Technologiepark Mannheim GmbH
Mannheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Lagebericht
der Technologiepark Mannheim GmbH zum Jahresabschluss
2023
Geschäftstätigkeit
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Mannheim und ist
im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim (HRB 725870)
eingetragen.
In Mannheim entwickelt und betreibt die
Technologiepark Mannheim GmbH (TPMA) auf dem Mannheim
Medical Technology Campus (MMT-Campus) einen
Technologiepark mit dem Schwerpunkt Medizintechnik und
Medizintechnologie.
Geschäftsgegenstand der TPMA ist:
| ― |
Die Planung, Entwicklung und
Realisierung eines Dienstleistungs- und Gewerbeparks
in Mannheim.
|
| ― |
Der Erwerb von Grundstücken
und Gebäuden, die Bauträgertätigkeit,
die Vermarktung einschließlich Vermietung und
Veräußerung sowie die Verwaltung und der
Betrieb gewerblicher Objekte.
|
| ― |
Die Errichtung von Gebäuden
auf eigenen oder auf Grundstücken Dritter, die
Entwicklung von Grundstücken, der Erwerb von
Grundstücken, die Bauträgertätigkeit,
die Verwaltung, die Vermittlung und Vermarktung im
Auftrag Dritter.
|
| ― |
Die Tätigkeit ist dabei
nicht auf den Standort Mannheim begrenzt. Die
Gesellschaft ist ferner berechtigt,
Tochtergesellschaften zu gründen und
Beteiligungen einzugehen.
|
Die TPMA ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der
Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank
-, Karlsruhe (L-Bank). Das Stammkapital der Gesellschaft
beträgt EUR 2 Mio. und ist vollständig erbracht.
Geschäftsentwicklung 2023
Die Geschäftstätigkeit der TPMA war
einerseits durch den laufenden Betrieb der beiden
Bestandsgebäude TPMA1 und TPMA2 sowie andererseits
durch die weitere Planung, Ausschreibung und Umsetzung des
TPMA3 geprägt. Dessen Baugenehmigung wurde im November
erteilt, der Baubeginn erfolgte sogleich im Dezember. Des
Weiteren wurde mit der Vermarktung der neuen Flächen
begonnen.
Mit der Stadt Mannheim wurden die laufenden
Gespräche hinsichtlich potenzieller
Erweiterungsflächen im Bereich der Westspitze
Pfeifferswörth und somit in unmittelbarer Nähe
zum bestehenden MMT-Campus fortgeführt.
Mit der Metropolregion Rhein-Neckar als herausragende
Hochschul-, Forschungs-, Klinik- und Industrieregion im
Umfeld bildet Mannheim einen attraktiven Standort für
forschungsintensive und technologieorientierte Unternehmen
im Sektor Medizintechnologie.
Das Konzept der TPMA basiert darauf, den
Immobilienbedarf dieser entwicklungs- und
technologieorientierten Unternehmen der Medizintechnologie
am Standort Mannheim in Form eines bedarfsorientierten
Immobilienangebots abzudecken. Demzufolge ist der Erfolg
des Projekts auch an die Entwicklung des Clusters
Medizintechnologie gebunden. Dieses Forschungsumfeld ist
das wichtigste Motiv zur Akquisition von Unternehmen dieses
Bereichs und damit Grundlage für die Auslastung der
Immobilien, die für dieses Technologiefeld entwickelt
werden.
Die Stadt Mannheim betreibt seit 2011 eine aktive
Clusterpolitik für den Bereich Medizintechnologie. Die
Grundlage hierfür bildet ein Netzwerk aus
Forschungseinrichtungen (u.a. Fraunhofer IPA - Abteilung
für klinische Gesundheitstechnologien,
Universitätsmedizin Mannheim, Universität
Heidelberg, CeMOS-Forschungsinstitut der Hochschule
Mannheim), Unternehmen und koordinierenden Einrichtungen.
Zum Ausbau des Clusters treiben die Stadt Mannheim
und der TPMA gemeinsam und zusammen mit anderen Akteuren
die Weiterentwicklung des MMT-Campus voran, welcher sich in
unmittelbarer Nachbarschaft zum Universitätsklinikums
befindet. Die TPMA hat bereits zwei der insgesamt drei
geplanten Gebäude realisiert, mit dem Bau des dritten
Gebäudes wurde Ende 2023 begonnen. Begleitet wird die
Entwicklung der TPMA durch das Mitte 2021 fertiggestellte
Business Development Center für Medizintechnologie
-CUBEX ONE- (BDC) durch eine Tochtergesellschaft der Stadt
Mannheim. Zudem wurde durch einen privaten Investor ein
Wohnraumangebot für Beschäftigte als integraler
Bestandteil der Nutzungs- und Strukturkonzeption des
MMT-Campus geschaffen. Darüber hinaus plant der
gleiche Investor bei entsprechender Vorvermietung als
Ergänzung des MMT-Campus die Errichtung eines neuen
Bürogebäudes. Und auch die Medizinische
Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg bzw.
