Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 51806
Vorher
DILIGENTIA Einhundertdritte Vermögensverwaltungs-GmbH
Eingetragen
21.11.2003
Branche
Energetische Verwertung von AbfällenElektrizitätserzeugung aus nicht erneuerbaren Energieträgern zur VerteilungElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Gegenstand
die Errichtung und der Betrieb eines Kraftwerkes zur energetischen Verwertung von Ersatzbrennstoffen in Hürth/Knapsack

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Christian Funk
seit 23.10.2025
Geschäftsführer
Bernd Hahn
seit 9.8.2004
Prokura
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (3)

NameAnteil
50.00%
Beijing Enterprises Holdings European Investment Management S.à r.l.LUX
47.00%
3.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
240.000 €
50.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

EBS Kraftwerk GmbH

Hürth

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

der EBS Kraftwerk GmbH, Industriestraße, 50354 Hürth

Allgemeines

Die EBS Kraftwerk GmbH wurde am 30.07.2003 notariell gegründet und am 21.11.2003 in das Handelsregister eingetragen.

Mit notariellem Vertrag vom 27.07.2004 hat die Yncoris GmbH & Co. KG, Hürth, einen Geschäftsanteil von 12.500 € (50 %) an der EBS Kraftwerk GmbH an die EEW Energy from Waste Saarbrücken GmbH, Neunkirchen, verkauft und abgetreten. Die Gesellschaft zählt damit zur EEW-Gruppe.

Gegenstand der EBS Kraftwerk GmbH ist die Errichtung und der Betrieb eines Kraftwerkes zur energetischen Verwertung von Ersatzbrennstoffen im Chemiepark Knapsack in Hürth.

Kennzahlen

2023
Tsd. €
2022
Tsd. €
Rohergebnis 10.985 8.936
EBIT 8.338 2.268
Jahresüberschuss 5.422 1.351
Bilanzsumme 30.744 24.679

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Vor dem Hintergrund mittelbarer Folgen der andauernden russischen Aggression gegen die Ukraine, der gestiegenen Zinsen, der relativ schwachen weltwirtschaftlichen Entwicklung, eines hohen Krankenstands, aber auch zunehmender struktureller Herausforderungen hat die Wirtschaftsleistung in Deutschland im vergangenen Jahr abgenommen. Aufgrund ihrer ehemals starken Abhängigkeit von russischen Energielieferungen, dem vergleichsweise hohen Industrieanteil an der Wertschöpfung sowie der ausgeprägten Außenhandelsorientierung wurde die deutsche Wirtschaft stärker als andere große westliche Volkswirtschaften in ihrer Entwicklung beeinträchtigt [Quelle: Jahreswirtschaftsbericht 2024; BWMK].

Das preisbedingte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Kalenderbereinigt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung 0,1 %. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland kam im Jahr 2023 im nach wie vor krisengeprägten Umfeld ins Stocken. Die trotz der jüngsten Rückgänge nach wie vor hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen dämpften die Konjunktur. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fort. Im Vergleich zu 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, war das BIP 2023 um 0,7 % höher. [Quelle: Destatis Pressemitteilung vom 15. Januar 2024 - 019/24].

Die Inflationsrate (Preisniveauanstieg binnen Jahresfrist) belief sich im November 2023 auf 3,2 %. Das ist der niedrigste Wert seit Juni 2021, was vor allem auf einen Basiseffekt im Zuge sehr hoher Energiepreise im Vorjahr zurückzuführen ist. Im Oktober 2023 hatte die Rate noch bei 3,8 % gelegen. Die Kernrate (ohne Energie und Nahrung) lag im November 2023 bei 3,8 % (Oktober 2023: +4,3 %) und damit erneut höher als die Inflationsrate. Nahrungsmittel verteuerten sich im November 2023 gegenüber dem Vorjahresmonat erneut überproportional (+5,5 %), allerdings ließ der Preisauftrieb hier ebenfalls weiter nach (Oktober 2023: +6,1 %). Zum zweiten Mal seit Januar 2021 ist ein Rückgang der Energiepreise gegenüber dem Vorjahresmonat zu konstatieren (-4,5 %; Oktober 2023: -3,2 %). Maßgeblich hierfür ist vor allem ein Basiseffekt aufgrund des hohen Energiepreisniveaus im Vorjahr. Im Bereich der Dienstleistungen hat sich der Preisauftrieb mit +3,4 % weiter etwas abgeschwächt (Oktober 2023: +3,9 %). [Quelle: BMWK Pressemitteilung vom 13.12.2023].

