VSG Verkehrsservice GmbH
Selbe AdresseBetrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich Omnibusbahnhöfen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Antje, geb. Frahm Dombrowsky seit 27.12.2018 | Prokura |
Frank Wruck seit 10.11.2005 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Barnimer Busgesellschaft mbHEberswaldeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31.12.2023AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang zum Geschäftsjahr 2023der Barnimer Busgesellschaft mbHVorbemerkungen Die Barnimer Busgesellschaft mbH mit Sitz in Eberswalde ist im Handelsregister Frankfurt/Oder unter HERB 2531 eingetragen. Der Jahresabschluss der Barnimer Busgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften, in der Fassung des vom Bundesrat am 10. Juli 2015 verabschiedeten Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzbuches, aufgestellt. Die Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen vom 13.07.1988 wurde angewandt. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Es wird von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen (going concern). Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Das Sachanlagevermögen wurde entsprechend der Bruttomethode dargestellt sowie die Vereinnahmung der Investitionszuschüsse als Sonderposten im Bilanzausweis. Abschreibungen auf das Anlagevermögen erfolgten linear. O-Busse werden über 15 Jahre und sonstige Linienbusse über 8 oder 10 Jahre abgeschrieben. Abweichend zu o.g. Ausführungen wurden die KOM-Neuzugänge in den Geschäftsjahren 2004, 2005, 2006 degressiv abgeschrieben. Abnutzbare, bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800 Euro netto wurden in Anlehnung an den Paragraphen 6, Absatz 2 EStG im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Das Vorratsvermögen wurde mit durchschnittlichen Einstandspreisen unter Berücksichtigung des niedrigeren, letzten Einstandspreises bewertet. Forderungen wurden zu Nominalbeträgen bilanziert. Rückstellungen werden in Höhe des, nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen, Erfüllungsbetrags passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Die Erträge und Aufwendungen aus der Abzinsung / Aufzinsung von Rückstellungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als davon Vermerk unter den Positionen Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge sowie Zinsen und ähnliche Aufwendungen ausgewiesen. Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens geht aus dem Anlagenspiegel (Anlage 1 zum Anhang) hervor. Zur Sicherstellung der zweckgebundenen Verwendung erhaltener Fördermittel wurde eine Sicherungshypothek von 2.672 T€ bestellt. Anteilsbesitz Die Barnimer Busgesellschaft mbH hat zum 28.06.2002 eine Tochtergesellschaft, die VSG Verkehrsservice GmbH Eberswalde, gegründet. Die BBG ist alleinige Gesellschafterin der VSG. Die VSG weist zum Bilanzstichtag ein Eigenkapital von 25 T€, und einen Jahresüberschuss 2023 vor Ergebnisabführung von 486 Te aus. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit unter einem Jahr. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von insgesamt 1.632 T€ enthalten im Wesentlichen Forderungen aus Dienstleistungsaufträgen, wie Lohnrechnung für Dritte und Betreuung REL-System, Forderungen aus Aboverträgen, Reparaturleistungen an Fahrzeugen, sowie Forderungen aus Tankleistungen und der Abrechnung aus der Schülerbeförderung für den Monat Dezember 2023. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten u.a. Forderungen aus der Vereinbarung zur Finanzierung von Investitionen in die Obus-Infrastruktur und zur Schaffung der Barrierefreiheit in Höhe von 900 T€ und an das Finanzamt in Höhe von 358 T€. Kassenbestand, Bankguthaben bei Kreditinstituten Die Guthaben sind täglich fällig und frei verfügbar. Aktive Rechnungsabgrenzung Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB für Aufwendungen gebildet, die zukünftigen Abrechnungszeiträumen zuzuordnen sind. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt 26 TE. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen ab. Von den sonstigen Rückstellungen entfallen 1.245 TE auf voraussichtliche Ausgleichszahlungen im Rahmen des Einnahmeaufteilungsvertrages des VBB. Verbindlichkeiten Die Fristen der Verbindlichkeiten sind aus der nachstehenden Übersicht ersichtlich.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in voller Höhe durch Grundpfandrechte an Betriebsgebäuden und Sicherheitsübereignungen der finanzierten Fahrzeuge gesichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen:
