Stammdaten

Register
Amtsgericht Wuppertal HRB 19371
Vorher
Stadtwerke Solingen Netz GmbH
Eingetragen
4.10.2005
Branche
Tätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklernElektrizitätsverteilungSpeichern von Gas zu Versorgungszwecken
Gegenstand
Der Betrieb, die Instandhaltung und der Ausbau der örtlichen Verteilungsanlagen für Elektrizität, Gas, Wasser und Fernwärme einschließlich der Wahrnehmung aller dazugehörgen Aufgaben und Dienstleistungen.

Finanzübersicht

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Hans-Jürgen Haas
seit 18.4.2019
Prokura
Theodor Peter Sossna
seit 22.5.2017
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

SWS Netze Solingen GmbH

Solingen

Jahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023

Lagebericht

1 Grundlagen des Unternehmens

Die SWS Netze Solingen GmbH (SWS Netze) ist seit dem 04.10.2005 Verteilnetzbetreiberin der Solinger Strom- und Gasnetze. Sie ist eine hundertprozentige Tochter der Stadtwerke Solingen GmbH (SW SG).

Die SWS Netze stellt den Strom- bzw. Gaslieferanten Verteilnetzkapazitäten diskriminierungsfrei zur Verfügung und verteilt Strom und Gas an alle Industrie-, Gewerbe- und Haushaltskunden im Konzessionsgebiet der Stadt Solingen, die an ihre Netze angeschlossen sind.

Die SWS Netze hat die Solinger Strom- und Gasnetze sowie die Strom- und Gasanlagen von der SW SG gepachtet und verfolgt stets das Ziel, eine sichere, preisgünstige, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung zu garantieren.

Als zuverlässige Verteilnetzbetreiberin versorgt die SWS Netze ca. 163.000 Einwohner im Solinger Konzessionsgebiet. Netzbetreiber verfügen über ein natürliches Monopol. Sie befinden sich also nicht im Wettbewerb mit anderen Marktakteuren. Strom- und Gasverteilnetze werden daher in Deutschland staatlich nach dem Prinzip des simulierten Wettbewerbs reguliert. Staatliche Organe der energiewirtschaftlichen Regulierung sind die Bundesnetzagentur und die Regulierungsbehörden der Länder (in Nordrhein-Westfalen die Regulierungskammer NRW). Die Erlöse werden anhand der Netzkosten bestimmt, welche auf Ebene der Netzbetreiber im Rahmen der Bewirtschaftung ihrer Netze anfallen und der jeweils zuständigen Regulierungsbehörde im Rahmen einer Kostenprüfung (alle fünf Jahre) nachgewiesen werden müssen.

Die SWS Netze übernimmt alle gesetzlich geforderten Funktionen eines regulierten Netzbetreibers wie das Erlös- und Kostenmanagement, das Regulierungs- und Netzzugangsmanagement, das Asset Management sowie die Netzführung, Netzplanung und den Netzbetrieb. Ferner übernimmt die SWS Netze Dienstleistungen für das Segment Wasser der SW SG und ist grundzuständiger Messstellenbetreiber.

Im Rahmen von Dienstleistungsvereinbarungen werden Leistungen und Systeme der SW SG in Anspruch genommen.

Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Die SWS Netze ist nach § 3 Nr. 18 EnWG ein Energieversorgungsunternehmen und gemäß der unternehmensübergreifenden Betrachtungsweise nach § 3 Nr. 38 EnWG (sog. Verbundklausel) über den Stadtwerke Solingen-Konzern vertikal integriert.

Die SWS Netze ist in den Segmenten Elektrizitäts- und Gasverteilung i. S. d. § 6b Abs. 3 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 EnWG tätig.

Außerdem übernimmt die SWS Netze gem. § 3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) die Aufgaben des grundzuständigen Messstellenbetreibers. Die Pflicht zur Aufstellung eines Tätigkeitsabschlusses für diesen Tätigkeitsbereich ergibt sich nach der durch die Rechtsprechung des Oberlandesgerichtes (OLG) Düsseldorf (Beschluss v. 07.10.2020, Az. 3 Kart 885/19) bestätigten Auffassung der Bundesnetzagentur (BNetzA) aus § 3 Abs. 4 S. 2 Hs. 2 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) i. V. m. § 6b Abs. 3 EnWG.

Daher stellt die SWS Netze für die oben genannten Tätigkeiten entsprechende Tätigkeitsabschlüsse, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, auf.

Die SWS Netze gibt folgende Stellungnahme zur Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung und zur Einhaltung der öffentlichen Zweckerreichung i. S. d. § 108 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) ab: Unternehmensgegenstand der SWS Netze ist gemäß § 2 des Gesellschaftsvertrags der Betrieb, die Instandhaltung und der Ausbau der örtlichen Verteilungsanlagen für Elektrizität, Gas, Wasser und Fernwärme einschließlich der Wahrnehmung aller dazugehörigen Aufgaben und Dienstleistungen. Die Gründung der Gesellschaft ist zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften erforderlich gewesen. Seit der Gründung ist die SWS Netze ein leistungsstarkes und effizientes Dienstleistungsunternehmen.

2 Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Branchenentwicklung

2.1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Nach Einschätzung der Anfang September veröffentlichten "Konjunkturprognose Herbst 2023" des ifo Institutes wird die Konjunktur in Deutschland voraussichtlich weiter abkühlen. Die hohe Inflation mindert einerseits die Kaufkraft der privaten Haushalte und führt andererseits zu einem Anstieg der Leitzinsen durch die Europäische Zentralbank. Dieser Zinsanstieg bremst die Konsum- und Baukonjunktur, da die realen Haushaltseinkommen gesunken und zugleich die Finanzierungskosten gestiegen sind.

Auch die Industriekonjunktur trat nach Beurteilung des ifo Institutes im ersten Halbjahr 2023 auf der Stelle. Die angebotsseitigen Engpässe, die die Produktion im vergangenen Jahr noch spürbar hemmten, verloren an Bedeutung. Allerdings machte sich nach Einschätzung des ifo Institutes nachfrageseitig die Abkühlung der Weltkonjunktur bemerkbar, auch verstärkt durch die vorstehend erwähnte Leitzinsanhebungen.

Nach Berechnungen des ifo Institutes wird das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt im laufenden Jahr voraussichtlich um 0,4 % zurückgehen. In den kommenden beiden Jahren wird die Wirtschaftsleistung voraussichtlich um 1,4 % und 1,2 % zulegen.

Der Beschäftigungsaufbau wird nach Einschätzung des ifo Institutes durch die konjunkturelle Schwäche zum Erliegen kommen und die Arbeitslosigkeit zunächst weiter steigen lassen. Die Arbeitslosenquote wird im laufenden Jahr und im Folgejahr mit durchschnittlich 5,6 % um 0,3 Prozentpunkte höher liegen als noch im Jahr 2022.

Die Inflationsrate wird voraussichtlich weiter zurückgehen von durchschnittlich 6,0 % in diesem Jahr auf 2,6 % im kommenden und 1,9 % im übernächsten Jahr. Insbesondere die Gas- und Strompreise werden nach Prognose des ifo Institutes günstiger werden. Daher dürfte die Energiekomponente im Prognosezeitraum den Preisauftrieb senken.

