SERGIOS Vermietungsgesellschaft mbH
Selbe AdresseVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stephan Alexander Nicolai Leppla seit 23.12.2019 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sarabrucka Eins GmbHKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Bilanz zum 31. Dezember 2019Aktiva
Passiva
Amtsgericht Köln - HRB 35263Anhang für das Geschäftsjahr 2019I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB, auf die Aufstellung eines Lageberichts zu verzichten, Gebrauch gemacht. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurden die Angaben im Anhang gemacht. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind die nachfolgend dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend, die gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten wurden. Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten, gegebenenfalls vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 und 6 HGB, angesetzt. Grundlagen der Bewertung der Beteiligungen zum Bilanzstichtag sind die geprüften Jahresabschlüsse der Private Equity Fonds zum 31. Dezember 2018 sowie die aktuellen Quartalsberichte der Fonds zum Geschäftsjahr 2019. Im Rahmen der Bewertung nach § 253 HGB werden die den Beteiligungen beizulegenden Zeitwerte grundsätzlich nach den internationalen Bewertungsrichtlinien der "International Private Equity and Venture Capital Valuation Guidelines" (IPEVG) oder vergleichbaren Regelwerken ermittelt. Bei Beteiligungen an ausländischen Private Equity Fonds werden als Ertrag gekennzeichnete Rückflüsse bereits unterjährig als Gewinn vereinnahmt, wenn die Gesellschaft nach dem jeweils geltenden nationalen Gesellschaftsrecht über den Anspruch auf Gewinnvereinnahmung individuell und losgelöst von ihrem Gesellschaftsanteil verfügen kann, im Gesellschaftsvertrag des Fonds keine anderweitige Regelung zur Gewinnverteilung vorgesehen ist und der Jahres- bzw. Quartalsabschluss des jeweiligen Zielfonds realisierte Ergebnisanteile in entsprechender Höhe ausweist. Soweit es sich lediglich um eine gesellschaftsrechtlich zulässige Ausschüttung freier Liquidität handelt, werden die Ausschüttungen als anschaffungskostenmindernde Kapitalrückzahlungen erfasst. Soweit zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft noch keine Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2019 der einzelnen Beteiligungsprogramme, sondern lediglich Quartalsabschlüsse zum 30. September 2019 vorlagen, werden im 4. Quartal 2019 erhaltene Ausschüttungen als "Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht" gesondert ausgewiesen. Die entsprechende Qualifizierung dieser Ausschüttungen als Erträge aus Beteiligungen bzw. anschaffungskostenmindernde Kapitalrückzahlungen wird nach Vorliegen der aufgestellten Jahresabschlüsse 2019 der Beteiligungsunternehmen im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2020 der Gesellschaft erfolgen. Bei Beteiligungen an inländischen Private Equity Fonds erfolgt die Gewinnvereinnahmung auf der Grundlage von Jahresabschlüssen, sofern der Gewinnanspruch hinreichend sicher ist. Die Anschaffungskosten des Finanzanlagevermögens in fremder Währung werden im Transaktionszeitpunkt mit den jeweiligen Tageskursen in Euro umgerechnet. Kapitalrückzahlungen werden buchwertmindernd mit dem gewogenen Anschaffungskostenkurs erfasst. Die sich gegenüber dem Transaktionskurs zum Zeitpunkt der Rückflüsse ergebenden Fremdwährungseffekte werden ergebniswirksam erfasst. Darüber hinaus sind auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten gemäß § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Sie wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Rückstellungen werden unter Berücksichtigung des Grundsatzes der vernünftigen kaufmännischen Beurteilung mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sämtliche ausgewiesenen Rückstellungen haben wie im Vorjahr Restlaufzeiten bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Ausstehende Einzahlungsverpflichtungen in die verschiedenen Private Equity Fonds in US-Dollar sind mit dem Devisenkassamittelkurs am 31. Dezember 2019 in Höhe von 1,1234 USD für einen Euro bewertet. III. Angaben zur Bilanz 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche ausgewiesene Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr Restlaufzeiten bis zu einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Forderungen gegenüber dem Finanzamt. 2. Eigenkapital Das im Handelsregister eingetragene Stammkapital in der Gesamthöhe von TEUR 25 ist zum Abschlussstichtag in voller Höhe eingezahlt. 3. Verbindlichkeiten Sämtliche ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr Restlaufzeiten bis zu einem Jahr. IV. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten in Höhe von TEUR 0 (i.Vj.: TEUR 47) Erträge aus der Währungsumrechnung. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten in Höhe von EUR 373,07 (i.Vj.: EUR 0) Aufwendungen aus der Währungsumrechnung. V. Sonstige Angaben 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Gesellschaft hat bis zum 31. Dezember 2019 zwei Private Equity Fonds mit einer Zeichnungssumme von TUSD 6.000 gezeichnet. Die Einlagen werden von den Gesellschaften nach Bedarf und Investitionsverlauf abgerufen. Aus Einzahlungszusagen bei diesen Beteiligungen bestehen am Bilanzstichtag sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 18 davon TUSD 20 (TEUR 18). Die offenen Einzahlungsverpflichtungen von insgesamt TEUR 18 werden durch Einlagen des Gesellschafters gedeckt. 2. Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigt kein eigenes Personal. 3. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt durch:
4. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit der Gesellschafterin die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 134.891,00 wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.
Köln, den 16. Januar 2020 gez. Stephan Leppla, Geschäftsführer |
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