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind in Höhe von 2.671 TC (Vorjahr: 1.237 TE) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern enthalten. Passive Rechnungsabgrenzung Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB für Erträge gebildet, die zukünftigen Abrechnungszeiträumen zuzuordnen sind. Diese umfassen im Wesentlichen abgegrenzte Fahreinnahmen aus Semestertickets, Wochen-, Monats, Jahres- und Abofahrkarten. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Umsatzerlöse des Geschäftsjahres sind gegenüber dem Vorjahr um 13,02 % gestiegen. Die einzelnen Verkehrsarten separat betrachtet, ergibt sich folgendes Bild. In der Sparte Stadtverkehr mit Obussen ist eine Steigerung von 8,30 %, im Stadtverkehr mit KOM ein Umsatzplus von 15,22 % zu verzeichnen. Im Schülerlinienverkehr wurde eine Umsatzsteigerung von 24,52 % erreicht und im Regionallinienverkehr ist ein Umsatzplus von 27,81 % zu beobachten. Die übrigen Beförderungseinnahmen sind gegenüber dem Vorjahr auf 208,25 % gestiegen jedoch bei den sonstigen Umsatzerlösen ein Umsatzminus von 1,25 % zu verzeichnen ist. Die doch weiterhin sehr starken Umsatzschwankungen liegen in der veränderten Nutzungspraxis durch die Einführung des Deutschlandtickets begründet. Zum anderen hatte die Änderung der Schülerverkehrssatzung im Landkreis Barnim zum Schuljahr 2022/2023 einen Anstieg der beförderten Schüler zur Folge. Im Rahmen einer Zuweisung gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von Schäden im öffentlichen Personenverkehr im Zusammenhang mit dem Ausbruch von Covid-19 im Land Brandenburg (Richtlinie Corona-Billigkeitsleistungen ÖPNV) erhielt die BBG nachträgliche Ausgleichleistungen nach Abrechnung des Jahres 2021 in Höhe von 400 TE. Für das Jahr 2023 wurden Zuweisungen gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im ÖPNV im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket (Richtlinie Deutschlandticket-Billigkeitsleistungen ÖPNV 2023) in Höhe von 656 'FE' gebucht. Bei den Erstattungsleistungen für Schwerbehinderte handelt es sich um eine Vorschusszahlung deren Verrechnung nach Festsetzung des Vomhundertsatzes durch das Versorgungsamt des Landes Brandenburg erfolgt. Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen vor allem Erträge aus Mitteln zur Umsetzung des Brandenburg-Paketes zur Unterstützung der kommunalen Bedarfe (RL Brandenburg-Paket-Kommunalteil) in Höhe von 2.606 TE, der Auflösung von Sonderposten, Erlöse aus der Auflösung von Rückstellungen, Versicherungsentschädigungen sowie Zuschüsse zur Finanzierung von Investitionen/Sanierung in die Obus-Infrastruktur in Höhe von 251 T€. Die Erträge aus den öffentlichen Dienstleistungsaufträgen basieren auf einer Vorschusszahlung aus der vertraglichen Abrechnung von Fahrplankilometern und einem kalkulatorischen Vergütungssatz. Die Endabrechnung erfolgt, gemäß Vertrag, nach Vorliegen der jährlichen Indices sowie nach Abrechnung der Einnahmenaufteilung des VBB für das Jahr 2023. Die Materialaufwendungen enthalten u.a. Aufwendungen für Kraftstoffe, Öle und Fahrstrom mit 3.070 T€ sowie Subunternehmerleistungen von insgesamt 15.123 TE. Für unsere Mitarbeiter besteht eine Zusatzversorgung beim Kommunalen Versorgungsverband Brandenburg Zusatzversorgungskasse (ZVK). Die Versorgungskasse regelt sich nach dem Tarifvertrag Altersvorsorge - TV-Kommunal (ATV-K). Im Jahr 2023 erhob die Kasse eine Umlage von 1,1 % der zusatzversorgungspflichtigen Bezüge. Der Umlagesatz soll zunächst unverändert bleiben. Der Zusatzbeitrag beträgt 4,8 %. Die Summe der umlagepflichtigen Löhne und Gehälter beläuft sich, für durchschnittlich 104 Mitarbeiter, auf 3.434 T€ im Jahr 2023. 158 Rentner bzw. deren Hinterbliebene bezogen Ende 2023 Versorgungsrente von der Kasse. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten u.a. Aufwendungen für Energielieferungen mit 354 TE und Fremdarbeiten mit 2.580 T€. Sonstige AngabenAngaben zur Zahl der Arbeitnehmer (Jahresdurchschnitt ohne Geschäftsführer):
