Clean
Service GmbH
Großheubach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
38.560,00 |
48.529,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.724,00 |
4.144,00 |
| II.
Sachanlagen |
35.836,00 |
44.385,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
381.410,85 |
298.631,23 |
| I.
Vorräte |
147.580,59 |
68.918,55 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
231.871,92 |
225.988,08 |
| III.
Wertpapiere |
1.912,20 |
3.686,78 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
46,14 |
37,82 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.918,76 |
2.303,48 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
79.638,25 |
83.026,60 |
| Aktiva |
501.527,86 |
432.490,31 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
108.026,60 |
23.251,52 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.388,35 |
-84.775,08 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
79.638,25 |
83.026,60 |
| B.
Rückstellungen |
5.062,90 |
6.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
496.464,96 |
426.490,31 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
396.464,96 |
326.490,31 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
100.000,00 |
100.000,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
82.869,57 |
87.375,31 |
| Summe
Passiva |
501.527,86 |
432.490,31 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Clean Service GmbH wurde auf
der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuches
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Das Sachanlagevermögen wurde zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zuzüglich
Anschaffungsnebenkosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Forderungenwurden unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag passiviert.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten in
der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
In der Gesellschafterversammlung vom 26.02.2025 wurde
der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend
wieder.
Aus der Saldierung des gezeichneten Kapitals mit dem
Verlustvortrag aus den Vorjahren und dem
Jahresüberschuss ergibt sich der nach § 268 Abs.
3 HGB auf der Aktivseite auszuweisende "nicht durch
Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag".
Hinsichtlich der Verbindlichkeit gegenüber
Gesellschafter liegt eine Rangrücktrittsvereinbarung
vor.
Bei Überprüfung der Überschuldung der
Gesellschaft ist diese Schuld nicht als Verbindlichkeit zu
berücksichtigen. Eine Überschuldung der
Gesellschaft im insolvenzrechtlichen Sinne liegt deshalb
nicht vor.
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung wurde im abgelaufenen
Geschäftsjahr durch Herrn Sven Klapper wahrgenommen.
sonstige Berichtsbestandteile
Großheubach, den 26.02.2025
Sven Klapper
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.02.2025
festgestellt.
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