Mustafa
Metin Concerts GmbH (MMC GmbH)
Dortmund
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.103,51 |
228,51 |
| I.
Sachanlagen |
2.103,51 |
228,51 |
| B.
Umlaufvermögen |
777.625,07 |
236.672,49 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
170.641,21 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
14.850,93 |
33.327,42 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
762.774,14 |
32.703,86 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.568,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
788.296,58 |
236.901,00 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
282.351,12 |
63.629,80 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
38.065,21 |
-4.583,46 |
| III.
Jahresüberschuss |
218.721,32 |
42.648,67 |
| B.
Rückstellungen |
182.228,00 |
58.406,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
323.717,46 |
114.865,20 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
323.717,46 |
114.865,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
788.296,58 |
236.901,00 |
Anhang
zum Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2008
A. Allgemeine Angaben zur Bilanz:
I. Darstellungsform der
Bilanz:
Bei dieser Firma handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft i.S. des § 267 Abs. 1 HGB.
Die
Form der Darstellung, insbes. der Gliederung des
Jahresabschlusses erfolgte gemäß den
gesetzlichen Regelungen.
II. Zu § 284 Abs. 2 HGB
folgendes:
Gliederung und Bewertung entsprechen den handels-
und steuerrechtlichen Vorschriften.
Die
Posten des Anlagevermögens sind ausgewiesen zu
historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 150,00 € wurden im Jahr des
Zugangs aktiviert und vollabgeschrieben.
Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr
als 150,00 € und weniger als 1.000,00 € wurde ein
Sammelposten gebildet. Dieser Sammelposten wird mit
jährlich 20,00 % abgeschrieben.
Die
Forderungen und sonstigen Wirtschaftsgüter sind
bewertet mit ihren Nennwerten, Abzinsungen waren nicht
erforderlich.
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des
voraussichtlichen Bedarfs gebildet.
Die
Verbindlichkeiten sind bewertet mit ihrem
Rückzahlungsbetrag.
Währungsumrechnungen waren erforderlich. Die
jeweiligen Umrechnungen erfolgten zum Tageskurs.
Bilanzierungshilfen gemäß
HGB:
§ 269 S. 1 =
Aufwendungen für die Ingangsetzung und
Erweiterung des Geschäftsbetriebs
§ 268 II
= dto.
§ 274 II
= akt. Steuerabgrenzung
wurden nicht angewendet.
Bewertungsmethoden gemäß HGB:
§ 240 IV
= Gruppen- und Durchschnittsbewertung
des Vorratsvermögens
§ 256 S. 1 =
Bewertungsvereinfachungsverfahren
( Verbrauchsfolgeverfahren )
wurden desgleichen nicht angewendet.
Eine Berechnung des
Unterschiedsbetrages gemäß HGB:
§ 284 II. Nr. 4 war demnach nicht erforderlich.
B. Angaben zu speziellen Posten der Bilanz:
I.
Vermögensgegenstände
Die Posten des Anlagevermögens wurden allesamt
zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bilanziert; die Bewertungsfreiheit für
geringwertige Wirtschaftsgüter (=GWG) nach
§ 6 (2) EStG wurde in Anspruch genommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände:
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr bestanden zum 31. Dezember 2008 nicht.
Angaben aus § 42 III GmbHG waren im
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 zu machen, es waren
Forderungen gegenüber dem Gesellschafter in Höhe
von 2.989,61 € zu erfassen.
II.
Rechnungsabgrenzungsposten
Zum 31.12.2008 waren Versicherungen abzugrenzen.
III.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten die unter folgende Angabepflichten
fallen HGB:
§ 268 V S. 3 = Verblk., die erst
nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen
§ 285 Nr. 1 b = Verblk. durch Pfandrechte
oder ähnliche Rechte gesichert
bestanden zum 31.12.2008 nicht.
Angaben aus § 42 III GmbHG waren im
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 nicht zu machen, es
bestanden keine Verbindlichkeiten gegenüber dem
Gesellschafter.
IV.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Verbindlichkeiten, die unter die Angabepflicht:
§§ 251, 268 (7) HGB fallen (=
Haftungsverhältnisse/Eventualverbindlichkeiten ),
bestanden zum 31.12.2008 nicht.
Unter Hinweis auf § 285 (3) HGB:
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind
nicht von Bedeutung.
C. Angaben zu Organen:
Geschäftsführer der Gesellschaft ist:
Herr Mustafa Metin.
Dortmund, den 31. August
2009
Mustafa
Metin
Geschäftsführer
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