Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 37039
Eingetragen
23.2.1999
Branche
Public-Relations-BeratungHerstellung von Geräten und Einrichtungen der TelekommunikationstechnikVerlegen von Zeitungen
Gegenstand
Der Betrieb eines Büros für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Kai vom Hoff
seit 21.5.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Kai vom Hoff
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Kai vom Hoff
Florastraße 2, 40822 Mettmann
50.000 DM
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

vom Hoff Kommunikation GmbH

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 45.347,00 44.562,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 8.374,00 11.092,00
II. Sachanlagen 36.973,00 33.470,00
B. Umlaufvermögen 921.141,26 685.297,22
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 479.361,34 387.100,09
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 106.422,80 72.649,55
davon gegen Gesellschafter 27.981,76 34.404,07
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 441.779,92 298.197,13
C. Rechnungsabgrenzungsposten 12.951,88 14.700,21
D. Aktive latente Steuern 208.994,26 211.527,83
Aktiva 1.188.434,40 956.087,26

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 600.934,83 411.166,38
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzgewinn 575.370,24 385.601,79
davon Gewinnvortrag 385.601,79 294.678,13
B. Rückstellungen 471.875,03 478.174,73
C. Verbindlichkeiten 68.357,46 66.746,15
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 68.357,46 49.819,25
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 16.926,90
D. Rechnungsabgrenzungsposten 47.267,08
Passiva 1.188.434,40 956.087,26

Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft erfüllt zum 31. Dezember 2023 aufgrund ihrer Arbeitnehmerzahl, ihrer Bilanzsumme sowie ihrer Umsatzerlöse die Voraussetzungen einer sogenannten "kleinen" Gesellschaft i.S.d. § 264 i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB. Daher finden auf die Rechnungslegung für das Geschäftsjahr 2023 die Vorschriften über die sog. "kleinen" Kapitalgesellschaften Anwendung.

Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) erstellt.

Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach dem differenzierten Schema des § 266 Abs. 2 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet.

Bestandsnachweise

Die Bestandsnachweise wurden wie folgt erbracht:

Für das bewegliche Sachanlagevermögen wird ein ordnungsgemäßes Anlageverzeichnis geführt.

Bezüglich der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte der Nachweis durch unternehmensinterne Aufstellungen.

Die Guthaben und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Kontoauszüge nachgewiesen.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind durch eine im Kontokorrent geführte Saldenliste und den dazu gehörigen Personenkonten belegt.

Der Nachweis der übrigen Verbindlichkeiten wurde durch Abrechnungen und unternehmensinterne Aufzeichnungen erbracht.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Saldenvorträge zum 1. Januar 2023 entsprechen den Ansätzen zum 31. Dezember 2022. Die Bilanzidentität gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB ist gewahrt.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).

Das Realisationsprinzip und das Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht wurden beachtet (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB); die Bewertungsstetigkeit ist somit gewahrt.

Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten abzüglich angemessener planmäßiger Abschreibung angesetzt.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit den Nominalbeträgen, die sonstige Vermögensgegenstände wurden mit den Nominalbeträgen abzüglich vorzunehmender Abwertungen ausgewiesen.

Die Rückstellungsbeträge wurden aufgrund vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Rückzahlungsbeträgen ausgewiesen.

Sonstige Angaben

Die Geschäftsführung wurde im Jahre 2023 von

Herrn Kai vom Hoff, Geschäftsführer, Mettmann

Frau Karin Geßwein, Geschäftsführerin, Düsseldorf

ausgeübt.

 

Düsseldorf, den 15. Juli 2024

gez. der Geschäftsführer Kai vom Hoff

gez. die Geschäftsführerin Karin Geßwein

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 15.07.2024 festgestellt.

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