Stammdaten

Register
Amtsgericht Aschaffenburg HRB 1641
Eingetragen
7.5.1979
Branche
Herstellung von Schlössern und Beschlägen aus unedlen MetallenHerstellung von Ausbauelementen aus MetallHerstellung von Metallkonstruktionen
Gegenstand
Betrieb einer Bauschlosserei.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Johann Peter Windisch
Kirchenäcker 27, 63773 Goldbach
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Windisch GmbH

Goldbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 7.921,50 10.924,50
I. Sachanlagen 7.921,50 10.924,50
B. Umlaufvermögen 112.788,94 104.728,73
I. Vorräte 11.995,00 12.300,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 95.188,22 91.446,40
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.605,72 982,33
C. Rechnungsabgrenzungsposten 250,00 2.344,73
Bilanzsumme, Summe Aktiva 120.960,44 117.997,96

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 35.235,66 44.523,74
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 18.959,15 16.619,69
III. Jahresfehlbetrag 9.288,08 -2.339,46
B. Rückstellungen 8.462,79 5.137,16
C. Verbindlichkeiten 77.261,99 68.337,06
Bilanzsumme, Summe Passiva 120.960,44 117.997,96

Anhang

A. Allgemeines
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Außergewöhnliche Sachverhalte, über die zu berichten wäre, sind auch nach dem Abschlussstichtag nicht eingetreten.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche Risiken berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen vor in Höhe von Euro 43.404,60.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 HGB)
In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind solche gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro 5.786,13 enthalten.
E. Sonstige Angaben
Als alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt:
Herr Peter Windisch
Goldbach, den 19. Januar 2012
gez. Peter Windisch

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.01.2012 festgestellt.

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