Durch die Barnimer Busgesellschaft mbH wird gemäß Vereinbarung zur Finanzierung der Brandenburger Untemehmensgemeinschaft ÖPNV (BUG) treuhänderisch ein Bankkonto mit einem finanziellen Bestand in Höhe von 10 'FE verwaltet. Weiterhin ist die Barnimer Busgesellschaft mbH Mitglied des daraus-Vereins und verwaltet hier ebenfalls treuhänderisch das Vereinskonto mit einem finanziellen Bestand in Höhe von 14 TE. Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers in Höhe von 14 TE entfällt in Höhe von 12 TE auf Abschlussprüferleistungen und in Höhe von 2 TE auf sonstige Bestätigungsleistungen. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Abschluss des Geschäftsjahres Zu den Auswirkungen der Finanzierungslücke durch die Einführung des Deutschlandtickets verweisen wir auf die Ausführungen im Risiko- und Prognosebericht im Lagebericht. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresgewinn 2023 von 1.405 TE auf das Geschäftsjahr 2024 vorzutragen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen Verpflichtungen aus mehrjährigen Miet-, Mietleasing-, Wartungs- sowie Subunternehmerverträgen. Für das Geschäftsjahr 2023 sind Aufwendungen für diese Verpflichtungen in Höhe von 17.421 T€ entstanden, davon entfallen 5.645 TE für die Erbringung von Verkehrsleistungen durch Subunternehmer, 9.262 TE auf Subunternehmerleistungen der Tochtergesellschaft VSG sowie 1.804 T€ auf Verwaltungs- und sonstige Dienstleistungen der Tochtergesellschaft. Für 2024 werden Aufwendungen für diese Verpflichtungen in Höhe von 20.277 TE entstehen, davon für Dienstleistungen der Tochtergesellschaft VSG 12.702 TE. Angaben zur Geschäftsführung und AufsichtsratAlleiniger Geschäftsführer des Unternehmens ist Herr Frank Wruck, Dipl. Wirtschaftsingenieur (FH). Bei der Angabe der Bezüge des Geschäftsführers wird von den Schutzklauseln gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Für den Aufsichtsrat sind Sitzungsgelder von insgesamt 4.622 € aufgewendet worden. Der Aufsichtsrat setzte sich 2023 wie folgt zusammen:
Stellvertreter:
Weitere Mitglieder:
Eberswalde, den 20. Februar 2024 Frank Wruck, Geschäftsführer Bericht des Aufsichtsrats zum Jahresabschluss 2023Der Aufsichtsrat der Barnimer Busgesellschaft mbH hat die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und insbesondere die Arbeit des Geschäftsführers überwacht. Der Geschäftsführer hat den Aufsichtsrat regelmäßig in schriftlicher und mündlicher Form über den Geschäftsablauf und die Lage der Gesellschaft informiert, sowie sich die genehmigungspflichtigen Geschäfte rechtzeitig bestätigen lassen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Geschäftsführers für das Jahr 2023 wurde von den, durch Gesellschafterbeschluss 03/2023, bestellten Abschlussprüfer, der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH aus Krefeld geprüft. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt. Der Abschlussprüfer stand dem Aufsichtsrat anlässlich der Aufsichtsratssitzung am 15.05.2024 zu Fragen und ergänzenden Erläuterungen zur Verfügung. Der Aufsichtsrat billigt den vom Geschäftsführer vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2023 und erklärt sich mit dem Bericht des Geschäftsführers einverstanden. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung:
Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsführung, dem Betriebsrat und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die erfolgreiche Arbeit und wünscht sich weiterhin eine gute und konstruktive Zusammenarbeit.
Eberswalde, den 15.05.2024 O. Turner, Aufsichtsratsvorsitzender Beschluss Nr. 0212024der Gesellschafterversammlung der Barnimer Busgesellschaft mbHInhalt: Jahresabschluss 2023 Die Gesellschafter der BBG mbH haben am 28.06.2024, in der Zeit von 12:00 - 14:00 Uhr, eine ordentliche Gesellschafterversammlung abgehalten und folgenden Beschluss gefasst: 1. Feststellung Jahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Barnimer Busgesellschaft mbH, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht, wird mit einem Jahresüberschuss in Höhe von EUR 1.405.304,48 und einer Bilanzsumme von EUR 55.023.952,30 festgestellt. 2. Ergebnisverwendung Der Gewinn in Höhe von EUR 1.405.304,48 wird auf das neue Geschäftsjahr vorgetragen. 3. Entlastung der Geschäftsführung Dem Geschäftsführer und dem Aufsichtsrat der Barnimer Busgesellschaft mbH wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.
Friedersdorf, den 28.06.2024 Lampe für den Landkreis Barnim
Friedersdorf, den 28.06.2024 Schmidt für den Landkreis Märkisch-Oderland BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Barnimer Busgesellschaft mbH PrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Barnimer Busgesellschaft mbH, Eberswalde - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Barnimer Busgesellschaft mbH, Eberswalde für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) ader Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Krefeld, den 13. März 2024 Dr.
