WOYTON
GmbH
Ratingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10.609,00 |
17.702,00 |
| I.
Sachanlagen |
10.509,00 |
17.602,00 |
| II.
Finanzanlagen |
100,00 |
100,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
484.473,72 |
408.335,19 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
479.398,75 |
406.006,77 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.074,97 |
2.328,42 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
173.088,64 |
238.595,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
668.171,36 |
664.632,75 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
44.200,00 |
44.200,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
408.250,00 |
408.250,00 |
| III.
Verlustvortrag |
691.045,56 |
751.734,86 |
| IV.
Jahresüberschuss |
65.506,92 |
60.689,30 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
173.088,64 |
238.595,56 |
| B.
Rückstellungen |
32.535,40 |
24.045,40 |
| C.
Verbindlichkeiten |
635.635,96 |
640.587,35 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
49.135,96 |
58.797,80 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
586.500,00 |
581.789,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
668.171,36 |
664.632,75 |
Anhang
zum Jahresabschluss der
WOYTON GmbH, Ratingen
zum 31.12.2019
I. Allgemeine Erläuterungen
Der Jahresabschluss der WOYTON GmbH, Ratingen,
für das Geschäftsjahr 2019 ist nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den
Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die
Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Absatz 1 HGB auf. Entsprechend
wurde von den größenabhängigen
Erleichterungen des § 276 HGB gebraucht gemacht.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 268-274a, §§ 276-278 HGB, und unter
Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der
§§ 252-256a HGB erstellt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte entsprechend der
Vorschriften des § 266 Absatz 2 und 3 HGB. Für
die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Absatz 2
HGB angewendet.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
1. Anlagevermögen:
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige
und außerplanmäßige Abschreibungen
vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen
wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Der Geschäfts- und Firmenwert wurde auf die
voraussichtliche Nutzungsdauer von 15 Jahren
planmäßig abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige und außerplanmäßige
Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen.
2. Umlaufvermögen:
Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet, soweit nicht ein niedrigerer
Wert nach § 253 Absatz 4 HGB zulässig oder
geboten ist.
Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände, die prinzipiell zum
Nennwert angesetzt sind, wird allen erkennbaren Risiken
durch angemessene, einzeln vorgenommene Abwertung Rechnung
getragen.
Kassenbestände, Bundesbankguthaben und Guthaben
bei Kreditinstituten sind, soweit vorhanden, zum Nennwert
bewertet.
3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten:
Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite
sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem
Abschlussstichtag darstellen.
4. Eigenkapital
Die Kapitalrücklage beläuft sich auf EUR
408.250,00 (Vorjahr: EUR 408.250,00).
Die Gesellschaft weist einen "Nicht durch
Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" zum 31.12.2019 von EUR
173.088,64 aus (Vorjahr EUR 238.595,56).
5. Rückstellungen:
Die Rückstellungen umfassen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Rückzahlungs- beziehungsweise
Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis-
und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern
ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt
vorliegen.
6. Verbindlichkeiten:
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet.
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von EUR 599.500,00
7. Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite
sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die
Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem
Abschlussstichtag darstellen.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Der Kontennachweis zur Bilanz, zur Gewinn- und
Verlustrechnung sowie die Entwicklung des
Anlagevermögens sind dem Anhang als Anlagen
beigefügt.
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr ist bei jedem gesondert ausgewiesenen
Posten in der Bilanz vermerkt.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr, bzw. mehr als
fünf Jahren ist bei jedem gesondert ausgewiesenen
Posten in der Bilanz vermerkt.
Die in der Bilanz ausgewiesenen
Steuerrückstellungen berücksichtigen die sich aus
den Berechnungslisten zur Körperschaft- und
Gewerbesteuererklärung ergebenen Nachzahlungen zur
Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und
Gewerbesteuer. Vorauszahlungen, die nach dem Bilanzstichtag
geleistet wurden, sind mit den gebildeten
Steuerrückstellungen abgegolten.
IV. Sonstige Angaben
1. Mitarbeiter
Die Gesellschaft beschäftigte durchschnittlich 0
(Vorjahr: 0) Mitarbeiter.
2. Außergewöhnliche Aufwendungen und
Erträge
Aus bestehenden und ungekündigten
Dauerschuldverhältnissen (Miet- und
Leasingverträge) bestehen zum Bilanzstichtag sonstige
finanzielle Verpflichtungen in Höhe von €
1.295.975,63.
3. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach
Bilanzstichtag
Nach dem Bilanzstichtag gab es, bis zur Feststellung
der Bilanz durch die Gesellschafterversammlung, keine
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die weder in der
Bilanz, noch in der Gewinn- und Verlustrechnung unter
Angabe ihrer Art und ihrer finanziellen Auswirkung
dargestellt sind.
4. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
Im Geschäftsjahr war nachfolgende Person als
Geschäftsführer tätig:
Herr Martin Schäfer
Ratingen, den 25.02.2021
Die Geschäftsführung
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Dipl. Kfm. Martin
Schäfer
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.02.2021 festgestellt.
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