Bayern Wohnbau Projektgesellschaft 32 GmbH & Co. KG
Selbe AdresseBauträger für Wohngebäude
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Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
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Oliver Siefert seit 26.4.2021 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
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| No data available | |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LeaseTrend AktiengesellschaftOberhachingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Lageberichtder LeaseTrend Aktiengesellschaft, Oberhaching1. Geschäftsaktivitäten Die LeaseTrend AG wickelt, nach Einstellung des Neugeschäftes mit Ende des Geschäftsjahrs 2017, nur mehr das bestehende Leasingportfolio bis zum endgültigen Auslauf ab. Neugeschäfts- bzw. Verlängerungsanfragen werden an dritte Leasinggesellschaften gegen Entgelt weitervermittelt. 2. Leasing- und Automobilmarkt in Deutschland In Deutschland wurden im letzten Jahr weniger Personenfahrzeuge verkauft. Bei den PKWs wurden 3,44 Mio. Neuzulassungen gezählt, was verglichen mit dem Jahr 2017 einen Rückgang von 0,2 % bedeutet (Quelle: KBA). Begründet ist dies unter anderem durch die Umstellung auf die neuen WLTP Prüfstandards. Bei den Besitzumschreibungen von gebrauchten Fahrzeugen kam es ebenfalls zu einem leichten Rückgang um 1,5 % auf 7,2 Mio. Kraftfahrzeuge. Der Mobilienleasing-Markt hat sich im letzten Geschäftsjahr leicht positiv entwickelt. Kumuliert über alle vier Quartale betrug der Zuwachs 3,5 % bei den Anschaffungswerten. Die Anzahl der Neuverträge ist um 1,3 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Auch die herstellerunabhängigen Leasinggesellschaften konnten eine Steigerung der Neuverträge im PKW-Leasing um ca. 2,3 % erreichen. (Quelle: BDL) 3. Unternehmenssteuerung und Unternehmensziele Durch den Gesellschafterbeschluss zur Einstellung des Neugeschäftes zum Ende 2017 und die darauf folgende Rückgabe der Lizenz zur Erbringung von Finanzdienstleistungen zum Ende des Geschäftsjahres 2017 haben sich die Ziele des Unternehmens und auch die Steuerungskriterien wesentlich verändert. Das Unternehmen wickelt seitdem nur mehr den auslaufenden Bestand an Leasingverträgen ab. Dies erfordert eine intensive Kontrolle und Steuerung der Liquidität, da ja nur mehr ein abschmelzendes Portfolio vorhanden ist, welches zügig verkauft werden muss. Die Kosten der Gesellschaft müssen reduziert und die Kapitalkonten der Gesellschafter müssen zeitnah ausgeglichen werden. 4. Grundzüge des Vergütungssystems Die Vergütung des Vorstands besteht zu ca. 2/3 aus fixen Vergütungsbestandteilen. 1/3 der jährlichen Bezüge ist variabel und hängt vom mittelfristigen Geschäftserfolg der Gesellschaft ab. Die Führungskräfte der 2. Reihe beziehen zu 80 % fixe Gehälter. Die jährlichen Tantiemenzahlungen richten sich nach dem Erfolg des Gesamtunternehmens sowie des jeweiligen zu verantworteten Geschäftsbereiches. Die Vergütung der Aufsichtsräte ist fix und beträgt jährlich insgesamt 35 TEUR. Versorgungszusagen bestehen weder gegenüber den Mitgliedern des Vorstands noch für die Mitglieder des Aufsichtsrats. 5. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft Nach Einstellung der Neugeschäftsaktivitäten Ende 2017 hat die Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr nur mehr das bestehende Portfolio an Leasingverträgen verwaltet und die Leasingobjekte zum Ablauf der regulären Leasingvertragslaufzeit verwertet. Ebenso wurde jede Chance zur vorzeitigen Beendigung von Leasingverträgen genutzt. Verlängerungs- und Neugeschäftsanfragen wurden gegen Provision an dritte Leasinggesellschaften soweit möglich weitervermittelt. Die Leasingerträge sind, aufgrund des Abschmelzens des Portfolios, auf 40,1 Mio. EUR (Vj. 47,5 Mio. EUR) gefallen. Die direkten Leasingaufwendungen sind gleichfalls auf 19,4 Mio. EUR (Vj. 21,4 Mio. EUR) gesunken. Da jetzt nur noch Leasingobjekte verkauft wurden und kein Zugang mehr stattfindet, hat sich auch die Bilanzsumme deutlich auf 61,8 Mio. EUR (Vj. 96,5 Mio. EUR) reduziert. Zum Jahresende verfügt die Gesellschaft über täglich fällige Bankguthaben in Höhe von 0,4 Mio. EUR (Vj. 2,5 Mio. EUR) Die Verbindlichkeiten gegenüber unseren Bankpartnern (Refinanzierungspartner) sind ebenfalls stark auf 21,4 Mio. EUR (Vj. 36,8 Mio. EUR) gesunken. Die Forfaitierungen haben sich, aufgrund des Abschmelzens des Bestandsvolumens, reduziert. Dies zeigt sich in der Reduktion der passiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 25,9 Mio. EUR (Vj. 