StWL Mobilität und Infrastruktur GmbH
Selbe AdresseBetrieb von Verkehrswegen für Straßenfahrzeuge
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jürgen Ferfers seit 20.7.2007 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Gemeinde Neunkirchen a.Sand | 50.00% |
Stadt Lauf a.d.Pegnitz | 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stromversorgung Neunkirchen GmbHNeunkirchen a. SandJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Anhang 01.01.2023 bis 31.12.2023Allgemeine Angaben Gesetzliche Grundlagen Der Jahresabschluss der Stromversorgung Neunkirchen GmbH wurde nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des GmbH-Gesetzes und den Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Nach § 265 Abs. 5 HGB wurde das Gliederungsschema der Bilanz um branchenspezifische Posten erweitert. Für die Strukturierung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Gesellschaft ist im Handelsregister Nürnberg HRB 5576 eingetragen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen nutzungsbedingten Abschreibungen, bewertet. Bei vor dem 01.01.2010 angeschafften Sachanlagen werden die planmäßigen Abschreibungen grundsätzlich degressiv vorgenommen. Sofern die lineare Abschreibung zu höheren Beträgen als die degressive Abschreibung führt, wird ein Wechsel von der degressiven zu der linearen Abschreibung vorgenommen. Die degressive Abschreibung beträgt im Geschäftsjahr 2023 15 TEUR. Bei Anlagegütern, die nach dem 01.01.2010 angeschafft wurden, erfolgt die Abschreibung linear. Die Nutzungsdauern wurden bis einschließlich 2020 gemäß dem "Abschreibungs-ABC der Versorgungswirtschaft", Markmiller und Partner, angesetzt. Geringwertige Vermögensgegenstände (Anschaffungskosten bis 800,00 EUR) wurden bis einschließlich 2020 im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Den Zugängen (einschließlich Geringwertigen Vermögensgegenständen) ab dem Jahr 2021 wurden die Nutzungsdauern gemäß Anlage 1 der Stromnetzentgeltverordnung - StromNEV zugrunde gelegt. Folgende Nutzungsdauern sind den Abschreibungen der wesentlichen Sachanlagegruppen zugrunde gelegt worden:
Die Vorräte wurden mit ihren Herstellungskosten und das restliche Umlaufvermögen wurde zum Nennwert bilanziert. Das allgemeine Ausfallrisiko ist durch eine Wertberichtigung der Forderungen gedeckt. Uneinbringliche und zweifelhafte Forderungen wurden direkt abgeschrieben. Die empfangenen Ertragszuschüsse vom 1. Januar 2003 bis 31. Dezember 2007 wurden mit dem Zahlbetrag aktivisch vom Anlagevermögen gekürzt. Ertragszuschüsse vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2020 werden passiviert und analog zur Abschreibungsdauer des Anlagevermögens ertragswirksam über die Umsatzerlöse aufgelöst. Zuschüsse ab dem 01. Januar 2021 werden mit dem Zahlbetrag passiviert und über einen Zeitraum von 20 Jahren aufgelöst. Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag bilanziert. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst. Der für die Abzinsung angewandte durchschnittliche Marktzinssatz ergibt sich im Falle von Rückstellungen aus Altersversorgungsverpflichtungen aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren sowie im Falle sonstiger Rückstellungen aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren. Künftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB ausgewiesen. Sie sind zum Teil branchenüblich mit Eigentumsvorbehalt gesichert. Angaben gemäß § 6b Abs. 2 EnWG Die Gesamtleistung für die kaufmännische und technische Betriebsführung durch die StWL Städtische Werke Lauf a.d. Pegnitz GmbH beträgt im Geschäftsjahr 538 TEUR. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die in der Bilanz zusammengefassten Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung im Jahr 2023 sind im Anlagennachweis dargestellt. Vorräte Hier ist der in Ausführung befindliche Bauauftrag einer kundeneigenen Übergabestation ausgewiesen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten die offenen Rechnungsbeträge aus der Jahresverbrauchs- und Installationsabrechnung, Erstattungsansprüche aus der Bilanzkreisabrechnung sowie Forderungen aus der Endabrechnung der gesetzlichen Umlagen. Guthaben sind passiviert. Forderungen an die Gesellschafter Die Forderungen an die Gesellschafter enthalten 48 TEUR aus Lieferungen und Leistungen, 57 TEUR aus der Abwicklung der Betriebsführung sowie 9 TEUR aus Stromlieferungen. Sonstige Vermögensgegenstände Dieser Posten zeigt hauptsächlich die Forderungen an das Finanzamt sowie Lieferantenguthaben. Außerdem ist hier die Nachforderung an den Übertragungsnetzbetreiber aus der Preisbremse Strom mit 19 TEUR ausgewiesen. Gezeichnetes Kapital Das Stammkapital beträgt unverändert 51 TEUR. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage beträgt unverändert 824 TEUR. Gewinnrücklagen Als satzungsmäßige Rücklagen sind lt. Gesellschaftsvertrag 77 TEUR ausgewiesen. Die anderen Gewinnrücklagen erhöhten sich um die Zuführung aus dem Jahresüberschuss 2022 gemäß Gesellschafterbeschluss vom 01. August 2023 um 390 TEUR auf 1.586 TEUR. Jahresüberschuss Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 01. August 2023 wurde der Jahresüberschuss 2022 in Höhe von 390 TEUR der Gewinnrücklage zugeführt. Über die Verwendung des Jahresüberschusses 2023 von 340 TEUR ist noch zu entscheiden. Rückstellungen Der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen liegt ein versicherungsmathematisches Gutachten zugrunde. Die Bewertung der Rückstellung erfolgt nach den Richttaffen 2018 G von Prof. Klaus Heubeck und ergibt zum 31.12.2023 einen Wert in Höhe von 195 TEUR (Vorjahr: TEUR 171). Als Rechnungszinsfuß wurde gem. § 253 Abs. 2 HGB der durchschnittliche Marktzinssatz verwendet, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Hierbei wurde der Durchschnitt der letzten 10 Jahre sowie zum Vergleich zur Bewertung der Durchschnitt der letzten sieben Jahre zu Grunde gelegt. Der Differenzbetrag gem. § 253 Abs. 6 HGB beträgt 1 TEUR. Die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze betrugen zum 31.12.2023 1,82 % (10-Jahres-Durchschnitt) bzw. 1,74 % (Sieben-Jahres-Durchschnitt). Für 2024 ist entsprechend des Tarifvertrages über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich) eine außerordentliche Erhöhung der Bezüge zu berücksichtigen. Des Weiteren ist die langfristig erwartete durchschnittliche Veränderung der Betriebsrenten berücksichtigt worden, sie beträgt unverändert 3,0 % pro Jahr. Pensionsberechtigt ist die Witwe des ehemaligen Geschäftsführers. Die entsprechenden Regelungen dazu stammen aus dem ursprünglichen Anstellungsvertrag mit diesem. Weitere Anpassungen der Rückstellung waren aufgrund der tariflich bedingten Erhöhung der Verpflichtung, dem jährlichen Verbrauch und der Anpassung des gesetzlich vorgeschriebenen Zinssatzes notwendig. Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Prüfungs- und Beratungskosten, Archivierungskosten, die Mehr- und Mindermengenabrechnung 2023, die EEG-Abrechnung 2023 sowie das Regulierungskonto. Außerdem wurden Rückstellungen für die Gewerbe- und Körperschaftsteuer 2023 gebildet. Die ausgewiesenen Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken zum Bilanzstichtag ab. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Ausgewiesen sind vier langfristige Darlehen. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten auch die Abrechnungen 2023 für die Einspeisevergütungen im Rahmen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG). Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern Hier sind 393 TEUR Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich im Wesentlichen zusammen aus Steuerverbindlichkeiten und Kundenüberzahlungen aus der Jahresverbrauchsabrechnung. Ergänzende Angaben Organe der Gesellschaft Gesellschafter: Gemeinde Neunkirchen a.Sand, 91233 Neunkirchen a.Sand StWL Städtische Werke Lauf a.d. Pegnitz GmbH, 91207 Lauf a.d. Pegnitz Vorsitzende des Aufsichtsrates im 2-Jahres-Wechselturnus: Thomas Lang, 1. Bürgermeister der Stadt Lauf a.d. Pegnitz (Vorsitzender ab 01.01.2024) Jens Fankhänel, 1. Bürgermeister der Gemeinde Neunkirchen a.Sand (Vorsitzender bis 31.12.2023) Aufsichtsratsmitglieder der Gemeinde Neunkirchen a.Sand: Andreas Beck, Elektromaschinenbaumeister BdH Marius Elsner, Elektroingenieur Uwe Schlenk, Projekteinkäufer Aufsichtsratsmitglieder der StWL Städtische Werke Lauf a.d. Pegnitz GmbH: Frank Keller, selbst. Unternehmer Harald Meyer, Dipl.-Ing. (FH) Anastasios Pasalidis, Industriemeister Geschäftsführer: Jürgen Ferfers Diplom-Kaufmann Sitz der Gesellschaft: 91233 Neunkirchen a.Sand Aufwendungen für Organe der Gesellschaft Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten Aufwandsentschädigungen in Höhe von 5 TEUR. Hinsichtlich der Bezüge der Geschäftsführung wurde von § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Die Pensionsrückstellung für die Witwe des ehemaligen Geschäftsführers beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 195 TEUR. Sonstige Pflichtangaben gemäß § 285 HGB Das Prüfungshonorar für den Abschlussprüfer beträgt voraussichtlich 9 TEUR für die Abschlussprüfungsleistung sowie 2 TEUR für die sonstigen Bestätigungsleistungen. Geschäfte im Sinne § 285 Nr. 21 HGB liegen nicht vor. Mitarbeiter Die Stromversorgung Neunkirchen GmbH verfügt, mit Ausnahme des Geschäftsführers, über kein eigenes Personal, da die Betriebsführung durch die StWL Städtische Werke Lauf a.d. Pegnitz GmbH erfolgt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus schwebenden Strombezugsverträgen bestehen Verpflichtungen in Höhe von voraussichtlich 2.048 TEUR. Durch den bestehenden Betriebsführungsvertrag mit der StWL Städtische Werke Lauf a.d. Pegnitz GmbH ergeben sich jährliche finanzielle Verpflichtungen in Höhe von ca. 538 TEUR. Der Vertrag hat keine feste Laufzeit und ist auf die Dauer des Gesellschaftsvertrages der SVN ausgelegt. Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag sind keine Ereignisse von besonderer Bedeutung eingetreten, welche Auswirkungen auf die Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage bewirken. Vorschlag zur ErgebnisverwendungDer Geschäftsführer schlägt aufgrund des hohen Mittelbedarfs für Investitionen vor, den Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 340.463,22 EUR den Gewinnrücklagen zuzuführen.
