PaySoft
GmbH
Rüsselsheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.883,07 |
6.567,07 |
| I.
Sachanlagen |
5.065,00 |
5.749,00 |
| II.
Finanzanlagen |
818,07 |
818,07 |
| B.
Umlaufvermögen |
404.135,65 |
51.735,19 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
351.917,98 |
15.699,97 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
52.217,67 |
36.035,22 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.533,81 |
1.415,05 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
411.552,53 |
59.717,31 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
38.086,25 |
19.730,78 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
5.269,22 |
3.320,80 |
| III.
Jahresüberschuss |
18.355,47 |
-1.948,42 |
| B.
Rückstellungen |
81.198,75 |
13.865,69 |
| C.
Verbindlichkeiten |
292.267,53 |
26.120,84 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
292.267,53 |
26.120,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
411.552,53 |
59.717,31 |
Anhang
Allgemein
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: PaySoft GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Rüsselsheim
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Darmstadt
Register-Nr.: HRB 99570
Die Gesellschaft hat im Laufe des Jahres 2019 ihren
Sitz von Taunusstein nach Rüsselsheim verlegt.
Die Eintragung beim Handelsregister wechselte von
Wiesbaden (HRB 25922) nach Darmstadt.
Die PaySoft GmbH weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gem. § 267 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde gemäß den
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
für Kaufleute und den ergänzenden Vorschriften
für Kapitalgesellschaften aufgestellt. Weiterhin
wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Größenabhängige Erleicherungen bei
der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch
genommen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und
den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages. Darüber
hinaus hat die Gesellschaft die ergänzenden
Vorschriften zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
für Kapitalgesellschaften beachtet.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr
2019 ist im Anlagespiegel dargestellt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände setzen
sich insbesondere aus diversen sonstigen Forderungen
zusammen.
Die
Sonstigen Rückstellungen betreffen
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten.
Die Dotierung bemisst sich nach dem Betrag der
voraussichtlichen Inanspruchnahme oder dem zur Abdeckung
des Risikos erforderlichen Betrages.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt. Die Geschäftsleitung verzichtet auf die
Bilanzierung aktiver latenter Steuern gem. § 274 Abs.
1 HGB.
Angaben zur Bilanz
Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt Euro 0,00
(Vorjahr: Euro 0,00).
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt Euro 0,00.
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 292.267,53
(Vorjahr: Euro 26.120,84).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt Euro
0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Bei der
Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB
angewendet.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Zu Geschäftsführern der Gesellschaft sind
ab dem 11.07.2011 bestellt:
Herr Latchezar Nastev, Taunusstein
Herr Alexander Bringolf, Neuhausen/Schweiz
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss
2019 mit den vorhandenen Verlustvorträgen zu
verrechnen und den verbleibenden Gewinnvortrag auf neue
Rechnung vorzutragen.
Rüsselsheim, den 2. April 2020
gez. Latchezar
Nastev
gez. Alexander Bringolf
sonstige Berichtsbestandteile
Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am
02.04.2020.
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