AT-LEDTRONICS GmbH
Passau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
607,00 |
1.920,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
96.711,57 |
94.381,49 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
8.233,16 |
29.204,79 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
105.551,73 |
125.506,28 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.300,00 |
1.300,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
104.251,73 |
124.206,28 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
5.880,56 |
6.951,22 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
104.251,73 |
88.056,28 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
36.150,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
105.551,73 |
125.506,28 |
sonstige Berichtsbestandteile
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma AT-LEDTRONICS GmbH in
Passau wurde auf Grundlage der Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Darüber hinaus wurden die Regelungen des
GmbH-Gesetzes beachtet.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleinst
Kapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
BilMoG aufgestellt.
II. Rechtliche Verhältnisse
Die rechtlichen Verhältnisse haben sich im
Abschlussjahr 2016 nicht verändert.
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Sachanlagevermögen wurde mit Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten bewertet und soweit abnutzbar
planmäßig abgeschrieben. Grundlage für die
Bemessung der Abschreibungen war die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer; es wurde wahlweise
die lineare bzw. degressive Methode angewendet.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter wurde im
Jahr der Anschaffung das Bewertungswahlrecht gem. § 6
Abs. 2 EStG in Anspruch genommen, bzw. ein Sammelposten
gem. § 6 Abs. 2a EStG gebildet.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, sowie die
Finanzanlagen wurden mit Anschaffungskosten bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert, dem
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur
Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos werden
Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft
einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen
vorgenommen.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die notwendigen Rückstellungen wurden nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet.
IV. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. § 251 HGB haben
nicht bestanden.
V. Sonstige Angaben
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Herrn Hans-Dieter Meierhofer
geführt.
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Die Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Passau, 21.12.2017
gez. H.-D. Meierhofer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2017 festgestellt.
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