HR Beta
GmbH
Dreieich
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
11,00 |
16,00 |
| I.
Sachanlagen |
11,00 |
16,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
802.430,74 |
981.472,30 |
| I.
Vorräte |
610.235,90 |
610.235,90 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
100.000,00 |
831,60 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
92.194,84 |
370.404,80 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
52,36 |
52,36 |
| Aktiva |
802.494,10 |
981.540,66 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| B.
Rückstellungen |
3.400,00 |
4.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
774.094,10 |
952.540,66 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
433.583,67 |
599.960,86 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
340.510,43 |
352.579,80 |
| Passiva |
802.494,10 |
981.540,66 |
10. Anhang
10.1
Allgemeine Angaben zum Unternehmen und zur
Bilanzierung
Der vorliegende Jahresabschluss der HR Beta GmbH,
Dreieich (Offenbach am Main, HRB 46763) zum 31.12.2020
wurde auf Grundlage der aktuellen
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und
unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind hier grundsätzlich im Anhang
aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren angewendet.
Zusätzliche Angaben zur Vermittlung der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gemäß
§ 264 Abs. 2 S. 2 HGB
sind nicht erforderlich.
Änderungen bei den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden, die zu einer Beeinträchtigung der
Vergleichbarkeit führen könnten, wurden nicht
vorgenommen.
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die
Veräußerung sowie die Verwaltung eigener und
fremder Immobilien.
10.2
Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung
10.2.1
Bilanzierungsvorschriften
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivwerte sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet. Das Saldierungsverbot
i.S.d. § 246 Abs. 2 S. 1 HGB
sowie das Saldierungsgebot
i.S.d. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB
wurden beachtet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und die
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des
§ 249 HGB gebildet worden.
10.2.2
Bewertungsvorschriften
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden. Alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum 31.12.2020
entstanden sind, wurden berücksichtigt, selbst wenn
diese erst danach - bis zum Tag der Aufstellung des
Abschlusses - bekanntgeworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am
Abschlussstichtag realisiert sind.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt.
10.2.3
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu fortgeführten
Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Bei den abnutzbaren unbeweglichen und beweglichen
Sachanlagen wurden im steuerlich zulässigen Rahmen
planmäßige lineare Abschreibungen unter
Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer vorgenommen.
Die planmäßige Abschreibung erstreckt sich
auf die Geschäftsjahre, in denen der
Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie die flüssigen
Mittel werden mit dem Nennbetrag ausgewiesen.
Erkennbaren Risiken im Forderungsbestand wurde durch
angemessene Einzel- und/oder Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Die Ausgaben vor dem Abschlussstichtag sind, soweit
sie Aufwand für die Zeit nach dem Abschlussstichtag
betreffen, als aktive Rechnungsabgrenzungsposten
ausgewiesen.
Die sonstigen Rückstellungen
i.S.d. § 249 HGB wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet.
Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Bei den sonstigen Rückstellungen
i.S.d. § 249 Abs. 1 S. 1 HGB
kommt ein Ansatz für eine sog. Rückstellung
für Archivierungspflichten nicht in Betracht, da der
Gesellschaft im absehbaren Folgezeitraum keine Raumkosten
für die weitere Erfüllung der
Aufbewahrungspflicht entstehen werden.
Die Verbindlichkeiten werden
gemäß § 253 Abs.1 HGB
zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Soweit dabei am
Bilanzstichtag eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
besteht, ist eine Abzinsung unter Zugrundelegung der nach
Restlaufzeit geltenden Marktzinssätze der Deutschen
Bundesbank vorgenommen worden. Weiterhin wurde dabei eine
Aufzinsung für statistische Kostensteigerungen
berücksichtigt.
Außerplanmäßige Abschreibungen sind
nicht vorgenommen worden.