Lauf a.d. Pegnitz, 28.03.2024 Stromversorgung Neunkirchen GmbH Jürgen Ferfers, Geschäftsführer Trennung der Rechnungslegunggemäß § 6 b EnWGVerfahrensbeschreibung Elektrizitätsverteilung und Messstellenbetrieb Aktivitätenbilanz zum 31. Dezember 2023 Aktivitäten-Gewinn- und Verlustrechnung 2023 Inhaltsübersicht Trennung der Rechnungslegung gemäß § 6b EnWG 1 Verfahrensbeschreibung 1.1 Erläuterungen zur buchhalterischen Trennung nach Aktivitäten 1.2 Schlüsselungen nicht direkt zuordenbarer Geschäftsvorfälle 2 Jahresabschluss 2023 Elektrizitätsverteilung und Messstellenbetrieb 2.1 Erläuterungen zur Aktivitätenbilanz 2.2 Erläuterungen zur Aktivitäten-Gewinn- und Verlustrechnung 2.3 Erläuterungen zur Berechnung der Netzentgelte Anlagen Aktivitätenbilanz zum 31.12.2023, Blatt 1 und 2 Bilanzvermerke zur Aktivitätenbilanz, Blatt 3 Aktivitäten-Gewinn- und Verlustrechnung 2023 1 Verfahrensbeschreibung 1.1 Erläuterungen zur buchhalterischen Trennung nach Aktivitäten 1.1.1 Aufgliederung der Aktivitäten
1.1.2 Trennung der Aktivitäten in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Die Trennung innerhalb der GuV erfolgt über Kostenstellenverbuchung. 1.1.3 Trennung der Aktivitäten in der Bilanz Die Trennung innerhalb der Bilanzkonten wird über die Bebuchung der Geschäftsbereiche (GSB) vollzogen. 1.1.4 Retrograde Verbuchung von nicht direkt zuordenbaren Geschäftsvorfällen Soweit eine direkte Zuordnung zu den einzelnen Aktivitäten nicht möglich oder nur mit unvertretbarem Aufwand verbunden war, erfolgte die Zuordnung durch Schlüsselung. Diese Buchungen erfolgten über die Geschäftsbereiche:
innerhalb der Bilanzkonten bzw. auf den Kostenstellen 00000 bis 09999 sowie 60000 bis 79999 in der GuV. Die Zuordnung auf die Elektrizitätsverteilung (Netz), auf den Messstellenbetrieb (MSBS) und auf die sonstigen Tätigkeiten erfolgte über Schlüsselung. 1.1.5 Innerhalb der internen Trennung wurden die gleichen Wertansätze, Bewertungs- und Abschreibungsmethoden wie in der Handelsbilanz des Gesamtbetriebes (Jahresabschluss) verwendet. 1.2 Schlüsselungen nicht direkt zuordenbarer Geschäftsvorfälle
Retrograde Zuordnung
2 Jahresabschluss 2023 2.1 Erläuterungen zur Aktivitätenbilanz Die Aktivitätenbilanz wurde gegenüber der Handelsbilanz um folgende Posten erweitert:
Unter den zusätzlichen Posten werden die Forderungen der Elektrizitätsverteilung (Netz) gegenüber dem Stromhandel (Vertrieb) aus der innerbetrieblichen Verrechnung der Netzentgelte ausgewiesen. Zur Berechnung vergleiche Punkt 2.3. Die Einzelpostenzuordnung ist aus den gesonderten Abschlussunterlagen zu den jeweiligen Positionen ersichtlich. 2.2 Erläuterungen zur Aktivitäten-Gewinn- und Verlustrechnung Die Aktivitäten-GuV wurde gegenüber der handelsrechtlichen GuV um folgende Posten erweitert: 3. Innerbetriebliche Erträge 8. Innerbetriebliche Aufwendungen Unter den zusätzlichen Posten werden die Erträge bzw. Aufwendungen der innerbetrieblichen Netzentgelte ausgewiesen. Zur Berechnung der Netzentgelte siehe Punkt 2.3. Die Einzelzuordnungen sind aus den EDV-Listungen vor und nach Umlagen aus den Abschlussunterlagen zur GuV ersichtlich. 2.3 Erläuterungen zur Berechnung der Netzentgelte Der Ansatz der Innerbetrieblichen Forderungen bzw. Verbindlichkeiten resultiert aus den gebuchten Netzentgelten. Die Netzentgelte einschließlich Messung und Abrechnung entsprechen den genehmigten Netzentgelten.
Lauf a.d. Pegnitz, 28.03.2024 Stromversorgung Neunkirchen GmbH Ferfers, Geschäftsführer Aktivitätenbilanz zum 31.12.2023AKTIVA
Passiva
Bilanzvermerke zur Aktivitätenbilanz zum 31.12.2023AKTIVA
PASSIVA
Aktivitäten Gewinn- und Verlustrechnung 01.01. bis 31.12.2023
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