JBC Computer Elektronik GmbH
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jürgen Böer seit 9.3.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
JBC Computer Elektronik GmbHRoßdorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der JBC Computer Elektronik GmbH, Roßdorf, für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB. Von den ihr eingeräumten Erleichterungen wurde teilweise Gebrauch gemacht. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 150 € (geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben. Bei beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens mit einem Wert über 150 € und bis zu einem Wert von 1.000 € werden die Anschaffungskosten auf fünf Jahre aufgeteilt. Dies geschieht unabhängig davon, ob diese weiterhin im Vermögen des Unternehmens vorliegen. Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Vorräte wurden grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren Tageswerten bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst. Sonstige Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag passiviert. III. Erläuterungen zur Bilanz In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind solche gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 20.829,82 € (Vorjahr: 20.155,52 €) enthalten. Es handelt sich gleichzeitig um Forderungen gegenüber dem Geschäftsführer. Die Verrechnungskonten werden mit 4,5% p.a. verzinst. Das gezeichnete Kapital beträgt 50.000,00 DM, dies entspricht gemäß amtlichem Umrechnungskurs 25.564,59 €. Im Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag in Höhe von 20.844,27 € (Vorjahr: 22.510,82 €) enthalten. Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet. Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:
Aus der geänderten Bewertung der laufenden Pensionen war eine Zuführung der Rückstellungen erforderlich. Der erhöhte Zuführungsbetrag wird über 15 Jahre angesammelt; die Unterdeckung beträgt zum 31. Dezember 2010 6.123 €. Die Anschaffungskosten des nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechneten Planvermögens (Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen) betragen 63.667,73 €. Die Anschaffungskosten entsprechen dem Zeitwert. Der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden (Pensionsrückstellungen) beträgt 160.656,00 €. Im Zinsaufwand wurden 8.168,00 € aufwandswirksam erfasst, die mit eRträgen in Höhe von 2.361,00 € verrechnet wurden. In den Verbindlichkeiten sind keine mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren enthalten. In den Verbindlichkeiten sind solche gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 6.805 € (Vorjahr: 0 €) enthalten. IV. Sonstige Angaben Der Geschäftsführung gehörten im Jahr 2010 an:
Roßdorf, 5.12.2011 Jürgen Böer nachrichtlich: Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde am 15.12.2011 festgestellt. |
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