Dentallabor 96 GmbH

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 210006
Eingetragen
2.4.1996
Branche
Zahntechnische LaboratorienZahnarztpraxenHerstellung von orthopädischen Erzeugnissen
Gegenstand
Betrieb eines zahntechnischen Labors.

Historie

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Management

NameRolle
Uta Wiench
seit 17.10.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Langendorf
50.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Dentallabor 96 GmbH

Weißenfels

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 45.524,20 56.880,80
I. Sachanlagen 45.524,20 56.880,80
B. Umlaufvermögen 376.727,06 310.954,72
I. Vorräte 6.037,77 8.867,43
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 54.713,96 61.124,19
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 380,60
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 315.975,33 240.963,10
C. Rechnungsabgrenzungsposten 198,75 226,67
Bilanzsumme, Summe Aktiva 422.450,01 368.062,19

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 376.744,87 320.452,45
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 294.887,86 257.930,18
III. Jahresüberschuss 56.292,42 36.957,68
B. Rückstellungen 35.720,57 36.057,46
C. Verbindlichkeiten 9.984,57 11.552,28
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 9.984,57 11.552,28
Bilanzsumme, Summe Passiva 422.450,01 368.062,19

Anhang


A. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der
§§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 265,268-274a, §§ 276-277 HGB, und unter Beachtung generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB aufgestellt.

Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§ 264c, 266 und 275 HGB Anwendung.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB Vorschriften nach BilRUG ergaben.

Anlagevermögen


Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt.

Ein ausgewiesener Geschäfts- und Firmenwert wurde auf die voraussichtliche Nutzungsdauer von 10 bis 15 Jahren planmäßig abgeschrieben.

Sachanlagen sind grundsätzlich zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die planmäßigen Abschreibengen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Finanzanlagen werden nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung gemäß § 253 Absatz 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Sofern in den Folgejahren die Gründe für die Wertminderung entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen gemäß dem Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Absatz 5 HGB.

Umlaufvermögen


Die fertigen Erzeugnisse und Waren werden gemäß dem strengen Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 4 HGB mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten bzw. letzten Einkaufspreisen bewertet. Notwendige Abschläge auf den niedrigeren beizulegenden wurden nicht  vorgenommen.

Unfertige Leistungen werden entsprechend ihres Fertigungsgrades mit den anteiligen Herstellungskosten gemäß § 255 Absatz 2 HGB bewertet.

Die fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten gemäß § 255 Absatz 2 HGB bewertet. Bestandsrisiken aus Lagerdauer und Absetzbarkeit der Erzeugnisse wurden angemessen berücksichtigt.

Erhaltene Anzahlungen wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt und gemäß
§ 268 Absatz 5 Satz 2 HBG von den Vorräten abgesetzt.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag abzüglich eventuell erforderlicher Einzelwertberichtigungen bewertet.  Zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird eine angemessene Pauschalwertberichtigung auf den nicht einzelwertberichtigen Netto-Forderungsbestand gebildet.

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Latente Steuern werden durch die zu erwartenden Steuerschulden aus unterschiedliche  handelsrechtliche - und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden ermittelt und nicht aufgerechnet ausgewiesen. Der angesetzte Steuersatz beläuft sich dabei auf 31,8 %. Dieser berücksichtigt sowohl die Körperschaftsteuer mit 15 %, den Solidaritätszuschlag mit 5,5 % sowie den entsprechenden Gewerbesteuersatz je nach dem Hebesatz der hebeberechtigten Gemeinde.
                                                                                                                                                                                                                                                
Die entsprechenden Aufwandswerte werden als Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert und über die, der Laufzeit zu Grunde liegenden Aufwendungen linear aufgelöst.

Rückstellungen


Die Steuerrückstellungen sind in Höhe des voraussichtlichen Anfalls auf Grund des steuerlichen Gewinns errechnet worden.

Die sonstigen Rückstellungen umfassen erkennbaren Risiken und gewisse Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer  Beurteilung notwendigen Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrages bewertet. Rückstellungen mit Laufzeiten von mehr als einem Jahr wurden kaufmännisch abgezinst.

Verbindlichkeiten


Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und sonstige Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.

B. Informationen zur Bilanz

Die Beträge der Forderungen, der sonstigen Vermögensgegenstände, der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern, der Verbindlichkeiten mit Restlaufzeitvermerken sind aus der vorliegenden Bilanz zu ersehen. Veränderungen gegenüber dem Vorjahr wurden ordnungsgemäß dokumentiert.

C. Sonstige Angaben


Geschäftsführung

Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte von Frau Uta Wiench, Geschäftsführerin, geführt.
Die  Geschäftsführerin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Außer der Geschäftsführer in waren im Geschäftsjahr keine weiteren Organe bestellt.
  

sonstige Berichtsbestandteile


Weißenfels, den 28. Dezember 2017
gez. Uta Wiench, Geschäftsführerin der Dentallabor 96 GmbH


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.12.2017 festgestellt.

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