44,2 Mio. EUR). Die Gesellschaft verwaltet noch atypisch stille Beteiligungsverträge mit einer Zeichnungssumme von insgesamt 54,0 Mio. EUR. Die Kapitalkonten der atypisch stillen Gesellschafter sind mit 9,6 Mio. EUR positiv ausgewiesen und die negativen Kapitalkonten aus Überentnahmen/Zuweisung von Verlusten zeigen sich mit 23,7 Mio. EUR. Die durch die Entnahmen bzw. Verlustanteile entstandene Haftung der stillen Gesellschafter beträgt zum 31. Dezember 2018 22,4 Mio. EUR. Aus diesen Positionen ergibt sich ein nicht durch Vermögenseinlagen der atypisch stillen Gesellschafter gedeckter Verlustanteil in Höhe von 14,0 Mio. EUR und erhöhte sich damit im Vergleich zum Vorjahr um 3,6 Mio. EUR. Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit hat sich deutlich auf - 1,4 Mio. EUR (Vj. -3,1 Mio. EUR) verbessert. Die Gesellschaft verwaltet zum Jahresende einen Bestand von 1663 aktiven Leasingverträgen (Vj.: 2.938) mit einem Substanzwert von 5,11 Mio. EUR. Das Ergebnis der normalen Geschäftestätigkeit viel damit schlechter als erwartet aus. Zwar konnten durch die Reduzierung von 33 Mitarbeitern zum Beginn des Geschäftsjahres auf 15 Mitarbeiter zum Ende des Geschäftsjahres deutliche Einsparungen bei den Personalkosten (ca. 1,2 Mio. EUR) erzielt werden. Ebenso wurden die anderen Verwaltungsaufwendungen um rund 0,5 Mio EUR abgebaut. Aufgrund von Bonitätsschäden und nicht sichergestellten Fahrzeugen mussten jedoch Teilwertabschreibungen in Höhe von 0,75 Mio. EUR vorgenommen werden. Dies und die nach wie vor hohen Kosten im Zusammenhang mit dem Fonds (v.a. Rechtsanwaltskosten sowie Aufwendungen für die Anlegerverwaltung) haben im großen Umfang dazu beigetragen, dass das geplante Ergebnis nicht erreicht wurde. 6. Finanz- und Risikomanagement Die LeaseTrend AG hat ein Risikomanagementsystem installiert, durch das frühzeitig alle Entwicklungen erkannt werden, die zu Verlusten führen oder die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten. Das Risikomanagement erfolgt auf Basis interner Richtlinien und Risikovorgaben. Als Finanzdienstleistungsinstitut gem. § 1 Abs. 1 a KWG unterliegt unsere Gesellschaft der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Wir haben unsere Dokumentationen und Abläufe entsprechend der gesetzlichen Vorschriften im abgelaufenen Geschäftsjahr auf die erweiterten Vorschriften der MaRisk laufend angepasst. Die Aufgabe des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft ist die ertragsorientierte Steuerung von Liquiditäts-, Marktpreis-, Adress- und operationellen Risiken unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit. Hierzu bedient sich die Gesellschaft verschiedener Instrumentarien, die im Zuge einer regelmäßigen Überarbeitung und Prüfung immer wieder den aktuellen Marktgegebenheiten und gesetzlichen Anforderungen angepasst bzw. weiter entwickelt werden müssen. Unter Adressausfallrisiko verstehen wir im Wesentlichen das Risiko, dass ein Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nur eingeschränkt nachkommen kann. Für eine angemessene Beurteilung dieser Risiken werden im Rahmen der Bonitätsprüfung für Kreditentscheidungen teilweise automatisierte Auskunft- und Bewertungsverfahren eingesetzt. Zahlungsrückstände im Debitorenbereich werden zunächst durch eine standardisierte interne Mahnbearbeitung verfolgt, danach erfolgt ein individuelles bzw. durch externe Rechtsanwälte durchgeführtes Mahnwesen. Regelmäßige Analysen im Forderungsmanagement bilden die Grundlage für eine angemessene Risikovorsorge. Durch die Verwendung ständig aktualisierter, rechtlich geprüfter und standardisierter Formularverträge werden rechtliche Risiken aus dem Vertragsbestand als gering angesehen. Unter der Steuerung des Liquiditätsrisikos versteht die Gesellschaft einerseits die jederzeitige Einhaltung ihrer Zahlungsverpflichtungen und andererseits eine ertragsorientierte Steuerung der mittel- und langfristigen Liquidität. Eine zeitnahe Liquiditäts-vorausberechnung und Zinsbindungsbilanzen sind Grundlage der Liquiditätsteuerung und Refinanzierung. Die Steuerungsinstrumente ergänzen sich in ihrer Wirkung, da das erste Instrument rollierend auf Tagesbasis abbildet und das zweite Instrument den Planungshorizont auf Monatsbasis in aggregierter Form ausweitet. Somit wird eine kontinuierliche Überwachung sichergestellt. Durch die eingeräumten Refinanzierungslinien bei unseren Bankpartnern und der gruppeninternen Forfaitierung über die AutoBank AG, Wien, verfügte die Gesellschaft über ausreichenden Spielraum auf der Liquiditätsseite. Zur Liquiditätssteuerung