert ausgewiesen. Dies betrifft z.B. die Zu- und Abflüsse und den Ausweis der korrespondierenden Vorräte, Forderungen und Verbindlichkeiten in der Bilanz. Das Ergebnis nach Steuern stellt den Aufsatzpunkt für die Kapitalflussrechnung dar. Aus Finanzierungstätigkeit sind 12 Mio. € abgeflossen (Vorjahr: 111 Mio. € zugeflossen). Wesentlichen Einfluss hat die Verringerung des Konzerndarlehens um 100 Mio. € im Vorjahr. Änderungen der Finanzverbindlichkeiten (inkl. langfristige Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen):
Im Vorjahr entwickelten sich die Finanzverbindlichkeiten wie folgt:
* Enthält Aufzinsungseffekte
Für Zwecke der Kapitalflussrechnung wurde das Cash-Pool-Konto bei der Philips In- house-Bank (380 Mio. €) in den Finanzmittelfonds einbezogen, da es sich dabei um kurzfristige hochliquide Finanzinvestitionen handelt, die jederzeit in festgelegten Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen. Das Cash-Pool-Konto ist integraler Bestandteil des Cash-Managements des deutschen Philips-Teilkonzerns. Das Cash-Pooling innerhalb des weltweiten Philips-Konzerns unterliegt zudem strengen, klar definieren Regelungen. Die Bonität der Philips Inhouse-Bank wird von der Geschäftsführung der Philips GmbH als sehr hoch angesehen und regelmäßig überwacht. V. Sonstige Angaben (35) Finanzinstrumente Das Risikomanagementsystem des Philips-Konzerns für das Kreditrisiko, das Liquiditätsrisiko und die einzelnen Marktpreisrisiken (Zinsrisiken, Währungsrisiken und Rohstoffpreisrisiken) wird einschließlich seiner Ziele, Methoden und Prozesse im Chancen- und Risikobericht des zusammengefassten Lageberichts dargestellt. Finanzinstrumente nach Kategorien Die nachfolgende Tabelle stellt die Buchwerte und die beizulegenden Zeitwerte der einzelnen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für jede einzelne Kategorie von Finanzinstrumenten gemäß IFRS 9 dar und leitet diese auf die entsprechenden Bilanzpositionen über. Da die Bilanzpositionen "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen", "Sonstige Forderungen" und "Sonstige Verbindlichkeiten" sowohl Finanzinstrumente als auch nicht finanzielle Vermögenswerte bzw. nicht finanzielle Verbindlichkeiten (z. B. sonstige Steuerforderungen) enthalten, dient die Spalte "Nicht finanzielle Vermögenswerte / Verbindlichkeiten" einer entsprechenden Überleitung.
AC: at Amortized Cost (zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte) FVTPL: at Fair Value through Profit or Loss (Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet) FVTOCI: at Fair Value through Other Comprehensive Income (Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet)
AC: at Amortized Cost (zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte) FVTPL: at Fair Value through Profit or Loss (Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet) FVTOCI: at Fair Value through Other Comprehensive Income (Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet) In der Kategorie "AC - zu fortgeführten Anschaffungskosten" innerhalb der sonstigen finanziellen Vermögenswerte sowie in den Finanzverbindlichkeiten sind auch Finanzierungs-Leasingforderungen bzw. Finanzierungs-Leasingverbindlichkeiten enthalten, bei denen Philips der Leasinggeber bzw. Leasingnehmer ist und die folglich nach IFRS 16 bewertet werden. Aufgrund der überwiegend kurzfristigen Laufzeiten für Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten weichen die Buchwerte am Bilanzstichtag nicht signifikant von den beizulegenden Zeitwerten ab. Der nachrichtlich angegebene beizulegende Zeitwert der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten wird als Barwert der zukünftigen Zahlungsmittelzu- oder -abflüsse ermittelt. Die Abzinsung erfolgt unter Anwendung des zum Bilanzstichtag aktuellen laufzeitadäquaten Zinssatzes. Sollte ein börsennotierter Preis vorhanden sein, wird dieser als beizulegender Zeitwert angesetzt. Die beizulegenden Zeitwerte von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten entsprechen notierten Preisen auf aktiven Märkten (Stufe 1) oder werden mit Bewertungstechniken basierend auf beobachtbaren Marktdaten zum Bilanzstichtag (Stufe 2) bzw. als Barwert der zukünftigen Zahlungsmittelzu- oder -abflüsse auf Basis nicht beobachtbarer Inputfaktoren (Stufe 3) ermittelt. Die Bewertung der Devisentermingeschäfte erfolgt einzelfallbezogen und mit dem jeweiligen Terminkurs am Bilanzstichtag. Die Terminkurse richten sich nach den Kassakursen und unter Berücksichtigung von Terminauf- und -abschlägen. Die folgende Tabelle stellt die vertraglich vereinbarten undiskontierten Zins- und Tilgungszahlungen der originären finanziellen Verbindlichkeiten im Zeitablauf dar:
Im Vergleich Vorjahr:
Bei der Darstellung des Cash flow für das langfristige Konzerndarlehen (Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen) wurde die bestehende Verlängerungsoption nicht berücksichtigt. Die Nettogewinne und -verluste aus Finanzinstrumenten und die Auswirkungen auf den Jahresüberschuss und das kumulierte übrige Eigenkapital sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
Die Nettoverluste aus Vermögenswerten AC beinhalten im Wesentlichen Veränderungen in den Wertberichtigungen. Die Nettoverluste aus Verbindlichkeiten AC setzten sich vor allem aus Zinsaufwendungen und Währungsumrechnungen zusammen. Mit den finanziellen Vermögenswerten wurden Zinserträge in Höhe von 0,3 Mio. € (Vorjahr: 0,5 Mio. €) erzielt, die finanziellen Verbindlichkeiten verursachten Zinsaufwendungen in Höhe von 17 Mio. € (Vorjahr: 21 Mio. €). (36) Derivative Finanzinstrumente Die Nominalwerte und Zeitwerte der Derivate setzen sich wie folgt zusammen:
In der folgenden Tabelle wird die Fälligkeitsstruktur der derivativen Finanzinstrumente dargestellt.
