OPPM Office Professional Personalmanagement GmbH
Selbe AdresseVermittlung von Arbeitskräften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Hartmann seit 13.6.2022 | Vorstandsmitglied |
Jörg Reimann seit 13.6.2022 | Vorstandsmitglied |
Jörg Frank seit 31.1.2017 | Vorstandsmitglied |
Albrecht Dr. Hoene seit 1.12.2004 | Vorstandsmitglied |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SYNCWORK AktiengesellschaftDresdenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht zum Jahresabschluss 20231. Überblick über die Syncwork AG Die Syncwork AG ist ein mittelständisches IT-Beratungsunternehmen, das seinen Hauptsitz in Dresden und Niederlassungen in Berlin, Wiesbaden, Köln und Garching bei München hat. Die Syncwork Suisse AG mit Standort in Zürich und die Cimacon GmbH in Chemnitz sind 100%ige Tochterfirmen der Syncwork AG. Mit 129 Mitarbeitern (Stand Jahresende 2023) erbringt die Syncwork AG Beratungsleistungen und IT-Services für namhafte Unternehmen der Pharma- wie Fertigungsindustrie, Telekommunikationsanbieter, Finanzdienstleister sowie Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen. Das Beratungsportfolio des Unternehmens umfasst Themen in Bezug auf den Einsatz von Informationstechnologie. Besondere Expertise und Projekterfahrungen verfügt das Unternehmen in folgenden Bereichen:
Das Unternehmen ist organisiert in den sechs Geschäftsbereichen Life Science, Public Management, Banking & Finance, Systems Development, SAP und Business Intelligence. Die Bereiche bieten spezifischen Beratungsthemen und Expertisen in den jeweiligen Marktsegmenten an. Kern unserer Geschäftsstrategie ist der Aufbau von langfristigen Partnerschaften und Kundenbeziehungen, die eine stabile Geschäftsentwicklung der Syncwork AG ermöglichen. Dies findet Ausdruck darin, dass wir regelmäßig den Großteil unserer Leistungen bei Kunden erwirtschaften, mit denen wir langfristig zusammenarbeiten. Unser Kundenportfolio mit über 30 aktiven Kunden bot dafür auch 2023 wieder eine sehr gute Grundlage. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die deutsche Wirtschaft steckt im Jahr 2023 im Tief. Eine anfangs zweistellige Inflation ging zwar im Jahresverlauf wieder zurück, die preisbereinigte Wirtschaftsleistung schrumpfte jedoch um 0,3 Prozent. Namhafte Wirtschaftsinstitute sprachen von einem "Krisenmodus". Die Kriege in der Ukraine und im Gaza-Streifen sorgten zusätzliche weltpolitische Verunsicherungen und wirkten sich negativ auf die Investitionsbereitschaft der Unternehmen aus. Dieses gesamtwirtschaftlich schwierige Klima hatte auch Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung von Syncwork. Dabei war der Verlauf in unseren Zielbranchen unterschiedlich. Während der Öffentliche Sektor sich vergleichsweise stabil zeigte, agierten unsere Kunden in der Finanzwirtschaft sowie in den Bereichen Life Sciences und Fertigungsindustrie deutlich vorsichtiger. Der noch zum Jahresanfang erwartete Nachfrageanstieg von IT-Expertise und Consultingleistungen blieb weitgehend aus. Das Geschäft war insgesamt von Kostenbetrachtungen und Vorsicht geprägt. Auch der durch den spürbaren Fachkräftemangel entstehende Mehrbedarf konnte diese Zurückhaltung nicht kompensieren. 