2.1.2 Marktumfeld

Im Jahr 2022 wurden nach Berechnungen der Bundesnetzagentur Gas-Kunden in Deutschland im Durchschnitt 1,52 Minuten nicht versorgt. Dieser Wert lag damit unter dem des Vorjahres (2021: 2,18 Minuten) und entspricht dem langjährigen Mittel von 1,54 Minuten. Die Bundesnetzagentur führt die Versorgungsunterbrechungen im Wesentlichen auf Schäden an Gasleitungen bei baulichen Maßnahmen zurück. 1

Nach Aussage des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) deckten erneuerbare Energien zwischen Januar und März 2023 rund 50 % des Stromverbrauchs in Deutschland. Allein Windenergieanlagen an Land lieferten im ersten Quartal 2023 rund ein Viertel des Strombedarfs.

Damit ist der Anteil um fünf Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gestiegen. Der prozentuale Anstieg des Anteils der erneuerbaren Energien ist allerdings nach Einschätzung des BDEW zum Teil auch auf den krisenbedingt gesunkenen Stromverbrauch zurückzuführen, der im ersten Quartal gut 6 % unter dem des Vorjahreszeitraums lag. 2

1 Vgl. Pressemitteilung der Bundesnetzagentur v. 12.07.2023 "Versorgungsunterbrechungen Gas 2022"

2 Vgl. Presse-Mitteilung des BDEW v.28.04.2023 "Erneuerbare Energien deckten im ersten Quartal die Hälfte des Stromverbrauchs"; Diskussionspapier des BDEW v. 09.12.2022 "Gasverbrauch: Heizen wir weniger als sonst?"

Nach einer Analyse des BDEW haben Haushaltskunden und kleinere bis mittlere Gewerbekunden (sog. SLP-Kunden) seit September dieses Jahres insgesamt 8 % weniger Gas verbraucht - gemessen an einem auf Basis vergangener Verbrauchsdaten ermittelten Gasreferenzverbrauchs, welcher bei gegebener Temperatur angibt, wie die Verbraucher sonst üblicherweise auf Basis historischer Daten geheizt hätten.

Dieser Wert von 8 % beschreibt nach Aussage des BDEW allein den Einspareffekt aufgrund von Verhaltensänderungen. 3

Zu Beginn des Geschäftsjahres 2022/23 lag im Oktober 2022 der Stromverbrauch rund 8 % unter dem entsprechenden Vorjahresverbrauch. Gründe für den Rückgang sieht der BDEW einerseits in der ungewöhnlich warmen Witterung, andererseits in krisenbedingten Einsparungen der Verbraucher, sowie in Produktionsrückgängen der Industrie. 4

2.1.3 Energiepolitisches Umfeld

Die Bundesregierung setzt aktuell mit der am 01. Januar 2023 in Kraft getretenen Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) die Vorgabe um, dass ab dem Jahr 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Neben elektrischen Wärmepumpen wird der Anschluss an ein Wärmenetz eine der Erfüllungsoptionen für das 65 %-Kriterium sein. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat Anfang Juni 2023 die Eckpunkte einer höheren Eigenkapitalverzinsung für Elektrizitäts- und Gasnetzbetreiber durch Anpassung des Eigenkapitalzinssatzes für neue Investitionen im sogenannten Kapitalkostenaufschlag veröffentlicht. Im Kapitalkostenaufschlag werden auf Antrag der Netzbetreiber neue Investitionen in der laufenden Regulierungsperiode in die Erlösobergrenze aufgenommen, wodurch sichergestellt wird, dass Investitionen unmittelbar und nicht erst nach Ende der fünfjährigen Regulierungsperiode zurückverdient werden können. Ziel dieser höheren Eigenkapitalverzinsung ist eine Steigerung von Neuinvestitionen in Netzausbau- und Netzanschlussvorhaben. Der Eigenkapitalzinssatz soll nach dem Vorschlag der Bundesnetzagentur zukünftig (für Neuinvestitionen nach dem 31.12.2023) aus den Komponenten eines jährlich variablen Basiszinses zuzüglich eines konstanten angemessenen Wagniszuschlags von aktuell rund 3 % bestehen. Bislang wurde für den Basiszins ein 10-Jahresdurchschnitt des risikolosen Zinssatzes herangezogen. Seit dem ersten Quartal 2023 beträgt der risikolose Basiszins 2,8 %. Nach der dargestellten novellierten Ermittlungssystematik würde der Eigenkapitalzinssatz für 2024 bei etwa 7,09 % liegen.

3 Vgl. Presse-Mitteilung des BDEW v. 12.12.2022 " Haushalte reduzieren Gasverbrauch seit September spürbar - neues Portal bietet Tipps zum Energiesparen'
4 Vgl. Presse-Mitteilung des BDEW v. 18.11.2022 "Stromverbrauch: Neun Prozent weniger Strom als im Vorjahresmonat wurde im Oktober 2022 verbraucht".

Nach dem Vorschlag der BNetzA profitieren nur neue Investitionen im Kapitalkostenaufschlag von der Anpassung des Zinssatzes. Für den Anlagenbestand bleibt der Eigenkapitalzinssatz unverändert bei den im Oktober 2021 festgelegten 5,07 %.

Mitte August 2023 hat die Bundesnetzagentur darüber hinaus beschlossen, dass ebenfalls der kalkulatorische Fremdkapitalzinssatz für Betreiber von Elektrizitäts- und Gasverteilnetzen jährlich im Kapitalkostenaufschlag angepasst werden darf. Hierbei ist das arithmetische Mittel aus den folgenden von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Umlaufsrenditen bzw. Zinsreihen anzusetzen: "Umlaufsrenditen inländischer Inhaberschuldverschreibungen - Anleihen von Unternehmen" sowie "Kredite an nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften über 1 Million Euro, bei einer anfänglichen Zinsbindung mit einer Laufzeit von über einem Jahr bis zu fünf Jahren". Für Neuinvestitionen wird demnach nicht mehr auf einen Zinsdurchschnitt der letzten zehn Jahre zurückgegriffen. Damit wird der FK-Zinssatz des Basisjahres nicht mehr für die gesamte Regulierungsperiode fixiert, sondern jährlich neu berechnet. Bei der Antragstellung ist ein Planansatz zu verwenden, der auf Grundlage der Umlaufsrenditen bzw. Zinsreihen des ersten Quartals des jeweiligen Antragsjahres ermittelt wird. Diese Regelung gilt für Neuinvestitionen ab dem 01.01.2024. Für den Anlagenbestand ist weiterhin der EK II-Zinssatz des Basisjahres anzuwenden (Gas = 2,02 %, Strom = 1,71 %).