Heilmaier & Partner GmbH
ppa. Lichy-Kresken, Wirtschaftsprüferin Entwicklung des Anlagevermögens 2023der Barnimer Busgesellschaft mbH
LageberichtA) WirtschaftsberichtI. Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufes und des Geschäftsergebnisses • Entwicklung der Branche Die Barnimer Busgesellschaft mbH erbringt als Verkehrsunternehmen seine Leistungen hauptsächlich im öffentlichen Personennahverkehr. Durch die Landkreise Barnim und Märkisch-Oderland wurde die Barnimer Busgesellschaft mbH im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags mit der Organisation und der Leistungserbringung im öffentlichen Linienverkehr in ihrem Verantwortlichkeitsbereich beauftragt. Außerhalb der Landkreisgrenzen werden keine Leistungen im Linienverkehr erbracht, ausgenommen sind hier einige Leistungen auf Linien, die zur Sicherung der Reisekette in andere Gebietskörperschaften ein- und ausbrechen. Auch das Geschäftsjahr 2023 war durch eine Vielzahl von Sondereinflüssen geprägt. Der Angriffskrieg gegen die Ukraine führte auch in diesem Geschäftsjahr zu einer hohen Inflationsrate und damit zu steigenden Beschaffungskosten. Gleichzeitig kam es durch Störungen in den Lieferketten zu Lieferschwierigkeiten, insbesondere von elektronischen Komponenten. Als Nachfolgeprodukt für das 9-Euro-Ticket, wurde in diesem Geschäftsjahr von der Politik das Deutschlandticket eingeführt. Insbesondere auf die Beförderungsbestimmungen und den Preis wurde erheblicher politischer Einfluss ausgeübt. Hier führt insbesondere die monatliche Kündbarkeit zu einem bedeutenden finanziellen Risiko und erheblichen Vertriebsaufwand. Leider waren mit der Einführung nicht die erforderlichen Voraussetzungen für ein deutschlandweit gültiges digitales Ticket gegeben. Auch für die Verfahren zur Einnahmenverteilung mussten erst entsprechende Regelungen geschaffen werden, welche jedoch bis heute nicht abschließend existieren. Das derzeitige Verfahren ist nicht leistungsgerecht, da es nur auf das Einnahmeniveau von 2019 ausgleicht. Politisch konnte man sich leider auch nicht zur Vorgabe von einheitlichen Beförderungsbedingungen und einer allgemeinen Vorschrift für die deutschlandweite Einführung des Deutschlandtickets einigen. Innerhalb des Verkehrsverbundes wurde es notwendig, für die Studenten eine Upgrade-Lösung vom Semesterticket zum Deutschlandticket zu schaffen. Mit dem Deutschlandticket wurde gleichzeitig eine Preisobergrenze geschaffen, welche einen Großteil des bestehenden Tarifsystems des VBB unterläuft und eine Strukturreform des Tarifsystems des VBB erforderlich macht. Da die langfristige Finanzierung des Deutschlandtickets derzeit nicht gesichert ist, kann diese Strukturreform noch nicht angegangen werden. Die Lage der Branche wird im Wesentlichen durch folgende Entwicklungen mit zum Teil gegenläufigen Effekten gekennzeichnet. Diese sind,
• Geschäftsverlauf und Ergebnis Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde das Liniennetz mit Änderungen und Leistungsausweitungen in bestimmten Gebieten betrieben. Insbesondere im engeren Verflechtungsraum zum Bundesland Berlin, wurde das Liniennetz für das Verkehrsangebot völlig neu strukturiert und gestaltet. Hintergrund ist hierbei, das Bevölkerungswachstum in diesem Bereich und dass auch ein deutlicher Anstieg der Schülerzahlen festzustellen ist. Die Corona-Pandemie hatte auch noch im diesen Geschäftsjahr seine Auswirkungen, da immer noch nicht das Fahrgastniveau des Vor-Corona-Niveaus erreicht werden konnte. Das von der Bundesregierung eingeführte Deutschlandticket zum 1. Mai 2023 hat zu einer deutlichen Wanderungsbewegung innerhalb der Ticketarten geführt. Es führte aber auch zu einigen Neueinsteigern in das ÖPNV-System. Das Deutschlandticket führt gleichzeitig auch zu erheblichen Mindereinnahmen. Hier bestehen für die Zukunft Einnahmerisiken, da der Ausgleich der Mindereinnahmen durch den Bund und die Länder auf 3 Milliarden Euro bundesweit beschränkt ist. Als problematisch ist auch die unterschiedliche Auslegung der Tarifbestimmungen in den Bundesländern anzusehen. Der Fachkräftemangel führte zu Engpässen beim Fahrpersonal. Zeitweise musste durch diesen Personalmangel das Fahrplanangebot reduziert werden