2.2 Geschäftsverlauf und Lage Das Geschäft entwickelte sich 2023 durchwachsen. Die Leistung ging gegenüber dem Vorjahr zurück und lag bei 14,26 Mio. EUR. Vor Steuern wurde ein Ergebnis von +527,5 TEUR erreicht. Das stabile Kundenportfolio von Syncwork sorgte dafür, dass auch unter schwierigen Rahmenbedingungen 2023 wieder ein positives Ergebnis erwirtschaftet werden konnte. Insbesondere die etablierten Geschäftsbeziehungen zu langjährigen Bestandskunden erwiesen sich einmal mehr als belastbare Säule des Geschäfts. Der Personalbestand blieb 2023 bei Syncwork konstant und lag zum Jahresende bei 129. Das Unternehmen zeigte sich in der Lage, immer wieder neue qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und damit Abgänge zu kompensieren. Die Fluktuation lag auf einem für Beratungsunternehmen niedrigen Niveau von unter 10 %. 2.2.1 Ertragslage Die Leistung im Jahr 2023 sank gegenüber dem Vorjahr um 7,5 % auf 14.264 Tsd. Euro. Das Ergebnis vor Steuern für das Jahr 2023 belief sich auf 527,5 Tsd. Euro. Die Umsatzrendite liegt bei 1 %. Die Schweizer Tochter Syncwork Suisse AG schüttete 2023 wie im Vorjahr eine Dividende in Höhe von 120 TCHF aus. Vom Jahresüberschuss soll in 2023 eine Dividende in Höhe von 2 Euro je Aktie an die Anteilseigner ausgeschüttet werden. Der Restbetrag von 98 Tsd. Euro wird in die Gewinnrücklagen des Unternehmens eingestellt. 2.2.2 Vermögens- und Finanzlage Die Vermögens- und Finanzlage von Syncwork befindet sich in sehr guter Verfassung. Das Unternehmen finanziert sein operatives Geschäft weiterhin aus eigenen Mitteln und benötigt kein Fremdkapital. Die Bilanzsumme beträgt zum Jahresende 2023 8.681 Tsd. Euro hat sich gegenüber 2022 um 565 Tsd. Euro vermindert. Die grundsätzliche bilanzielle Struktur wurde nicht verändert. Die Liquiditätslage ist ausgezeichnet. Mit liquiden Mitteln in Höhe von 4.850 Tsd. Euro zum Jahresende 2023 kann die Gesellschaft Ihren Zahlungsverpflichtungen uneingeschränkt nachkommen. Das Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Der Forderungsbestand zum Bilanzstichtag ist gegenüber dem Vorjahr auf 3.271 Tsd. Euro um 7 % gesunken. Vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung hat der Vorstand empfohlen, in diesem Jahr eine Dividende in Höhe von 2 EUR je Aktie an die Aktionäre auszuschütten. Die Eigenkapitalquote zum Bilanzstichtag liegt jetzt bei 76,7 % (Vorjahr 74,3 %). 2.3 Gesamtaussage Die Umsatzentwicklung war 2023 unter herausfordernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen rückläufig, das Ergebnis war aber erneut positiv. Die Kundenbasis erwies sich als belastbar und konnte weiterentwickelt werden. Mit dem erreichten Eigenkapital verfügt die Gesellschaft eine solide Absicherung gegenüber Marktrisiken. Der Bestand der Gesellschaft ist auch in Zukunft ohne Inanspruchnahme von Fremdmitteln gesichert. Der Vorstand schätzt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft daher weiter als sehr gut ein. Für das Jahr 2024 rechnen wir trotz bestehender Herausforderungen, dass sich die Geschäftslage wieder positiver entwickelt. Dafür planen wir, den Personalbestand bis auf 140 Mitarbeiter auszubauen. 3. Beteiligungsbericht 3.1 Syncwork Suisse AG Die Syncwork Suisse AG ist ein 100%iges Tochterunternehmen der Syncwork AG und erbringt IT-Beratungsdienstleistungen für den Schweizer Markt. Sie konzentriert sich dabei vor allem auf die Vermarktung von Business Intelligence- und Data Warehouse-Expertise für große Schweizer Unternehmen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr konzentrierte sich das Geschäft auf ein Telekommunikations-Unternehmen, zu dem Syncwork eine fast 20-jährige aktive Kundenbeziehung unterhält. Nach dem erfolgreichen Abschluss eines mehrjährigen Großprojekts im Jahr 2022 waren die Aufträge in 2023 rückläufig. Es trat eine Ruhepause ein. 2023 schließt die Syncwork Suisse AG voraussichtlich mit einem negativen Jahresergebnis