nach Rückgabe der BaFin-Lizenz verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Abschnitt 7. Das Marktpreisrisiko unserer Gesellschaft definiert sich hauptsächlich durch das Risiko von Zinsschwankungen für die zukünftige Finanzierung unserer Leasingforderungen und zum anderen aus der Entwicklung der Restwerte unseres Fahrzeugportfolios (Verwertungsrisiko). Zinsrisiken werden, durch die fast ausschließlich laufzeitkongruente Refinanzierung des Vermietvermögens, ausgeschlossen. In geringem Umfang werden Vertragspakete auch kurzfristig refinanziert. Durch ein monatliches Monitoring wird sichergestellt, dass, im Falle von Zinssteigerungen, die kurzfristig refinanzierten Vertragspakete sofort in eine Langfristfinanzierung überführt werden können. Durch die überwiegende Verwendung von Restwertverträgen mit Andienungsrecht an den Leasingnehmer, minimiert sich das Risiko, dass wir am Vertragsende Fahrzeuge frei verwerten müssen. Ein Verwertungsrisiko von Fahrzeugen tritt bei Kilometer-Verträgen ohne Rückkaufvereinbarung oder bei Bonitätsschäden während der Vertragslaufzeit auf. Unsere Gesellschaft hat sich in den früheren Jahren nicht an der beschleunigten Entwicklung der Kalkulation mit überhöhten Restwerten beteiligt. Dies macht uns aber sicher, dass wir hier keine zusätzlichen Risiken in den Büchern haben. Wie jedes Unternehmen ist auch die LeaseTrend AG operationellen Risiken ausgesetzt, die in Form von betrieblichen Risiken, durch menschliches oder technisches Versagen bzw. durch externe Einflussfaktoren entstehen können. Der Vorstand der Gesellschaft hat zusammen mit einem externen Berater entsprechende Regularien und Notfallpläne erarbeitet, um diese Risiken entsprechend frühzeitig zu erkennen und einzudämmen bzw. abstellen zu können. Die strategischen Risiken werden im Rahmen des regelmäßigen Reportingprozesses durch die Gegenüberstellung in Soll/Ist-Vergleichen in den wichtigsten Geschäftsbereichen analysiert. Grundlage dieser Vergleiche ist die Unternehmensplanung über drei Jahre, mit allen wesentlichen Umsatzerwartungen, sonstigen Faktoren und Ressourcen. Die Geschäftsleitung hat somit einen umfassenden Überblick über die Erreichung der angestrebten Ziele und damit die Möglichkeit, auch entsprechende Maßnahmen frühzeitig zu ergreifen. Risiken sind, soweit vorhanden, weitestgehend identifiziert und sofern möglich bewertet. Hierzu wurde im Laufe des Jahres 2018 wieder eine umfassende Risikoinventur durchgeführt. Die Feststellungen sind im Risikohandbuch der Gesellschaft dokumentiert, welches fortlaufend überwacht und aktualisiert wird. Durch eine umfangreiche Information über alle Entwicklungen in allen risikosensiblen Bereichen ist die Geschäftsleitung jederzeit in der Lage, entsprechende Maßnahmen zur Risikominimierung bzw. Vorsorge rechtzeitig treffen zu können. Regelmäßige Unterrichtungen und Schulungen der Mitarbeiter führen zu einem hohen Maß an Sensibilität für die genannten Risikobereiche und erlauben jederzeit einen reibungslosen Geschäftsablauf. Als Ergebnis der Risikoinventur und des Risikohandbuches hat der Vorstand der Gesellschaft eine Risikotragfähigkeits- und Kapitalplanungsrechnung erstellt. Bei der Berechnung der Risikotragfähigkeit wurde auf die vermögenswertorientierte Betrachtung der Risikotragfähigkeit für die Gesellschaft abgestellt. Es wurde eine Quantifizierung sämtlicher Vermögenskomponenten unserer Gesellschaft vorgenommen. Hierzu gehören neben dem Eigenkapital die stillen Reserven und zukünftigen Erträge, bereinigt um alle barwertigen Aufwandspositionen. Diese Werte wurden aus unserer Substanzwertrechnung übernommen, die ja eine realistische Abbildung der in den künftigen Gewinn- und Verlustrechnungen auftretenden Ertrags- und Aufwandspositionen der Abwicklung des kontrahierten Vertragsbestandes enthält. Nach entsprechenden Abschlägen wurde eine Risikodeckungssumme von 6,71 Mio. EUR ermittelt. Das anrechenbare Gesamtrisiko nach Auswertung der Risiken der Gesellschaft wurde mit 0,46 Mio. EUR berechnet. Somit verfügt die Gesellschaft über eine freie Risikodeckungssumme von 6,25 Mio. EUR. Dies ergibt einen Auslastungsgrad für das Risiko von 6,78 %. Zieht man in Betracht, dass das Risikodeckungspotential sehr konservativ und dem Vorsichtsprinzip entsprechend ermittelt wurde, ist eine ausreichende Deckungssumme vorhanden. Die Risikotragfähigkeitsrechnung ist in das halbjährliche Reporting der Gesellschaft aufgenommen. Im Zuge dieser halbjährlichen Überprüfung der Risikotragfähigkeitsrechnung für unsere Gesellschaft wird auch ein