Im Vergleich Vorjahr:
(37) Finanzrisiken Die Aktivitäten der Philips GmbH sind mit finanziellen Risiken verbunden. Hierzu zählen Bonitäts- oder Ausfallrisiken, Währungsrisiken aus der Änderung von Wechselkursen, Zinsrisiken, Bewertungsrisiken bei den Pensionsverpflichtungen sowie Vermögens und Haftpflichtrisiken. Das maximale Ausfallrisiko wird durch die Höhe der in der Bilanz ausgewiesenen Vermögenswerte bestimmt. Die erkannten Ausfallrisiken sind durch Wertberichtigungen abgedeckt. Dem Zinsrisiko in den Darlehensverbindlichkeiten wird mittels Festzinsvereinbarung entsprechend der Fälligkeitsstruktur Rechnung getragen. Währungsrisiken sind in Übereinstimmung mit den Konzernrichtlinien mittels derivativer Finanzinstrumente abgesichert. Allgemeine Aussagen zum Risikomanagement- und Kontrollsystem werden im zusammengefassten Konzernlagebericht unter Kapitel 3.2. getroffen. Finanzrisikomanagement a) Liquiditätsrisiken Das Risiko, bestehende oder zukünftige Zahlungsverpflichtungen - auf Grund einer mangelhaften Verfügbarkeit von Zahlungsmitteln - nicht erfüllen zu können, wird im Philips Konzern zentral gesteuert. Den deutschen Unternehmen von Philips stehen ausreichende interne Kreditfazilitäten zur Verfügung. Auf die Fälligkeitsstruktur der finanziellen Verpflichtungen wird bei den Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen näher eingegangen. b) Wechselkursrisiken Philips hat weltweite Einkaufs- und Verkaufsaktivitäten, wodurch das Währungsergebnis zwangsläufig von Kursschwankungen beeinflusst wird. Da die Geschäfte hauptsächlich in der Eurozone und innerhalb des Philips- Konzerns abgewickelt werden, sind die Auswirkungen von möglichen Stärkungen und Schwächungen z.B. von USD, GBP und JPY gegenüber dem Euro auf das Eigenkapital und den Gewinn und Verlust relativ gering. Zur Absicherung und Minimierung des Wechselkursrisikos werden - in Übereinstimmung mit Konzernrichtlinien - umfangreiche Absicherungskontrakte abgeschlossen. Generell bedienen sich die Philips Unternehmen sowohl Devisenterminkontrakten für Einkaufs- wie auch Verkaufsaktivitäten (Erfüllungspflicht) als auch Devisenoptionen für Verkaufsaktivitäten (Erfüllungsmöglichkeit), um zukünftige Zahlungseingänge oder -verpflichtungen gegen Währungsschwankungen abzusichern. Kurssicherungsgeschäfte sind grundsätzlich zum Zeitpunkt des Eingehens von Fremdwährungsverpflichtung bzw. der Entstehung von Fremdwährungsforderungen abzuschließen. Insofern ergeben sich bei Wechselkursänderungen keine Auswirkungen auf die ausgewiesenen Vermögenspositionen und Verpflichtungen in Fremdwährung. Sensitivitätsanalyse Eine für möglich gehaltene Stärkung des Euro gegenüber den anderen Währungen um 10% hätte die derivativen Finanzinstrumente in Höhe von 6,5 Mio. € (Vorjahr: 13,0 Mio. €) beeinflusst. Die Devisenterminkontrakte würden sich von 0,5 Mio. € auf 7,0 Mio. € erhöhen. Dabei würde der größte Einfluss auf das Eigenkapital und den Gewinn durch Transaktionen in JPY in Höhe von +2,5 Mio. €, in USD in Höhe von +1,5 Mio. €, in AUD in Höhe von +1,4 Mio. € und CAD in Höhe von +0,8 Mio. € erwartet. In der Analyse wird unterstellt, dass alle anderen Einflussfaktoren, vor allem die Zinssätze, konstant bleiben. Die Einflüsse der prognostizierten Verkaufs- und Erwerbsgeschäfte werden außer Acht gelassen. c) Zinsänderungsrisiken Änderungen des Zinsniveaus haben einen direkten Einfluss auf die Finanzerträge. Eine Veränderung des Marktzinsniveaus um 1% hätte nur einen unwesentlichen Einfluss auf die Finanzerträge und Finanzaufwendungen sowie auf das Konzernergebnis und damit auf das Eigenkapital. Das ergab eine Analyse der ausstehenden Netto-Cash-Position zum 31. Dezember 2020. Ebenfalls haben Veränderungen des Marktzinsniveaus Einfluss auf die Höhe der Pensionsverpflichtungen. Hierzu wird auf die Erläuterungen zu den Pensionsverpflichtungen verwiesen (vgl. Kap. 28). Dem Zinsänderungsrisiko in den Darlehensverbindlichkeiten wird mittels Festzinsvereinbarungen entsprechend der Fälligkeitsstruktur Rechnung getragen. d) Kreditrisiko Das Kreditrisiko besteht für Philips dahingehend, wenn Geschäftspartner ihren Zahlungsverpflichtungen innerhalb der Fälligkeit nicht nachkommen und somit der Wert der Forderungen und anderen finanziellen Vermögenswerte gemindert wird. Somit stellt der Gesamtbetrag der finanziellen Vermögenswerte das maximale Ausfallrisiko dar. Die erkannten Ausfallrisiken werden bereits durch Wertberichtigungen abgedeckt. Die nachfolgende Altersstrukturanalyse gibt Informationen über das Ausmaß der Kreditrisiken, die in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten sind:
