Speedlink
GmbH (vormals: aptus 1643. GmbH)
Heeslingen
(vormals: Berlin)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 18.08.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
18.8.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
52.359,75 |
0,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
52.359,75 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.767.305,64 |
25.000,00 |
| I.
Vorräte |
3.068.910,53 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
674.558,26 |
12.500,00 |
| 1.
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen |
0,00 |
12.500,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
23.836,85 |
12.500,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
499,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
3.820.164,39 |
25.000,00 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
18.8.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
32.874,96 |
25.000,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss |
7.874,96 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
22.203,00 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.765.086,43 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
3.765.086,43 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
3.820.164,39 |
25.000,00 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft gehört nach Bilanzsumme,
Umsatzerlösen und Mitarbeiterzahl zu den kleinen
Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Im Berichtsjahr liegt ein Rumpfgeschäftsjahr vom
18.08.2020 - 31.12.2020 vor.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Bewertung wurde unter Berücksichtigung der
Fortführung des Unternehmens durchgeführt (going
concern-Prinzip).
Die Gesellschaft macht bei der Aufstellung der Bilanz
und des Anhangs von den Erleichterungen des § 266
Abs.1 Satz 3 bzw. § 288 Abs. 1 HGB Gebrauch. Sie wird
für die Offenlegung die Erleichterungen des § 326
HGB in Anspruch nehmen, d.h. nur die Bilanz
gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB und den sie
betreffenden Anhang beim Betreiber des elektronischen
Bundesanzeigers elektronisch einreichen.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht gemäß § 264 Abs. 1a HGB
Firmenname laut Registergericht: Speedlink GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Heeslingen
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Amtsgericht Tostedt
Register-Nr.: HRB 208268
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear bzw. degressiv
vorgenommen.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die
sonstigen Vermögensgegenstände und die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Wertberichtigung zu Forderungen ist mit einem
pauschalen Prozentsatz ermittelt worden. Zusätzlich
hierzu wurden falls erforderlich Einzelwertberichtigungen
vorgenommen.
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert
bilanziert.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Rückstellung wurde in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Künftige
Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt
und bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr wurde eine Abzinsung gemäß §
253 Abs. 2 Satz 1 HGB vorgenommen.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten in Euro gemäß
§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB
Der Jahresabschluss enthält auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet
wurden.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des
Geschäftsvorfalles bei Forderungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr darunter bzw. bei
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr darüber lag, ist dieser gemäß §
256 a Satz 2 HGB angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Mitzugehörigkeitsvermerke gemäß §
265 Abs. 3 Satz1 HGB
Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden
Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden.
Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit
wird dazu folgende Erläuterung gegeben:
Die Mitzugehörigkeitsvermerke betreffen folgende
Posten und Sachverhalte:
Forderungen gegen verbundene Unternehmen in der
Bilanz mit Euro 322.729,89. Darin enthalten: Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen gegen verbundene Unternehmen
i.H.v. EUR 322.729,89.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen in der Bilanz mit Euro 2.857.499,59. Darin
enthalten: Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
gegenüber verbundenen Unternehmen i.H.v. EUR
1.265.773,62.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als fünf Jahren gemäß § 285 Nr.
1a HGB
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse zu
vermerken.
Sonstige Pflichtangaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
gemäß § 285 Nr. 7 HGB
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 0.
Unterschrift der Geschäftsleitung
gez. Coletta Jöllenbeck -
Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.03.2021 festgestellt.
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