Die Wirtschaftsleistung wurde im Jahr 2023 von durchschnittlich 45,9 Millionen Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland erbracht. Das waren 0,7 % oder 333.000 Personen mehr als im Jahr zuvor und so viele wie noch nie in Deutschland. Die Beschäftigung nahm im Jahr 2023 unter anderem durch die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte zu. Hinzu kam eine steigende Erwerbsbeteiligung der inländischen Bevölkerung. Diese positiven Effekte überwogen die dämpfenden Effekte des demografischen Wandels. Der Beschäftigungsaufbau fand 2023 fast ausschließlich in den Dienstleistungsbereichen statt. [Quelle: Destatis Pressemitteilung vom 15. Januar 2024 - 019/24].

Der deutsche Abfallverbrennungsmarkt ist mit rund 100 Anlagen sehr fragmentiert. Die größte Gruppe der Anlagenbetreiber in Deutschland stellen Kommunen oder mehrheitlich kommunal beherrschte Unternehmen dar. Als weitere privatwirtschaftliche Betreiber mit mehreren Anlagen sind die EEW Energy from Waste, Remondis, MVV, EnBW, Vattenfall, STEAG, PreZero und RWE zu nennen.

Die von allen Abfallverbrennungsanlagen in Deutschland angebotene Kapazität von rund 27 Millionen Jahrestonnen, trifft auch im Jahr 2023 auf ein konstantes Abfallaufkommen, das wesentlich durch einen hohen gewerblichen Anteil geprägt ist. Darüber hinaus sind auch im Jahr 2023 Verträge mit ausländischen Kunden, vornehmlich aus Italien, dem Großbritannien, Polen und Belgien, bedient worden.

Wirtschaftliche Entwicklung der EBS Kraftwerk GmbH

Die Gesellschaft hat den operativen Betrieb des Kraftwerks planmäßig am 1. Januar 2009 übernommen.

Alle Verträge zum Betrieb der Anlage werden weiterhin fortgeführt. Die wesentlichen Verträge wurden im Jahr 2007 mit der EEW Energy from Waste Saarbrücken GmbH, Saarbrücken, (Betriebsführungsvertrag), der Yncoris GmbH & Co. KG, Hürth, (Bereitstellungsvertrag für Energien, Aufschlussvertrag) und der EEW Energy from Waste GmbH, Helmstedt, (nachfolgend "EEW GmbH"; Vertrag über die Lieferung von Ersatzbrennstoffen) abgeschlossen. Die notwendigen Verträge zur Finanzierung des Projektes wurden ebenfalls im Jahr 2007 unterzeichnet und im Jahr 2017 bis zum Jahr 2035 verlängert.

Der laufende Betrieb der EBS Kraftwerk GmbH war im Jahr 2023 von der Energiekrise und den damit verbundenen Preissteigerungen betroffen. Durch eine erhöhte Anlieferung von Abfallbrennstoffen konnten die Mehrkosten kompensiert werden. Außerdem wirkte sich die Beendigung des Finanzierungsleasingvertrages zum 30.06.2022 und der daraus folgenden Übernahme des Kraftwerks in das Betriebsvermögen der Gesellschaft positiv aus. Hierdurch fielen die Summe der Abschreibungen, der Verwaltungskosten sowie der Fremdkapitalzinsen wesentlich geringer aus als die bisherigen Leasingkosten, was sich im Jahr 2023 erstmals für ein volles Jahr positiv auf die Geschäftsentwicklung auswirkte.

Im Jahr 2023 lag die Abfallannahme mit 1 % und der Stromabsatz mit 31 % über den geplanten Werten.

Vermögenslage

Die Bilanzsumme hat sich zum 31.12.2023 gegenüber dem Vorjahr um € 6,1 Mio. auf € 30,7 Mio. erhöht. Der Anstieg des Anlagevermögens um € 0,8 Mio. auf € 20,2 Mio. ist durch eine Investition neue Mess- und Regelanlage bedingt.