Hinsichtlich des weder wertgeminderten noch in Zahlungsverzug befindlichen Bestandes der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungspflichten nicht nachkommen werden. Aus der Überfälligkeit dieser Forderungen ergeben sich daher keine Auswirkungen auf die Werthaltigkeit. e) Bewertungsrisiken bei den Pensionsverpflichtungen Die Philips GmbH und ihre Tochterunternehmen haben Verpflichtungen, die aus gewährten Pensionszusagen resultieren. Die Höhe dieser Pensionsverpflichtungen ist neben den bereits genannten Zinssätzen von weiteren Bewertungsparametern (z.B. Sterbewahrscheinlichkeit, Inflation, Gehaltsentwicklung) abhängig. Philips hat mit seiner in 2007 aufgelegten Pensionsordnung sowie der Nachfolgeregelung aus 2016, die von ihren Grundzügen "Defined Contribution - Charakter" haben, Risiken weitgehend minimieren können. Neue Pensionszusagen werden ausschließlich im Rahmen der Pensionsordnung 2016 gewährt. Für zwei weitere Pensionsordnungen, welche für Neuzugänge geschlossen sind, findet die Vermögensanlage und -steuerung im Rahmen eines Liability-Driven-Investment-Ansatzes statt. Die Anlagestrategie für das Planvermögen der extern finanzierten Pensionspläne wird vom Anlagekomitee der Philips GmbH bestimmt. Das Anlagekomitee überwacht zudem die Vermögensanlage, die durch eine hiermit beauftragte Vermögensverwaltungsgesellschaft erfolgt, und beurteilt regelmäßig die Ergebnisse anhand vereinbarter marktüblicher Kennziffern ("Benchmarks"). f) Vermögens- und Haftpflichtrisiken Vermögensschäden (z.B. infolge einer Unterbrechung oder Beeinträchtigung in der betrieblichen Leistungserstellung auf Grund von Sachschäden) sowie finanzielle Verpflichtungen gegenüber Dritten (z.B. infolge von Schadenersatz- und Haftungsansprüchen Dritter) stellen Vermögens- und Haftungsrisiken dar. Diese Risiken sind über globale und lokale Versicherungen abgesichert. g) Marktrisiko Das Marktrisiko besteht für Philips darin, dass sich Wechselkurse und Zinssätze ändern und sich dadurch die Marktpreise ändern. Damit können die Erträge des Konzerns oder der Wert der gehaltenen Finanzinstrumente negativ beeinflusst werden. Zur Steuerung der Marktrisiken erwirbt und veräußert der Konzern Derivate. h) Steuerrisiken Philips ist diversen steuerlichen Risiken ausgesetzt. Die Gesellschaft wird fortlaufend von Finanzbehörden geprüft. Änderungen der Steuergesetze und -regelungen, der Rechtsprechung und der Auslegung durch die Finanzbehörden sowie Feststellungen der Prüfungsbehörde können zu höheren Steueraufwendungen und -Zahlungen führen und zudem Einfluss auf die Höhe der Steuerforderungen und -Verbindlichkeiten sowie auf die aktiven und passiven latenten Steuern haben. Einflüsse können ebenfalls aus wesentlichen Akquisitionen, Desinvestitionen, Restrukturierungen und anderen Reorganisationen, die Philips durchgeführt hat, entstehen. Den sich ergebenden Risiken begegnen wir durch eine fortlaufende Identifikation und Bewertung der steuerlichen Rahmenbedingungen. Für - in ihrer Höhe und der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens nach - nicht sichere Verpflichtungen gegenüber der Finanzbehörde werden Steuerrückstellungen auf Basis von Schätzungen gebildet. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Rückstellungen nicht ausreichen, alle Risiken abzudecken. Auswirkungen wegen der Konzentration von mehreren Risiken werden nicht erwartet. (38) Leasingverhältnisse Philips hat als Leasingnehmer vor allem Verträge über Immobilien und Fahrzeuge abgeschlossen. Leasingverträge werden individuell verhandelt und weisen jeweils unterschiedliche Vereinbarungen zu beispielsweise Verlängerungs-, Kündigungs- oder Kaufoptionen auf. Verträge über die Anmietung von Grundstücken und Gebäuden durch Philips haben Laufzeiten von max. 13 Jahren und durchschnittlich 5 Jahren. Die für diese Verträge vereinbarten Zahlungen werden in den meisten Fällen jährlich auf Basis der Entwicklung des Verbraucherpreisindex des jeweiligen Landes angepasst. Verträge über die Anmietung von Gebäuden enthalten in der Regel Klauseln, die eine Untervermietung ausschließlich nach Erlaubnis des Vermieters gestatten. Bei einzelnen Mietverträgen besteht für Philips als Leasingnehmer eine Kündigungsoption, die zu einem jeweils im Vertrag bestimmten Zeitpunkt ausgeübt werden kann. Für einen überwiegenden Teil der Verträge mit fester Mindestlaufzeit hat Philips als Leasingnehmer eine Verlängerungsoption. KFZ-Leasingverträge haben in der Regel Laufzeiten von durchschnittlich 4 Jahren. In der Regel bestehen bei Verträgen über die Anmietung von Fahrzeugen ein vorzeitiges Rückgaberecht sowie eine Verlängerungsoption. In den Sachanlagen sind folgende Nutzungsrechte an Leasinggegenständen ausgewiesen:
Im Geschäftsjahr 2020 wurden Zugänge von Nutzungsrechten an Leasinggegenständen in Höhe von 12 Mio. € bilanziert. Die ausstehenden Leasingzahlungen weisen die folgenden Fälligkeiten auf:
* Vorjahr: zahlbar 2025 und später
(39) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Zu den Bilanzstichtagen bestanden folgende fortgeführte Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:
Die Bankbürgschaften resultieren im Wesentlichen aus von Banken gegenüber Dritten gegebenen Zoll-, Zahlungsgarantie-, Prozess- und Gewährleistungsbürgschaften für Verpflichtungen von Konzernunternehmen. (40) Personalaufwand Die Aufwendungen für Löhne und Gehälter werden ohne Berücksichtigung des Leihpersonals von Dritten dargestellt.
(41) Mitarbeiter
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Durchschnitt um 85 Personen erhöht. Zur Entwicklung der Mitarbeiterzahlen verweisen wir auf den Konzernlagebericht Abschnitt 1.3. (42) Nahestehende Personen und Unternehmen Nahestehende Personen i. S. des IAS 24 sind Personen oder Unternehmen, die die Finanz-, Ertrags- oder Vermögenslage des berichtenden Unternehmens beeinflussen oder in dieser Hinsicht durch das berichtende Unternehmen beeinflusst werden. Hierzu sind einerseits das Mutterunternehmen des Philips Konzerns, die Koninklijke Philips N.V., Eindhoven, sowie die übrigen mit diesem Mutterunternehmen verbundenen Unternehmen, die sich unmittelbar oder mittelbar im Mehrheitsbesitz dieser Gesellschaft befinden, zu zählen. Andererseits gehören hierzu die Mitglieder der Geschäftsführung und der Aufsichtsräte der in den deutschen Konzern einbezogenen Unternehmen von Philips. Alle Geschäfte mit nahestehenden Personen werden zu Bedingungen ausgeführt, wie sie auch mit fremden Dritten üblich sind (Fremdvergleichsgrundsatz). Mit dem Mutterunternehmen und mit ihren verbundenen Unternehmen wurden u.a. folgende Geschäfte ausgeführt:
In der Bilanz sind folgende Beträge aus Transaktionen mit diesen Unternehmen ausgewiesen:
In der Gewinn- und Verlustrechnung werden aus Transaktionen mit verbundenen Unternehmen Zinsaufwendungen in Höhe von 16 Mio. € (Vorjahr: 19 Mio. €) ausgewiesen. Außerdem sind Umsätze an verbundene ausländische Philips Betriebe in Höhe von 1.845 Mio. € (Vorjahr: 1.323Mio. €) sowie an mittelbare und unmittelbare Beteiligungen im In- und Ausland in Höhe von 25 Mio. € (Vorjahr: 37 Mio. €) enthalten. Konzernkosten werden in Höhe von 266 Mio. € (Vorjahr: 339 Mio. €) von den deutschen Unternehmen von Philips getragen. (43) Honorare des Abschlussprüfers Für die erbrachten Dienstleistungen der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfunggesellschaft, Hamburg, sind Honorare für Abschlussprüfungen in Höhe von 71 Tsd. € (Vorjahr: 78 Tsd. €) als Aufwand erfasst worden. Die Honorare für Abschlussprüfungen umfassen Vergütungen für die Abschlussprüfung im Rahmen der Prüfung der Abschlüsse der Philips GmbH und ihrer Tochterunternehmen. (44) Aktienbasierte Vergütungen (Long-Term Incentive-Programme) Im deutschen Philips Teilkonzern werden analog zum Philips Gesamtkonzern drei Arten aktienbasierter Vergütungen, die als weltweite Long-Term Incentive-Programme von der Muttergesellschaft KPNV aufgelegt wurden, unterschieden:
Diese Long-Term Incentive-Programme finden für die Mitglieder der Geschäftsführung der Philips GmbH sowie für eine Gruppe weiterer ausgewählter Mitarbeiter Anwendung. Alle Programme beziehen sich auf Aktien des Mutterunternehmens KPNV und werden dort verwaltet. Entsprechende Kosten aus Inanspruchnahme / Zuteilung werden an die deutschen Philips Gesellschaften belastet. Den begünstigten Mitarbeitern steht es frei, ihre Ansprüche bei Zuteilung in Barmittel umzuwandeln (cash settlement) oder als Aktien zu belassen (equity settlement). Ansprüche aus diesen Programmen verfallen in der Regel, sofern der begünstigte Mitarbeiter nicht mehr bei Philips beschäftigt ist. Neue Stock Options werden nicht mehr vergeben. Zum 31.12.2020 bestanden Verbindlichkeiten aus Long-Term Incentive-Programmen in Höhe von 4,3 Mio. € (Vorjahr: 4,8 Mio. €). Im Geschäftsjahr 2020 wurden für aktienbasierte Vergütungen 3,4 Mio. € (Vorjahr: 2,7 Mio. €) aufgewendet. Darüber hinaus wurde auch in 2020 ein "Mitarbeiteraktienprogramm" durchgeführt, in dem den deutschen Philips Mitarbeitern bis zu einem maximalen Gesamtmarktpreis von 2.400 € Philips Aktien zu vergünstigten Konditionen angeboten wurden. Dabei beträgt die Vergünstigung 15% auf den Kurswert, maximal jedoch 360 €, bei einer Mindesthaltedauer für die erworbenen Aktien von 6 Monaten. Im Geschäftsjahr 2020 wurde für das Mitarbeiteraktienprogramm 0,3 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €) aufgewendet. Performance Shares Im Rahmen des Performance Shares-Programms wird jährlich eine von der Eingruppierung des Mitarbeiters abhängende Anzahl von Philips Aktien zugeteilt. Anschließend wird über einen 3-Jahreszeitraum die Philips Performance anhand der Zielgrößen "Total Shareholder Return" und "Adjusted Earnings per Share Growth" gemessen. Die Anzahl der Aktien, über die der Mitarbeiter zum Ende dieser Periode tatsächlich verfügen kann, hängt von der Philips Performance ab, der tatsächliche Wert vom dann aktuellen Aktienkurs. Der Marktwert der Performance Shares wird auf Basis einer Monte-Carlo Simulation gemessen, die Dividendenzahlungen zwischen Zuteilung und Ausübung mittels Reinvestition ebenso berücksichtigt, wie die erwarteten Marktentwicklungen und ihre Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Kennzahlen des Unternehmens, die die endgültige Anzahl der Aktien beeinflusst. Darüber hinaus werden die folgenden Annahmen einbezogen:
Volatilitätsannahmen basieren auf historischen Erfahrungswerten der vergangenen 10 Jahre. Der Wert, der den deutschen Philips Mitarbeitern zugeteilten Performance Shares, entwickelte sich in 2019 und 2020 -unter Verwendung der wie beschrieben ermittelten Marktwerte- wie folgt:
Im Rahmen des Restricted Shares-Programms werden den Begünstigten i.d.R. jährlich eine von der Eingruppierung des Mitarbeiters abhängende Anzahl von Philips Aktien zugeteilt. Diese werden i.d.R. über einen Zeitraum von 3 Jahren in drei gleichen Tranchen gewährt. Für den Fall einer 3-jährigen Haltedauer bereits gewährter Aktien werden darüber hinaus weiterhin Premium Shares gewährt. Der Marktwert der Restricted Shares entspricht dem Aktienkurs zum Zeitpunkt der Zuteilung, abzüglich des Zeitwertes der bis zur tatsächlichen Gewährung nicht erhaltenen Dividenden. Zum 31.12.2020 bestanden Ansprüche auf insgesamt 95.886 Aktien (Marktwert 3,471 Mio. €, Ansprüche in €, Vorjahr: 108.762 Aktien, Marktwert 3,766 Mio. €) sowie auf 2.299 Aktien (Marktwert 86 Tsd. €, Ansprüche in USD, Vorjahr: 4.446 Aktien, Marktwert 170 Tsd. €). Im Jahr 2020 wurden 34.970 Aktien (€, Vorjahr: 33.116) und 0 Aktien (USD, Vorjahr: 1.033) neu gewährt. Stock Options Im Rahmen des Stock Options-Programms wurden den Begünstigten Aktienoptionen zugeteilt, die nach 10 Jahren verfallen. Die erstmalige Ausübung der Optionen ist drei Jahre nach Zuteilung möglich. Die Ausübungspreise für in € begebene Aktienoptionen liegen in einer Bandbreite von 14,80 bis 20,90 €. Der gewichtete durchschnittliche verbleibende Ausübungszeitraum betrug am 31.12.2020 0,9 Jahre. Zum 31.12.2020 bestanden noch Ansprüche auf insgesamt 20.214 Optionen (durchschnittlicher Ausübungspreis 16,90 €, Vorjahr: 29.934 Optionen bei einem durchschnittlichen Ausübungspreis von 17,66 €). Zum 31.12.2020 bestanden keine Ansprüche für in USD begebene Aktienoptionen mehr (Vorjahr: 2.160 Optionen). (45) Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung, gewährte Kredite Gesamtbezüge und Vergütungsstruktur des Aufsichtsrats Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste Vergütung, die von der Gesellschafterversammlung unter Berücksichtigung des § 113 AktG festgesetzt wird. Für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben wurde den Aufsichtsratsmitgliedern im Geschäftsjahr 2020 eine Gesamtvergütung in Höhe von 111 Tsd. € (Vorjahr: 130 Tsd. €) gezahlt. Gesamtbezüge und Vergütungsstruktur der Geschäftsführung Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung beliefen sich im Geschäftsjahr 2020 auf 2.245 Tsd. € (Vorjahr: 1.444 Tsd. €), davon waren:
Den Mitgliedern der Geschäftsführung wurden in 2020 erneut Performance Shares gewährt. Die Gesamtanzahl der bestehenden "Performance Shares" entwickelte sich wie folgt:
Die in 2020 gewährten Performance Shares hatten bei dem vorgenannten gewichteten Wert bei Zuteilung in Höhe von 44,30 € einen Zeitwert von 534 Tsd. € (Vorjahr: 330 Tsd. €, bei einem gewichteten Wert von 40,38 €). Aus der Zuteilung von "Performance Shares" ergaben sich Bezüge von insgesamt 121 Tsd. € (Vorjahr: 478 Tsd. €). Auf Grund der grundsätzlichen Ablösung des bisherigen Long-Term Incentive-Programm ("Stock Options & Restricted Shares") wurden wie im Vorjahr keine neuen "Stock Options" gewährt. Die Gesamtanzahl der bestehenden "Stock Options" und "Restricted Shares" entwickelte sich wie folgt:
Aus der Ausübung von Aktienoptionen und der Zuteilung von "Restricted Shares" ergaben sich Bezüge von insgesamt 68 Tsd. € (Vorjahr: 12 Tsd. €). Dabei betrug der gewichtete Durchschnittskurs der Zuteilung von "Restricted Shares" 39,47 € (Vorjahr: 36,93 €). Im Geschäftsjahr betrugen die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen für aktive Geschäftsführungsmitglieder 192 Tsd. € (Vorjahr: 78 Tsd. €). Dieser Betrag setzt sich aus Dienstzeitaufwendungen (Service Costs) und Zinsaufwendungen (Interest Costs) zusammen. Die Gesamtbezüge früherer Mitglieder der Geschäftsführung und ihrer Hinterbliebenen beliefen sich auf 0 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €). Die Pensionsverpflichtungen für frühere Mitglieder der Geschäftsführung und ihrer Hinterbliebenen betrugen 8.047 Tsd. € (Vorjahr: 8.316 Tsd. €) und sind zu wesentlichen Teilen über Versorgungskapital gedeckt (7.607 Tsd. €). (46) Corporate Governance Vom niederländischen Mutterkonzern wurden für den Konzern weltweit geltende Allgemeine Geschäftsgrundsätze, Direktiven hierzu sowie für bestimmte Mitarbeiter verpflichtende Regelungen (z.B. "Financial Code of Ethics" und "Supply Management Code of Ethics") herausgegeben und bekannt gemacht. Die Allgemeinen Geschäftsgrundsätze unterstützen das Bekenntnis von Philips zu einer verantwortungsbewussten Unternehmenspolitik und dem Streben nach einer nachhaltigen Zukunft sowohl in wirtschaftlicher, sozialer als auch umweltschützender Hinsicht, indem sie Leitgrundsätze für ein ethisches und integres Verhalten im Geschäftsleben festlegen. Sie bestimmen das unternehmerische Verhalten von Philips weltweit und gelten gleichermaßen für das Unternehmen wie auch für dessen Mitarbeiter bei der Ausübung ihrer Tätigkeit für Philips. Die Beachtung dieser Grundsätze wird über ein weltweites Netzwerk von Compliance Officers überwacht und durch eine intensive Kommunikationsstrategie durch das Unternehmen begleitet. Somit wird gewährleistet, dass die Mitarbeiter regelmäßig über die neuesten Entwicklungen hinsichtlich der Corporate Governance unterrichtet sind. Die Funktion des Compliance Officers für den deutschen Konzern ist in der Philips GmbH integriert. (47) Aktienbesitz und meldepflichtige Geschäfte Die vom Philips Management und von den Philips Mitarbeitern zu beachtenden Regeln für den Besitz und den Wertpapierhandel sind in den "Rules of Conduct with respect to Inside Information" festgelegt. Generell gilt, dass es allen Philips Mitarbeitern verboten ist, Insider-Informationen beim direkten oder indirekten Handel zu nutzen oder diese weiterzugeben. Darüber hinaus bestimmt der Compliance Officer für Insiderhandel des niederländischen Mutterunternehmens einen Personenkreis, der als Insider oder als qualifizierter Insider anzusehen ist. Insidern und qualifizierten Insidern ist es nicht erlaubt, in Call und Put Optionen sowie Derivaten auf Philips Aktien zu handeln. Mit Philips Aktien selbst ist ein Handel nur innerhalb von 20 Geschäftstagen nach Publikation der Quartalsergebnisse oder des Jahresabschlusses zulässig. Als Insider benannte Personen müssen ihre Transaktionen grundsätzlich innerhalb von 10 Tagen an den Compliance Officer für Insiderhandel des niederländischen Mutterunternehmens mittels eines vorgegebenen Formblatts (Notification Form) berichten. Qualifizierte Insider sind zusätzlich verpflichtet, eine Vorabinformation (Pre-Notification Form) an den Philips CEO oder CFO zu senden, und dürfen erst nach Erhalt einer Empfangsbestätigung entsprechende Transaktionen tätigen. Im Geschäftsjahr 2020 wurden keine Verstöße gegen die Insiderregeln festgestellt. (48) Ergebnisverwendungsvorschlag der Geschäftsführung Die Geschäftsführung schlägt vor, zu Lasten des handelsrechtlichen Bilanzgewinns der Philips GmbH einen Betrag von 330 Mio. € auszuschütten. (49) Ereignisse nach Ende des Geschäftsjahres Am 25. März 2021 gab Philips bekannt, dass das Unternehmen das Haushaltsgerätegeschäft (Domestic Appliances) im Geschäftsbereich Personal Health zum 01. Juli 2021 an Hillhouse Capital verkaufen wird. Weitere Vorgänge von relevanter Bedeutung sind nach dem Ende des Geschäftsjahres nicht eingetreten. Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, sind nicht bekannt. (50) Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats Mitglieder der Geschäftsführung Pieter Vullinghs - Vorsitzender der Geschäftsführung und Chief Executive Officer - Dr. Thomas Piehler - Arbeitsdirektor - Matthijs de Groot - Chief Financial Officer - Marlies Gebetsberger (bis 09/2020) - Market Leader Personal Health - Heiko Borwieck - Market Leader Health Systems - Mitglieder des Aufsichtsrats Im Geschäftsjahr 2020 setzte sich der Aufsichtsrat der Philips GmbH aus den folgenden Mitgliedern zusammen: Klaus Baumann - Diplom-Kaufmann - Vorsitzender des Aufsichtsrats Prof. Dr. Britta Böckmann - Dr. rer. nat. der medizinischen Informatik - Marcus Bataryk * - Diplom-Ingenieur - Diedrich Dirks - Dipl.-Ing. Elektrotechnik - Ronald de Jong - Diplom Kaufmann - Jurjen Jongma - Diplom-Kaufmann - Stefan Meyer * - Elektrotechniker - Barbara Narjes * - Industriekauffrau - Kai-Uwe Schliemann * - Gewerkschaftssekretär - Margrit Lelieveld-Solmsdorff - Diplom Agrar Ingenieur - Christine Thomas * (bis 31.12.2020) - Gewerkschaftssektretärin - Birgit Wacker * - Diplom-Informatikerin - Stellv. Vorsitzende
* von den Arbeitnehmern gewählt
Hamburg, den 27. Mai 2021 Philips GmbH Pieter Vullinghs Dr. Thomas Piehler Matthijs de Groot Heiko Borwieck Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Philips GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Philips GmbH, Hamburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und dem Konzern-Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns der Philips GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die in der Anlage zum Bestätigungsvermerk genannten Bestandteile des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Bericht überdie Lage der Gesellschaft und des Konzerns zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die in der Anlage zum Bestätigungsvermerk genannten Bestandteile des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Anlage zum Bestätigungsvermerk Nicht inhaltlich geprüfte Bestandteile des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns Folgende Bestandteile des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns haben wir nicht inhaltlich geprüft: Die in Abschnitt 1.4 des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung Die in Abschnitt 1.5 des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns enthaltene nichtfinanzielle Erklärung
Hamburg, 27. Mai 2021 Ernst
& Young GmbH
Marks, Wirtschaftsprüfer Rühmkorb, Wirtschaftsprüfer BERICHT DES AUFSICHTSRATES DER PHILIPS GMBHDer Aufsichtsrat ist von der Geschäftsführung in seinen Sitzungen am 26. Juni 2020 und am 15. Dezember 2020 über Geschäftsgang und Geschäftslage im Geschäftsjahr 2020 eingehend informiert worden. Die Berichte wurden ausführlich diskutiert. Der Jahresabschluss der Philips GmbH zum 31. Dezember 2020 und der Lagebericht sind dem Aufsichtsrat vorgelegt und in der heutigen Sitzung erläutert worden. Der Jahresabschluss ist von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, geprüft und am 27. Mai 2021 mit einem uneingeschränkten Testat versehen worden. Der Aufsichtsrat hat von dem Prüfungsergebnis Kenntnis genommen. Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts durch den Aufsichtsrat anhand dieser Unterlagen gab keinen Anlass zu Beanstandungen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung gebilligt und empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Jahresabschluss 2020 festzustellen und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.