2.2 Darstellung des Geschäftsverlaufs

Mit dem Inkrafttreten der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) zum 01.01.2009 werden in Deutschland Netzgesellschaften Erlöspfade für die regulierten Sparten Strom und Gas vorgegeben, welche anhand einer vorangegangenen Kostenprüfung (alle 5 Jahre) bestimmt und für den Zeitraum einer Regulierungsperiode festgesetzt werden. Die Netzkosten, welche die Grundlage für die Kostenprüfung bilden, unterteilen sich dabei in operative Kosten (OPEX), beispielsweise Personalkosten, Materialkosten etc., und in Kapitalkosten (CAPEX), welche kalkulatorische Abschreibungen, Fremdkapitalzinsen sowie eine kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung und kalkulatorische Gewerbesteuer beinhalten. Wesentlicher Bestandteil des von den Behörden zugestandenen Gewinns (Erlöspfad) einer Netzgesellschaft ist die kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung auf Basis des kalkulatorischen Anlagevermögens. Der allgemeinen Zinsentwicklung an Kapitalmärkten entsprechend wurde für die EK-Verzinsung durch die BNetzA für die 4. Regulierungsperiode im Geschäftsjahr 2021 eine Reduzierung der EK-Zinssätze beschlossen. Der EK-Zinssatz für Neuanlagen beträgt laut Bundesnetzagentur in der 4. Regulierungsperiode: 5,07 %. Der Erlöspfad ist letztlich die Basis der Netzentgeltkalkulation der SWS Netze und stellt damit die jährlich von den Regulierungsbehörden genehmigte Erlösobergrenze (EOG) für Verteilnetzbetreiber dar. Die Kalkulation der Netzentgelte basiert auf der jährlich durchgeführten Verprobungsrechnung und einer Schätzung der voraussichtlichen, nach Kundengruppen aufgeteilten, Verteilmengen. Für das Jahr 2023 resultierte hieraus eine EOG von 62.075 T€ für die Sparten Strom und Gas, die bei der Regulierungskammer NRW (RegK NRW) beantragt und abschließend verprobt wurde.

In diesem Geschäftsjahr hat die Bundesnetzagentur allen Verteilernetzbetreibern die vorläufigen Effizienzwerte Gas für die 4. Regulierungsperiode 2023-2027 mitgeteilt. Der vorläufige Effizienzwert Gas für die SWS Netze Solingen GmbH liegt bei 91,18 %. Im Strom steht die Mitteilung des Effizienzwertes für die 4. Regulierungsperiode 2024-2028 noch aus.

Der Rollout moderner Messeinrichtungen (mME) befindet sich weiterhin in vollem Gange. Mehr als 51.652 Geräte konnten bereits im Bereich der Neuanlagen und des Turnuswechsels installiert werden. Der gesetzlich fixierte Mindestanteil von 10 % - das entspricht etwa 9.000 mME - ist damit bereits weit überschritten. Die Verfügbarkeit intelligenter Messsysteme (iMsys) hingegen ist weiterhin offen.

Stromnetzbetreiber sind für die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Elektrizitätsversorgung in ihrem Netzgebiet verantwortlich (§§ 13, 14 EnWG). Im Rahmen der Energiewende bekommt diese Aufgabe durch den vollzogenen Ausstieg aus der Atomkraft als auch den perspektivischen Ausstieg aus den fossilen Energieträgern eine völlig neue Qualität, die im Wesentlichen in dem zum 13. Mai 2019 in Kraft getretenen Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG 2.0) beschrieben ist. Konkretisiert und angereichert wurden die hierfür erforderlichen Prozesse zwischenzeitlich durch diverse Festlegungen und Mitteilungen der Bundesnetzagentur sowie Leitfäden der energiewirtschaftlichen Verbände. Demnach werden die bisher getrennten Regelungen zum Einspeisemanagement von Erneuerbare-Energien-Anlagen (EEG-Anlagen) und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) und zum Redispatch konventioneller Kraftwerke in ein einheitliches Redispatch-Regime (Redispatch 2.0) nach §§ 13, 13a, 14 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) überführt.

Die SWS Netze hat hierzu ein Projekt unter Beteiligung der betroffenen Unternehmensbereiche aufgesetzt, um die neuen Prozesse und IT-Anforderungen schrittweise in die operative Linie zu überführen. Aufgrund der Komplexität der Thematik wurde der Starttermin für das Redispatch 2.0 innerhalb der Branche zwischenzeitlich erneut verschoben. Deshalb befindet sich das Projekt in der weiteren Umsetzung.

Das Projekt "Mit dem Batterie-Oberleitungs-Bus (BOB) und der intelligenten Ladeinfrastruktur zum emissionsfreien ÖPNV" ("BOB Solingen") wurde zum 31.12.2022 abgeschlossen.

Der zwischen der SW SG und der SWS Netze bestehende Pachtvertrag wurde im Geschäftsjahr 2022/23 hinsichtlich der Pachtentgeltkalkulation an die aktuelle Genehmigungspraxis der Regulierungskammer angepasst. Dementsprechend wurde auch das Pachtentgelt neu ermittelt. Die Berechnung berücksichtigt die EK-Verzinsungen gemäß der dritten und vierten Regulierungsperioden. Aufgrund der angepassten Kalkulationssystematik und des Beginns der neuen Regulierungsperiode Gas ist das Pachtentgelt nach der Neuberechnung geringer ausgefallen. Die Dienstleistungsentgeltberechnung ist nach demselben Kalkulationsschema des Vorjahres erfolgt. Nach der Neuberechnung fiel das von SWS Netze an SW SG zu entrichtende Dienstleistungsentgelt inflationsbedingt höher aus. Das von der SW SG an die SWS Netze zu entrichtende Dienstleistungsentgelt ist leicht gesunken, da sich das durch die SWS Netze erbrachte Dienstleistungsvolumen für das Segment Waser der SW SG geringfügig niedriger dargestellt hat.

Im Stromb- zw. Gassegment sind unterschiedliche Faktoren für die Mengenentwicklung ausschlaggebend. Das Gassegment ist stark witterungsabhängig und wird zurzeit unter anderem von der geopolitischen Lage beeinflusst. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die damit einhergehenden Sanktionsmaßnahmen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland wirken immer noch in hohem Maße auf den Gasmarkt. Die Bürger der Bundesrepublik Deutschland wurden - genauso wie die Unternehmen - angehalten, Gas einzusparen, was sich in den weiter sinkenden Gasverbrauchsmengen in diesem Jahr widerspiegelt. Neben diesen Sparmaßnahmen hat auch die Insolvenz eines Solinger Großkunden dazu geführt, dass die Gasmengen unter den geplanten Werten lagen, sodass die Verteilmenge im Geschäftsjahr 2022/23 mit 1.028 GWh gegenüber dem vorherigen Geschäftsjahr 2021/22 (1.275 GWh) geringer ausgefallen ist. Jedoch wirkt sich diese Unterschreitung in der Zukunft erhöhend auf die Erlösobergrenze (Netzentgelte) aus und wird somit nachgeholt. Die Höhe der verteilten Strommengen dagegen ist primär von der Konjunkturentwicklung abhängig. Zum Teil ist jedoch auch die jeweilige Witterung maßgeblich, da die immer mehr auf die Stromnetzmenge Einfluss nehmenden dezentralen Erzeugungsanlagen stark wetterabhängig sind. Bei gutem Wetter verdrängen die dezentral erzeugten Mengen und der damit verbundene Selbstverbrauch weitere in Großkraftwerken erzeugte konventionelle Strommengen aus dem Netz. Mit 629 GWh lag die verteilte Strommenge im Geschäftsjahr 2022/23 ebenfalls unter der des Vorjahres von 704 GWh, preisbedingt fielen die Netzentgelte und die Bezugskosten jedoch höher aus. Eine der Hauptursachen für diesen Mengenrückgang ist die verschlechterte Konjunktur, welche immer noch durch die bereits erwähnte geopolitische Lage beeinflusst wurde. Hinzu kam die o. g. Insolvenz eines Großkunden im Solinger Netzgebiet.