Stresstest vorgenommen. Das Stresstestszenarium wird durch zwei für die Bestimmung der adressausfallrisikorelevanten Annahmen bestimmt. Dies ist zum einen die Annahme einer Bonitätsverschlechterung aller Kunden um genau eine Bonitätsklasse, zum anderen wird eine Zunahme der Verlustquoten bei Verwertung um jeweils 10 % unterstellt. Die Verschlechterung der Bonitätsklasse in der Kundenstruktur um genau 1 Stufe ist gleichbedeutend mit der Zunahme der Ausfallwahrscheinlichkeiten gemäß den Annahmen des Vereins Creditreform. Zusätzlich wird im Stresstestszenario unterstellt, dass die Verlustquoten in allen Objektgruppen gegenüber den durchschnittlichen Erfahrungswerten der Vergangenheit ansteigen. Es wird beispielhaft angenommen, dass die Verlustquoten um jeweils 10 % steigen. Die gesunkenen Bonitätsklassen und erhöhten Ausfallquoten ergeben dann unser Stresstestszenario. Hier wird auch berücksichtigt, dass die Verschlechterung der Kundenbonitäten und die Ausfälle über die Restlaufzeit der Verträge weiterhin so hoch bestehen bleiben. Beim Marktpreisrisiko wurde der Abschlag auf den Bestand von offenen Restwerten von 3 % im Normalszenario auf 5 % der offenen Restwerte im Stressszenario erhöht. Die operationalen Risiken der Gesellschaft haben wir im Stresstestszenario um 50 % erhöht. Bei den sonstigen Risiken wurde vereinfachend angenommen, dass sich dieser Betrag verdoppelt. Auch dies ist in die Rechnung für das Stresstestszenario eingeflossen. Daraus ergibt sich im Gegensatz zur freien Risikodeckungssumme im Normalszenario von 6,25 Mio. EUR eine Verschlechterung der freien Risikodeckungssumme auf 5,90 Mio. EUR. Dies entspricht einem Auslastungsgrad im Stresstestszenario von 12,07 %. Ein besonderes Augenmerk liegt nach der Rückgabe der BaFin-Lizenz in Zukunft auf der Sicherstellung der Liquidität. Hier wird unser Augenmerk verstärkt auf der Einforderung der ausstehenden Einlagen der ausgeschiedenen Gesellschafter liegen, um auch zukünftig in der Lage zu sein, eine ausreichende Risikoabdeckung zu garantieren und eine positive Liquiditätssituation der Gesellschaft zu sichern. Dies wird auch in Hinblick auf die voraussichtlichen Liquiditätsabflüsse durch die ausscheidenden Gesellschafter immer wichtiger werden. Hierzu verweisen wir auf unsere Ausführungen in Abschnitt 7. Die Geschäftsführung hält aus heutiger Sicht die Risikoabdeckung der Gesellschaft unter Berücksichtigung der vorab genannten Maßnahmen und Vorkehrungen unter Einbezug des Eigenkapitals und des Substanzwertes für ausreichend. Hinsichtlich der Sicherstellung der Liquidität verweisen wir auf den folgenden Abschnitt. 7. Voraussichtliche Entwicklung, wesentliche Unsicherheiten und bestandsgefährdende Risiken Um weiter Kosten einzusparen ist für das laufende Geschäftsjahr geplant, das Personal weiter deutlich zu reduzieren. Ebenfalls ist es gelungen, Mieträume vorzeitig zu räumen und die Mietverträge zu beenden. Dies wird auch eine Kostenersparnis bei den Raumkosten bringen. Der Vorstand ist in Verhandlung mit den Bankpartnern und evtl. Käufern um Teile des Leasingportfolios vorzeitig zu verkaufen. Ebenfalls ist geplant die Gruppenstruktur zu vereinfachen. Es wird hier an Planungen für eine Verschmelzung der Leasinggesellschaft der AutoBank GmbH auf die Muttergesellschaft gearbeitet. Dies würde auch Kosten für die Aufbereitung, Erstellung und Prüfung der Konzernabschlüsse ersparen. Basierend auf diesen Annahmen hat der Vorstand hat eine detaillierte Ertrags- und Cash Flow-Planung für das die nächsten Jahre auslaufende Portfolio erstellt. Es wurden alle zum jetzigen Zeitpunkt vorhersehbaren Ertrags- und Aufwandspositionen sowie alle liquiditätswirksamen Vorgänge analysiert und soweit wie möglich für die Zukunft abgebildet und so versucht, die sich daraus ergebenden Risiken einzuschätzen. In unserer Ertragsplanung gehen wir bei sinkenden Umsatzerlösen und einer angepassten Kostenstruktur für die Jahre 2019/20 in Summe von einem leicht positiven Ergebnis vor Ergebniszuweisung an die stillen Gesellschafter aus. Die Cash-Planung für die kommenden zwei Jahre weist ausreichend Liquidität auf. Wir weisen darauf hin, dass ein wesentliches bestandsgefährdendes Risiko darin besteht, dass der Gesellschaft mittelfristig evtl. nicht ausreichend Liquidität zur Verfügung stehen könnte, um sämtliche bestehenden bzw. zukünftigen Verbindlichkeiten zu begleichen. Die Gesellschaft wird gemäß der Planung voraussichtlich nicht in der Lage sein, allein aus dem auslaufenden operativen Geschäft den notwendigen Cash-Flow für die Tilgung