der Landesbetrieb Vermögen und Bau hat für die
Bereiche Forschung und Lehre planmäßig im Sommer
2023 mit der Realisierung deren ersten drei Neubauten als
Ergänzung und Weiterentwicklung des MMT-Campus
begonnen. Darüber hinaus wird es in dem Areal zu einer
Ansiedlung eines Helmholtz-Instituts für
translationale kardiovaskuläre Forschung (HI-TAC)
sowie perspektivisch und bei entsprechendem Bedarf zu einem
Betreuungsangebot für Kinder kommen.
Für die drei Gebäude der TPMA und das Cubex
One der Stadt Mannheim wurde in 2015/2016 der
städtebauliche Masterplan und hierauf basierend der
Bebauungsplan entwickelt.
Neben den Aktivitäten in Mannheim hat die TPMA
die Möglichkeiten einer Realisierung von einem
Büro- und Laborgebäude in Heidelberg tiefergehend
untersucht. Nach intensiven Planungsrunden wurde das
Projekt Anfang 2024 zur Realisierung an die
Schwestergesellschaft Technologiepark Karlsruhe
übergeben.
Nach dem Beginn des Ukrainekriegs folgten
Unsicherheiten hinsichtlich der Energieversorgung, des
Weiteren gab es hierdurch Preissteigerungen und
Lieferengpässe für Baumaterialien. Da im
Geschäftsjahr 2023 nur in geringem Maße
Baumaßnahmen stattgefunden haben, gingen damit im
Geschäftsjahr 2023 keine wesentlichen Auswirkungen auf
die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft einher.
Vermögens- und Finanzlage:
Die Aktivseite der Gesellschaft mit einem Betrag von
insgesamt TEUR 25.568 (Vj. TEUR 27.189) besteht aus
Anlagevermögen (TEUR 23.170, Vj. TEUR 22.194),
Umlaufvermögen (TEUR 2.384, Vj. TEUR 4.981) und einem
Rechnungsabgrenzungsposten (TEUR 13, Vj. TEUR 15).
Das Anlagevermögen beinhaltet im Wesentlichen
die ersten beiden fertiggestellten Bauabschnitte, den
Erwerb der diesbezüglichen Grundstücke sowie die
bereits geleisteten Zahlungen für die Errichtung des
dritten Bauabschnitts inklusive dessen
Grundstückskosten.
Das Umlaufvermögen wird durch das Guthaben bei
Kreditinstituten (TEUR 1.795, Vj. TEUR 1.161), den
Vorräten (TEUR 346, Vj. TEUR 3.161), den Forderungen
aus Lieferung und Leistung (TEUR 175, Vj. TEUR 203) und den
Forderungen gegen das Finanzamt (TEUR 67, Vj. TEUR 454)
geprägt. Die deutliche Reduktion bei den Vorräten
ist durch die erfolgte Abrechnung der Direktinvestitionen
unserer Mieter des TPMA2 begründet. Die Forderungen
aus Lieferung und Leistung betreffen drei zum Jahresende
noch offene Rechnungen für die Direktinvestitionen mit
unseren Mietern. Die Forderungen gegen das Finanzamt haben
sich gegenüber dem Vorjahr reduziert, da zum
Jahresende die Umsatzsteuerforderungen niedriger gewesen
sind.
Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet im
Wesentlichen die Gehaltszahlungen für Januar 2024.
Den Vermögenswerten stehen das Eigenkapital
(TEUR 5.321, Vj. TEUR 4.110), die Rückstellungen (TEUR
64, Vj. TEUR 70) und die Verbindlichkeiten (TEUR 20.183,
Vj. TEUR 23.009) gegenüber.
Das Eigenkapital setzt sich aus dem gezeichneten
Kapital in Höhe von TEUR 2.000 (Vj. TEUR 2.000), der
Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 4.000 (Vj. TEUR
3.000), aus dem Verlustvortrag (TEUR 890, Vj. TEUR 772)
sowie aus dem Jahresüberschuss des
Geschäftsjahres (TEUR 212, Vj. Jahresfehlbetrag TEUR
119) zusammen. Die Kapitalrücklage wurde seitens der
Gesellschafterin zur Stärkung des Eigenkapitals
erbracht. Die Erhöhung im Geschäftsjahr stellt
hierbei einen Finanzierungsbaustein für den dritten
Bauabschnitt dar.