Aufgrund der regulatorischen Gegebenheiten im Netzgeschäft haben Mengenabweichungen lediglich temporäre Auswirkung auf die Umsatzerlöse und werden mittelfristig ausgeglichen. Die seitens der Behörde genehmigten Umsatzerlöse werden mengenunabhängig bestimmt und sind als behördlich garantierter Betrag zu verstehen, wodurch sich solche Schwankungen nicht monetär auf das Netzgeschäft auswirken. Um derartige Schwankungen der Verteilmengen auszugleichen, wurde das sog. Regulierungskonto (§ 5 ARegV) eingeführt, auf dem diese Abweichungen gebucht werden. Auf diese Weise trägt der regulierte Netzbetreiber kein Mengenrisiko. Der Ausgleich der Salden erfolgt annuitätisch als Zu- oder Abschlag auf die zulässige Erlösobergrenze über drei Jahre, die dem jeweilig übernächsten Jahr der Ermittlung folgen. Jeder Netzbetreiber ist zur Führung eines Regulierungskontos verpflichtet.

Das Ergebnis der SWS Netze belief sich im Geschäftsjahr 2022/23 vor Verlustausgleich auf - 8.088 T€ und lag somit unter dem Planergebnis von - 4.890 T€.

2.3 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Für die SWS Netze existiert ein monatliches Berichtswesen, das Managementinformationssystem (MIS), welches über die energiewirtschaftliche Entwicklung (Plan-/Ist-Vergleich sowie Hochrechnung) informiert. Das MIS beruht dabei auf dem intern aufgebauten Netzinformationssystem (NIS), in dem sämtliche wirtschaftlich relevanten Aspekte des Netzgeschäftes (Mengen, Erlöse, Kosten) detailliert dargestellt werden. Darüber hinaus wird die Geschäftsführung auch monatlich anhand von ausgewählten Key-Performance-Indicators, wie die laufende Entwicklung und das Investitionsvolumen, informiert sowie über das voraussichtliche Jahresergebnis der Netzgesellschaft. Ziel des Reportings ist es, der Geschäftsführung ein Steuerungsinstrument zur Verfügung zu stellen, um bei unerwünschten Entwicklungen geeignete Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Der Aufsichtsrat der SW SG wird ebenfalls quartalsweise in den stattfindenden Sitzungen über die Ergebnisse der Netzgesellschaft informiert.

Die wichtigsten Plan-Ist-Werte des Geschäftsjahres 2022/23 sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

Wichtige Kennzahlen der SWS Netze Solingen GmbH

in MWh Ist 2022/23 Plan 2022/23 Delta
Verteilnetzmengen Strom 628.842 705.000 -76.158
Verteilnetzmengen Gas 1.028.024 1.300.000 -271.976
in T€
Umsatzerlöse (UE) gesamt 104.644 93.684 10.960
davon: UE aus NNE Strom (ohne Umlagen) 38.188 38.933 -745
davon: UE aus NNE Gas (ohne Umlagen) 18.011 18.480 -469
Ergebnis vor Gewinnabf./Verlustübernahme -8.088 -4.890 -3.198

Das Ergebnis im Geschäftsjahr 2022/23 war wie im Vorjahr maßgeblich durch die geopolitische und konjunkturelle Lage und die damit schlechter ausfallende Marge im Gassegment sowie durch energiewirtschaftliche Sachverhalte geprägt. Des Weiteren enthielt der Plan des Geschäftsjahres 2022/23 noch nicht das aktuell gültige Dienstleistungsentgelt, welches im Geschäftsjahr 2022/23 neu kalkuliert wurde und inflationsbedingt höher ausfiel. Budgetüberschreitungen in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden durch Unterschreitung der Personalkosten (aufgrund nicht besetzter Stellen), erhöhte sonstige Umsatzerlöse sowie periodenfremde Erträge infolge von Rückstellungsauflösungen kompensiert. Vor diesem Hintergrund ist das Ergebnis der SWS Netze mit - 8.088 T€ vor Ergebnisabführung unter den Erwartungen ausgefallen.

Im Geschäftsjahr 2022/23 sind die Verteilmengen im Stromsegment nicht nur konjunkturbedingt, sondern auch aufgrund der Insolvenz eines Großkunden im Solinger Netzgebiet niedriger ausgefallen als geplant. Im Gegensatz zu der Mengenentwicklung lagen die Durchschnittspreise über dem geplanten Wert. Die Umsatzerlöse aus Netznutzungsentgelten (ohne Umlagen, Konzessionsabgaben etc.) wie auch die Bezugskosten unterschritten im Stromsegment den Planansatz. Da die Bezugskosten noch deutlicher unter Plan lagen als die Umsatzerlöse aus Netznutzungsentgelten, führte das in Summe zu einer Margenverbesserung. Im Gassegment lagen die Verteilmengen, beeinflusst durch die Witterung und die geopolitische Lage sowie die Insolvenz eines Großkunden im Solinger Netzgebiet, unter dem Planwert. Während die Umsatzerlöse aus Netznutzungsentgelten ohne Konzessionsabgaben im Gassegment auch unter Plan lagen, sind die Bezugskosten höher als geplant ausgefallen, was zu einer Verschlechterung der Marge führte. Dass die insgesamt erzielten Umsatzerlöse deutlich über Plan lagen, trotz energiewirtschaftlicher Verschlechterung, lag an den nicht im Plan enthaltenen Mehr-/Mindermengenabrechnungen, welche sich allerdings mit dem erhöhten entsprechenden Materialaufwand wertmäßig annähernd ausglichen (siehe die nachfolgenden Ausführungen zu den Materialaufwendungen) und die somit im wirtschaftlichen Ergebnis nahezu einen durchlaufenden Posten darstellten.

Die positive Planabweichung der "sonstigen betrieblichen Erträge" im Geschäftsjahr 2022/23 ist im Wesentlichen auf erfolgte Rückstellungsauflösungen zurückzuführen.

Die Ursache für die Planüberschreitung des "Materialaufwandes" lag zum einen an den soeben genannten nicht im Plan enthaltenen Mehr-/Mindermengenabrechnungen, die sich in einem Anstieg der "Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe" zeigten. Zum anderen lagen die "Aufwendungen für bezogene Leistungen" über Plan. Diese Planüberschreitung ist in erster Linie auf das neu kalkulierte, höhere Dienstleistungsentgelt zurückzuführen, welches z. T. durch das ebenfalls neu kalkulierte, niedrigere Pachtentgelt kompensiert wurde.