sämtlicher Verbindlichkeiten - insbesondere der fälligen Darlehen sowie der Verbindlichkeiten gegenüber den ausgeschiedenen atypisch stillen Gesellschaftern - zu erwirtschaften. Aus diesem Grund werden vor allem Maßnahmen zur Beitreibung der negativen Kapitalkonten der atypisch stillen Gesellschafter notwendig, um die Liquidität der Gesellschaft zur Tilgung der übrigen Verbindlichkeiten aber auch zur Auszahlung der positiven Kapitalkonten ausscheidender stiller Gesellschafter zu sichern. Eine wesentliche Unsicherheit besteht hier in der Realisierbarkeit bzw. dem Grad der Realisierbarkeit der Forderungen an die stillen Gesellschafter bzgl. der Rückforderungen der ausstehenden bereits ausbezahlten Beträge bzw. Entnahmen. Eine abschließende Einschätzung hierzu ist jedoch erst nach Beginn der Maßnahmen zur Beitreibung im Laufe der Zeit möglich. Kurzfristig wird die Liquidität vor allem durch ausreichend Kreditlinien sowie gruppeninterne Finanzierungen in Form von Darlehen abgesichert. Des Weiteren werden positiven Kapitalkonten der ausgeschiedenen stillen Gesellschafter nur insoweit ausgezahlt, wie es die Liquiditätslage der Gesellschaft zulässt. Basierend auf der Planung und den der Planung zu Grunde gelegten Prämissen geht der Vorstand aus heutiger Sicht von einer Fortführung der Gesellschaft bis zur vollständigen Abwicklung des Vertragsbestands bzw. der Fondsstruktur aus. Der Fortbestand unserer Gesellschaft ist jedoch abhängig von der Verfügbarkeit ausreichender Liquidität in Form von Kreditlinien bzw. Darlehen innerhalb der Gruppe wie auch in besonderen Maße von der Realisierbarkeit der Forderungen aus negativen Kapitalkonten der stillen Gesellschafter.
Oberhaching, im März 2019 Der Vorstand Bilanz zum 31. Dezember 2018AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018
Anhang für das Geschäftsjahr 2018derLeaseTrend Aktiengesellschaft, OberhachingI. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Die LeaseTrend AG hat ihren Sitz in Oberhaching und ist unter der Nummer HRB 174656 in das Handelsregister beim Amtsgericht München eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den Regelungen der §§ 340 ff. HGB i.V. mit der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) sowie den einschlägigen Vorschriften des AktG und der Satzung aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die Gesellschaft hat die Erlaubnis gem. § 32 Abs. 1 KWG zur Erbringung von Finanzdienstleistungen mit Wirkung zum 31. Dezember 2017 zurückgegeben. Die für die Bilanzierung geltenden Regelungen der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) werden aus Gründen der Vergleichbarkeit weiterhin angewendet. Die Tätigkeit der Gesellschaft in der Leasingbranche macht eine durch den Geschäftszweig bedingte Erweiterung in der Gliederung der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung teilweise erforderlich. So erfolgt ein gesonderter Ausweis des Leasingvermögens in der Bilanz sowie ein gesonderter Ausweis der Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Leasinggegenstände und der Leasingerträge und -aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Der Ausweis der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt in den nach § 2 Rech-KredV vorgeschriebenen Formblättern. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in der Staffelform aufgestellt. Sämtliche Positionen in der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung betreffen das Leasinggeschäft. II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Bewertung trotz der "nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteile/Entnah- men atypisch stiller Gesellschafter" wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen. Zum einen besteht zum Großteil eine Haftung der stillen Gesellschafter für Entnahmen bzw. Verlustanteile. Des Weiteren sind im Vertragsbestand stille Reserven enthalten, die sich in einem positiven Substanzwert zeigen und in den folgenden Geschäftsjahren realisiert werden. Dies kommt auch in der von der Geschäftsführung aufgestellten Unternehmensplanung mit einer positiven Fortführungsprognose zum Ausdruck. Der Fortbestand der Gesellschaft ist jedoch abhängig von der Verfügbarkeit ausreichender Liquidität in Form von Kreditlinien bzw. Darlehen innerhalb der Gruppe wie auch in besonderen Maße von der Realisierbarkeit der negativen Kapitalkonten der stillen Gesellschafter. Wir verweisen hierzu auch auf unsere Ausführungen im Lagebericht, Abschnitt 7. 1. Barreserve Die Barreserve wurde mit ihrem Nennwert angesetzt. 2. Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden sind zum Nennwert bilanziert. Forderungen aus Mietkaufverträgen sind mit dem Barwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden bei Bedarf durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei Kundenforderungen wurde durch Wertberichtigungen Rechnung getragen. 3. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. 4. Leasingvermögen Das Leasingvermögen wird zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei den Zugängen zum Vermietvermögen erfolgen die Abschreibungen seit 2005 linear über die Leasingvertragsdauer auf den garantierten Restwert; seit 2014 linear nach amtlichen AfA-Tabellen. 5. Immaterielle Anlagewerte Die immateriellen Anlagewerte sind zu Anschaffungskosten bewertet und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. 6. Sachanlagen Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden linear auf die Nutzungsdauer nach amtlichen AfA-Tabellen vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter von 250,01 EUR bis 1.000,00 EUR werden auf die Dauer von fünf Jahren linear abgeschrieben. 7. Sonstige Vermögensgegenstände Sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert oder zum niedrigeren beizulegenden Wert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bilanziert. 8. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und gegenüber Kunden sowie sonstige Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. 9. Rechnungsabgrenzungsposten Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Auszahlungen vor dem Stichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Passivseite Einzahlungen vor dem Stichtag ausgewiesen, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Passive Rechnungsabgrenzungsposten aus der Forfaitierung künftiger Leasingraten und Mietsonderzahlungen werden über die Laufzeit der Verträge linear aufgelöst. 10. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile/Entnahmen atypisch stiller Gesellschafter Das Kapital der atypisch stillen Gesellschafter wird aufgrund seiner Langfristigkeit, Verlustteilnahme und Nachrangigkeit im Eigenkapital ausgewiesen. Die Kapitalanteile abzüglich der ausstehenden Einlagen der stillen Gesellschafter werden saldiert ausgewiesen. Unsaldiert stellen sich die Kapitalkonten der stillen Gesellschafter wie folgt dar:
Die durch Überentnahmen entstandene Haftung der stillen Gesellschafter beträgt zum 31. Dezember 2018 TEUR 22.441 (Vj. 23.511). Die Kapitalkonten der atypisch stillen Gesellschafter mit wirksamer Kündigung bis zum 31. Dezember 2017 werden bis zur endgültigen Abwicklung unter den sonstigen Vermögensgegenständen und den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Laut Gesellschaftsvertrag ist das Abfindungsguthaben bei vertragsgemäßem Ausscheiden ein Jahr nach dem Wirksamkeitszeitpunkt der jeweiligen Kündigung zur Zahlung fällig. Die folgende Fristengliederung zeigt unter Angabe der Höhe der Kapitalkonten der atypisch stillen Gesellschafter vor der Ergebniszuweisung des Geschäftsjahres 2018, zu welchem Zeitpunkt bis zum 31. Dezember 2018 bereits erfolgte Kündigungen wirksam werden:
Bei bis zum Bilanzstichtag ungekündigten Verträgen ist der frühestmögliche Kündigungstermin der 31. Dezember 2020. Der Stand der zugehörigen Kapitalkonten beträgt TEUR 12.980. 11. Rückstellungen Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften und sind jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. 12. Latente Steuern Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Ein Überhang an aktiven latenten Steuern wird nicht bilanziert. III. ANGABEN ZUR BILANZ 1. Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden Die nicht täglich fälligen Forderungen an Kreditinstitute und die Forderungen an Kunden sind gemäß ihrer Restlaufzeit in der nachfolgenden Fristengliederung dargestellt:
Forderungen an Kunden
In den Forderungen an Kunden sind Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 2.119 (Vj. TEUR 3.275) enthalten, die mit TEUR 2.116 (Vj. TEUR 2.275) wertberichtigt sind. 2. Anteile an verbundenen Unternehmen Die LeaseTrend AG hält alle Geschäftsanteile der nicht börsennotierten LT Portfolio GmbH, Oberhaching. Das Stammkapital beträgt 512.000,00 EUR und ist voll eingezahlt. Zum 31. Dezember 2018 beträgt das gesamte Eigenkapital TEUR 4.192. Im Berichtsjahr ergab sich bei der LT Portfolio GmbH ein Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 26. Weiterhin hält LeaseTrend AG alle Geschäftsanteile zu nominal 100.000,00 EUR der Leasinggesellschaft der Autobank GmbH, Oberhaching, die zu einem Kaufpreis von 1.395.226,42 EUR erworben wurden. Zum 31. Dezember 2018 beträgt das gesamte Eigenkapital TEUR -2.383. Im Berichtsjahr ergab sich bei der Leasinggesellschaft der Autobank GmbH ein Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 789. Die Geschäftsanteile wurden bereits in den Vorjahren in voller Höhe abgeschrieben. 3. Anlagenspiegel Die Entwicklung der wie im Anlagevermögen bewerteten Vermögensgegenstände ist im nachfolgenden Anlagespiegel dargestellt: Anlagenspiegel
