Dentallabor
96 GmbH
Weißenfels
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
45.524,20 |
56.880,80 |
| I.
Sachanlagen |
45.524,20 |
56.880,80 |
| B.
Umlaufvermögen |
376.727,06 |
310.954,72 |
| I.
Vorräte |
6.037,77 |
8.867,43 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
54.713,96 |
61.124,19 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
380,60 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
315.975,33 |
240.963,10 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
198,75 |
226,67 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
422.450,01 |
368.062,19 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
376.744,87 |
320.452,45 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
294.887,86 |
257.930,18 |
| III.
Jahresüberschuss |
56.292,42 |
36.957,68 |
| B.
Rückstellungen |
35.720,57 |
36.057,46 |
| C.
Verbindlichkeiten |
9.984,57 |
11.552,28 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
9.984,57 |
11.552,28 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
422.450,01 |
368.062,19 |
Anhang
A. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der
§§ 246-251 HGB sowie unter
Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften
für Kapitalgesellschaften, §§ 265,268-274a,
§§ 276-277 HGB, und unter Beachtung generellen
Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB
aufgestellt.
Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§
264c, 266 und 275 HGB Anwendung.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung
erforderten bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB
Vorschriften nach BilRUG ergaben.
Anlagevermögen
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
angesetzt.
Ein ausgewiesener Geschäfts- und Firmenwert
wurde auf die voraussichtliche Nutzungsdauer von 10 bis 15
Jahren planmäßig abgeschrieben.
Sachanlagen sind grundsätzlich zu
Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
angesetzt. Die planmäßigen Abschreibengen
erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer.
Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt.
Die Finanzanlagen werden nur bei voraussichtlich dauernder
Wertminderung gemäß § 253 Absatz 3 HGB auf
den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Sofern in
den Folgejahren die Gründe für die Wertminderung
entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen gemäß
dem Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Absatz
5 HGB.
Umlaufvermögen
Die fertigen Erzeugnisse und Waren werden
gemäß dem strengen Niederstwertprinzip nach
§ 253 Abs. 4 HGB mit den durchschnittlichen
Anschaffungskosten bzw. letzten Einkaufspreisen bewertet.
Notwendige Abschläge auf den niedrigeren beizulegenden
wurden nicht vorgenommen.
Unfertige Leistungen werden entsprechend ihres
Fertigungsgrades mit den anteiligen Herstellungskosten
gemäß § 255 Absatz 2 HGB bewertet.
Die fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten
gemäß § 255 Absatz 2 HGB bewertet.
Bestandsrisiken aus Lagerdauer und Absetzbarkeit der
Erzeugnisse wurden angemessen berücksichtigt.
Erhaltene Anzahlungen wurden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt und gemäß
§ 268 Absatz 5 Satz 2 HBG von den Vorräten
abgesetzt.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag
abzüglich eventuell erforderlicher
Einzelwertberichtigungen bewertet. Zur Deckung des
allgemeinen Kreditrisikos bei Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wird eine angemessene
Pauschalwertberichtigung auf den nicht
einzelwertberichtigen Netto-Forderungsbestand gebildet.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sind zum
Nennwert angesetzt.
Latente Steuern werden durch die zu erwartenden
Steuerschulden aus unterschiedliche handelsrechtliche
- und steuerrechtlichen Wertansätzen von
Vermögensgegenständen und Schulden ermittelt und
nicht aufgerechnet ausgewiesen. Der angesetzte Steuersatz
beläuft sich dabei auf 31,8 %. Dieser
berücksichtigt sowohl die Körperschaftsteuer mit
15 %, den Solidaritätszuschlag mit 5,5 % sowie den
entsprechenden Gewerbesteuersatz je nach dem Hebesatz der
hebeberechtigten Gemeinde.
Die entsprechenden Aufwandswerte werden als
Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert und über die, der
Laufzeit zu Grunde liegenden Aufwendungen linear
aufgelöst.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen sind in Höhe des
voraussichtlichen Anfalls auf Grund des steuerlichen
Gewinns errechnet worden.
Die sonstigen Rückstellungen umfassen
erkennbaren Risiken und gewisse Verpflichtungen und sind in
Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrages bewertet.
Rückstellungen mit Laufzeiten von mehr als einem Jahr
wurden kaufmännisch abgezinst.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten,
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und
sonstige Verbindlichkeiten sind zu ihren
Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.
B. Informationen zur Bilanz
Die Beträge der Forderungen, der sonstigen
Vermögensgegenstände, der Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern, der
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeitvermerken sind aus der
vorliegenden Bilanz zu ersehen. Veränderungen
gegenüber dem Vorjahr wurden ordnungsgemäß
dokumentiert.
C. Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte von Frau
Uta Wiench, Geschäftsführerin, geführt.
Die Geschäftsführerin ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Außer der Geschäftsführer in waren im
Geschäftsjahr keine weiteren Organe bestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Weißenfels, den 28. Dezember 2017
gez. Uta Wiench, Geschäftsführerin der
Dentallabor 96 GmbH
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.12.2017 festgestellt.
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