Die Personalaufwendungen lagen unter dem geplanten Niveau. Dies ist hauptsächlich auf vakante Stellen zurückzuführen. Im Geschäftsjahr 2022/23 waren durchschnittlich 180,75 Mitarbeitende, davon 175,93 Vollzeitkräfte (VZK), bei der SWS Netze angestellt. Im Vergleich zum vorherigen Geschäftsjahr ist die Anzahl der Mitarbeitenden sowie ihr Vollzeitäquivalent um 2,75 bzw. 2,83 leicht gestiegen (GJ 2021/22: Ø Arbeitskräfte = 178; Ø VZK = 173,1). Die durchschnittliche Anzahl bzw. das durchschnittliche Vollzeitkräfteäquivalent der dual Studierenden und Auszubildenden belief sich auf 16,5 (VJ 16). Im GJ 2022/23 waren zudem durchschnittlich 3,25 geringfügig Beschäftigte und Praktikanten/Praktikantinnen (= 0,6 VZK) im Unternehmen beschäftigt. Durchschnittlich 12,25 Mitarbeitende befanden sich in einem ruhenden Arbeitsverhältnis, d.h. in Elternzeit oder Sonderurlaub, in der Freizeitphase der Altersteilzeit oder in Zeitrente.

Die "sonstigen betrieblichen Aufwendungen" lagen im Geschäftsjahr 2022/23 über den geplanten Werten. Dies lag im Wesentlichen an höheren DV-Aufwendungen sowie an höher ausgefallenen Abschreibungen auf Forderungen.

2.4 VFE-Lage

2.4.1 Ertragslage

In der nachfolgenden Tabelle sind die Ist-Werte wesentlicher Posten der Gewinn- und Verlustrechnungen der Geschäftsjahre 2022/23 und 2021/22 sowie deren Veränderungen dargestellt:

Gewinn- und Verlustrechnung der SWS Netze Solingen GmbH (Kurzfassung)

in T€ 2022/23 2021/22 Delta
Umsatzerlöse 104.644 92.891 11.753
Bestandsveränderungen 1.750 -558 2.308
sonstige betriebliche Erträge 932 1.456 -524
Materialaufwand -94.753 -82.051 -12.702
Personalaufwand -16.453 -15.038 -1.415
Abschreibungen -44 -51 7
sonstige betriebliche Aufwendungen -3.894 -3.704 -190
Betriebsergebnis (operatives Ergebnis) -7.818 -7.055 -763
Finanzergebnis -270 -98 -172
Jahresergebnis vor Ergebnisübernahme -8.088 -7.153 -935

Das Netzergebnis ist nicht nur von der konjunkturellen Lage, sondern auch von der Anpassung der Netznutzungsentgelte sowie von der Witterung abhängig. Beim Vergleich des Geschäftsjahres 2022/23 mit dem Vorjahr ergaben sich geringere Verteilmengen im Stromsegment, die Erlöse für die Netznutzung fielen preisbedingt jedoch um 2.276 T€ höher aus. Ein wesentlicher Grund für diese Mengenabweichung war die nach wie vor stockende Konjunktur, welche auf die geopolitische Lage zurückzuführen ist. Hinzu kam die Insolvenz eines Großkunden im Solinger Netzgebiet. Auch im Gassegment ergaben sich im Vergleich zum Vorjahr fallende Verteilmengen, welche ebenfalls der geopolitischen Lage und der Witterung sowie der Insolvenz eines Großkunden im Solinger Netzgebiet geschuldet waren. Diese geopolitische Lage führte zu einer akuten Energiekrise und hatte Einsparungen von Unternehmen und der Bevölkerung zur Folge. Im Geschäftsjahr 2022/23 fielen die Erlöse für die Netznutzung im Gassegment - trotz der rückläufigen Mengenentwicklung - preisbedingt um 54 T€ höher aus.

Die Umsatzerlöse erhöhten sich in diesem Geschäftsjahr gegenüber dem Vorjahr um 11.753 T€, was vor allem an den deutlich gestiegenen Mehr-/Mindermengen in den Segmenten Strom und Gas lag.

Die sonstigen betrieblichen Erträge bewegten sich mit 932 T€ auf einem deutlich niedrigeren Niveau als im Vorjahr (Vorjahr 1.456 T€). Der Hauptgrund waren die zum Dezember 2022 letztmalig ausgezahlten Förderungszuschüsse für das BOB-Projekt, aber auch die niedriger ausgefallenen Rückstellungsauflösungen.

Stromseitig sind die vorgelagerten Transportnetzkosten der Westnetz GmbH gesunken. Diese nicht beeinflussbaren Kosten haben sich in der Sparte Strom aufgrund der niedrigeren Verteilmengen von 15.741 T€ im Vorjahr auf 14.335 T€ im Geschäftsjahr 2022/23 reduziert. Die vorgelagerten Transportnetzkosten der Open Grid Europe GmbH im Gasbereich sind im Vergleich zum Vorjahr von 2.838 T€ auf 3.774 T€ gestiegen, was die Preisentwicklung an den Märkten aufgrund des Ukraine-Krieges widerspiegelt.

Im Vergleich zum Vorjahr sind die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe im Geschäftsjahr 2022/23 um 11.564 T€ gestiegen. Dies lag zum Großteil an den deutlich höher ausgefallenen Mehr-/Mindermengen im Strom- und Gasbereich sowie zu einem kleineren Teil an höheren energiewirtschaftlichen Kosten. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen sind ebenfalls gestiegen (um 1.138 T€). Dieser Anstieg lag überwiegend an dem neu kalkulierten und höher ausfallenden Dienstleistungsentgelt. Das Pachtentgelt ist zwar gesunken, diese Wirkung wurde jedoch durch gestiegene Fremdleistungen kompensiert.

Die Personalkosten haben sich im Geschäftsjahr 2022/23 gegenüber dem Vorjahr um 1.415 T€ erhöht. Dies lag an einer leicht gestiegenen Anzahl an Mitarbeitenden sowie zum anderen an dem im Geschäftsjahr 2022/23 erfolgten Tarifabschluss.

Die "sonstigen betrieblichen Aufwendungen" fielen gegenüber dem Vorjahr um 190 T€ höher aus. Dies lag in erster Linie an gestiegenen Aufwendungen für Beratungsleistungen sowie für sonstige Dienstleistungen.

Die SWS Netze hat das Geschäftsjahr 2022/23 mit einem Ergebnis vor Ergebnisübernahme in Höhe von - 8.088 T€ (Vj. - 7.153 T€) abgeschlossen. Vom Ergebnis entfielen - 7.183 T€ auf die Stromnetz- Sparte, 1.172 T€ auf die Gasnetz-Sparte, - 2.234 T€ auf die Wassernetz-Sparte, - 39 T€ auf Nebengeschäfte sowie 196 T€ auf die Sparte Messstellenbetrieb.

Im Geschäftsjahr 2022/23 erfolgten seitens der SW SG auf der Grundlage des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags monatliche Abschlagszahlungen auf das Jahresergebnis der SWS Netze.

Die Gewinn- und Verlustrechnung endete infolge der Ergebnisübernahme durch die Muttergesellschaft SW SG mit einem Jahresergebnis von 0 €.

