Wedel Baumaschinenteile GmbH

Zur Mühle 7, 96178 Pommersfelden, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bamberg HRB 6560
Vorher
Kurt Wedel GmbH
Eingetragen
23.12.2009
Branche
Großhandel mit WerkzeugmaschinenBeteiligungsgesellschaftenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Gegenstand
Die Übernahme der Geschäftsführung und Haftung als persönlich haftender Gesellschafter der Wedel Baumaschinenteile GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Pommersfelden, deren Unternehmensgegenstand der Handel mit Baumaschinenteilen ist.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Andrea Wedel
seit 25.8.2022
Geschäftsführer
Kurt Wedel
seit 23.12.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Kurt WedelWedel Holding GmbH
50.00%
Andrea WedelWedel Holding GmbH
50.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
26.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Wedel Baumaschinenteile GmbH

Pommersfelden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 11.164,00 13.569,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 1,00
II. Sachanlagen 11.162,00 13.568,00
B. Umlaufvermögen 545.748,07 338.944,60
I. Vorräte 2.025,00 875,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 329.845,71 188.742,70
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 213.877,36 149.326,90
C. Rechnungsabgrenzungsposten 9.166,00 2.319,00
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 0,00 175.862,33
Summe Aktiva 566.078,07 530.694,93

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 82.602,73 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
III. eingefordertes Kapital 13.500,00 13.500,00
IV. Kapitalrücklage 200.000,00 0,00
V. Bilanzverlust 130.897,27 189.362,33
VI. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 175.862,33
B. Rückstellungen 412.394,25 380.020,00
C. Verbindlichkeiten 71.081,09 150.674,93
Summe Passiva 566.078,07 530.694,93

Anhang

1.1 Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

1.2 Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Wertansätze in der Bilanz der Wedel Baumaschinenteile GmbH zum 31.12.2022 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800,00 Euro werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Wirtschaftsgüter von 800,01 Euro bis 1.000,00 Euro werden zu Anschaffungskosten angesetzt und entsprechend der Nutzungsdauer abgeschrieben.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Die Forderungen wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Es wurde von dem Wahlrecht nach Artikel 67 Abs. 3 des EG-HGB Gebrauch gemacht, die Sonderposten mit Rücklageanteil, die vor dem 1. Januar 2011 gebildet wurden, beizubehalten.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

1.3 Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich im Einzelfall Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Dies betrifft insbesondere den Ansatz der Pensionsrückstellung. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

1.4 Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 26.000 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen von 12.500 Euro auf das gezeichnete Kapital wurden vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt.

Gezeichnetes Kapital 26.000 Euro
Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 12.500 Euro
Eingefordertes Kapital 13.500 Euro

Der aktivische Ausweis "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" ist gleichzusetzen mit der bilanziellen Überschuldung, nicht jedoch mit der Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts.

Angabe zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 71.081 Euro
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren 0 Euro

Pensionsrückstellung

Die Rückstellungen für Pensionen wurden nach dem PUC Verfahrenermittelt.

Dabei sind folgende grundlegende Annahmen in die Berechnung eingeflossen:

Zinssatz 1,82 %
Erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen p.a. 3,00 %
Zugrund gelegte Sterbetafel Heubeck- Richttafeln 2018G

Ausschüttungssperre

Nach § 253 Abs. 6 HGB unterliegt ein Gesamtbetrag von 8.970 Euro der Ausschüttungssperre.

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

(§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Ausleihungen Euro
Forderungen 571 Euro
Verbindlichkeiten Euro

Haftungsverhältnisse

Es lagen keine Haftungsverhältnisse vor.

1.5 Sonstige Angaben

Personalstand

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 3 Mitarbeiter beschäftigt.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Frau Andrea Wedel und Herrn Kurt Wedel

 

Pommersfelden, den 23. Juli 2024

………………………………………………………………

(Geschäftsführer)

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 23.7.2024.

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