Lucrum GmbHLiquidiert
38889 Blankenburg (Harz), DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Burkhard Aufzug seit 19.4.2011 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Lucrum GmbHBlankenburg (Harz)(vormals: Garbsen)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGI. Gliederungsgrundsätze Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht der des Vorjahres. Im Bereich der ausstehenden Einlagen für den Kapitalausweis wurde erstmals in diesem Jahr der Passivausweis verwendet. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen dem des Vorjahres. II. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. III. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 150,00) wurden gemäß EStG § 6 Abs.6 (2) S.1 im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Für Wirtschaftgüter mit Anschaffungskosten über EUR 150,00 aber unter EUR 1.000,00 wurde ein Sammelposten gebildet. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Forderungen die bereits seit dem Jahr 2007 bestehen und wo der letzte Zahlungseingang 2009 erfolgte wurden zu 50% einzelwertberichtigt. Die ausgewiesenen Forderungen waren bis zur Bilanzaufstellung nicht eingegangen. Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. IV. Währungsumrechnung Der Jahresabschluss enthält Posten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten. Diese wurden in Euro umgerechnet. V. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Es wurden keine steuerrechtlichen Sonderabschreibungen in Anspruch genommen. Am Abschlussstichtag wurden keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB benannt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, wurden nicht benannt. VI. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung In den Abschreibungen des Sachanlagevermögens sind außerplanmäßige Abschreibungen nicht enthalten. Aufgrund der Verlustvorträge sind keine Steuern vom Einkommen und Ertrag zu entrichten. VII. Ergänzende Angaben Es wurde nur ein freier Mitarbeiter beschäftigt.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 16.09.2011 |
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