Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 354191
Eingetragen
3.3.2003
Branche
Herstellung von Press-, Zieh- und StanzteilenHerstellung von Werkzeugmaschinen für die MetallbearbeitungHerstellung von Maschinenspannzeugen und sonstigem Zubehör für Werkzeugmaschinen
Gegenstand
Werkzeugbau, die Herstellung und der Handel von Präzisionsstanzteilen, Federn und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Ernst Otto Rein
seit 9.1.2007
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Rein Stanztechnik GmbH

Sonnenbühl

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 362.470,48 389.848,98
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 524,00 1.306,00
II. Sachanlagen 361.946,48 388.542,98
B. Umlaufvermögen 813.986,53 709.586,11
I. Vorräte 237.659,41 165.205,75
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 36.672,99 23.772,83
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 539.654,13 520.607,53
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.822,98 662,91
Aktiva 1.179.279,99 1.100.098,00

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 798.856,26 802.293,90
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnvortrag 681.236,90 695.008,91
III. Jahresüberschuss 91.619,36 81.284,99
B. Sonderposten mit Rücklageanteil 0,00 35.058,46
C. Rückstellungen 321.062,00 237.037,73
D. Verbindlichkeiten 59.361,73 25.707,91
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 59.361,73 25.707,91
Passiva 1.179.279,99 1.100.098,00

Anhang

Rein Stanztechnik GmbH, Sonnenbühl

Anhang für das Geschäftsjahr 2022

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Sitz der Gesellschaft ist in Sonnenbühl. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 354191 eingetragen.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf.

Die Bilanz wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften des § 266 Abs. 1 HGB aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften des § 275 HGB aufgestellt.

Von den größenabhängigen Erleichterungen für den Anhang für kleine Kapitalgesellschaften wurde teilweise Gebrauch gemacht.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Einzelnen werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte lineare Abschreibungen über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 Jahren, bewertet.

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, abzüglich planmäßiger, nutzungsbedingter Abschreibungen. Dabei kommt grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt zwischen 3 und 33 Jahren. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis Euro 800,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr als Abgang behandelt.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungs- und Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko werden durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1,0% auf die Netto-Forderungen Rechnung getragen.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum Bilanzstichtag TEuro 10,4.

Der Unterschiedsbetrag unterliegt der Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

III. Angaben zur Bilanz

Sämtliche Verbindlichkeiten sind - wie im Vorjahr - innerhalb eines Jahres fällig.

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung, soweit die Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind, sind im Berichtsjahr wie folgt angefallen:
- Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von Euro 35.058,46

V. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 6 Arbeitnehmer beschäftigt.

sonstige Berichtsbestandteile


Rein Stanztechnik GmbH

 

Sonnenbühl, den 15. September 2023

gez. Ernst Otto Rein


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.09.2023 festgestellt.

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