und es konnten nicht alle vom Aufgabenträger bestellten Verkehrsleistungen erbracht werden. Bei der Erweiterung des Fahrplanangebotes im Bediengebiet Bernau ist es durch den plötzlichen Ausfall eines Nachauftragnehmers ebenfalls zu deutlichen Ausfällen gekommen, welche erst durch die Gewinnung von neuen Vertragspartnern ausgeglichen werden konnten. Seit November 2016 erbringt die Barnimer Busgesellschaft mbH die ÖPNV-Verkehrsleistungen für die beiden Aufgabenträger im Rahmen von Direktvergaben, welche bis Ende 2026 beauftragt wurden. Auf der Grundlage dieser Beauftragung wurden dem Unternehmen alle Linienkonzessionen im jetzigen Bediengebiet bis Ende 2026 neu erteilt. Die im Rahmen des ÖDA Barnim möglichen Steigerungen des Auftragsvolumens wurden erreicht. Für die Neugestaltung des Angebotes im Bereich des Bediengebietes Bernau, macht dies den Abschluss eines neuen öffentlichen Dienstleistungsvertrages erforderlich. Diese Neuvergabe wurde vom Aufgabenträger Barnim vorbereitet. Im Rahmen der europaweiten Bekanntmachung reichte die Firma Transdev eine Klage bei der Vergabekammer ein, um eine öffentliche Ausschreibung durchzusetzen. Die Vergabekammer des Landes Brandenburg entschied jedoch gegen Transdev. Somit konnte Ende 2022 ein neuer ÖDA für den Zeitraum 2023 bis 2026 mit dem Aufgabenträger Barnim abgeschlossen werden. Die Gesellschaft führt für andere kreisliche Gesellschaften verschiedene Leistungen durch. Für die Fahrzeuge der Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mbH (Abfallentsorgung) wurde die Instandhaltung übernommen. Für die Kreiswerke Barnim GmbH und deren Tochterunternehmen, die Rettungsdienst Landkreis Barnim GmbH und weitere kommunale Unternehmen wird die Lohnrechnung durchgeführt. Die Gesellschaft schließt das Geschäftsjahr mit einem positiven Ergebnis von 1.405,3 T€ ab. Eine Nachzahlung von Mitteln des Rettungsschirmes 2021 in diesem Geschäftsjahr, Mitteln aus den Zuweisungen gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im ÖPNV im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket in Höhe von 656 T€ und eine nicht vollständige Stellenbesetzung, im Vergleich mit dem Planansatz, führten zu höheren Einnahmen und geringeren Kosten gegenüber dem Planansatz. Das Ergebnis liegt über dem Planansatz, welcher von einem Verlust von 675,7 T€ für das Jahr 2023 ausgegangen ist. • Allgemeine wirtschaftliche Lage des Unternehmens Im zurückliegenden Geschäftsjahr ist die Bilanzsumme um 9.907,4 T€ gestiegen. Das Anlagevermögen ist um 6.854,2 T€ gestiegen und das Umlaufvermögen ist um 3.037,9 -re gestiegen. Die Vermögens- und Finanzlage entspricht betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Die finanziellen Verhältnisse sind geordnet und gesichert. Das langfristig gebundene Vermögen ist langfristig finanziert, das Eigenkapital ausreichend dotiert, die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens war während des Geschäftsjahres stets gesichert. • Umsatz- und Auftragsentwicklung Die Erarbeitung und Gestaltung des Fahrplans und des Liniennetzes erfolgte auf der Grundlage der Nahverkehrspläne und im Rahmen des in den Verkehrsleistungsverträgen vereinbarten und beauftragten Leistungsumfangs. Des Weiteren wird der Fahrplan mit den Aufgabenträgern und dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg abgestimmt. Die Entwicklung der Verkehrsleistung ist innerhalb des Bediengebiets der Gesellschaft durch die unterschiedlichen Strukturen sehr inhomogen. Hier spielen die Einführung des Deutschlandtickets sowie die Änderung der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Barnim, als auch nach wie vor die Corona-Pandemie eine Rolle. Die Verkehrsleistung im ÖPNV konnte durch die Neustrukturierung des Liniennetzes und des Verkehrsangebotes im südlichen Barnim zum Fahrplanwechsel im August 2023 deutlich ausgeweitet werden. Ein hoher Krankenstand und eine nicht vollständige Besetzung des Sollorganisationsplans führten jedoch auch im Geschäftsjahr zu einem eingeschränkten Fahrplanangebot. Die Daten für die Betriebsleistung des Vorjahres sind durch das 9-Euro-Ticket und die Daten des Geschäftsjahres durch die Einführung des Deutschlandtickets verfälscht und können nicht mit dem Vorjahreswerten verglichen werden. Die täglichen Schülerbeförderungsfälle des Schulverwaltungsamtes sind im Bereich des Landkreises Barnim stark angestiegen, da der Landkreis die Kriterien für einen vom Landkreis Barnim finanzierten Schülerfahrausweis stark geändert hat. Die Beförderungsfälle haben sich wie folgt entwickelt:
