Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 73691
Eingetragen
15.9.2003
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften und Unternehmen sowie die Kapitalanlage in sonstige Vermögensgegenstände jeder Art einschließlich Finanzinstrumente.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Vorstandsmitglied

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

HORUS AG

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 1.853.649,47 1.423.564,44
I. Sachanlagen 2,00 2,00
II. Finanzanlagen 1.853.647,47 1.423.562,44
B. Umlaufvermögen 3.205.247,62 3.710.259,50
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 22.709,02 16.007,37
II. Wertpapiere 2.433.197,81 2.955.274,37
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 749.340,79 738.977,76
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.454,44 1.322,25
Bilanzsumme, Summe Aktiva 5.060.351,53 5.135.146,19

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 4.865.967,72 4.593.027,07
I. gezeichnetes Kapital 2.660.000,00 2.660.000,00
II. Gewinnrücklagen 1.596.668,34 1.453.034,22
III. Bilanzgewinn 609.299,38 479.992,85
davon Gewinnvortrag 479.992,85 0,00
B. Rückstellungen 190.645,21 207.052,09
1. übrige sonstige Rückstellungen 190.645,21 207.052,09
C. Verbindlichkeiten 3.738,60 335.067,03
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 3.738,60 335.067,03
Bilanzsumme, Summe Passiva 5.060.351,53 5.135.146,19

Anhang


A. Allgemeine Angaben

Die HORUS AG mit Sitz in Köln ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und ist unter der Nummer HRB 73691 im Register des Amtsgerichts Köln eingetragen.

Die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG).

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Gemäß § 265 HGB wurde die Gliederung an die Geschäftstätigkeit angepasst.

Dabei wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung unter Position Nr. 1 "Ergebnis aus der Veräußerung von Anteilen an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Wertpapieren des Anlagevermögens" und unter Nr. 2 "Ergebnis aus der Veräußerung von Wertpapieren des Umlaufvermögens" dem Geschäftszweig des Wertpapierhandels angepasst. Aus Gründen der Klarheit wurden dabei gemäß § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB die Posten "Erträge bzw. Aufwendungen aus Wertpapierverkäufen" sowie "Abgang der Buchwerte zum Verkaufszeitpunkt" zusammengefasst unter den o.g. Positionen ausgewiesen.

Unter der Position Nr. 3 "Ergebnis aus Stillhaltergeschäften" werden Erträge aus Stillhaltergeschäften und damit in Verbindung stehende Eindeckungsaufwendungen ausgewiesen. Durch die Aufnahme dieses Postens können die Ergebnisauswirkungen der betroffenen Geschäftsvorfälle zutreffender dargestellt werden.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Finanzanlagen wurden mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten bewertet. Lag der Börsenkurs der Wertpapiere am Bilanzstichtag unter den Anschaffungskosten/ Buchwert, wurde eine Abschreibung auf den beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag vorgenommen.

Sofern nach erfolgter Abschreibung der Kurswert den niedrigeren beizulegenden Wert überstieg, ist dem Wertaufholungsgebot nach § 253 Abs. 5 HGB durch Zuschreibungen Rechnung getragen worden. Dabei stellten die Anschaffungskosten die Wertobergrenze dar.

Sonstige Vermögensgegenstände sowie Bankguthaben werden mit dem Nennbetrag bewertet.

Die sonstigen Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Lag der Börsenkurs der Wertpapiere am Bilanzstichtag unter den Anschaffungskosten/Buchwert, wurde eine Abschreibung auf den beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag vorgenommen. Sofern nach erfolgter Abschreibung der Kurswert den niedrigeren beizulegenden Wert überstieg, ist dem Wertaufholungsgebot nach § 253 Abs. 5 HGB durch Zuschreibungen Rechnung getragen worden. Dabei stellten die Anschaffungskosten die Wertobergrenze dar.

Das Eigenkapital wird zu Nominalwerten ausgewiesen.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und wurden zum notwendigen Erfüllungsbetrag nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert beibehalten.

C. Erläuterungen zur Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens nach § 284 Abs. 3 HGB ergibt sich aus Anlage III- Blatt 7.

Aktive latente Steuern wurden entsprechend dem handelsrechtlichen Wahlrecht (§ 274 Abs. 1 Satz 2 HGB) nicht in Ansatz gebracht. Passive latente Steuern waren nicht zu bilden, da Differenzen zwischen handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen, die zu einer Steuerbelastung in späteren Geschäftsjahren führen könnten, am Bilanzstichtag nicht bestehen.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 2.660.000,00.

Die gesetzliche Rücklage beträgt € 170.449,15.

