Bertram
Etiketten GmbH
Tornesch
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
75.006,00 |
95.419,50 |
| I.
Sachanlagen |
75.006,00 |
95.169,50 |
| II.
Finanzanlagen |
0,00 |
250,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
340.523,67 |
390.919,85 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
37.946,49 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
92.398,41 |
46.633,99 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
248.125,26 |
306.339,37 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht
durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil
/ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte
Entnahmen |
65.171,88 |
232.690,94 |
| Summe
Aktiva |
480.701,55 |
719.030,29 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
258.255,53 |
-20.884,80 |
| III.
Jahresüberschuss |
167.519,06 |
-279.140,33 |
| IV.
Nachrichtlich: nicht gedeckter Fehlbetrag
(Passivausweis) |
65.171,88 |
232.690,94 |
| B.
Rückstellungen |
224.186,00 |
489.303,88 |
| C.
Verbindlichkeiten |
256.515,55 |
229.726,41 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
256.515,55 |
229.726,41 |
| Summe
Passiva |
480.701,55 |
719.030,29 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2018 der Bertram Etiketten
GmbH
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss auf den 31.12.2018 wurde nach den
Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung
der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der
Fassung des Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetzes erstellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft im Sinne des
§ 267 Abs. 1 HGB.
Die Bewertung des Vermögens und der Schulden
entspricht den allgemeinen Vorschriften der §§
252 bis 256 HGB.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264
Abs. 2 HGB).
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
B. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten
bilanziert.
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten,
vermindert um lineare Abschreibungen (Nutzungsdauern
zwischen acht und fünfzehn Jahren), angesetzt.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände enthalten keine Beträge
mit einer Laufzeit über einem Jahr und keine
Forderungen gegenüber Gesellschaftern.
Das noch nicht auf EURO umgestellte Kapital
beträgt 50.000,00 DM.
Für die Rückstellungen für Pensionen
und ähnliche Verpflichtungen wurde als
versicherungsmathematische Bewertungsmethode die "projected
unit credit method" angewandt. Die Berechnung erfolgte ohne
Annahme eines positiven Rententrends unter
Berücksichtigung eines Rechnungszinssatzes von 3,21%.
Die biometrischen Wahrscheinlichkeiten stammen aus den
"Richttafeln von 2018 G".
Gemäß § 246 Abs. 2 HGB wurden die
Erfüllungsbeträge der Pensionsverpflichtungen in
Höhe von 1.537.790,00 EURO mit dem Zeitwert der
verpfändeten Vermögensgegenstände in
Höhe von
1.322.113,00 EURO verrechnet.
Das Wahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 1 EGHGB
wurde beansprucht und der noch nicht passivierte Wert von
6/15 beträgt 22.146,00 EURO.
Die sonstigen Rückstellungen enthalten alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt. Ein Abzinsungsbedarf
ergab sich nicht.
Die Verbindlichkeiten wurden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt und haben keine
Fälligkeiten über fünf Jahren. Es bestanden
Verbindlichkeiten an Gesellschafter i.H.v. 14.050,96 EURO.
C. Sonstige Angaben
Die größenabhängigen Erleichterungen,
insbesondere bei der Offenlegung, nach § 266 Abs. 1
HGB und
§ 288 HGB in Verbindung mit § 326 HGB
wurden beansprucht.
Die durchschnittliche Beschäftigungszahl betrug
1 Mitarbeiter.
Es bestanden jährliche finanzielle
Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in
Höhe von 65T€.
Hinsichtlich des Unterschiedsbetrages gem.§ 253
Abs.6 Satz 1 HGB besteht eine Ausschüttungssperre in
Höhe von 173.010,- EURO.
Geschäftsführung:
Im Geschäftsjahr 31.12.2018 bestand die
Geschäftsführung aus:
• Gloria Bertram, Groß- und
Einzelhandelskauffrau aus Tornesch
sonstige Berichtsbestandteile
Tornesch, den 03.09.2019
gez. Gloria Bertram
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 03.09.2019
festgestellt.
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