ab. Das Ergebnis vor Steuern wird sich geschätzt auf -5 Tsd. CHF belaufen. Aufgrund der positiven Jahresergebnisse der Vorjahre und der aufgebauten Rücklagen konnte in 2023 dennoch eine Dividende i. H. v. 120 TCHF an die Muttergesellschaft ausgeschüttet werden. Für 2024 ist keine Dividende geplant. Zurzeit plant der größte Schweizer Kunde, ab 2024 wesentliche Teile seiner IT-Infrastruktur in die Cloud zu verlagern. Bei diesem Großprojekt sehen wir sehr gute Geschäftschancen für die Syncwork Suisse, so dass wir zuversichtlich sind, in diesem Jahr wieder ein positives Ergebnis zu erreichen. 3.2 Cimacon GmbH Die Beteiligungsgesellschaft Cimacon GmbH entwickelt Technologien und Enterprise- Lösungen zur system- und herstellerübergreifenden Dokumentation, Data Lineage und Migration von komplexen Business Intelligence-Systemen. Das innovative Technologieunternehmen konnte seine Lösungen bereits bei mehreren Großunternehmen vermarkten. Das Kernsystem metaBI Enterprise wird bei einem Schweizer Konzern eingesetzt und lieferte auch 2023 den wesentlichen Umsatzbeitrag zum Jahresergebnis der Cimacon. Daneben wurde ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördertes Forschungsprojekt durchgeführt und in wesentlichen Teilen abgeschlossen. Das Jahresergebnis 2023 wird voraussichtlich bei -57 Tsd. Euro, der Umsatz bei rund 51 Tsd. Euro liegen. Im Fokus der wirtschaftlichen Aktivitäten der Cimacon GmbH steht die Vermarktung von metaBI Enterprise. Am Markt ist weiterhin Interesse an Lösungen zur automatisierten Dokumentation, Data Lineage und Migration von BI-Systemen vorhanden, sodass sich das Unternehmen gute Chancen auf eine positive Entwicklung ausrechnet. Im Geschäftsjahr 2023 hat die Syncwork AG ihren Anteil an der Cimacon von 50% auf 100% aufgestockt. Dadurch soll der Vertrieb und die Weiterentwicklung von metaBI besser mit den Leistungen und Ressourcen von Syncwork abgestimmt werden. Es ist geplant, die Cimacon im Lauf des Jahres 2024 mit Syncwork zu verschmelzen. 4. Prognosebericht Die wirtschaftliche Gesamtsituation zeigt sich zu Beginn des Geschäftsjahres mit Chancen und Unsicherheiten behaftet. Auf der einen Seite zeichnen sich für 2024 interessante neue Opportunities und Geschäftschancen ab. Andererseits geben die Konjunktur und die gesamtwirtschaftliche Lage wenig Anlass zu Optimismus. Insbesondere das für 2024 prognostizierte schwache Wirtschaftswachstum sowie die andauernden politischen Risiken sind hier zu nennen. Die Marktpositionierung von Syncwork hat sich jedoch in den vergangenen Jahren als krisenresistent erwiesen. Die Struktur der Kundenbranchen, die regulatorisch geprägten Beratungsthemen und die Langfristigkeit der Kundenbeziehung verhinderten auch in den bisherigen Krisen, dass es zu nennenswerten Umsatzrückgängen kam. Insofern ist der Vorstand auch für das kommende Geschäftsjahr zuversichtlich, auch die derzeitige Situation meistern zu können. Folgende Marktfaktoren sehen wir als maßgeblich für die weitere Geschäftsentwicklung von Syncwork an: 1. Unternehmen und Verwaltungen müssen und werden die Digitalisierung und Automatisierung ihrer Prozesse vorantreiben. Insbesondere der Öffentliche Sektor hat hier einen erheblichen Nachholbedarf. Durch die Verbindung und Branchen- und IT-Knowhow hat Syncwork in diesem sich dynamisch entwickelnden Markt eine sehr gute Ausgangsposition. 2. Auch in der schwierigen wirtschaftlichen Situation 2023 konnte sich Syncwork am Markt behaupten. Trotz des Fachkräftemangel aufgrund der demografischen Entwicklung konnte Syncwork erfolgreich neue Mitarbeiter rekrutieren und sieht sich gut aufgestellt, um als attraktiver Arbeitgeber auch in den kommenden Jahren erfolgreich Experten gewinnen zu können. 