• Produktion / Leistungserbringung Das Angebotsspektrum der Barnimer Busgesellschaft mbH lässt sich wie folgt beschreiben:
In den Hauptleistungspositionen des ÖPNV - unter Einbeziehung der beauftragten Nachauftragnehmerleistungen (12 private Verkehrsbetriebe und der Tochtergesellschaft Verkehrsservice GmbH) - weist das Unternehmen im Geschäftsjahr 2023 folgende Ergebnisse aus:
• Investitionen Die Investitionspolitik des Unternehmens ist auf kontinuierliche Ersatzinvestitionen und Investitionen zur Steigerung der Produktionseffektivität ausgerichtet. Die Suburbanisierung des Berliner Umlands und die Ausweitung des Verkehrsangebots, hat eine Ausweitung des Fuhrparks und eine Anpassung der Struktur des Fuhrparks erfordert. Diese Entwicklung wird auch in den nächsten Jahren anhalten, um die wachsenden Ansprüche der Bevölkerung, als auch der Umsteuerung des Verkehrs hin zum ÖPNV, erfüllen zu können. Die Abschreibungszeiträume sind der tatsächlichen Nutzungsdauer der Produktionsmittel angepasst. Das Investitionsvolumen der Gesellschaft lag im Geschäftsjahr bei 10.882,5 T€. • Fahrzeuge Die kontinuierliche Erneuerung des Fuhrparks wurde auch im Jahr 2023 fortgesetzt. Es wurden 2 Gelenkbusse, 11 Standardlinienbusse in einer Low-Entry-Ausführung, 2 gebrauchte Standardlinienbusse beschafft. Im zurückliegendem Geschäftsjahr wurden Investitionen getätigt, um die Vorgaben des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes zu erfüllen. Für den Stadtverkehr Bernau wurden 6 Brennstoffzellenbusse angeschafft. • Betriebsanlagen, Ausrüstungen Zur Umsetzung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes und der CVD der EU, werden auf dem Betriebshof Bernau H2-Busse eingesetzt. Im Geschäftsjahr erfolgte die Beschaffung einer Wasserstofftankstelle und die Lieferung von 6 Wasserstoffbussen. Für die Instandhaltung dieser Busse, als auch der anderen Busse am Standort Bernau, soll auf dem Gewerbegebiet Bernau Albertshof eine neue Instandsetzungshalle errichtet werden. In dieser Instandsetzungshalle sollen neben den betriebseigenen Fahrzeugen der BBG auch die Abfallsammelfahrzeuge der BDG des Standortes Bernau instandgesetzt werden. Im zurückliegenden Geschäftsjahr erfolgte der Erwerb des Grundstückes und die Arbeiten, um das Grundstück baureif zu machen. Auf dem Betriebsgelände in der Neuen Straße in Eberswalde werden die nicht von der Gesellschaft benötigten Gebäudeflächen zu einem Zentrum für Brand- und Katastrophenschutz umgebaut. Die Arbeiten für den 3. Bauabschnitt wurden im Geschäftsjahr 2023 fortgesetzt. Mit der Fertigstellung des 2. Bauabschnittes werden die Gebäudeteile und -flächen langfristig an den Landkreis Barnim vermietet. Die Mieteinnahmen werden die Refinanzierung der Baukosten, als auch die Betriebskosten der Gebäude decken. • Personal und Sozialbereich Der aktuelle Personalbestand per 31.12.2023 beträgt in der Barnimer Busgesellschaft mbH 105 Mitarbeiter. Diese gliedern sich in 38 Arbeiter, 40 Angestellte und 27 Auszubildende auf. Der Anteil der Frauen an der Gesamtbelegschaft beträgt 27,6 v.H. Zum Ende des Jahres 2023 absolvierten 27 Auszubildende in 3 Ausbildungsberufen (Busfahreilin, Mechatronikerfin, Industriekaufleute) eine betriebliche Frstausbildung bei der BBG. Dabei haben 12 Auszubildende ihre Ausbildung im Jahr 2023 begonnen, 4 Azubis haben ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und 1 Auszubildende hat das Unternehmen vorzeitig auf eigenen Wunsch verlassen. Einem Auszubildenden wurde innerhalb der Probezeit und einem außerhalb der Probezeit gekündigt. