DLS
GmbH
Hambergen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
326.162,60 |
360.717,60 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
439,00 |
| II.
Sachanlagen |
326.160,60 |
360.278,60 |
| B.
Umlaufvermögen |
295.429,45 |
456.643,91 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
215.067,51 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, offen
abgesetzt |
405.100,00 |
977.001,35 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
236.169,18 |
219.156,36 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
59.260,27 |
22.420,04 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
555,00 |
467,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
622.147,05 |
817.828,51 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
23.367,30 |
62.683,61 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
10.867,30 |
50.183,61 |
| B.
Rückstellungen |
14.500,00 |
42.400,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
584.279,75 |
712.744,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
622.147,05 |
817.828,51 |
Anhang
A.
Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 wurde
entsprechend der gesetzlichen Regelungen unter Beachtung
der ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften
(§ 264 ff. HGB) aufgestellt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne von
§ 267 Abs. 1 HGB. Von den
größenabhängigen Erleichterungen wurde
teilweise Gebrauch gemacht.
2. Aktiva
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen wurden linear
und degressiv vorgenommen. Bei voraussichtlich dauerhafter
Wertminderung wurden außerplanmäßige
Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert
vorgenommen.
Aufgrund der untergeordneten Bedeutung der
betreffenden Vermögensgegenstände wurden die
steuerlichen Regelungen zur Bilanzierung und Bewertung von
geringwertigen Wirtschaftsgütern auch für
handelsrechtliche Zwecke übernommen. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen
150,00 EUR und 410,00 EUR werden daher analog § 6
Absatz 2 EStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Bei den Vorräten erfolgte die Aktivierung zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips.
Die Herstellungskosten der in Ausführung
befindlichen Bauaufträge wurden auf Basis einer
Kostenrechnung ermittelt. Neben den direkt zurechenbaren
Kosten sind auch angemessene Teile der Material- und
Fertigungsgemeinkosten enthalten. Soweit erforderlich,
wurden Abschläge zur verlustfreien Bewertung der
Bauaufträge vorgenommen.
Erhaltene Anzahlungen werden offen von den
Vorräten abgesetzt. Soweit die Anzahlungen die
dazugehörigen Vorräte übersteigen, erfolgt
der Ausweis unter den Verbindlichkeiten.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
oder zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Flüssige Mittel und Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert am Bilanzstichtag
bewertet.
Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite
sind Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit
sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem
Bilanzstichtag darstellen.
3. Passiva
Rückstellungen werden in Höhe des
Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist, um alle drohenden Verluste und ungewissen
Verbindlichkeiten abzudecken. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden zum
Bilanzstichtag nicht.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Für die zwischen den handelsrechtlichen
Wertansätzen von Vermögensgegenständen,
Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren
steuerlichen Wertansätzen bestehenden Differenzen, die
sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich
abbauen, werden die sich insgesamt ergebenden
Steuerbelastungen als passive latente Steuern passiviert.
Auf die Abgrenzung einer sich insgesamt ergebenden
Steuerentlastung (aktive latente Steuern) wird
gemäß dem Wahlrecht nach § 274 Absatz 1
Satz 2 HGB verzichtet.
B.
Einzelangaben zum Jahresabschluss
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
Sonstige Vermögensgegenstände mit einer
Restlaufzeit von über einem Jahr bestanden zum
Bilanzstichtag nicht (Vorjahr: TEUR 0,0).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr betragen TEUR 437,0 (Vorjahr: TEUR 535,4).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen in Höhe von TEUR 34,8
(Vorjahr: 56,8).
Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 137,1 sind
durch Grundschulden, Bürgschaften bzw.
Sicherungsübereignung der finanzierten
Vermögensgegenstände besichert.
In Höhe von TEUR 40,3 sind die Verbindlichkeiten
durch Eigentumsvorbehalt an den finanzierten
Vermögensgegenständen besichert.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 0,1
(Vorjahr: TEUR 5,0) sowie Verbindlichkeiten im Rahmen der
sozialen Sicherheit von TEUR 0,8 (Vorjahr TEUR 0,5).
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbH-Gesetz
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von
TEUR 27,0.
C.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Als einzelvertretungsberechtigte
Geschäftsführerin der Gesellschaft ist bestellt:
Silke Degenhardt
Hambergen, 16.03.2017
gez. Silke Degenhardt, Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.03.2017 festgestellt.
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