Die Verbindlichkeiten setzen sich aus den
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (TEUR
19.482, Vj. TEUR 19.721), den Verbindlichkeiten aus
Lieferung und Leistung (TEUR 284, Vj. TEUR 354) sowie den
sonstigen Verbindlichkeiten (TEUR 417, Vj. TEUR 2.934)
zusammen. Die Reduktion bei den Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten ist durch die erfolgten
Tilgungsleistungen begründet, die bei den
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung durch die
Reduzierung bei den Sicherheitseinbehalten und die bei den
sonstigen Verbindlichkeiten aus der Abrechnung des
Direktinvests mit unserer Mieterschaft.
Liquiditätslage:
Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im
Geschäftsjahr 2023 zu jedem Zeitpunkt gegeben. Der
Zahlungsmittelbestand hat sich zum Bilanzstichtag von TEUR
1.162 auf TEUR 1.795 erhöht.
Ertragslage:
Die Gesellschaft verzeichnete im Geschäftsjahr
2023 einen Gewinn in Höhe von TEUR 212 (Vj. TEUR 119
Verlust). Die Umsatzerlöse haben sich deutlich von
TEUR 1.292 auf TEUR 5.830 erhöht. Die Steigerung ist
einerseits durch die Weiterberechnung der
Direktinvestitionen an die Mieterschaft des TPMA2 sowie
andererseits dadurch begründet, dass die Mieteinnahmen
für das TPMA2 erstmals für ein komplettes
Geschäftsjahr eingegangen sind. Durch die Abrechnung
der Direktinvestitionen beträgt die Summe
Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen
und unfertigen Erzeugnissen TEUR 2.701 (VJ. TEUR -2.887).
Aus gleichem Grund hat sich im Gegenzug der Materialaufwand
von TEUR 3.048 auf TEUR 1.190 reduziert. Da der zweite
Bauabschnitt erstmals für ein komplettes
Geschäftsjahr abgeschrieben wurde, haben sich diese
von TEUR 435 auf TEUR 658 erhöht. Die Summe der
sonstigen betrieblichen Aufwendungen hat sich von TEUR 242
auf 188 TEUR reduziert. Die Zinsen und ähnliche
Aufwendungen haben sich von TEUR 272 auf TEUR 578
erhöht. Ursache hierfür ist, dass das Darlehen
für den zweiten Bauabschnitt im Herbst 2022 mit einer
10-jährigen Zinsbindungsfrist festgeschrieben worden
ist. Das Jahresergebnis in Höhe von TEUR 212 fiel
besser aus als die im Vorjahr abgegebene Prognose (Verlust
TEUR 6,5).
Risikomanagement und Maßnahmen zur
Risikofrüherkennung:
Operatives Risiko
Gesellschaft allgemein
Innerhalb der Gesellschaft findet grundsätzlich
das 4-Augen-Prinzip Anwendung. Der Organisation der
Gesellschaft liegt eine Kompetenz- und Zeichnungsordnung
zugrunde.
Vertragsgestaltung allgemein
Allgemeine Verträge, die die TPMA beabsichtigt
abzuschließen, werden grundsätzlich durch die
Rechtsabteilung der Gesellschafterin bzw. durch hiermit
beauftragte externe Kanzleien überprüft.
Dienstleistungen allgemein
Das gesamte Rechnungswesen, das Steuerwesen, der
Zahlungsverkehr und die Personalbuchhaltung erfolgen auf
Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrages durch die
L-Bank.
Marktpreisrisiko
Um Preisrisiken entgegenzuwirken werden, soweit
möglich, langfristige Mietverträge mit einer
Indexklausel geschlossen.
Adressenausfallrisiko
Zur Überprüfung von Mietinteressenten,
Generalunternehmern sowie sonstigen Vertragspartnern werden
vor Abschluss der jeweiligen wesentlichen Verträge
Auskünfte bei der Coface Rating GmbH oder
ähnlichen Einrichtungen eingeholt. Eine wesentliche
Auswirkung der angespannten gesamtwirtschaftlichen Lage auf
das Adressrisiko der Mieterschaft, der Handwerkerschaft und
sonstigen Dienstleistern konnte nicht beobachtet werden.
Chancen der künftigen Entwicklung
Mit der Medizintechnologie konzentriert sich der
Technologiepark Mannheim auf eine weltweit wachsende
Branche als Basis für die zukünftige Entwicklung.