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in insgesamt 121 Weiterbildungsveranstaltungen betrieblich weitergebildet, bzw. haben Zusatzqualifikationen erworben. Davon sind 30 Mitarbeiter bei der BBG und 50 Mitarbeiter bei der Tochtergesellschaft VSG beschäftigt. Davon fanden 89 Weiterbildungen als Präsenzseminare und 32 als Onlineseminare statt. Im Rahmen der Weiterbildung nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, haben 171 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fahrpersonals an einer Modulschulung in der gemeinsamen Weiterbildungsstätte der BBG und der UVG in Prenzlau teilgenommen. Diese wurden durch zertifizierte Trainer, welche in beiden Unternehmen beschäftigt sind, durchgeführt. • Umweltschutz Die Gesellschaft betreibt ein Umweltmanagementsystem nach DIN 14001, welches regelmäßig zertifiziert wird. Auf allen Betriebshöfen werden die aktuellen Gesundheits- und Umweltschutzstandards eingehalten und durch einen Arbeitsschutzausschuss regelmäßig kontrolliert. Die entsprechende Anlagentechnik (Absauganlagen, RWA-Anlagen, Wasseraufbereitungsanlagen) ist termingerecht überprüft und gewartet worden. Alle Betriebshöfe verfügen über Tankstellen mit überprüften sowie unterirdischen, doppelwandigen Tankbehältnissen für Diesel. Die Betriebshöfe verfügen ebenfalls über AdBlue-Tankstellen. Der Stadtlinienverkehr in Eberswalde wird mit dem umweltfreundlichen Elektrobussystem betrieben. Ein Ausbau des Systems wird vorbereitet. Im Stadtlinienverkehr Bernau kommen ab 2024 Busse mit Brennstoffzellentechnik zum Einsatz. Für den Betrieb der Brennstoffzellenbusse, wurde auf dem Betriebshof Bernau eine Wasserstofftankstelle errichtet. B) Bericht über die zukünftige EntwicklungI. Prognosebericht Die Gesellschaft geht für das folgende Geschäftsjahr von einer wieder steigenden Nachfrage aus. Insbesondere die geplante Änderung der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Märkisch-Oderland und der bis Ende 2024 festgesetzte Preis des Deutschlandtickets lassen hier Nachfragesteigerungen erwarten. Der Stadtverkehr Eberswalde soll vollständig auf elektrischen Antrieb umgestellt werden. Hierzu sollen Hybridtrolleybusse eingesetzt werden. Diese Trolleybusse sind zusätzlich mit einer Batterie ausgestattet. In den Bereichen mit Oberleitung fährt der Bus an der Oberleitung und lädt gleichzeitig die Batterie. In den Bereichen ohne Oberleitung wird mit der Energie der Batterie gefahren. Der Ausbau des Fahrleitungsnetzes zur Umstellung weiterer Linien auf einen Trolleybusbetrieb wird vorbereitet und ein Plangenehmigungsverfahren durchgeführt. Die Umstellung von weiteren Linien kann nur mit einer entsprechenden Förderung durch das Land erfolgen. Das Hauptaugenmerk liegt im neuen Geschäftsjahr in der Gewinnung von Fahrpersonalen, um die von den Aufgabenträgern bestellten Leistungen stabil erbringen zu können. Für das Folgejahr wird ein Gewinn von 124,2 T€ aus dem Geschäftsverlauf erwartet. II. Risikoberichi Es gibt derzeit eine Vielzahl von Risiken für das Unternehmen. Diese liegen sowohl auf der Einnahmenseite als auch auf der Ausgabenseite. Die Einführung des Deutschlandtickets birgt weiterhin Risiken für das Unternehmen. Von staatlicher Seite wurde der Preis bis Ende 2024 auf 49 Euro festgesetzt. Die Preisfestsetzung geht jedoch von mehreren Annahmen aus, welche nicht unbedingt eintreten müssen. Die Ausgleichsleistungen des Bundes und der Länder, sind für das Jahr 2024 auf 3 Milliarden Euro gedeckelt. Diese Mittel werden nur ausreichen, wenn die getroffenen Annahmen eintreffen. Hierbei ist auch kritisch zu sehen, dass es keinen Rechtsanspruch auf einen Mindereinnahmenausgleich durch die Einführung und Preisfestsetzung des Deutschlandtickets für die Verkehrsunternehmen gibt. Das Deutschlandticket erfordert eine grundlegende Überarbeitung der bestehenden Tarifsystematik innerhalb des Verkehrsverbundes. Diese Anpassung der Tarifsystematik wird wahrscheinlich weitere Mindereinnahmen verursachen, da das Deutschlandticket eine Preisobergrenze setzt. Des Weiteren besteht Unklarheit über die Fortführung des Ausgleichs von Mindereinnahmen durch den Bund und die Länder, nach dem Jahr 2024. Die erforderlichen Regelungen für die Umsetzung des 3-Stufenmodels zur Einnahmenaufteilung des Deutschlandtickets wurden bisher nicht getroffen. Somit bleibt es bei der Einnahmenaufteilung nach der ersten Stufe. Diese setzt jedoch keine Anreize zur Gewinnung von Fahrgästen, da durch Einnahmesteigerungen lediglich der Mindereinnahmenausgleich reduziert wird. Die