Spedition Quoos GmbH
Cham
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Anlagevermögen |
590.694,05 |
151.802,05 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
7,02 |
7,02 |
| II. Sachanlagen |
590.687,03 |
151.795,03 |
| B. Umlaufvermögen |
3.213.343,09 |
2.382.395,64 |
| I. Vorräte |
17.095,00 |
20.673,76 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
3.020.577,54 |
2.218.751,29 |
| davon gegen Gesellschafter |
6.760,50 |
6.403,50 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
175.670,55 |
142.970,59 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
12.518,89 |
11.888,90 |
| D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung |
121.598,37 |
80.978,66 |
| Aktiva |
3.938.154,40
|
2.627.065,25 |
Passiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Eigenkapital |
549.998,33 |
503.895,55 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II. Gewinnrücklagen |
381.000,00 |
381.000,00 |
| III. Bilanzgewinn |
117.869,14 |
71.766,36 |
| davon Gewinnvortrag |
71.766,36 |
-2.602,14 |
| B. Rückstellungen |
123.500,00 |
99.700,00 |
| C. Verbindlichkeiten |
3.264.656,07 |
2.023.469,70 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
3.264.656,07 |
2.023.469,70 |
| davon gegenüber Gesellschaftern |
529.500,00 |
220.000,00 |
| Passiva |
3.938.154,40 |
2.627.065,25 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen
des GmbH Gesetzes und des AktG beachtet.
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und
bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch
genommen.
I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit
Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen.
Die Gliederung der Bilanz änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.
Die Posten der Bilanz sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.
II. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten,
Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht
mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten
wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung
des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden
nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB
sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.
III. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung
des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken
und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag
realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom
Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
· Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und,
sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
2. Sachanlagen
· Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.
· In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch
notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.
· Die Herstellungskosten beinhalten auch Zinsen für Fremdkapital, soweit dieses der
Finanzierung des Herstellungsvorgangs dient. Der einbezogene Zinsaufwand betrifft
nur dier Dauer der Herstellung.
· Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes.
· Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.
· Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear und degressiv
vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in
den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.
3. Finanzanlagen
· Es sind keine Finanzanlagen vorhanden.
4. Vorräte
· Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern
ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis
am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar
war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
5. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände
· Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Allgemeine Kreditrisiken bei den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurden durch Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt.
6. Verbindlichkeiten
· Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
7. Rückstellungen
· Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt.
· Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten
Steuern.
· Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
8. Pensionsrückstellungen
· Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.
Die Pensionsrückstellungen betragen Euro 657.475,00.
· Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen
dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren
und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben
Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von Euro
4.549,00. Gemäß § 253 Abs. 6 HGB unterliegt dieser der Ausschüttungssperre.
· Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
| · Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden |
Euro |
| Erfüllungsbetrag der Schulden |
657.475,00 |
| Anschaffungskosten der verrechneten Vermögenswerte |
779.073,37 |
| Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte |
779.073,37 |
| verrechnete Aufwendungen |
9.990,00 |
| verrechnete Erträge |
41.148,00 |
IV. Währungsumrechnung
Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, die ursprünglich auf fremde Währung
lauteten, so wurden diese zum Tageskurs umgerechnet. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs
am Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen
darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt.
B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren beträgt Euro 0,00.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche
Rechte gesichert sind, beträgt Euro 0,00.
C. Sonstige Angaben
I. Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Bezeichnung
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Geschäftsjahr EUR
|
Vorjahr EUR
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Ausleihungen
|
|
|
Forderungen
|
3.380,25
|
3.201,75
|
Verbindlichkeiten
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573.280,63
|
260.884,73
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II. Angaben zu Haftungsverhältnissen
Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse, über die zu berichten wäre.
III. Erläuterung der Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung
oder außergewöhnlicher Bedeutung
Es liegen weder Erträge noch Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder
außergewöhnlicher Bedeutung vor.
IV. Anzahl der Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 23.
D. Ergänzende Angaben
sonstige Berichtsbestandteile
Cham, den 12.01.2026
gez. der Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.01.2026 festgestellt.
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