3. Der Fachkräftemangel im IT-Bereich zwingt die Unternehmen, IT-Services in großem Umfang extern zu beschaffen. Die Nachfrage am Markt wird bei einer wirtschaftlichen Wiederbelegung deutlich ansteigen. Mit unserer Aufstellung als flexibler, breit aufgestellter, kundennaher IT-Dienstleister, sehen wir uns daher gut gerüstet und sehen gute Chancen, auch mittelfristig unsere Ziele zu erreichen. Für das Jahr 2024 hat Syncwork geplant, eine Leistung von 15.000 Tsd. Euro zu erreichen und den Mitarbeiterstand auf 140 zu erhöhen. 5. Chancen- und Risikobericht Der Vorstand strebt auch für die kommenden Jahre ein weiteres personelles wie wirtschaftliches Wachstum an. Die strategische Ausrichtung des Unternehmens als kundenorientierter, flexibler Dienstleister für Management- und IT-Beratung bietet dafür eine sehr gute Grundlage. Insbesondere die diversifizierte Branchenausrichtung, die sich in den vergangenen Jahren wiederholt als krisenresistent erwiesen hat, hat sich in dieser Beziehung bewährt. Die Syncwork AG plant, die Geschäftsentwicklung vor allem in den bisherigen Schwerpunktbranchen voranzutreiben. Dazu gehören die Life Science-Branche, der Öffentliche Sektor, Finanzdienstleister, die Fertigungs- sowie die Telekommunikationsindustrie. Auch in der Medizintechnik sehen wir gute Chancen, die vorhandene Basis auszubauen. Um neue Beratungsfelder zu erschließen, treibt das Unternehmen die Entwicklung von innovativen und marktgängigen Beratungsthemen voran. Neben den bisher etablierten Themen gehören dazu Methoden und Technologien in den Bereichen Digitalisierung, Cloud-Computing und Artificial Intelligence ebenso wie Compliance-Systeme und Lösungsansätze für regulatorische Herausforderungen von Unternehmen und Verwaltungen. Zur Risikoabfederung zielt Syncwork darauf ab, eine zu starke Konzentration auf einzelne Branchen oder Beratungsfelder zu vermeiden. Marktrisiken, die in einer Abschwächung der Gesamtwirtschaft bestehen, konnten damit bisher gut aufgefangen werden. Strategisches Ziel von Syncwork ist es zudem, ein ausgewogenes Kundenspektrum zu erreichen, d. h. insbesondere Klumpenrisiken zu vermeiden, die sich durch hohe Umsatzanteile bei einzelnen Kunden ergeben. Künftig soll der Umsatz bei keinem Kunden einen höheren Anteil als 30 % am Gesamtumsatz von Syncwork überschreiten. Die wirtschaftliche Lage der Syncwork AG schätzen wir vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der erreichten Eigenkapitalquote als weiterhin robust ein. Das Unternehmen ist gut aufgestellt und wird auch zukünftig vollumfänglich in der Lage sein, allen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen. Wir sehen daher keine erheblichen Risiken, die unsere Entwicklung beeinträchtigen oder unseren Bestand gefährden. 6. Nachtrag Zu Beginn des Geschäftsjahres 2024 hat sich die Auftragslage von Syncwork geringfügig gegenüber den Vormonaten verbessert. Es konnten im ersten Monat des laufenden Jahres bereits zwei neue Kunden gewonnen werden. Die gesamtwirtschaftliche Situation zeigt jedoch bislang keine Besserungstendenzen auf. Der Vorstand beobachtet die Marktsituation sehr genau und wird bei Bedarf kurzfristig Maßnahmen ergreifen, um sich ergebende Chancen zu ergreifen bzw. Risiken zu begrenzen. Weitere Vorgänge mit signifikanten Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Unternehmens sind nach Ende des Geschäftsjahres nicht eingetreten.