Finanzierung des ÖPNV durch das Land Brandenburg ist ebenfalls schwer einzuschätzen. Geregelt ist die Finanzierung des ÖPNV im Brandenburgischen ÖPNV-Gesetz. Über dieses Gesetz werden die Regionalisierungsmittel des Bundes und die Haushaltsmittel des Landes Brandenburg an die Aufgabenträger verteilt. Das Gesetz ist im Jahr 2023 novelliert worden. Im Rahmen der Überarbeitung wurden die Kriterien der Mittelverteilung angepasst und die bisherige zweigeteilte Förderung (konsumtive Förderung und Ausgleich 45a PBefG) zusammengefasst. Diese Mittel werden zwar jährlich mit 1,5 % dynamisiert, liegen jedoch deutlich unter der tatsächlichen Inflation. Des Weiteren wurden nur für die Jahre 2023 und 2024 zusätzliche Mittel für den Ausbau der kommunalen Infrastruktur und die Umsetzung der Verkehrswende bereitgestellt. Ob dies in den folgenden Jahren verstätigt werden kann, ist ungewiss. Die Inflationsentwicklung führte zu deutlichen Kostensteigerungen für alle bezogenen Waren und Dienstleistungen. Diese Kostensteigerungen sind durch die Rückgänge bei den Fahrgeldeinnahmen aus den oben genannten Gründen schwierig aufzufangen. Gleichzeitig führt die Inflation zu einem Reallohnverlust der Arbeitnehmer und zu erheblichen Lohnsteigerungsforderungen der Gewerkschaft. Hier sind für das laufende Geschäftsjahr deutliche Personalkostensteigerungen zu erwarten. Im Vertrieb wird von den Fahrgästen eine immer stärkere Digitalisierung des Angebotes von Tarifen und von neuen Tarifprodukten erwartet. Diese Entwicklung wird durch die Einführung des Deutschlandtickets noch beschleunigt und verstärkt. Umfassende elektronische Vertriebsformen können aus Kostengründen durch das Unternehmen nicht selbst erstellt werden. Dies wird entweder zu einem gemeinsamen digitalen Vertrieb der Verkehrsunternehmen innerhalb des Verbundes oder zu einem Outsourcen dieses Vertriebsweges führen. Gleichzeitig gibt es in der Politik Überlegungen, das Vertriebsmonopol im ÖPNV zu öffnen. Die Auswirkungen sind schwer einzuschätzen. Die Einnahmenaufteilung im Verkehrsverbund stellt ein weiteres Risiko dar. Die Einschätzung der erforderlichen Rückstellungen, ist auf Grund der starken zeitlichen Verzögerung und weit zurückliegenden Verkehrserhebungen immer schwieriger darzustellen. Durch die Corona-Pandemie konnte die für 2020 im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg geplante Verkehrserhebung nicht durchgeführt werden. Diese wurde erst im Jahr 2022 durchgeführt, die Einführung des 9-Euro-Tickets innerhalb des Erhebungszeitraumes führte jedoch zu neuen Verwerfungen und einer Unterbrechung der Erhebung. Inwieweit die Daten aus der Erhebung verwertbar sind, muss noch geprüft werden. Der Klimawandel führt zu politischen Überlegungen und Maßnahmen, welche sich sehr differenziert auf das Unternehmen auswirken. Die angestrebte Verkehrswende und die damit verbundene Stärkung des ÖPNV, führen zu einem Leistungszuwachs und Umsatzwachstum. Dem gegenüber stehen Überlegungen, die Beförderungstarife abzusenken, was zu Einnahmeverlusten führt. Hier sind Regelungen für einen Ausgleich zu finden. Gleichzeitig wird von den Verkehrsunternehmen ein Wechsel der Antriebssysteme erwartet bzw. mit dem Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz vorgeschrieben. Dies wiederum führt zu einer deutlichen Steigerung der Produktionskosten. Hier sind weitere staatliche Mittel erforderlich, da eine Kofinanzierung durch Anpassungen der Beförderungstarife nach der Einführung des Deutschlandtickets kaum möglich ist. Im Rahmen des Risikomanagements des Unternehmens, werden die Entwicklungen auf den wirtschaftlichen und politischen Gebieten kontinuierlich beobachtet. Bei den politischen Themen wird das Augenmerk sowohl auf das Gebiet der Finanzzahlungen, als auch auf die Entwicklungen des Rechtsrahmens gelegt. Erforderliche Maßnahmen werden in der Geschäftsleitung, mit dem Aufsichtsrat und den Gesellschaftervertretern abgestimmt. Zu den Zielen des Risikomanagements gehört es auch, alle existentiellen Risiken kontinuierlich zu überwachen und die erforderlichen Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Frank Wruck, Geschäftsführer |
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