2.4.2 Vermögens- und Finanzlage

Bilanz der SWS Netze Solingen GmbH (Kurzfassung)

in T€ 30.09.2023 30.09.2022 Delta
Aktivseite
Anlagevermögen
Sachanlagen 95 87 8
Finanzanlagen 11 13 -2
106 100 6
Umlaufvermögen
Vorräte 1.649 1.640 9
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7.990 3.177 4.813
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 5.546 10.059 -4.513
übrige Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände, Rechnungsabgrenzungsposten 1.239 1.216 23
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 0 0 0
16.424 16.092 332
Gesamtvermögen 16.530 16.192 338
Passivseite
Eigenkapital 250 250 0
Rückstellungen 13.134 12.008 1.126
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 543 1.208 -665
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.807 1.333 474
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 29 622 -593
übrige Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten 767 771 -4
3.146 3.934 -788
Gesamtkapital 16.530 16.192 338

Die für die Strom- und Gasverteilung betriebsnotwendigen Anlagengüter nutzt die SWS Netze auf der Grundlage eines mit ihrer Muttergesellschaft - der Stadtwerke Solingen GmbH (SW SG) - bestehenden Pachtvertrags. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen sog. rechtlichen Entflechtung gem. § 7 EnWG wurde das "Pachtmodell" seit der Gründung der SWS Netze als zulässige Gestaltungsform der rechtlichen Entflechtung umgesetzt. Die Verteilnetzanlagen sind im zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum der SW SG und werden dementsprechend dort bilanziert.

Vor diesem Hintergrund ist die bilanzielle Vermögensstruktur der SWS Netze maßgeblich geprägt durch eine relativ hohe Umlaufvermögensintensität. Den wesentlichen Anteil am bilanziellen Vermögen haben dabei die im Umlaufvermögen ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände.

Zum 30. September 2023 belief sich der bilanzielle Wert des Gesamtvermögens auf 16.530 T€ (Vj.: 16.192 T€) und ist damit im Geschäftsjahresverlauf um 338 T€ gestiegen. Dem wertmäßigen Ansteigen des Anlagevermögens um 6 T€ stand ein wertmäßiger Anstieg des Umlaufvermögens von 332 T€ gegenüber.

Zum Bilanzstichtag belief sich das Sachanlagevermögen auf 95 T€ (Vorjahr: 87 T€). Das bilanzierte Sachanlagevermögen ist aufgrund der pachtweisen Nutzung der Strom- und Gasverteilnetzanlagen nach wie vor von untergeordneter Bedeutung für die Vermögenssituation.

Das gesamte Umlaufvermögen machte mit insgesamt 16.424 T€ (Vorjahr: 16.092 T€) den wesentlichen Teil des bilanzierten Vermögens aus. Das Umlaufvermögen setzt sich aus dem Vorratsvermögen (1.649 T€, Vorjahr: 1.640 T€), den Forderungen, sonstigen Vermögensgegenständen und den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (14.774 T€, Vorjahr: 14.452 T€) sowie den flüssigen Mitteln (0 T€, Vorjahr: 0 T€) zusammen.

Die Lagerhaltung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen schlug sich zum Bilanzstichtag innerhalb des Vorratsvermögens mit einem Wert von 1.268 T€ in der Bilanz nieder (Vorjahr: 1.279 T€). Das Vorratsvermögen beinhaltet ferner die nicht abgerechneten unfertigen Aufträge im bilanziellen Wert von 4.675 T€ (Vorjahr: 2.925 T€). Der Nettobetrag der für diese Leistungen bereits erhaltenen Abschlagszahlungen von 4.294 T€ (Vorjahr: 2.564 T€) wurde offen von den Vorräten abgesetzt.

Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 7.990 T€ (Vorjahr: 3.177 T€) wurden um den Nettobetrag vereinnahmter Abschlagszahlungen gekürzt, so dass in der Bilanz zum Bilanzstichtag sachgerecht nur der Betrag ausgewiesen wurde, den die SWS Netze noch als Außenstände von ihren Kunden zu erhalten hat.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beliefen sich zum Abschlussstichtag auf 5.546 T€ (Vorjahr: 10.059 T€). Diese entfielen in Höhe von 5.170 T€ auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Vorjahr: 5.578 T€) und auf Forderungen aus dem mit der SW SG bestehenden Ergebnisabführungsvertrag in Höhe von 376 T€ (Vorjahr: 4.481 T€). Wechselseitige Ansprüche zwischen der Gesellschafterin Stadtwerke Solingen GmbH (SW SG) und der SWS Netze wurden zum Bilanzstichtag auf der Grundlage eines Verrechnungsvertrags (Aufrechnungsvertrags) verrechnet, so dass diese jeweils zu diesem Stichtag durch Erfüllung erloschen sind.

Der bilanzierte Wert der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände betrug insgesamt 14.717 T€ (Vorjahr: 14.401 T€).

Das bilanzielle Eigenkapital der Gesellschaft betrug unverändert 250 T€ und wurde in der Bilanz unter dem Posten "Gezeichnetes Kapital" ausgewiesen.

Die Rückstellungen beliefen sich zum Bilanzstichtag auf 13.134 T€ (Vorjahr: 12.008 T€). Ein Anstieg zum Vorjahr ist maßgeblich auf die Bildung einer Rückstellung für ausstehende Rechnungen und für den Strombezug zurückzuführen.

Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten verringerten sich im Vergleich zum Vorjahresbilanzstichtag von 3.934 T€ um 788 T€ auf 3.146 T€.

Die unter dem Posten "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen" ausgewiesenen Verpflichtungen stiegen von 1.333 T€ um 474 T€ auf 1.807 T€. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von 29 T€ (Vorjahr: 622 T€). Auch im Geschäftsjahr 2022/23 wurden - wie vorstehend bereits erwähnt - im Zusammenhang mit dem mit der SW SG bestehenden Ergebnisabführungsvertrag unterjährig Zahlungen geleistet. Durch diese Vorgehensweise und die von der SW SG konzernintern bereitgestellte Kreditlinie in Höhe von 16.000 T€ sowie die von der Stadt-Sparkasse Solingen zur Verfügung gestellte Kreditlinie in Höhe von 2.500 T€ wurde gewährleistet, dass der SWS Netze zu jedem Zeitpunkt während des Berichtsjahres liquide Mittel zur Deckung ihres Finanzbedarfs zur Verfügung standen.

Unter Berücksichtigung des langfristig angelegten Pachtverhältnisses über die Strom- und Gasverteilnetzanlagen, des mit der SW SG bestehenden Ergebnisabführungsvertrags sowie der bestehenden konzerninternen und externen Finanzierungsmöglichkeiten, ist weiterhin die Grundlage für eine erfolgreiche und finanziell solide Geschäftsentwicklung gegeben.

3 Prognosebericht

Infolge der angespannten geopolitischen Lage, welche für den Strom- und insbesondere den Gasmarkt enorme Verwerfungen hervorruft, wird eine belastbare Prognose erschwert. Die Volatilität der Preise und die erschwerte Prognose der Absatzmengen stellen eine große Herausforderung dar. Die Plan- Werte für das Geschäftsjahr 2023/24, die wichtigsten Ist-Werte für das Geschäftsjahr 2022/23 und die entsprechend erwarteten Abweichungen im Jahresvergleich werden nachfolgend für die Bereiche Strom und Gas dargestellt.