Mit der Konzentration des Clusters im MMT-Campus liegt eine
mit der Stadt Mannheim abgestimmte Wachstumsstrategie vor,
die dem TPMA über die Entwicklung der insgesamt erst
einmal drei geplanten Gebäude sowie der Aussicht auf
weitere Gebäuderealisierungen eine solide Basis
für positive Ergebnisse in der Zukunft bietet. Ein
entsprechender Bedarf wird auch interessentenseitig in den
stattgefundenen und laufenden
Mietinteressentengesprächen zum Ausdruck gebracht. Die
ersten beiden Bauabschnitte waren jeweils mit
Fertigstellung komplett vermietet, für den dritten
Bauabschnitt laufen die Mietinteressentengespräche,
ein erster Mietvertrag wurde gezeichnet.
Die TPMA ist bestrebt, in ihren Mietverträgen
Wertsicherungsklauseln zu vereinbaren. Diese bilden die
Grundlage und Möglichkeit von Mietzinsanpassungen bei
Verbraucherpreisindexänderungen.
Risiken der künftigen Entwicklung
Für die von der Gesellschaft vorgesehenen drei
Spezialimmobilien und den möglichen weiteren
Bauabschnitten besitzt die TPMA einen auf eigenen
Erfahrungen beruhenden Wissensvorsprung. Damit entzieht
sich die TPMA für diesen Teilbereich zum Teil dem
Wettbewerb mit anderen Immobilienanbietern und dem damit
verbundenen Druck auf die Mietpreise. Insbesondere ist das
Angebot an potenziellen Laborflächen in der Region
durchaus begrenzt. Darüber hinaus hat die TPMA durch
die bereits fertiggestellten Bauabschnitte sowie dem
laufenden Neubau begonnen, sich einerseits als Vermieter
und andererseits bei der Handwerkerschaft als Auftraggeber
zu etablieren.
Dem Risiko aus den Spezialimmobilien wird durch
mehrere Maßnahmen begegnet. Der wesentliche Aspekt in
der Planung dieser Immobilien ist die Sicherstellung der
Drittverwendungsfähigkeit. Im Falle einer
Nichtvermittelbarkeit an Unternehmen aus dem Bereich
Medizintechnologie müssen die Immobilien innerhalb des
Lebenszyklus ohne großen Aufwand auch als
Bürogebäude nutzbar und zu vermarkten sein. Bei
den Gebäuden in Mannheim müssen beispielsweise
nur die unabdingbaren Vorinvestitionen für
Laborgebäude getätigt werden, z.B. die
höhere Geschosshöhe, Einzug von Schächten
sowie Vorhalt von Technikflächen im UG und auf dem
Dach. Dies führt gegenüber einem konventionellen
Bürogebäude lediglich zu Mehrinvestitionen im
Grundausbau von ca. 5%. Die Technikeinbauten wie
Lüftungsanlagen, Kälteanlagen etc. werden erst
mieterfirmenspezifisch vorgenommen. Für diese
Spezialeinbauten werden dann entsprechend der Zusatzkosten
und der Risikoeinschätzung mit den jeweiligen Mietern
eine Zusatzmiete und/oder eine Direktinvestition
vereinbart. Maßgeblich für die Entscheidung, ob
Zusatzmiete oder Direktinvestition ist hierbei auch, ob die
Spezialeinbauten durch einen möglichen Nachmieter
voraussichtlich genutzt werden können oder nicht. Bei
mangelnder Nachfrage nach Laborflächen sind die
Gebäude auch als Bürogebäude nutzbar.
Darüber hinaus wurde im Rahmen des
Kooperationsvertrages mit der Stadt Mannheim mit dieser
vereinbart, dass sofern es der TPMA trotz ernsthafter
Bemühungen in einer festgelegten Frist nicht gelingt,
entsprechende Nutzer aus dem Bereich der Medizintechnologie
zu finden, die Flächen auch ohne diese
Nutzungseinschränkung vermietet werden können.
Bei den Neubauten wird auch immer der Stand der Technik
Rechnung getragen. Dies einerseits auf die
diesbezüglich steigenden Anforderungen seitens der
Mieterschaft aber auch im Hinblick auf einen potenziell
möglichen zukünftigen Verkauf der Gebäude.
Risiko bei Baumaßnahmen
Bei Neubaumaßnahmen sind folgende Verfahren
vorgesehen:
Zur Beauftragung der Baumaßnahmen finden
Ausschreibungen statt, bei denen jeweils mehrere
Unternehmen angefragt werden. Zur Absicherung von
größeren Bauleistungen erhält die TPMA in
der Regel eine Vertragserfüllungsbürgschaft in
Höhe von 5 % der Netto-Auftragssumme. Sofern der TPMA
keine Vertragserfüllungsbürgschaft zur
Verfügung gestellt wird, tätigt Sie zur Wahrung
ihrer Interessen bei dem Ausgleich der Baurechnungen
entsprechende Sicherheitseinbehalte.