Das Umlaufvermögen hat sich von € 5,2 Mio. zum 31.12.2022 auf € 10,5 Mio. zum 31.12.2023 erhöht. Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus der Zunahme des Forderungsbestandes zum Stichtag und der Zunahme des Bestandes an liquiden Mitteln.

Auf der Passivseite erhöhten sich die Rückstellungen um € 1,9 Mio. auf € 3,5 Mio. Insbesondere die Steuerrückstellungen stiegen von € 0,5 Mio. um € 2,3 Mio. auf € 2,8. Die Ursache für diesen Anstieg liegt indem gegenüber dem Vorjahr um € 4,0 Mio. höheren Jahresergebnisses in Höhe von € 5,4 Mio.

Die Verbindlichkeiten sind im Vergleich zum Vorjahr, im Wesentlichen aufgrund der Tilgung eines Bankendarlehens, das zur Finanzierung des Kraftwerkskauf im Jahr 2022 aufgenommen wurde, von € 21,3 Mio. um € 2,4 Mio. auf € 18,9 Mio. gesunken.

Ertragslage

Im Jahr 2023 ist der Dampfabsatz mit 388.837 t (Vorjahr 391.018 t) gesunken. Gegenläufig entwickelte sich der Stromabsatz, der mit 122.525 MWh (Vorjahr 100.438 MWh) im Vorjahresvergleich anstieg.

Das Rohergebnis ist im Vergleich zum Vorjahr von € 8,9 Mio. um 22,9 % auf € 11,0 Mio. gestiegen.

Die Abschreibungen erhöhten sich aufgrund der Kraftwerksübernahme zum 1. Juli 2022 und durch die Investition in neue Mess- und Regeltechnik um € 0,8 Mio. Demgegenüber verminderten sich sonstigen betrieblichen Aufwendungen um € 4,8 Mio. insbesondere aufgrund des vollständigen Wegfalls der Leasingraten für das Kraftwerk im Geschäftsjahr 2023 nach Auslaufen des Leasingvertrags im Vorjahr.

Das EBIT erhöhte sich somit im Vergleich zum Vorjahr von € 2,3 Mio. um € 6,0 Mio. auf € 8,3 Mio.

Finanzlage

Die Gesellschaft erwirtschaftete im Jahr 2023 einen Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von € 8,6 Mio. (Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit).

Dem entgegen steht ein negativer Cashflow aus Investitionstätigkeit in Höhe von € 2,4 Mio. Insbesondere die vorstehend genannten Investitionen in das Anlagevermögen führten zu dieser Entwicklung.

Der negative Cashflow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von € -5,1 Mio. resultiert in Höhe von € 3,9 Mio. aus der planmäßigen Tilgung eines im Vorjahr aufgenommenen Investitionsdarlehens und in Höhe von € 1,2 Mio. aus Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter.

Der Zahlungsmittelstand zum Stichtag 31.12.2023 ist von € 1,7 Mio. um € 1,1 Mio. auf € 2,8 Mio. gestiegen.

Der Gesellschaft standen im Geschäftsjahr 2023 jederzeit ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung.

Ausblick

Für das Jahr 2024 wird mit einer erheblich schwächeren Entwicklung der Wirtschaftsleistung im Vergleich zum Vorjahr gerechnet. Die Auswirkungen der ansteigenden Preise im Energiesektor und allgemein hohen Inflation sowie die allgemeine wirtschaftliche Schwäche, unter anderem aufgrund des Ukrainekrieges, belasten die deutsche Wirtschaft deutlich stärker als ursprünglich von der Regierung angenommen.

Die aktuelle Krisensituation wird sich auch im Jahr 2024 auf die Abfallwirtschaft auswirken. Die EEW-Gruppe geht dennoch von einer ausgeglichenen Abfallmenge für ihre Anlagen und damit auch für die von der EBS Kraftwerk GmbH betriebene Anlage aus.

Es lässt sich gleichwohl nicht ausschließen, dass sich im weiteren Verlauf des andauernden Ukraine-Krieges, negative Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung ergeben können.

Die Geschäftsführung hat zum aktuellen Zeitpunkt keine Anpassung der Prognose für 2024 vorgenommen. Eine zuverlässige Prognose ist weiterhin in Anbetracht der sich sehr dynamisch entwickelnden Situation sehr schwierig.

