Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 450785
Eingetragen
14.1.1994
Branche
Herstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen GerätenHerstellung von orthopädischen ErzeugnissenHerstellung von Prüfmaschinen
Gegenstand
Herstellung und Vertrieb von medizintechnischen Produkten, insbesondere chirurgischen Instrumenten aller Art.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Dausch
seit 17.1.2007
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Andreas DauschAndreas Dausch Holding GmbH+1
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Dausch Medizintechnik GmbH

Wurmlingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Handelsbilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 26.576,00 31.706,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3,00 3,00
II. Sachanlagen 25.423,00 30.553,00
III. Finanzanlagen 1.150,00 1.150,00
B. Umlaufvermögen 4.042.344,97 3.320.557,06
I. Vorräte 956.220,89 854.765,33
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 553.894,98 691.681,49
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.532.229,10 1.774.110,24
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.532,59 3.852,39
Aktiva 4.074.453,56 3.356.115,45

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 2.993.744,79 2.366.280,69
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnrücklagen 2.967.744,79 2.340.280,69
III. Bilanzgewinn / Bilanzverlust 0,00 0,00
B. Rückstellungen 435.205,11 533.114,93
C. Verbindlichkeiten 645.503,66 456.719,83
Summe Passiva 4.074.453,56 3.356.115,45

Anhang

I.  Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Dausch Medizintechnik GmbH hat ihren Sitz in Wurmlingen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB Nr. 450785 eingetragen.

II.  Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungs­vor­schrif­ten der
§§ 242 ff. HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapital­gesell­schaft.

Angaben, die wahlweise in der Bilanzoder im Anhang ge­macht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

III.  Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungs­methoden maßgebend:

Die selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände werden mit den Entwicklungskosten angesetzt.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige lineare (zeitanteilige) Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermö­gensgegenstände vorgenommen. Gegenstände des beweglichen Sachanlagevermögens werden zwischen 3 und 8 Jahren abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von
EUR 800,00 werden im Jah­re des Zugangs voll abgeschrieben. Ihr Abgang im laufenden Jahr wird unterstellt.

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten an­gesetzt. Abschreibungen auf einen niedrigeren Wert am Bilanzstichtag werden grundsätzlich nur vorgenommen, wenn die Wertminderung voraussichtlich dauerhaft ist.

Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Handelswaren sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu niedrigeren Tagespreisen angesetzt.

In allen Fällen wird verlustfrei bewertet, d.h. es werden von den voraussichtlichen Ver­kaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten vorgenommen. Alle erkennbaren Risiken im
Vorrats­vermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen
berück­sichtigt. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Allen risikobe­hafteten Posten wird durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko wird durch pauschale Abschläge berücksichtigt.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind nach den anerkannten
ver­sicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der "Projected-Unit-Credit-Methode" errechnet. Als biometrische Rechnungsgrundlagen werden die Richttafeln 2018G von Klaus Heubeck
ver­wendet. Im Berichtsjahr wird ein von der deutschen Bundesbank vorgegebener Marktzinssatz von 1,82 % (Vj. 1,78 %) bei der Bewertung zugrunde gelegt. Der Wert von
rück­deckungs­akzessorischen Verpflichtungen bestimmt sich nach der Entwicklung der Aktiv­werte der kongruenten Rückdeckungsversicherungen. Für einen Teil der Pensionsverpflichtungen existieren Rückdeckungsversicherungen sowie Wertpapiere, die an die Pensions­berechtigten verpfändet sind; die Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Ent­sprechend werden die Verpflichtungen und der Aktivwert der Rückdeckungsversicherungen in der Bilanz nach
§ 246 Abs. 2 HGB saldiert ausgewiesen.

Die sonstigen Rückstellungen werden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfül­lungs­betrages, der ggf. nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt wurde. Lang­fristige Rückstellungen werden, sofern vorhanden, mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden von der deut­schen Bun­des­bank vorgegebenen durchschnittlichen Markt­zins der vergangenen sieben Jahre ab­gezinst (§ 253 Abs. 2 HGB). Da­bei wer­den alle er­kennbaren Ri­siken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr werden am Abschlussstichtag zum Stichtagskurs umgerechnet. Langfristige Fremdwährungsforderungen und Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Stichtagskurs angesetzt, soweit die Entstehungskurse nicht niedriger (bei Aktivposten) oder höher waren (bei Passivposten).

IV.  Erläuterungen zur Bilanz

1.  Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Rest­lauf­zeit von bis zu einem Jahr.

2.  Eigenkapital

Zum 31. Dezember 2023 unterliegt nach § 268 Abs. 8 HGB aufgrund der Bewertung von verpfändeten Rückdeckungsversicherungen und Wertpapieren zum beizulegenden Zeitwert bzw. zum Marktwert ein Gesamtbetrag in Höhe von TEUR 83 (Vj. TEUR 68) der Aus­schüttungssperre.

Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 10
(Vj. TEUR 53).

In Höhe dieses Unterschiedsbetrags sind die passivierte Pensionsrückstellung und der Zinsaufwand im Vergleich zur bisherigen Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz von sieben Jahren niedriger angesetzt.

Dieser abzinsungsbedingte Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt
(§ 253 VI 2 HGB n. F.).

Somit unterliegen der Ausschüttungssperre insgesamt TEUR 93 (Vj. TEUR 121).

4.  Rückstellungen

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

In der vorliegenden Bilanz wurden folgende Beträge verrechnet (in TEUR):

Erfüllungsbetrag der Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen
567
Beizulegender Zeitwert der Rückdeckungsversicherungen
-263
Marktwert der Wertpapiere des Anlagevermögens
-108
Nettowert der Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen (Rückstellungen)
196


Die Anschaffungskosten der Rückdeckungsversicherung und der Wertpapiere belaufen sich auf TEUR 289.

Bei dem Versorgungsberechtigten Herrn Andreas Dausch handelt es sich um einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer im steuerlichen Sinne.

Der zeitratierliche Anspruch wird für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer ab Zusagedatum ermittelt. Dies wurde in der handelsrechtlichen Berechnung zum aktuellen Bilanztermin berücksichtigt.

Hieraus resultiert eine Auflösung beim handelsrechtlichen Erfüllungsbetrag.

5.  Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Gegenüber Gesellschaftern bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 392 (Vj. TEUR 97).

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 97
(Vj. TEUR 150) enthalten. Ver­bindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit bestehen in Höhe von TEUR 6 (Vj. TEUR 5).

V.  Sonstige Angaben

Anzahl der Arbeitnehmer

Während des Geschäftsjahrs waren im Unternehmen durchschnittlich 66 Arbeitnehmer beschäftigt.

Wurmlingen, ...............

Dausch Medizintechnik GmbH
Geschäftsführung

_________________________   
Andreas Dausch 

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.04.2025 festgestellt.

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