Ehrhardt AG
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexander Beyer seit 17.6.2022 | Geschäftsführer |
Michael Ehrhardt seit 17.6.2022 | Geschäftsführer |
Nadin Melanie Lucie Müller seit 17.6.2022 | Geschäftsführer |
Georg Michael Ullrich seit 17.6.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Ehrhardt AGEigenbeteiligung | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 20.80% |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Autohaus Ehrhardt & Co. GmbHArnstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015Bilanz
Anhangfür das Geschäftsjahr 2015Allgemeine AngabenDer vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabe Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Grundsätze zur Bilanzierung und BewertungDie Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten - Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten - Ausleihungen zum Nennwert - unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert - sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst. Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Börsenkurs am Abschlussstichtag bewertet. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bank veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Angaben zu einzelnen Posten der BilanzFinanzanlagen Es bestehen Finanzinstrumente des Finanzanlagevermögens. Es handelt sich um Beteiligungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. Es bestehen Ausleihungen an Gesellschafter in Höhe von 0,00 EUR. Umlaufvermögen Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen EUR 0,00 Die Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betragen EUR 0,00 Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse. Sonstige AngabenGeschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei den Herren Wilfried Ehrhardt und Sigmar Leipold Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Gewährte Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer Die sind keine Kredite an Geschäftsführer vergeben worden. Bilanzierungsgrundsätze gem. § 42 Abs. 3 GmbHG Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen gem. § 285 Nr. 11 HGB Auf eine Aufstellung des Anteilsbesitzes gem. § 286 Abs. 3 HGB wurde verzichtet, da diese nach kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen erheblichen Nachteil zufügen kann. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB Angabe pflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Arnstadt, den 30. Mai 2016 Wilfried Ehrhardt und Sigmar Leipold Geschäftsführer Ehrhardt & Co GmbH Arnstadt Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.5.2016. |
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