Es wird derzeit davon ausgegangen, dass die Planwerte in den nächsten Geschäftsjahren erreicht werden. Für das laufende Geschäftsjahr wird aufgrund drastisch gesunkener Abnahmepreise ein Rohergebnis in Höhe von € 0,5 Mio. und ein EBIT in Höhe von minus € 1,8 Mio. erwartet.

Risiko- und Chancenbericht

Grundsätzliche Risiken bestehen in der Anlagenverfügbarkeit sowie der Verfügbarkeit von Brennstoffen. Diese Risiken sind jedoch durch entsprechende vertragliche Gestaltungen abgesichert (z.B. Betriebsunterbrechungsversicherung), so dass bei der EBS Kraftwerk GmbH keine weiteren Risiken erkennbar sind, die über das allgemeine unternehmerische Risiko hinausgehen.

Der Ukraine Krieg kann durchaus spürbare negative Auswirkungen auf den Abfallmarkt entfalten, sofern Industrieunternehmen im größeren Umfang ihre Produktion herunterfahren. Die wirtschaftliche Entwicklung unterliegt einer permanenten Beobachtung, um kurzfristig und zielgerichtet Maßnahmen einleiten zu können.

Das Kraftwerk ist Bestandteil der gesellschaftlichen Daseinsvorsorge und daher besonders zu schützen. Dieser Aufgabeträgt das Unternehmen bzw. die beauftragte Betriebsführerin mit einer Vielzahl von Maßnahmen (bspw. Kommunikation von Hygiene- und Verhaltensregeln, Bereitstellung von Schutzartikeln, verschiedene organisatorische Maßnahmen) Rechnung.

Diese Prämisse gilt auch hinsichtlich der Auswirkungen aus dem Kriegsgeschehen in der Ukraine. Insbesondere können durch den Krieg Engpässe in der Versorgung mit Betriebs- und Hilfsstoffen sowie in der Entsorgung von Reststoffen des EBS-Kraftwerks eintreten, was den Betrieb der Anlage gefährden könnte. Eine permanente Überwachung des aktuellen Verlaufs soll rechtzeitige Gegenmaßnahmen ermöglichen.

Insgesamt kommen wir zu der Einschätzung, dass die thermische Abfallverwertung und die Energieversorgung durch den regional diversifizierten Anlagenpark und die Kundenstruktur der EEW-Gruppe stabil ausgerichtet sind.

Der Energieabsatz (Dampf und Strom) im Chemiepark Knapsack steht in Abhängigkeit der wirtschaftlichen Entwicklung der im Chemiepark ansässigen Kunden. Es wird für das Jahr 2024 eine konstante Entwicklung erwartet.

Das im Jahr 2017 initiierte und vertraglich fixierte Projekt zur Erhöhung der Kapazität bei der Dampfauskopplung eröffnet die Möglichkeit, zukünftig flexibler auf Kundenwünsche hinsichtlich der Abnahmeform der erzeugten Energie einzugehen.

Des Weiteren werden durch die Erneuerung der Mess- und Regeltechnik weitere wirtschaftliche Vorteile im Verbrauch an Betriebsstoffen und der Regulierung des Stickoxidausstoßes erwartet. Darüber hinaus dient die Optimierung der Anlage dazu, die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Emissionsgrenzwerte weiterhin permanent sicher zu stellen.

 

Hürth, 28. März 2024

Die Geschäftsführung

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 20.219.319,54 19.414.690,00
I. Sachanlagen 20.219.319,54 19.414.690,00
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 4.015.994,00 4.236.669,00
2. technische Anlagen und Maschinen 16.052.420,00 15.092.133,00
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 75.784,00 85.888,00
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 75.121,54
B. Umlaufvermögen 10.511.992,02 5.224.517,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 7.680.915,58 3.469.704,98
1. Forderungen gegen Gesellschafter 882.122,99 412.014,56
2. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 5.911.353,99 2.666.289,30
3. sonstige Vermögensgegenstände 887.438,60 391.401,12
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.831.076,44 1.754.812,02
C. Rechnungsabgrenzungsposten 13.125,00 39.375,00
Aktiva 30.744.436,56 24.678.582,00

