Werner
Lorenz GmbH
Velden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
31.823,38 |
23.649,38 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
28.765,62 |
20.591,62 |
| III.
Finanzanlagen |
3.056,76 |
3.056,76 |
| B.
Umlaufvermögen |
71.086,11 |
75.976,05 |
| I.
Vorräte |
36.582,87 |
43.907,39 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
28.547,91 |
28.529,63 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.955,33 |
3.539,03 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.186,00 |
168,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
21.446,35 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
104.095,49 |
121.239,78 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
8.820,17 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
46.016,27 |
46.016,27 |
| II.
Kapitalrücklage |
10.225,84 |
10.225,84 |
| III.
Verlustvortrag |
47.421,94 |
77.688,46 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
21.446,35 |
| B.
Rückstellungen |
4.238,90 |
4.054,01 |
| C.
Verbindlichkeiten |
91.036,42 |
117.185,77 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
104.095,49 |
121.239,78 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgestzbuches
aufgstellt.
Ergänzend waren die Vorschriften des
GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk im Anhang gewählt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft,
insbesondere auf die Gliederung der Bilanz- und GuV-Posten,
finden die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB mit den
Erleichterungen i.S.d. § 288 HGB Anwendung.
Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht (§ 264
Abs. 1 Satz 3 HGB) Gebrauch gemacht, keinen Lagebericht zu
erstellen.
Alleinvertretungsberechtigte
Geschäftsführer im Geschäftsjahr waren Herr
Werner Lorenz und Herr Jörg Lorenz.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei Erstellung des Jahresabschlusses wurden die
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels- und
Gesellschaftsrechts beachtet.
Die Erstellung der Bilanz erfolgte unter Beachtung
der handelsrechtlichen Buchführungs- und
Bilanzierungsvorschriften.
Das
Saldierungsverbot gem. § 246 Abs. 2 HGB wurde
beachtet.
Die Vermögensgegenstände, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den allgemeinen
Bewertungsvorschriften (§§ 252 - 256 HGB) unter
Berücksichtigung der besonderen Bewertungsvorschriften
für Kapitalgesellschaften (§§ 279 - 283 HGB)
bewertet.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
erfolgte gemäß dem Grundsatz der Vorsicht und
berücksichtigt alle erkennbaren Risiken.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten
sind nicht zu verzeichnen.
Aktiva
Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
lineare Abschreibungen bewertet. Hierbei wurde die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrundegelegt.
Das
abnutzbare Anlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich
Abschreibungen , das nicht abnutzbare Anlagevermögen
zu Anschaffungskosten bewertet.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Außerplanmäßige oder
Sonderabschreibungen wurden im Berichtsjahr nicht
vorgenommen.
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgte
zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungskostennebenkosten und -preisminderungen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert
ausgewiesen.
Passiva
Das
Stammkapital ist mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die gebildeten
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten.
Rückstellungen werden nur insoweit aufgelöst,
soweit der Grund für die Rückstellung entfallen
ist.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind
in Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme
angesetzt.
Die
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Entsprechend der gesetzlichen Regelungen, sind die
gegenüber Gesellschaftern bestehenden
Verbindlichkeiten gesondert auszuweisen. Sämtliche
aufgeführte Gesellschafterdarlehen sind mit ihren
Rückzahlungsbeträgen inklusive angefallener, zum
Teil bisher nicht ausbezahlter Zinsen angesetzt und
betragen
Euro 37.000,00.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.09.2013 festgestellt.
Herr Werner Lorenz
Herr Jörg Lorenz
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