Mit Fertigstellung der jeweiligen Gewerke erhält
die TPMA seitens der wesentlichen Auftragnehmer i.d.R. eine
5 %ige Gewährleistungsbürgschaft. Falls nicht
tätigt Sie bei der jeweiligen Schlussrechnung ein
Gewährleistungseinbehalt in entsprechender Höhe.
Analog zu der Vorgehensweise bei den ersten beiden
Gebäuden wird auch der dritte Bauabschnitt mittels
Einzelvergaben an die Handwerksunternehmen errichtet.
Zur Sicherstellung der Qualitäten, Termine,
Leistungsstände und Kosten wird ein Projektmanagement
betrieben. Hierzu werden z. T. externe Unternehmen
beauftragt.
Liquiditätssteuerung
Die Liquidität der Gesellschaft wird mit einem
Liquiditätsplan (Planungszeitraum 5 Jahre) sowie einer
kurzfristigen Aufstellung der einzelnen Einnahmen bzw.
Ausgaben gesteuert. Der Fünfjahresplan wird auf der
Basis Jahreswerte aufgebaut. Bankkontostände werden
regelmäßig und zeitnah überwacht.
Reporting an die Gesellschafterin
Die von der TPMA erstellten Quartals- und
Statusberichte werden regelmäßig der
Gesellschafterin übermittelt und dienen der laufenden
Kontrolle der Gesellschaft hinsichtlich ihres
kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Handelns.
Prognosebericht
Die tatsächlichen Ergebnisse können
wesentlich von den Erwartungen über die
voraussichtliche Entwicklung abweichen, wenn bestehende
Unsicherheiten eintreten oder sich die den Aussagen
zugrunde liegenden Annahmen als unzutreffend erweisen.
Weitere Unsicherheiten resultieren aus den aktuellen
Baupreisentwicklungen, in manchen Bereichen aus den
eingeschränkten Baumaterialverfügbarkeiten, der
Energieversorgung, der steigenden Finanzierungskosten sowie
der Inflation. Mit unseren Mietern wurden
Wertsicherungsklauseln geschlossen, bei deren Ziehung die
Häufigkeit sowie die wirtschaftlichen
Möglichkeiten der Mieterschaft mitberücksichtigt
werden.
Wie im Abschnitt "Geschäftsentwicklung 2023"
dargestellt, ist aus heutiger Sicht davon auszugehen, dass
eine Nachfrage nach technisch anspruchsvollen
Sonderflächen sowie nach modernen, hochwertigen und
repräsentativen Mietflächen für den Bereich
Medizintechnik auch weiterhin bestehen wird. Diese
Einschätzung wird auch durch die Erfahrungen und
Erkenntnissen aus den bisher stattgefundenen und laufenden
Mietinteressentengesprächen gestützt.
Das Jahr 2024 wird im Wesentlichen von der weiteren
Realisierung des TPMA3 sowie dem Betrieb der beiden
Bestandgebäude geprägt sein. Parallel hierzu wird
die Vermarktung der neu entstehenden Flächen im TPMA3
fortgesetzt. Darüber hinaus werden die laufenden
Gespräche mit der Stadt Mannheim und privaten
Eigentümern hinsichtlich potenzieller
Erweiterungsflächen des MMT-Campus fortgeführt.
Aufgrund der Vielzahl an öffentlichen
Investitionen und den Erkenntnissen aus den erfolgreichen
Vermietungen sowie den laufenden
Mietinteressentengesprächen für den dritten
Bauabschnitt sieht die TPMA gute Perspektiven für die
von ihr geplanten Gebäude. Für den Fall einer
zögerlicheren Entwicklung des Clusters
Medizintechnologie besteht das Recht, andere
Technologiefelder und Nutzungen in den Gebäuden
anzusiedeln.
Die Gesellschafterversammlung hat im 4. Quartal 2023
eine Planung für das Geschäftsjahr 2024 mit einem
erwarteten negativen Jahresergebnis in Höhe von TEUR
359 verabschiedet.
Bei der verabschiedeten Planung ist davon ausgegangen
worden, dass das aktuelle wirtschaftliche Umfeld mit
verstärkten Inflationsdruck und Folgen des
Ukrainekriegs keine negativen Folgen (wie z.B.
