Soppa
Personalmanagement GmbH
Villingen-Schwenningen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
51.259,00 |
26.915,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
101,00 |
| II.
Sachanlagen |
51.259,00 |
26.814,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
406.440,86 |
1.163.708,90 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
179.653,33 |
238.342,65 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
226.787,53 |
925.366,25 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
85,50 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
457.785,36 |
1.190.623,90 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
193.461,86 |
668.150,19 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
142.585,60 |
622.535,54 |
| III.
Jahresüberschuss |
25.311,67 |
20.050,06 |
| B.
Rückstellungen |
105.416,79 |
367.309,98 |
| C.
Verbindlichkeiten |
158.906,71 |
155.163,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
457.785,36 |
1.190.623,90 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Soppa Personalmanagement GmbH mit Sitz in
Villingen-Schwenningen, ist im Handelsregister Freiburg i.
Breisgau unter der Nummer HRB 602258 eingetragen.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der
§§ 264, 267 I HGB auf.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt. Der vorliegende
Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung
der für den Vorjahresabschluss angewendeten
Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den
für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Die
ergänzenden Bestimmungen des GmbHG wurden beachtet.
Die wahlweise bei Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke sind
grundsätzlich im Anhang aufgeführt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1,
III HGB). Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung
linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear
abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 250
wurden mit der Anschaffung als Aufwand gebucht, solche mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 250 bis
€ 800 entsprechend § 6 IIa EStG im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Verbindlichkeiten
werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB). Flüssige
Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I
HGB).
Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens
(Anlagenspiegel) ist nachfolgend dargestellt. Hieraus
ergeben sich auch die Abschreibungen des
Geschäftsjahres (§ 268 II HGB). Die
planmäßigen Abschreibungen für immaterielle
Vermögensgegenstände betragen Euro 101,00
(im Vorjahr Euro 608,00). Auf Sachanlagen wurden
planmäßige Abschreibungen in Höhe von
Euro 14.133,38 (im Vorjahr Euro 12.304,09)
vorgenommen. Die Abschreibung auf den Sammelposten für
Geringwertige Wirtschaftsgüter beträgt
Euro 0,00 (im Vorjahr Euro 0,00). Die Forderungen
und sonstigen Vermögensgegenstände haben in
Höhe von Euro 7.017,80 eine Restlaufzeit von
über 1 Jahr (Vorjahr: Euro 7.017,80). Die
verbleibenden Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres
fällig. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten
(§ 268 V 1 HGB, § 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB) ergeben
sich wie folgt: Verbindlichkeiten bis 1 Jahr
Euro 158.906,71 (Vorjahr: Euro 155.163,73), darin
enthalten sind Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern (§ 42 III GmbHG)
Euro 10.441,62 (Vorjahr: Euro 10.120,34).
Sonstige Pflichtangaben
Es waren durchschnittlich 59 Arbeitnehmer, ohne
Geschäftsführung, während des
Geschäftsjahres beschäftigt. Während des
abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte
des Unternehmens - unverändert - geführt durch
Frau Carmen Soppa, Kauffrau und Frau Peggy Reich, Kauffrau.
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Von den
Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
Villingen-Schwenningen, 15.
April 2024
gez.:
Die Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.06.2024
festgestellt.
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