Hamburg, 21. Juni 2021 Der Aufsichtsrat der Philips GmbH Der Vorsitzende Klaus Baumann BERICHT DES AUFSICHTSRATES DER PHILIPS GMBHDer Aufsichtsrat ist von der Geschäftsführung in seinen Sitzungen am 26. Juni 2020 und am 15. Dezember 2020 über Geschäftsgang und Geschäftslage im Geschäftsjahr 2020 eingehend informiert worden. Die Berichte wurden ausführlich diskutiert. Der Konzernabschluss der Philips GmbH zum 31. Dezember 2020 und der Konzernlagebericht sind dem Aufsichtsrat vorgelegt und in der heutigen Sitzung erläutert worden. Der Konzernabschluss ist von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, geprüft und am 27. Mai 2021 mit einem uneingeschränkten Testat versehen worden. Der Aufsichtsrat hat von dem Prüfungsergebnis Kenntnis genommen. Die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts durch den Aufsichtsrat anhand dieser Unterlagen gab keinen Anlass zu Beanstandungen. Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht gebilligt und empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Konzernabschluss 2020 festzustellen und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.
Hamburg, 21. Juni 2021 Der Aufsichtsrat der Philips GmbH Der Vorsitzende Klaus Baumann GESELLSCHAFTERBESCHLUSSDie unterzeichnende Firma ist die alleinige Gesellschafterin der
Sie fasst hiermit auf schriftlichem Wege folgenden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2020 wird mit einem Jahresüberschuss in der Höhe von TEURO 261.406 und einer Bilanzsumme von TEURO 2.574.364 festgestellt. Der Gesellschafter erhält eine Gewinnausschüttung in Höhe von TEURO 330.000. Die Ausschüttung erfolgt bargeldlos am 14. September 2021.
Eindhoven, den 24. Juni 2021 METAALDRAADLAMPENFABRIEK "VOLT" B. V. Jap Jongedijk Maurice Kuiper ZUSTIMMUNGSBESCHLUSSeinschließlich Erklärung über einen bestehenden Beherrschungs- und GewinnabführungsvertragDie Philips Medizin Systeme Hofheim-Wallau GmbH, HR B 88 352, mit Sitz in Hamburg, ist die alleinige Gesellschafterin der
Unter Verzicht auf Form- und Fristvorschriften fasst sie hiermit folgenden Beschluss:
Hamburg, den 15. März 2021 Philips Medizin Systeme Hofheim-Wallau GmbH Dr. Thomas Piehler Kay von der Heyde ZUSTIMMUNGSBESCHLUSSeinschließlich Erklärung über einen bestehenden Beherrschungs- und ErgebnisabführungsvertragDie Respironics Deutschland GmbH & Co. KG, HR A 72582, mit Sitz in München, ist die alleinige Gesellschafterin der
Unter Verzicht auf Form- und Fristvorschriften fasst sie hiermit folgenden Beschluss: Die Respironics Deutschland GmbH & Co. KG stimmt der Befreiung der Philips Medizin Systeme Hofheim-Wallau GmbH von den Pflichten zur Aufstellung der Jahresabschlüsse gemäß §§ 264 - 289, 316 - 329 HGB für das Geschäftsjahr 2020 zu. Zwischen der Respironics Deutschland GmbH & Co. KG und der Philips Medizin Systeme Hofheim - Wallau GmbH besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Gemäß §2 des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages gelten für die Verlustübernahme die Vorschriften des § 302 des Aktiengesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung.
Hamburg, den 10. März 2021 Respironics Deutschland GmbH & Co. KG Marcus Bataryk Michael Roep ZUSTIMMUNGSBESCHLUSSeinschließlich Erklärung über einen bestehenden Beherrschungs- und ErgebnisabführungsvertragDie Philips GmbH, HR B 74560, mit Sitz in Hamburg, ist die alleinige Gesellschafterin der
Unter Verzicht auf Form- und Fristvorschriften fasst sie hiermit folgenden Beschluss:
Hamburg, den 10. März 2021 Philips GmbH Matthijs de Groot Michael Roep ZUSTIMMUNGSBESCHLUSSeinschließlich Erklärung über einen bestehenden GewinnabführungsvertragDie Philips GmbH, HR B 74560, mit Sitz in Hamburg, ist die alleinige Gesellschafterin der
Unter Verzicht auf Form- und Fristvorschriften fasst sie hiermit folgenden Beschluss:
Hamburg, den 10. März 2021 Philips GmbH Matthijs de Groot Michael Roep |
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