Mietausfälle) auf die TPMA entfalten. Dennoch ergeben
sich durch den Ukrainekrieg mögliche
Lieferkettenprobleme und gleichzeitig eine steigende
Inflation. Die Risikosituation der TPMA GmbH wird hierdurch
beeinflusst. Gleichzeitig bietet die Inflation bei
indexierten Mietverträgen die Möglichkeit einer
Erhöhung der Mieteinnahmen. Während bei den
Darlehen für die ersten beiden Bauabschnitte durch den
vereinbarten Festzinssatz derzeit kein
Zinsänderungsrisiko besteht, kann ein solches für
die Finanzierung des 3. Bauabschnittes, auch wenn in der
Planungsrechnung dieses grundsätzlich
berücksichtigt wurde, nicht ausgeschlossen werden.
Auswirkungen von Krisen stellen sich im Wirtschaftszweig
der Immobilienwirtschaft regelmäßig erst
zeitversetzt ein. Aufgrund des Ukrainekriegs und den daraus
folgenden Unsicherheiten hinsichtlich der weiteren
Energiepreisentwicklung, den
Baumaterialverfügbarkeiten und den möglichen
Auswirkungen auf die TPMA ist eine Ergebnisprognose
für 2024 insbesondere hinsichtlich der Realisierung
der budgetgerechten und zeitlichen Umsetzung des TPMA3 mit
Unsicherheiten behaftet.
Mannheim, 20. Juni 2024
Dirk
Kral
Bilanz zum 31. Dezember 2023
Aktiva
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
EUR |
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
|
|
| I.
Sachanlagen |
|
|
| 1.
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und
Bauten |
|
|
| einschließlich
der Bauten auf fremden Grundstücken |
22.250.726,03 |
21.843.660,03 |
| 2.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
61.912,00 |
59.400,00 |
| 3.
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau |
857.788,29 |
290.453,21 |
|
23.170.426,32 |
22.193.513,24 |
| B.
Umlaufvermögen |
|
|
| I.
Vorräte |
|
|
| unfertige
Erzeugnisse, unfertige Leistungen |
346.477,97 |
3.161.368,58 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
|
|
| 1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
175.424,61 |
203.005,69 |
| 2.
Sonstige Vermögensgegenstände |
67.068,90 |
454.831,55 |
| III.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten |
1.795.149,80 |
1.161.574,41 |
|
2.384.121,28 |
4.980.780,23 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
12.987,61 |
14.684,02 |
|
25.567.535,21 |
27.188.977,49 |
Passiva
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
EUR |
EUR |
| A.
Eigenkapital |
|
|
| I.
Gezeichnetes Kapital |
2.000.000,00 |
2.000.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
4.000.000,00 |
3.000.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
-890.215,00 |
-771.609,89 |
| IV.
Jahresüberschuss/ - fehlbetrag |
211.542,90 |
-118.605,11 |
|
5.321.327,90 |
4.109.785,00 |
| B.
Rückstellungen |
|
|
| Sonstige
Rückstellungen |
63.595,00 |
70.250,00 |
|
63.595,00 |
70.250,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
|
|
| 1.
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten |
19.482.239,46 |
19.720.894,59 |
| davon
gegenüber Gesellschafter |
|
|
| EUR
19.482.239,46 (Vj. EUR 19.720.894,59) |
|
|
| davon
gegenüber verbundenen |
|
|
| Unternehmen
EUR 19.482.239,46 (Vj. EUR 19.720.894,59) |
|
|
| davon
sonstige Verbindlichkeiten |
|
|
| EUR
10.910,74 (Vj. EUR 42.364,89) |
|
|
| 2.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
283.596,40 |
353.707,99 |
| 3.
sonstige Verbindlichkeiten |
416.776,45 |
2.934.339,91 |
| davon
aus Steuern: EUR 14.517,13 (Vj. EUR 8.211,27) |
|
|
|
20.182.612,31 |
23.008.942,49 |
|
25.567.535,21 |
27.188.977,49 |
Gewinn-
und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31.
Dezember 2023
|
|
2023 |
|
2022 |
Unterschied |
|
EUR |
EUR |
|
EUR |
EUR |
| 1.
Umsatzerlöse |
|
5.829.667,83 |
|
1.292.015,20 |
4.537.652,63 |
| 2.
Verminderung (i.Vj. Erhöhung) des Bestandes |
|
|
|
|
|
| an
zum Verkauf bestimmten |
|
|
|
|
|
| Grundstücken
mit fertigen oder |
|
|
|
|
|
| unfertigen
Bauten sowie |
|
|
|
|
|
| unfertigen
Leistungen |
|
-2.700.928,81 |
|
2.886.513,02 |
-5.587.441,83 |
| 3.
sonstige betriebliche Erträge |
|
2.333,49 |
|
9.138,29 |
-6.804,80 |
| 4.
Aufwendungen für bezogene Leistungen |
|
-1.190.293,62 |
|
-3.047.532,24 |
1.857.238,62 |
| 5.
