TRIDENTA Dentaltechnik GmbH
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Viola Ilmer seit 11.10.2004 | Geschäftsführer |
Frank Jasper seit 11.10.2004 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
TRIDENTA Dentaltechnik GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019BilanzA K T I V A
P A S S I V A
Anhang
Der Jahresabschluss der Tridenta Dentaltechnik GmbH für das Geschäftsjahr 2019 ist nach den geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt worden. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung werden zum Teil in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren im Sinne des § 275 Abs.2 HGB aufgestellt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird vom Grundsatz der Unternehmensfortführung (going - concern - Prinzip gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen. Die immateriellen Vermögensgegenstände sind alle entgeltlich erworben und zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet worden. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bewertet und planmäßig über die jeweilige betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Vorräte, Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Dem Ansatz der Waren liegt eine Stichtagsinventur zum 31.12.2019 zugrunde. Auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde aufgrund des Vorsichtsprinzipes eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Die Bankbestände sind durch Kontoauszüge und der Kassenbestand durch Kassenbericht nachgewiesen. Die Rückstellungsbildung für die Pensionsverpflichtungen wurde nach dem vorliegenden versicherungsmathematischen Gutachten gemäß § 253 (1) HGB durchgeführt. Für die Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode) sind die Heubeck-Richttafeln 2018 G mit einem 10-Jahresdurchschnittszinssatz von 2,71 % zu Grunde gelegt worden. Außerdem hat die Gesellschaft im Jahre 2010 vom Wahlrecht nach Art. 67 (1) S.1 EGHGB gebrauch gemacht, den Erhöhungsbetrag aufgrund der Einführung des BilMoG über 15 Jahre zu verteilen. Aufgrund der wirksamen Verpfändungsvereinbarung wurden die Ansprüche aus den Rückdeckungsversicherungen entsprechend § 246 Abs.2 HGB mit der Pensionsrückstellung verrechnet und saldiert ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Aufgrund der Restlaufzeiten von weniger als einem Jahr erfolgte keine Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzins. Die Verbindlichkeiten enthalten nur solche, die vor dem Abschlussstichtag entstanden sind, aber erst in den folgenden Geschäftsjahren fällig werden. Sie sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt 100.000,00 DM und wurde vollständig eingezahlt. Es erfolgte noch keine gesellschaftsrechtliche Umstellung auf Euro, daher wurde betragsgenau umgerechnet. Die Gesellschaft ist am Bilanzstichtag buchmäßig überschuldet. Es bestehen jedoch stille Reserven sowie nachrangige Gesellschafterdarlehen, die wertmäßig den Kapitalfehlbetrag deutlich übersteigen. In der Bilanz nicht ausgewiesene Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB und sonstige finanzielle Verpflichtungen sind nicht bekannt. Im Geschäftsjahr 2019 erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft durch Frau Viola Ilmer und Herrn Frank Jasper, Berlin. Beide sind jeweils einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Geschäftsführer werden der Gesellschafterversammlung vorschlagen, den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2019 auf neue Rechnung vorzutragen. Berlin, den 15.10.2020 Feststellung des JahresabschlussesDie Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 gemäß § 42a GmbHG erfolgte am 16.12.2020 durch die Gesellschafterversammlung. |
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