Wichtige Kennzahlen der SWS Netze Solingen GmbH

in MWH Plan 2023/24 Ist 2022/23 Delta
Verteilnetzmengen Strom 650.000 628.842 21.158
Verteilnetzmengen Gas 1.155.000 1.028.024 126.976
in T€
Umsatzerlöse (UE) gesamt 101.682 104.644 -2.962
davon: UE aus NNE Strom (ohne Umlagen) 45.176 38.188 6.988
davon: UE aus NNE Gas (ohne Umlagen) 19.584 18.011 1.573
Ergebnis vor Gewinnabf/Verlustübernahme -8.599 -8.088 -511

Strom:

Die prognostizierten Strommengen im Solinger Netzgebiet werden durch den Ukraine-Krieg und die damit einhergehende starke Belastung der Weltwirtschaft beeinflusst. Die Strommengen fallen somit im Jahr 2022/23 gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Im ersten Planjahr 2023/24 liegt der Mengenansatz über dem des Geschäftsjahres 2022/23, dies spiegelt die aktuelle Entwicklung wider. Über den Planungszeitraum hinweg steigen die Mengen langsam an, was u. a. auf die erwartete zunehmende Elektrifizierung (E-Mobilität, Umstieg von Gas auf Strom im Wärmesektor) zurückzuführen ist. Grundlage für die Höhe des Erlöspfades bildet für das Geschäftsjahr 2023/24 und die Folgejahre das von der Behörde einvernehmlich festgestellte Ausgangsniveau sowie eine Abschätzung zum Ergebnis des Effizienzvergleiches der 4. Regulierungsperiode. Hier wird mit einem Effizienzwert von 81 % gerechnet. Des Weiteren wurde der Planung ein moderat steigender Verbraucherpreisindex von 2 % sowie ein genereller sektoraler Produktivitätsfaktor in Höhe von 1,5 % unterstellt. Die Beschaffungskosten für Verlustenergie Strom wurden unverändert im Rahmen von volatilen Kostenanteilen berücksichtigt. Die Erlösobergrenzenanpassung ergibt sich aus der Differenz von behördlich vorgegebenem Referenzpreis multipliziert mit der genehmigten Verlustenergiemenge abzgl. der genehmigten Verlustenergiekosten. Neben den vorgelagerten Netzkosten sind auch die energiewirtschaftlichen Umlagen ein Bestandteil der geplanten Bezugskosten. Neben dem KWK-Zuschlag wurden Aufwendungen und Erlöse für die §19-Umlage und die Offshore-Haftungsumlage berücksichtigt. Diese sind für die SWS Netze ergebnisneutral, da die aus Umlagen entstehenden Aufwendungen über die Energielieferanten an die Endkunden weitergegeben werden und somit - wirtschaftlich betrachtet - nur einen durchlaufenden Posten darstellen. Die Konzessionsabgabe für die aktuelle Wirtschaftsplanung wurde mengengewichtet berücksichtigt, die Erlöse im Bereich des Messwesens wurden über die Planjahre konstant angesetzt.

Gas:

Die zur Verteilung geplante Gasmenge unterschreitet die Vorjahresplanung (Vorjahr 1.300 GWh) deutlich und sinkt im Planungszeitraum von 1.155 GWh im Jahr 2023/24 auf 1.034 GWh im Jahr 2027/28. Als Gründe sind die schwierige Energiemarktsituation (Ukraine-Krieg) sowie das geänderte Gebäudeenergiegesetz der Bundesregierung zu nennen, wodurch Verbraucher zum Gassparen bzw. zum Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen animiert werden sollen. Hinzu kommt noch die Insolvenz eines Großkunden im Solinger Netzgebiet.

Grundlage für den Erlöspfad der Geschäftsjahre 2023/24 bis 2027/28 bilden analog zur Stromsparte das von der Behörde einvernehmlich festgestellte Ausgangsniveau und eine Abschätzung zum Ergebnis des Effizienzvergleichs der 4. Regulierungsperiode. Hier wird von einem Effizienzwert von ca. 89 % ausgegangen. Wie in der Sparte Strom wurde in der Planung ein moderat steigender Verbraucherpreisindex von 2 % sowie ein genereller sektoraler Produktivitätsfaktor in Höhe von 1,5 % unterstellt, die Erlöse im Bereich Messwesen wurden über die Planjahre konstant angesetzt.

Die vorgelagerten Netzkosten erhöhen ebenso die Erlösobergrenze. Diese werden im Rahmen der Netznutzungsentgelte an die Letztverbraucher weitergegeben und bleiben über den Planungshorizont konstant.

Das Pachtentgelt wurde im letzten Geschäftsjahr neu kalkuliert und in der Planung mit diesen Prognosewerten berücksichtigt. Die Veränderung aus der im Geschäftsjahr 2022/23 erfolgten Anpassung der Pachtentgeltkalkulation hat hier noch keine Berücksichtigung gefunden und ist damit nicht in der Planung enthalten, da die entsprechende Neukalkulation erst zum Geschäftsjahresende erfolgt ist.

Die strategische Ausrichtung der SWS Netze wird maßgeblich von regulatorischen Vorgaben und Veränderungen beeinflusst. Daraus ergeben sich regelmäßig wechselnde bzw. neue Anforderungen, die beachtet und eingehalten werden müssen. Das wesentliche unveränderte Ziel der SWS Netze ist die stabile Versorgungssicherheit in der Region, unter Berücksichtigung der regulatorisch vorgegebenen Erlösreduzierung bei gleichzeitiger Kostensenkung, Effizienzsteigerung und Prozessoptimierung. Die Expansionsstrategie der Netzgesellschaft bezieht sich im Wesentlichen auf die Darbietung von Dienstleistungen im regionalen Umfeld.

Vor dem Hintergrund der Energiewende bildet die durchzuführende Zielnetzplanung unter regulatorischen Gesichtspunkten einen weiteren wesentlichen Schwerpunkt. Hier liegt insbesondere der notwendige Ausbau des Stromverteilnetzes im Fokus, der hauptsächlich aus dem Anstieg der Elektromobilität sowie dem Zubau von Wärmepumpen und Erzeugungsanlagen im Bereich der erneuerbaren Energien resultiert. Grundlage hierfür sind die aktuellen politischen Beschlüsse, dass Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral sein soll, weshalb bis dahin das gesamte Energiesystem fossilfrei werden muss.

Seit September 2023 befindet sich das Projekt der Zielnetzplanung in der Ausschreibungsphase, bei der nach einem Projektpartner für die anstehenden Netzmodellierungen gesucht wird.

4 Chancen und Risiken

4.1 Risikomanagementsystem

Das Risikomanagementsystem der SWS Netze ist in das Risikomanagementsystem der SW SG eingegliedert. Es sollen aktuelle und potenzielle Gefährdungen der Zielerreichung des laufenden Geschäftsjahres erkannt, bewertet und systematisch erfasst werden, um den Erfolg und den Bestand des Unternehmens zu sichern und frühzeitig zu erkennen, wo Gegensteuerungsmaßnahmen ergriffen werden müssen. Unerlässlich ist es in diesem Zusammenhang auch, unternehmerische Chancen zu identifizieren und zu nutzen, um den Unternehmenserfolg zu stabilisieren und zu steigern. Jedes Risiko wird somit daraufhin untersucht, ob auch Chancen bestehen. Die Einteilung der Risiken erfolgt in die Kategorien Strategische Risiken, Marktrisiken, politische/rechtliche und gesellschaftliche Risiken, Finanzmarktrisiken, Risiken aus Corporate Governance und Leistungsrisiken.