Personalaufwand: |
|
|
|
|
|
| a)
Löhne und Gehälter |
-262.751,98 |
|
-268.482,21 |
|
|
| b)
soziale Abgaben und Aufwendungen für |
|
|
|
|
|
| Altersversorgung
und für Unterstützung |
-42.284,11 |
-305.036,09 |
-38.720,21 |
-307.202,42 |
2.166,33 |
| 6.
Abschreibungen: |
|
|
|
|
|
| a)
auf immaterielle Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
|
| des
Anlagevermögens und Sachanlagen |
|
-658.299,14 |
|
-434.758,88 |
-223.540,26 |
| 7.
sonstige betriebliche Aufwendungen |
|
-188.093,82 |
|
-241.897,58 |
53.803,76 |
| 8.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
|
|
|
|
|
| a)
Sonstige Zinsen |
2,08 |
|
0,24 |
|
|
| b)
Negative Zinserträge aus Guthaben |
|
|
|
|
|
| bei
Kreditinstituten |
0,00 |
2,08 |
-1.860,47 |
-1.860,23 |
1.862,31 |
| 9.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
|
-577.809,02 |
|
-271.795,79 |
-306.013,23 |
davon
an verbundene Unternehmen EUR 577.809,02
(Vj. EUR 271.795,79) |
|
|
|
|
|
| 10.
Ergebnis nach Steuern |
|
211.542,90 |
|
-117.380,63 |
328.923,53 |
| 11.
Sonstige Steuern |
|
0,00 |
|
-1.224,48 |
1.224,48 |
| 12.
Jahresüberschuss (i.Vj. Jahresfehlbetrag) |
|
211.542,90 |
|
-118.605,11 |
330.148,01 |
Anhang
für das Jahr 2023
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Mannheim und ist
im Handelsregister der Stadt Mannheim unter der Nummer HRB
725870 eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde nach den allgemeinen
Vorschriften des HGB für alle Kaufleute und den
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften erstellt. Im Hinblick auf § 65
Abs. 1 Nr. 4 der Landeshaushaltordnung und den Regelungen
des Gesellschaftsvertrages hat die Gesellschaft bei der
Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht die
handelsrechtlichen Vorgaben für große
Kapitalgesellschaften beachtet. Die Gesellschaft ist
entsprechend § 271 Abs. 2 i.V. mit § 290 HGB ein
verbundenes Unternehmen der L-Bank.
Für die Offenlegung werden die Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften gemäß
§ 326 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte nach den
gleichen Grundsätzen wie im Vorjahr.
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet. Die Geleisteten Anzahlungen
werden mit dem Nennwert bilanziert. Sofern notwendig,
werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung
außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden in
einem jährlichen Sammelposten zusammengefasst und
über fünf Jahre abgeschrieben. Einzeln aktivierte
Anlagen werden linear über die unterstellte
Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Nutzungsdauern werden
grundsätzlich aus den steuerlichen
Abschreibungstabellen abgeleitet. Die Vorräte sind mit
den Anschaffungs- und Herstellungskosten bilanziert. Die
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
sowie die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
aktiviert. Die Bewertung erfolgt nach § 253 Abs. 4
HGB. Der Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wird
zeitanteilig linear aufgelöst. Die Rückstellungen
sind so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken
Rechnung tragen. Sie sind in der Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag
ausgewiesen.
Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Anlagenspiegel
|
Bruttowerte der Anschaffungs- und
Herstellungskosten |
|
Stand
01.01.2023 |
Zugänge |
Abgänge |
Umbuchungen |
Stand 31.12.2023 |
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
| Immaterielle
Vermögensgegenstände |
392,18 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
392,18 |
| Grundstücke und
Bauten |
22.905.211,85 |
1.059.211,09 |
0,00 |
0,00 |
23.964.422,94 |
| Andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung |
69.647,45 |
17.055,05 |
8.781,52 |
0,00 |
77.920,98 |
| Geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau |
290.453,21 |
567.335,08 |
0,00 |
0,00 |
857.788,29 |
| Summe |
23.265.704,69 |
1.643.601,22 |
8.781,52 |
0,00 |
24.900.524,39 |
|
Kumulierte
Abschreibungen |
Buchwerte |
|
Stand
31.12.2023 |
31.12.2023 |
|
EUR |
EUR |
| Immaterielle
Vermögensgegenstände |
392,18 |
0,00 |
| Grundstücke und
Bauten |
1.713.696,91 |
22.250.726,03 |
| Andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung |
16.008,98 |
61.912,00 |
| Geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau |
0,00 |
857.788,29 |
| Summe |
1.730.098,07 |
23.170.426,32 |
|
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen |
|
Stand 1.1.