4. Sonstige Vermögensgegenstände Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Forderungen an atypisch stille Gesellschafter mit wirksamer Kündigung bis zum 31. Dezember 2017 in Höhe von TEUR 673 (Vj. TEUR 879) sowie um Steuerforderungen aus Überzahlungen (TEUR 58, Vj. TEUR 29). 5. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind mit Ausnahme derjenigen gegenüber der AutoBank AG, Wien, besichert durch Sicherungsübereignung der Leasinggegenstände und Abtretung der Forderungen aus nicht forfaitierten Leasingverträgen. Die Besicherung der Verbindlichkeiten gegenüber der AutoBank AG, Wien, erfolgt durch Abtretung von Leasingforderungen. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist sowie die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist sind in der nachstehenden Fristengliederung zu ersehen:
Bei einem Betrag in Höhe von TEUR 198, der unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen ist, handelt es sich um als Sicherheit hinterlegte Kaution von Leasingnehmern. Dieser Betrag ist inhaltlich somit auch den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist zuzuordnen. 6. Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten gegenüber atypisch stillen Gesellschaftern mit wirksamer Kündigung bis zum 31. Dezember 2017 in Höhe von TEUR 5.707 (Vj. TEUR 6.887). Weiterhin werden Darlehen über TEUR 1.716 (Vj. TEUR 2.200) sowie in Höhe von TEUR 919 (Vj. TEUR 999) ausgewiesen. Das Darlehen in Höhe von TEUR 919 ist durch die Abtretung von Forderungen aus eigenfinanzierten Leasingverträgen besichert. Gegen verbundene Unternehmen bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 2.535 (Vj. TEUR 1.250), insbesondere aus Darlehensgewährung. Des Weiteren bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 615 (Vj. TEUR 14) sowie Steuerverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 485 (Vj. TEUR 214). 7. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet insbesondere TEUR 23.931 (Vj. TEUR 39.900) für bereits forfaitierte Verträge und TEUR 1.934 (Vj. TEUR 4.264) für Leasingsonderzahlungen. 8. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen aus Rückstellungen für Personal TEUR 138 (Vj. TEUR 300) und Rückstellungen für Jahresabschluss- und Prüfungskosten TEUR 82 (Vj. TEUR 77) sowie Aufsichtsratsvergütungen von TEUR 35 (Vj. TEUR 35) zusammen. 9. Eigenkapital a) Gezeichnetes Kapital Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 958.833,00 EUR und ist aufgeteilt in 479.417 nennwertlose Stammaktien sowie 479.416 nennwertlose Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. b) Gewinnrücklagen Die gesetzliche Rücklage besteht in Höhe von 95.883,30 EUR (10 % des Grundkapitals). Eine Zuführung zur gesetzlichen Rücklage konnte somit unterbleiben. 10. Haftungsverhältnisse Die Lease Trend AG hat in Ihrer Funktion als alleinige Gesellschafterin der Leasinggesellschaft der Autobank GmbH, Oberhaching, eine bis zum 31. Dezember 2019 befristete Patronatserklärung abgegeben, dass sie die Leasinggesellschaft der Autobank GmbH so ausstatten wird, dass diese sämtlichen finanziellen Verpflichtungen nachkommen kann. 11. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen resultieren im Wesentlichen aus dem Betreuungsvertrag für die Anlegerverwaltung der atypisch stillen Beteiligungen. Aktuell betragen die jährlichen Verpflichtungen hieraus ca. TEUR 275. Des Weiteren bestehen nicht bilanzierte finanzielle Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Wartungsverträgen wie folgt:
12. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Die unter III. 10. aufgeführte Patronatserklärung wurde lediglich aufgrund des Mutter-Tochter-Verhältnisses zur Leasinggesellschaft der Autobank GmbH, Oberhaching, gegeben. Ebenso wurde ein Forderungsverzicht in Höhe von TEUR 1.000 gegenüber der Leasinggesellschaft der Autobank GmbH, Oberhaching, aufgrund des Mutter-Tochter-Verhältnisses im Jahr 2018 ausgesprochen. Aus dem gleichen Grund wurde auf die Verrechnung eines Geschäftsführergehalts für Herrn Fischer an die Leasinggesellschaft der Autobank GmbH seit 24. September 2019 verzichtet. Geschäfte zu nahestehenden Unternehmen und Personen wurden ansonsten zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen. IV. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 1. Leasingerträge Die Leasingerträge betreffen im Wesentlichen Erlöse aus der Verwertung von Vermietvermögen (TEUR 20.944, Vj. TEUR 21.565), Leasingraten incl. Forfaitierung (TEUR 18.291, Vj. TEUR 24.190) und aus Full-Service-Verträgen (TEUR 679, Vj. TEUR 483). 2. Leasingaufwendungen Die Leasingaufwendungen sind geprägt durch die Restbuchwerte auf das Leasingvermögen (TEUR 18.435, Vj. TEUR 19.667) und Aufwendungen für Full-Service-Verträge (TEUR 679, Vj. TEUR 478). 3. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen im Wesentlichen Erträge aus Kostenumlagen an nahestehende Unternehmen (TEUR 486, Vj. TEUR 185), Erlöse aus der Verwertung von Fahrzeugen (TEUR 316, Vj. TEUR 245), die nicht Leasingvermögen waren, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 46, Vj. TEUR 0) Erlöse aus Kostenerstattungen auf Anwaltskosten durch Anleger (TEUR 37, Vj. TEUR 59) und Erträge aus an Kunden weiterbelasteten Gebühren (TEUR 18; Vj. TEUR 38). 4. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf das Vermietvermögen Neben den planmäßigen Abschreibungen wurden außerplanmäßigen Abschreibungen auf den niedrigeren, beizulegenden Wert in Höhe von TEUR 748 (Vj. TEUR 392) vorgenommen. 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen Es handelt sich im Wesentlichen um den Erwerb von Fahrzeuge (TEUR 315, Vj. TEUR 243), die nicht ins eigene Vermietvermögen aufgenommen, sondern direkt an einen Dritten weiterveräußert wurden sowie um Buchverluste aus Anlagenverkäufen (TEUR 22) 6. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft Hier wird im Wesentlichen (TEUR 841; Vj. TEUR 775) eine Wertberichtigung auf die Forderung gegenüber der Leasinggesellschaft der Autobank AG, Oberhaching, ausgewiesen. 7. Steuern vom Einkommen und Ertrag Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen Steuerzahlungen für das Geschäftsjahr in Höhe von TEUR 108. V. SONSTIGE ANGABEN 1. Anzahl der Arbeitnehmer Durchschnittlich waren im Geschäftsjahr 2018 bei der LeaseTrend Aktiengesellschaft 15 Mitarbeiter (Vj. 29) beschäftigt. 2. Gesellschaftsorgane Zum Vorstand der Gesellschaft ist bestellt: Herr Gerhard Fischer, Kaufmann, Neubiberg Bezüglich der Angabe der Vergütung des Vorstandes wird die Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen. 5. Prüfungs- und Beratungsgebühren Auf die Angabe des Gesamthonorars des Abschlussprüfers wird verzichtet, da die Gesellschaft in den Konzernabschluss der LeaseTrend AG (Muttergesellschaft) einbezogen wird und die entsprechenden Angaben in dem Konzernanhang enthalten sind.
Oberhaching, 14. März 2019 LeaseTrend Aktiengesellschaft Vorstand Gerhard Fischer Der Jahresabschluss wurde in der Hauptversammlung am 13. Februar 2020 festgestellt BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die LeaseTrend Aktiengesellschaft, Oberhaching Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der LeaseTrend Aktiengesellschaft, Oberhaching, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Dezember 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der LeaseTrend Aktiengesellschaft, Oberhaching, für das Geschäftsjahr vom 1. Dezember 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf Angabe unter II. im Anhang sowie die Angaben in Abschnitt 7 des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass der Fortbestand der Gesellschaft im Wesentlichen von der Realisierbarkeit der Ansprüche gegen die ausscheidenden atypisch stillen Gesellschafter auf Rückzahlung ihrer Überentnahmen abhängt. Daneben müssen weiterhin ausreichend Kreditlinien bzw. Gruppenfinanzierungen zur Verfügung stehen. Wie in Angabe unter II. im Anhang sowie die Angaben in Abschnitt 7 des Lageberichts dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichend geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 15. April 2019 GKK
PARTNERS Audit GmbH
Patricia Kraushaar, Wirtschaftsprüfer Harald Groemmer, Wirtschaftsprüfer TOP 3 Vorlage des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands und des AufsichtsratsAufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Jahresgewinn in Höhe von € 550.007,85 am 20.02.20 an die Aktionäre auszuschütten. Daraufhin beschließt die Versammlung einstimmig im festgelegten Verfahren die Annahme des Vorschlags der Verwaltung. Der Vorsitzende verkündet den Beschluss und stellt ihn zur Niederschrift fest. |
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