Strunk
Kolaschnik GmbH (vormals: Strunk Kolaschnik
Steuerberatungsgesellschaft mbH)
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.731,00 |
3.665,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
153,00 |
94,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.813,00 |
2.806,00 |
| III.
Finanzanlagen |
765,00 |
765,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
622.390,79 |
553.617,97 |
| I.
Vorräte |
43.774,25 |
41.987,50 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
362.305,89 |
319.114,52 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
216.310,65 |
192.515,95 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.740,25 |
107.591,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
627.862,04 |
664.874,49 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
497.483,73 |
498.855,80 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
472.483,73 |
473.855,80 |
| davon
Gewinnvortrag |
282.825,90 |
91.030,40 |
| B.
Rückstellungen |
12.300,00 |
116.949,78 |
| C.
Verbindlichkeiten |
118.078,31 |
49.068,91 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
118.078,31 |
49.068,91 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
627.862,04 |
664.874,49 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2014
Strunk Kolaschnik Steuerberatungsgesellschaft mbH,
Hamburg
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Strunk Kolaschnik
Steuerberatungsgesellschaft mbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB)
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den Erleichterungen bei der Aufstellung des
Anhangs gemäß § 288 HGB wurde teilweise
Gebrauch gemacht.
2.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend:
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 410,00 wurden im Jahre des
Zugangs vollständig abgeschrieben.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von EUR 150,00 wurden als Aufwand erfasst.
Die
Finanzanlagen wurden Anschaffungskosten angesetzt
und bewertet.
Die unfertigen Leistungen wurden auf der Basis von
Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen
Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet,
wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten,
Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch
Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen
berücksichtigt werden. Kosten der allgemeinen
Verwaltung wurden nicht (gemäß § 255
Abs. 2 Satz 3 HGB) aktiviert.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
angesetzt.
Kassenbestände und Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die
Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle
ungewissen Verbindlichkeiten. Sie wurden in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3.
Sonstige Angaben
Mitglieder der Geschäftsführung
Benjamin Karten
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ausgeübter Beruf:
|
Steuerberater
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sonstige Berichtsbestandteile
Hamburg, 22. Mai 2015
gez. Benjamin Karten
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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