Hüttmann Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Hüttmann seit 6.5.2019 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
LÖWA Event GmbHAufgelöst | 100.00% |
Der Kokenhof GmbHAufgelöst | 100.00% |
| 100.00% | |
| 75.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AHN Holding GmbHHemmingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1.2 Gliederung und Ausweis Der Jahresabschluss der AHN Holding GmbH wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Bilanz ist gemäß § 266 HGB gegliedert. Von den größenabhängigen Erleichterungen bei der Aufstellung der Bilanz gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 wurde Gebrauch gemacht. Von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 274a HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) gegliedert. Von den größenabhängigen Erleichterungen bei der Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß 276 Satz 1 HGB wurde Gebrauch gemacht. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Ab. 1 Nr. 2 HGB). Der Jahresabschluss ist vor Ergebnisverwendung aufgestellt. 2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr und das Vorjahr betreffenden, zum Bilanzstichtag noch nicht gezahlten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. 2.2 Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. 3. Angaben zur Bilanz 3.1 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Der Wert der Forderungen gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf 149.857,78 € (Vorjahr: 145.492,99 €). Der Wert der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen beläuft sich auf 2.314.019,53 € (Vorjahr: 1.791.632,74 €). Die ausgewiesenen Forderungen haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. 3.2 Verbindlichkeiten Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten ergibt sich aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel:
sonstige Berichtsbestandteile
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