Berlin, 10. März 2024 SYNCWORK Aktiengesellschaft gez. Dr. Albrecht Hoene gez. Jörg Frank gez. Martin Hartmann gez. Jörg Reimann BilanzAktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnisverwendung
Anhang zum Geschäftsjahr 2023Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften sowie der ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB durchgeführt. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach teilweiser Ergebnisverwendung. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht Firma laut Registergericht: SYNCWORK Aktiengesellschaft Sitz laut Registergericht: Dresden Registergericht: Amtsgericht Dresden Register-Nr.: HRB 19513 Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Geringwertige selbstständig nutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Einzelanschaffungskosten bis zu 800,00 Euro (ohne Umsatzsteuer) wurden im Jahr ihres Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte (in Arbeit befindlichen Aufträge) wurden unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. In die Herstellungskosten wurden angemessene Kosten nach § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB einbezogen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zu ihrem Nominalbetrag angesetzt. Bei der Bewertung wurden erkennbare Risiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kredit- und Zinsrisiko wurde durch eine pauschale Wertberichtigung auf die Netto-Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Rechnung getragen. Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgte zum Nennwert. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Die Rückstellungen wurden mit ihrem nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelten notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei der Bemessung dieser Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen Rechnung getragen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Fremdwährungsposten (Bankbestände) wurden entsprechend § 256 a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Soweit Rechnungen in Fremdwährung ausgestellt waren, wurden diese zum Entstehungszeitpunkt mit dem amtlichen Geld- bzw. Briefkurs in Euro umgerechnet. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übernommen werden. Angaben zur Bilanz Anlagenspiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anhang (Anlage zum Anhang) dargestellt. Mitzugehörigkeitsvermerke Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden. Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit wird dazu folgende Erläuterung gegeben: Die Mitzugehörigkeitsvermerke betreffen folgende Posten und Sachverhalte: Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen im Vorjahr betrafen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betrafen im Vorjahr Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Angaben zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 38.836,47 Euro (Vorjahr: 39.576,47 Euro). Angaben über die Gattung der Aktien Das Grundkapital in Höhe von 152.750,00 Euro ist in 152.750 Namensaktien á 1,00 Euro eingeteilt. Sonstige Angaben Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen zum Bilanzstichtag sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von insgesamt 1.147.647,66 Euro. Hiervon entfallen 451.479,80 Euro auf Zahlungen, die im Folgejahr fällig sind. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigt neben den vier Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr im Durchschnitt 135 Arbeitnehmer, davon sechs leitende Angestellte, zwei Auszubildende und 16 Arbeitnehmer in der Verwaltung. Namen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs gehörten die folgenden Personen dem Vorstand an: Herr Dr. Albrecht Hoene (durchgehend) ausgeübter Beruf: Unternehmensberater Herr Jörg Frank (durchgehend) ausgeübter Beruf: Unternehmensberater Herr Martin Hartmann (durchgehend) ausgeübter Beruf: Unternehmensberater Herr Jörg Reimann (durchgehend) ausgeübter Beruf: Unternehmensberater Von der Anwendung der Schutzklausel gemäß § 286 Abs, 4 HGB hinsichtlich der Bezügeangabe wird Gebrauch gemacht. Dem Aufsichtsrat gehörten im Berichtsjahr folgende Personen an: Herr Achim Groß (Vorsitzender) ausgeübter Beruf: Steuerberater Herr Klaus Christian Plönzke (Stellvertreter) ausgeübter Beruf: Unternehmer Herr Arnold Wiersbinski (Stellvertreter) ausgeübter Beruf: Unternehmensberater Herr Heiko Morgenweck (bis 21. April 2023) (Stellvertreter) ausgeübter Beruf: Kaufmann Herr Eberhard Bröer (seit 21. April 2023) (Stellvertreter) ausgeübter Beruf: Unternehmensberater Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen von mind. 20 Prozent der Anteile Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über nachstehende Unternehmen berichtet:
Mit Vertrag vom 19. Dezember 2023 wurde die Anteilshöhe bei der Cimacon GmbH, Chemnitz, zum 31. Dezember 2023 auf 100% erhöht. Vorschlag bzw. Beschluss zur Ergebnisverwendung Der Vorstand schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, aus dem Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von 403.784,55 Euro einen Betrag in Höhe von 98.284,55 Euro in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen und pro Aktie 2,00 Euro, d. h. 305.500,00 Euro auszuschütten. Vorgänge von besonderer Bedeutung Zu Beginn des Geschäftsjahres 2024 hat sich die Auftragslage von Syncwork geringfügig gegenüber den Vormonaten verbessert. Es konnten im ersten Monat des laufenden Jahres bereits zwei neue Kunden gewonnen werden. Die gesamtwirtschaftliche Situation zeigt jedoch bislang keine Besserungstendezen auf. Nach derzeitigen Erkenntnissen besteht keine Unsicherheit in Hinblick auf die Unternehmensfortführung. Ferner hat die Geschäftsführung alle notwendigen betrieblichen Maßnahmen ergriffen und beobachtet die weitere Entwicklung sehr genau um bei Bedarf kurzfristig weitere Maßnahmen ergreifen zu können. Wir verweisen hierzu auch auf die Angaben im Lagebericht. Unterschrift des Vorstandes
Berlin, 10. März 2024 SYNCWORK Aktiengesellschaft Vorstand gez. Dr. Albrecht Hoene gez. Jörg Frank gez. Martin Hartmann gez. Jörg Reimann Anlagespiegel
Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat auch im Geschäfts- und Berichtsjahr 2023 die ihm nach Gesetz und Satzung auferlegten Aufgaben und Pflichten in vollem Umfang wahrgenommen. Der geschäftsführende Vorstand wurde in enger Abstimmung regelmäßig umfassend beraten und in seiner Geschäftsführung stetig überwacht. Aufsichtsrat und Vorstand haben im abgelaufenen Geschäftsjahr in insgesamt zwei Sitzungen über die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft und die einzelnen Geschäfts- felder sowie über grundsätzliche Fragen der Unternehmenspolitik und wichtige aktuelle Einzelthemen beraten und der Aufsichtsrat hat die erforderlichen Beschlüsse gefasst. Dabei wurde der Aufsichtsrat vom Vorstand anhand von schriftlichen Unterlagen oder mündlichen Erläuterungen eingehend informiert und in für das Unternehmen grundlegenden Entscheidungen eingebunden. Auch außerhalb der planmäßigen Sitzungen des Aufsichtsrates hat der Aufsichtsrats- vorsitzende mit dem Vorstand in Telefon- und Einzelgesprächen Fragen der geschäfts- politischen Ausrichtung und der strategischen Ziele sowie der Organisation besprochen. Zudem wurden Sachverhalte der kurzfristigen Planung und des aktuellen Geschäftsverlaufs erörtert. Dem Beschluss der Hauptversammlung folgend hat die Gesellschaft den Jahresabschluss und den Lagebericht nach den rechtlichen Vorgaben durch die Wirtschaftsprüfungs- gesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft Dr. Heide & Noack PartGmbB aus Dresden prüfen lassen. Die Prüferin hat den Abschluss der Syncwork AG mit einem unein- geschränkten Testat versehen. Die Prüfungsberichte sind den Aufsichtsratmitgliedern ausgehändigt worden. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht aufgrund der vorgelegten Auskünfte geprüft, im Ergebnis sind keine Einwendungen zu erheben. Folglich hat der Aufsichtsrat den vorgelegten Jahresabschluss in seiner Sitzung am 26. April 2024 für das abgelaufene Geschäftsjahr 2023 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstandes über die Verwendung des Jahresüberschusses schließt sich der Aufsichtsrat an. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für deren sehr engagierten und erfolgreichen Einsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023.
Berlin, 26. April 2024 Achim Groß, Aufsichtsratsvorsitzender sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 26.04.2024 festgestellt. BestätigungsvermerkDer Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 und nicht auf den, unter Inanspruchnahme von Erleichterungsvorschriften, hier offengelegten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die SYNCWORK Aktiengesellschaft, Dresden Wir haben den Jahresabschluss der SYNCWORK Aktiengesellschaft, Dresden - bestehend aus Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn - und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SYNCWORK Aktiengesellschaft, Dresden für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Absatz 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Dresden, 15. März 2024 Dr.
Heide & Noack PartGmbB
gez. Heike Noack, Wirtschaftsprüferin gez. Dr. Winfried Heide, Wirtschaftsprüfer |
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