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 5.902.233,07 1.702.414,16
I. Gezeichnetes Kapital 480.000,00 480.000,00
II. Gewinn-/Verlustvortrag -128.868,17
III. Jahresüberschuss 5.422.233,07 1.351.282,33
B. Rückstellungen 3.523.868,72 1.583.270,24
C. Verbindlichkeiten 21.318.334,77 21.392.897,60
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.959.057,81 7.875.000,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 16.609.381,89 12.934.489,77
3. sonstige Verbindlichkeiten 749.895,07 583.407,83
Passiva 30.744.436,56 24.678.582,00

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
1. Rohergebnis 10.985.350,06 8.935.539,77
2. Abschreibungen 1.597.437,46 796.071,06
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 1.597.437,46 796.071,06
3. sonstige betriebliche Aufwendungen 1.049.859,02 5.871.483,42
4. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 10.594,28 45.149,41
davon aus verbundenen Unternehmen 45.106,10
5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 292.811,38 238.815,44
6. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 2.633.603,41 723.036,93
7. Ergebnis nach Steuern 5.422.233,07 1.351.282,33
8. Jahresüberschuss 5.422.233,07 1.351.282,33

Anhang zum Jahresabschluss 31. Dezember 2023

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss und der Lagebericht der EBS Kraftwerk GmbH für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften der §§ 264 ff. HGB für Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufgestellt.

Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB.

Angaben zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden grundsätzlich im Anhang vorgenommen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB in Verbindung mit § 276 Satz 1 HGB aufgestellt.

Die weiteren Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden stellen sich wie folgt dar:

a) Anlagevermögen

Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen ausgewiesen. Die Abschreibung erfolgt nach der linearen Methode entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer.

b) Umlaufvermögen und Rechnungsabgrenzungsposten

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Vorliegen von zweifelhaften Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

c) Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert.

Die Wertansätze der sonstigen Rückstellungen berücksichtigen auf der Grundlage vernünftiger kaufmännischer Bewertung alle bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr erfolgt eine Abzinsung.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen. Im Falle eines Aktivüberhangs der latenten Steuern zum Bilanzstichtag wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Aktiva

a) Anlagevermögen

Zur Entwicklung des Anlagevermögens wird auf den separaten Anlagenspiegel verwiesen.

b) Umlaufvermögen

Die Forderungen gegen Gesellschafter bestehen gegenüber der Yncoris GmbH & Co. KG aus Lieferungen und Leistungen mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr.

Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht resultieren ausschließlich aus Lieferungen und Leistungen gegen die EEW Energy from Waste GmbH, Helmstedt, im Zusammenhang mit der Entsorgung von Ersatzbrennstoffen. Sie haben sämtlich eine Laufzeit bis zu einem Jahr.

Die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit bis zu einem Jahr.

c) Rechnungsabgrenzungsposten

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet gezahlte Strukturierungsentgelte, die im Zusammenhang mit der Aufnahme eines Bankdarlehens angefallen sind. Diese werden ratierlich über die Laufzeit des Darlehens vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2024 aufgelöst.

Passiva

Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen umfassen im Wesentlichen die auf das Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2023 entfallenden noch zu entrichtenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen vor allem ungewisse Verbindlichkeiten aus Abgaben in der Höhe von T€ 536 sowie Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in der Höhe von T€ 178.

Die Verbindlichkeiten gliedern sich nach Restlaufzeiten wie folgt:

Art der Verbindlichkeit Gesamtbetrag davon mit einer Restlaufzeit von
T€ bis zu 1 Jahr
T€
1-5 Jahren
T€
mehr als 5 Jahren
T€
I. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.959 3.959 0 0
II. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1 1 0 0
III. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter 16.609 8.609 6.200 1.800
IV. Sonstige Verbindlichkeiten 749 749 0 0
Gesamtsumme 21.318 13.318 6.200 1.800

Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter handelt es sich um ein verzinsliches Gesellschafterdarlehen in Höhe von T€ 10.000 und um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 6.609 gegenüber der EEW Energy from Waste Saarbrücken GmbH.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsätze werden realisiert durch den Verkauf von Strom und Dampf.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bestehen überwiegend aus den Kosten für Fremdleistungsinanspruchnahmen (T€ 825).

Innerhalb des Postens sonstige Zinsen und ähnliche Erträge sind überwiegend Guthabenzinsen in Höhe von T€ 10 der Sparkasse Köln/Bonn ausgewiesen.