10.3
Erläuterungen zur Bilanz
10.3.1
Eigenkapital
Über die Verwendung des Bilanzergebnisses 2020
ist wie folgt beschlossen worden:
|
Gewinnvortrag
|
|
|
|
EUR
|
0,00
|
+
|
Jahresergebnis
|
|
|
|
EUR
|
21.677,17
|
./.
|
Gewinnabführung an
die Muttergesellschaft
|
|
EUR
|
-21.677,17
|
=
|
Bilanzgewinn 31.12.2020
|
|
EUR
|
0,00
|
=
|
Vortrag 31.12.2020
|
|
EUR
|
0,00
|
10.3.2
Anlagevermögen
Der Anlagespiegel zum Anlagevermögen
gemäß § 268 Abs. 2 HGB
ist als Anlage dem Anhang beigefügt.
10.3.3
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gliedern sich nach den
Restlaufzeiten wie folgt auf:
|
Stand am
|
Davon mit einer Restlaufzeit von
|
|
31.12.2020
|
bis 1 Jahr
|
über 1 Jahr
|
mehr als 5 Jahre
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Verbindlichkeiten
gegenüber
Kreditinstituten
|
340.510,43
|
12.208,93
|
328.301,50
|
0,00
|
Erhaltene Anzahlgungen
auf
Bestellungen
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
2.148,93
|
2.148,93
|
0,00
|
0,00
|
Insgesamt:
|
342.659,36
|
14.357,86
|
328.301,50
|
0,00
|
10.4
Ergänzende Angaben
10.4.1
Mitglieder der Geschäftsführung
Mitglieder der Geschäftsführung sind:
| • |
Nikolaus Gormsen,
Geschäftsführer
(Einzelvertretungsberechtigt)
Hans Nolte, Geschäftsführer
(Einzelvertretungsberechtigt)
|
| • |
Kirsten Rehmann,
Geschäftsführerin
(Einzelvertretungsberechtigt)
|
10.4.2
Anzahl der Mitarbeiter
Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind keine
Arbeitnehmer beschäftigt.
10.4.3
Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern und Geschäftsführern
gemäß § 285 Nr. 9c HGB und §
42 Abs. 3 GmbHG
| • |
HR Capital Management GmbH lfd.
Verr.Kto.(Kto.1471-6): EUR 409.754,71
|
| • |
Saspo Holding GmbH lfd.
Verr.Kto. (Kto. 1472-5): EUR 2,84
|
| • |
Cagnoli Real Estate GmbH lfd.
Verr.Kto. (Kto. 1474-4): EUR 0,02
|
| • |
Gewinnabführung Organschaft
HR Capital Management GmbH für 2018
(Kto.1594-7): EUR 21.677,17
|
10.4.4
Muttergesellschaft gemäß § 285 Nr. 14a
HGB
Muttergesellschaft
gemäß § 285 Nr. 14a HGB
ist die HR Capital Management GmbH, An der Trift 65, 63303
Dreieich mit 100 % Anteilsbesitz.
zusätzliche Angaben:
| • |
Beherrschungs-und
Gewinnabführungsvertrag vom 04.12.2012 (vormals
Hahn Air Interline Service GmbH) in vertraglicher
Änderung vom 14.11.2019 mit Eintragung im
Handelsregister zum 19.11.2019
|
| • |
vollzogene Gewinnabführung
für 2020 in Höhe von EUR 21.677,17
|
10.4.5
Wesentliche Geschäftsvorfälle nach Ablauf des
Geschäftsjahres
gemäß § 285 Nr. 33 HGB
Wesentliche Geschäftsvorfälle nach Ablauf
des Geschäftsjahres
i.S.d. § 285 Nr. 33 HGB, die
zu einer Auswirkung der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des lfd. Geschäftsjahres führen, sind
nicht zu verzeichnen.
10.4.6
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 /
268 Abs. 7 HGB
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse.
10.4.7
Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß
§ 285 Nr. 3a HGB
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen
gemäß § 285 Nr. 3a HGB
betragen EUR 3.600,00.
Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen
folgende Sachverhalte:
- EUR 3.600,00 Vertrag aus
Geschäftsbesorgung vom 10.01.2017
Dreieich, 28. April 2021
Geschäftsführung:
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.04.2021 festgestellt.
|