2023 |
Abschreibung
im Geschäftsjahr |
Abgänge |
Umbuchungen |
Stand 31.12.2023 |
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
| Immaterielle
Vermögensgegenstände |
392,18 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
392,18 |
| Grundstücke und
Bauten |
1.061.551,82 |
652.145,09 |
0,00 |
0,00 |
1.713.696,91 |
| Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
10.247,45 |
6.154,05 |
392,52 |
0,00 |
16.008,98 |
| Summe |
1.072.191,45 |
658.299,14 |
392,52 |
0,00 |
1.730.098,07 |
Im Posten Kassenbestand und Guthaben bei
Kreditinstituten sind Bankguthaben von TEUR 1.795 (Vorjahr:
TEUR 1.161) enthalten.
Im Juli 2023 erfolgte eine Zuzahlung in die
Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in
Höhe von TEUR 1.000 durch die Gesellschafter auf Basis
der Beschlussfassung vom 12.10.2021.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet im
Wesentlichen Gehaltszahlungen für das Folgejahr.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im
Wesentlichen Prüfungskosten,
Mitarbeiterverpflichtungen und Archivierungskosten.
Angaben zu den Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten
Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2023
Gesamtbetrag
2023 |
|
bis 1 Jahr
2023 |
über einem
Jahr 2023 |
davon über
fünf Jahre
fällig |
| EUR |
|
EUR |
EUR |
EUR |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten * |
19.482.239,46 |
262.959,59 |
19.219.279,87 |
18.301.232,98 |
| Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
283.596,40 |
283.596,40 |
0,00 |
0,00 |
| Sonstige
Verbindlichkeiten |
416.776,45 |
416.776,45 |
0,00 |
0,00 |
| Summe |
20.182.612,31 |
963.332,44 |
19.219.279,87 |
18.301.232,98 |
|
Art und Form
der Sicherheit |
Vorjahr bis
1 Jahr
2022 |
Vorjahr über
einem Jahr
2022 |
|
|
EUR |
EUR |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten * |
|
288.673,97 |
19.432.220,62 |
| Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
keine |
353.707,99 |
0,00 |
| Sonstige
Verbindlichkeiten |
|
2.934.339,91 |
0,00 |
| Summe |
|
3.576.721,87 |
19.432.220,62 |
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Gesellschaft hat zum Stichtag sonstige
Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB in
Höhe von TEUR 9.784.
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr beschäftigte die
Gesellschaft einen Mitarbeiter. Auf die Angabe der
Gesamtbezüge des Geschäftsführers wurde
gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen
betrug im Geschäftsjahr TEUR 19.
Im gesamten Geschäftsjahr 2023 war Herr Tibor
Reiser alleiniger Geschäftsführer. Herr Reiser
schied zum 29.02.2024 aus der Geschäftsführung
aus, neuer Geschäftsführer ab dem 01.03.2024 ist
Herr Dirk Kral.
Ergebnisverwendungsvorschlag
Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR
211.542,90 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Mannheim, den 20. Juni
2024
Geschäftsführer
Dirk
Kral, Diplom-Betriebswirt (BA), Mannheim
Bestätigungsvermerk
des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Technologiepark Mannheim GmbH, Mannheim
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Technologiepark
Mannheim GmbH, Mannheim, - bestehend aus der Bilanz zum 31.
Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für
das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember
2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der
Technologiepark Mannheim GmbH für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- und Finanzlage der
Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer
Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar bis zum 31. Dezember 2023 und
|
| ― |
vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen
steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, entspricht den deutschen
gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar.
|
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317
HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen
wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und
führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf
diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher
als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, da dolose Handlungen kollusives
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen
interner Kontrollen beinhalten können.
|
| ― |
gewinnen wir ein
Verständnis von dem für die Prüfung
des Jahresabschlusses relevanten internen
Kontrollsystem und den für die Prüfung des
Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu
planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme
der Gesellschaft abzugeben.
|
| ― |
beurteilen wir die
Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die
Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte und damit
zusammenhängenden Angaben.
|
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung
der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis
zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass die Gesellschaft ihre
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
|
| ― |
beurteilen wir Darstellung,
Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt
einschließlich der Angaben sowie ob der
Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft vermittelt.
|
| ― |
beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild
von der Lage des Unternehmens.
|
| ― |
führen wir
Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben
im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender
geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir
dabei insbesondere die den zukunftsorientierten
Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde
gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die
sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten
Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges
Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten
Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen
geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches
unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse
wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben
abweichen.
|
Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 21.
Juni 2024
KPMG
AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dielehner,
Wirtschaftsprüfer
Immesberger,
Wirtschaftsprüfer
|