Bei den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen handelt es sich im Wesentlichen um Darlehenszinsen an die EEW Energy from Waste Saarbrücken GmbH, Saarbrücken in Höhe von T€ 100 sowie gegenüber Kreditinstituten in Höhe von T€ 129.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen mit T€ 2.634 nahezu ausschließlich die Ertragsteuern auf das Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2023.

V. Angaben nach EnWG

Die EBS Kraftwerk GmbH ist ein Energieversorgungsunternehmen im Sinne des § 3 Nr. 18 EnWG, das darüber hinaus im Sinne des § 3 Nr. 38 EnWG vertikal integriert ist.

Angabe gemäß § 6b Abs. 2 EnWG:

Im Geschäftsjahr hat die EBS Kraftwerk GmbH keine Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 2 HGB oder § 311 HGB getätigt.

VI. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von € 5.422.233,07 auf neue Rechnung vorzutragen.

VII. Sonstige Angaben

Die Gesellschaft ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Köln unter der Nummer HRB 51806 eingetragen.

Die EBS Kraftwerk GmbH beschäftigt keine Arbeitnehmer.

Im Berichtsjahr wurde die Geschäftsführung durch folgende Personen wahrgenommen:

• Ralf Müller, Diplom-Kaufmann,

• Bernd Schütz, Diplom-Ingenieur (FH) Maschinenbau.

Die Geschäftsführer beziehen keine Bezüge von der Gesellschaft.

Gesellschafter sind:

Yncoris GmbH & Co. KG, Hürth, (50 %),

EEW Energy from Waste Saarbrücken GmbH, Saarbrücken (50 %).

Auf die Angabe des Honorars für Abschlussprüfungs- und Steuerberatungsleistungen im Sinne des § 285 Nr. 17 HGB wird gemäß § 288 Abs. 2 S. 3 HGB verzichtet. Die Angabe wird der Wirtschaftprüferkammer auf deren schriftliche Anforderung übermittelt.

 

Hürth, 28. März 2024

gez. Ralf Müller

gez. Bernd Schütz

ANLAGENSPIEGEL Anschaffungs-, Herstellungskosten 01.01.2023
EUR
Zugänge
EUR
Umbuchungen
EUR
Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 4.349.362,37 0,00 0,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 15.782.796,11 2.326.945,46 0,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 90.940,28 0,00 0,00
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 75.121,54 0,00
Summe Sachanlagen 20.223.098,76 2.402.067,00 0,00
II. Finanzanlagen
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00 0,00
Summe Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00
Summe Anlagevermögen 20.223.098,76 2.402.067,00 0,00
ANLAGENSPIEGEL Abgänge
EUR
Anschaffungs-, Herstellungskosten 31.12.2023
EUR
Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 4.349.362,37
2. Technische Anlagen und Maschinen 0,00 18.109.741,57
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 90.940,28
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 75.121,54
Summe Sachanlagen 0,00 22.625.165,76
II. Finanzanlagen
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00
Summe Finanzanlagen 0,00 0,00
Summe Anlagevermögen 0,00 22.625.165,76
kumulierte Abschreibungen 01.01.2023
EUR
Abschreibungen Geschäftsjahr
EUR
Abgänge Geschäftsjahr
EUR
kumulierte Abschreibungen 31.12.2023
EUR
Buchwert 31.12.2023
EUR
Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 112.693,37 220.675,00 0,00 333.368,37 4.015.994,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 690.663,11 1.366.658,46 0,00 2.057.321,57 16.052.420,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.052,28 10.104,00 0,00 15.156,28 75.784,00
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 75.121,54
Summe Sachanlagen 808.408,76 1.597.437,46 0,00 2.405.846,22 20.219.319,54
II. Finanzanlagen
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe Anlagevermögen 808.408,76 1.597.437,46 0,00 2.405.846,22 20.219.319,54

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 04.06.2024 festgestellt.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die EBS Kraftwerk GmbH, Hürth

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der EBS Kraftwerk GmbH, Hürth, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der EBS Kraftwerk GmbH, Hürth, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• teilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Prüfungsurteil

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

 

Hürth, 28. März 2024

Thesing • Peeters & Baumann Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

I. Peeters, Wirtschaftsprüferin

C. Illing, Wirtschaftsprüfer

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