Die anderen Gewinnrücklagen entwickelten sich wie folgt:

Andere Gewinnrücklagen zum 31.12.2021

1.296.912,66
Einstellung in die Gewinnrücklage

129.306,53
Andere Gewinnrücklagen zum 31.12.2022

1.426.219,19


Der Bilanzgewinn 2022 entwickelte sich wie folgt:

Gewinnvortrag zum 31. Dezember 2021

479.992,85
 + Jahresergebnis 2022 (Rest)

129.306,53
Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2022

609.299,38


Aus dem - nach Einstellung in die gestzliche Rücklage verbleibenden - Jahresüberschuss wurde gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1 AktG die Hälfte in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt.

Die in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Jahresabschluss- und Steuerberatungskosten (T€ 14,2), ausstehenden Eindeckungs-aufwand aus Stillhaltergeschäften (T€ 142,4) sowie Aufsichtsratsvergütungen (T€ 20,3) gebildet.

D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Bei den Ergebnissen aus Finanz- und Wertpapiergeschäften ergaben sich folgende Erträge und Aufwendungen:


31.12.2022

31.12.2021

Erträge aus der Veräußerung von Anteilen an


  verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und


  Wertpapieren des Anlagevermögens
678.940,82
603.110,68
Aufwendungen in Höhe des Buchwertes im


  Zeitpunkt des Verkaufs
578.791,36
419.616,00
Ergebnis aus der Veräußerung von Anteilen an


  verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und


  Wertpapieren des Anlagevermögens
100.149,46
183.494,68
Erträge aus der Veräußerung von Wertpapieren


  des Umlaufvermögens
1.605.845,71
3.627.300,73
Aufwendungen in Höhe des Buchwertes


  im Zeitpunkt des Verkaufs
1.112.375,87
2.783.943,37
Ergebnis aus der Veräußerung von
  Wertpapieren des Umlaufvermögens

493.469,84

843.357,36
Erträge aus Stillhaltergeschäften
338.670,00
393.330,00
Aufwendungen aus Stillhaltergeschäften
216.972,00
415.330,00
Ergebnis aus Stillhaltergeschäften
121.698,00
./.22.000,00
Ergebnisse aus Finanz- und Wertpapiergeschäften
(insgesamt)

715.317,30

1.004.852,04


Auf die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zum Bilanzstichtag Abschreibungen in Höhe von € 132.712,59 gemäß § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB (Vorjahr: € 0,00) sowie Zuschreibungen in Höhe von € 90.045,00 (Vorjahr: € 195.480,00) vorgenommen.

Auf die Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden zum Bilanzstichtag Abschreibungen in Höhe von € 374.990,98 (Vorjahr: € 92.685,63) gemäß § 253 Abs. 4 HGB vorgenommen. Handelsrechtliche Zuschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens waren zum Bilanzstichtag in Höhe von € 32.911,72 (Vorjahr: € 32.468,33) vorzunehmen.

E. Sonstige Angaben

1. Angaben zu den Organen der Gesellschaft

Vorstand

Im Geschäftsjahr 2022 erfolgte die Geschäftsführung der HORUS AG durch den einzelvertretungsberechtigten Vorstand Herrn Dr. Johannes Blome-Drees, Kaufmann, Hürth.

Der Vorstand bezog im Geschäftsjahr eine Vergütung in Höhe von € 44.100,00. Im Geschäftsjahr entstand ein Tantiemeanspruch in Höhe von € 13.611,21 (Vorjahr: € 20.774,09).

Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat gehören folgende Mitglieder an:

 · Herr Hans Rudi Küfner, Kaufmann, Remscheid - Vorsitzender -
 · Herr Hans Peter Neuroth, Kaufmann, Meerbusch - stellv. Vorsitzender
 · Herr Dr. Georg Issels, Kaufmann, Köln

Für die Vergütungen des Aufsichtsrats wurden im Geschäftsjahr 2022 insgesamt € 20.280,00 den Rückstellungen zugeführt.

2. Beteiligungsbesitz

Am 31. Dezember 2022 hielt die HORUS AG keine Beteiligung von mehr als 20 %.

F. Rechtsformspezifische Angaben zur Bilanz

Das Grundkapital der HORUS AG ist eingeteilt in

2.660.000 Stückaktien mit rechnerischem Nennwert von je € 1,00.

Mit Schreiben vom 31. Dezember 2012 wurde der HORUS AG gemäß § 20 Abs. 4 AktG bekannt gemacht, dass der Scherzer & Co. Aktiengesellschaft eine Mehrheitsbeteiligung an der HORUS AG gehört. Dies wurde mit Datum vom 10. Januar 2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Daran ergaben sich im Berichtsjahr keine Veränderungen.

Köln, im Mai 2023

Dr. Johannes Blome-Drees
Der Vorstand

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.05.2023 festgestellt.

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