SteadyMaxx
GmbH
Oberhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
47.793,76 |
35.089,76 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
35.064,76 |
35.064,76 |
| II.
Sachanlagen |
12.729,00 |
25,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
227.937,88 |
127.788,98 |
| I.
Vorräte |
118.345,56 |
61.933,85 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
22.663,69 |
38.782,84 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
86.928,63 |
27.072,29 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.246,00 |
2.183,00 |
| Aktiva |
276.977,64 |
165.061,74 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
47.947,31 |
29.651,54 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
25.000,00 |
25.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
45.348,46 |
45.888,00 |
| IV.
Jahresüberschuss |
18.295,77 |
539,54 |
| B.
Rückstellungen |
3.500,00 |
4.981,36 |
| C.
Verbindlichkeiten |
225.530,33 |
130.428,84 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
188.030,33 |
74.928,84 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
37.500,00 |
55.500,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
94.869,59 |
82.603,03 |
| Passiva |
276.977,64 |
165.061,74 |
Anhang
SteadyMaxx GmbH
Anhang zum 31. Dezember 2022
I.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022
Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
aufgestellt und vermittelt ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild. Die Gesellschaft
beachtete bei der Aufstellung des Jahresabschlusses
hinsichtlich der Bilanzierung, der Bewertung und des
Ausweises die Vorschriften des Handelsgesetzbuches
gemäß §§ 242 ff. und
§§ 264 ff. HGB. Gemäß
§ 267a HGB sind auf den vorliegenden
Jahresabschluss die ergänzenden Vorschriften für
kleine Kapitalgesellschaften anzuwenden. Der Anlagenspiegel
ist in einer gesonderten Anlage dargestellt. Die Gliederung
entspricht den §§ 265, 266 HGB, die
Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung dem
§ 275 HGB.
Für Zwecke der Offenlegung wurden entsprechend
§ 326 HGB bei der Erstellung des Anhangs und der
Bilanz die größenabhängigen Erleichterungen
gemäß § 288 Satz 1 und § 266
Abs. 1 Satz 3 HGB in Anspruch genommen.
II.
Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung
1. Bilanzierungsmethode
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2022 enthält alle bilanzierungspflichtigen
Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und
Rechnungsabgrenzungsposten. Aufwendungen und Erträge
wurden periodengerecht abgegrenzt.
Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der
Passivseite, Erträge nicht mit Aufwendungen saldiert.
Rückstellungen wurden entsprechend
§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB passiviert.
2. Bewertungsmethoden
Die Vermögensgegenstände sind einzeln
bewertet worden. Das Sachanlagevermögen wurde mit den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um die
steuerlich zulässigen Abschreibungen angesetzt. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden linear
vorgenommen. Für geringwertige Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens bis 800,00 €, die in 2022
angeschafft wurden, wurde die Bewertungsfreiheit des §
6 Abs. 2 EStG in Anspruch genommen. Der Anlagenspiegel ist
in der Anlage gemäß § 268 Abs. 2 HGB
ausgewiesen. Dabei sind ausgehend von den gesamten
historischen Anschaffungskosten (Brutto-Prinzip) die
Zugänge und Abgänge des Geschäftsjahres -
ebenfalls mit den Anschaffungskosten oder
Herstellungskosten - sowie die gesamten kumulativen
Abschreibungen, also auch die der Vorjahre aufgeführt.
Weiter sind der Buchwert zum 31.12.2022 sowie die
Abschreibungen des Geschäftsjahres 2022 angegeben.
Bei den Gegenständen des Umlaufvermögens
wurde dem Niederstwertprinzip Rechnung getragen.
Das Vorratsvermögen ist nach Angaben der
Geschäftsleitung mit durchschnittlichen Anschaffungs-
oder Herstellungskosten gemäß § 255
Abs. 2 bilanziert worden. Soweit der beizulegende Wert
unter den vorgenannten Werten lag, wurde dieser
zugrundegelegt. Bestände mit geringeren Werten
wurden gemäß § 253 Abs. 3 HGB mit
diesen Werten angesetzt. Die Vorräte sind nach Angaben
der Geschäftsführung zum Stichtag aufgenommen
worden.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert oder
mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt.
Der Wertansatz der Rückstellungen
berücksichtigt alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten bei vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sowie sonstige Verbindlichkeiten sind mit dem Nennbetrag
bewertet worden.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind mit dem Rückzahlungsbetrag bewertet worden.
III.
Sonstige Pflichtangaben gemäß
§ 285 HGB unter Berücksichtigung der
größenabhängigen
Erleichterungen gemäß § 288 HGB
1. Angaben gemäß § 285 Ziff. 10
HGB
Während des Geschäftsjahres 2022 wurden die
Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen
geführt:
Geschäftsführer:
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Rainer Brune
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|
Helga Brune
|
2. Vorschlag für die Verwendung des
Ergebnisses
Die Geschäftsführer schlagen vor, den
Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
Oberhausen, den 16.11.2023
………………………………………….
……………………………………
Rainer
Brune Helga Brune
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.11.2023
festgestellt.
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