In der Risikomanagementsoftware okular PROKORISK werden alle Risiken der Gesellschaft erfasst und können jederzeit ausgewertet werden. Über die TOP-10-Risiken der SW SG (inkl. Risiken der Netzgesellschaft) wird im Rahmen des monatlichen Berichtswesens im MIS berichtet. Darüber hinaus erhält auch die Geschäftsführung der SWS Netze eine monatliche Auswertung über die aktuell bestehenden Risiken der Netzgesellschaft. Neu identifizierte Risiken sind unverzüglich dem Risikomanagement mitzuteilen, damit diese schnellstmöglich in das Risikoinventar aufgenommen werden können.

4.2 Risiken

Risiken im Netzgeschäft entstehen nicht nur durch konjunkturelle Einflüsse, sondern sind auch auf regulatorische und politische Gründe zurückzuführen. Wenn beispielsweise die Regulierungsbehörde neue Vorgaben festsetzt oder bereits bestehende ändert, hat dies Auswirkungen auf die Ertragslage der Netzgesellschaft. So bergen Kostenprüfungen i. d. R. ebenfalls Risiken.

Ein Risiko im Kontext der Energiewende und der von der Bundesregierung angestrebten Klimaneutralität betrifft u. a. die Unsicherheit im Hinblick auf die langfristige Nutzbarkeit des Gasverteilnetzes. Die Bundesnetzagentur hat mit ihrer KANU-Festlegung 5 beschlossen, dass Anlagegüter, die ab dem Jahr 2023 im Bereich der Erdgasinfrastruktur in Betrieb genommen werden, so abgeschrieben werden dürfen, dass eine vollständige Refinanzierung bis zum Jahr 2045 realisiert wird. Die Ausrichtung auf das Jahr 2045 folgt den Klimaschutzvorgaben der Bundesregierung, wonach bis dahin Treibhausgasneutralität erreicht werden soll. Für die Stromverteilnetze wird jedoch aus dem Anstieg der Elektromobilität sowie dem Zubau von Wärmepumpen und Erzeugungsanlagen im Bereich der erneuerbaren Energien ein erheblicher Anstieg der Verteilnetzmengen erwartet, welcher wiederum einen Ausbau des Stromverteilnetzes erforderlich macht. Hier bestehen Risken u.a. in der Finanzierung der notwendigen Investitionen sowie in der Verfügbarkeit ausreichender Personalkapazitäten.

Das durchgängig höchste Risiko im Geschäftsjahr 2022/23 war wie auch in den Vorjahren das Risiko "Mehrkosten durch Smart-Meter-Rollout". Im Jahr 2017 wurde im Rahmen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) der Einbau von neuen Zählern (intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen) bei allen Letztverbrauchern sowie bei EEG-Anlagen vorgeschrieben. Nach einer Novellierung des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende im Juni 2021 (basierend auf einem Beschluss des OVG Münster) wurde diese Verpflichtung zunächst zurückgenommen. Der Ausbau wird auf freiwilliger Basis weiterhin erfolgen. Von der Geschwindigkeit des Rollouts hängt es ab, wann sich die mengenunabhängigen Anlaufkosten (z. B. infolge des Aufbaus der notwendigen IT-Infrastruktur) amortisiert haben werden. Die Erlöse pro Zählereinbau sind durch eine Preisobergrenze gedeckelt.

Das Thema "Angriffserkennung" gehört seit Mitte des Geschäftsjahres nun zu den Top-Risiken. Hierbei handelt es sich um die Verpflichtung für Betreiber kritischer Infrastruktur, für eine störungsfreie Verfügbarkeit ihrer Dienste zu sorgen. Dazu gehört laut Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ausdrücklich auch der Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung. Aufgrund der Komplexität der gesetzlichen Anforderungen sowie der begrenzten Verfügbarkeit von Dienstleistern liegt das Risiko für KRITIS-Betreiber in der kurzfristigen Implementierung dieser geforderten Systeme.

5 Festlegung von kalkulatorischen Nutzungsdauern von Erdgasleitungsinfrastrukturen

Beim Risiko fehlender bzw. risikobehafteter Auftragsverarbeitungsverträge geht es um die Einhaltung der Vorgaben aus Artikel 28 der DSGVO zum Abschluss von AV-Verträgen. Verstöße werden mit einem Bußgeld von bis zu 10 Mio. € oder bis zu 2% des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens geahndet. Das Risiko hat sich in der Bewertung nicht verändert, ist aber aufgrund von Anpassungen anderer Risiken in der Liste der o. g. TOP-10-Risiken im Rang aufgestiegen.

Das Thema "Datenschutz Netze" gehört weiterhin zu den Top-Risiken und umfasst Verletzungen der rechtlichen und/oder betrieblichen Vorgaben zum Schutz personenbezogener Daten (z.B. DSGVO, BDSG, Konzernrichtlinie und Spezialgesetzgebung) durch Beschäftigte der Gesellschaft und/oder Beschäftigte eines Auftragsverarbeiters mit einer potenziell negativen Auswirkung auf die Gesellschaft. Mit "negativer Auswirkung" sind insbesondere Bußgelder und Imageschäden gemeint. Zur Bewertung des Bußgeldrisikos werden bislang tatsächlich verhängte Bußgelder zugrunde gelegt. Die theoretische Bußgeldobergrenze beträgt gemäß DSGVO bis zu 20 Mio. €.

Neu hinzugekommen ist das Risiko "Insolvenzen von Lieferanten", welches bewertet, dass Energielieferanten, die Endkunden im Solinger Netzgebiet beliefern, aufgrund gestiegener Preise insolvent werden. In der Folge würden die Netznutzungsentgelte, die diese Energielieferanten an die Netzgesellschaft entrichten müssen, nicht gezahlt werden. Diese Forderungsausfälle würden nicht über das Regulierungskonto ausgeglichen werden und könnten unter Umständen auch bei der nächsten Kostenprüfung nicht wieder eingeholt werden.

Alle bekannten Risiken wurden nach derzeitigem Erkenntnisstand bewertet. Insgesamt haben sich im vergangenen Geschäftsjahr 2022/23 keine Anhaltspunkte für Risiken ergeben, die sich bestandsgefährdend auf das Unternehmen auswirken könnten.

4.3 Chancen

Der Aufbau eines professionellen Asset Managements wird durch den kontinuierlichen Ausbau und stetig zunehmenden Professionalisierungsgrad in den nächsten Geschäftsjahren einen deutlich effizienteren Einsatz der Unternehmensressourcen bei der Netzbewirtschaftung zur Folge haben. Im Fokus stehen dabei die Ersatz- und Instandhaltungsstrategien sowie die Budgetierung im Rahmen der Netzbewirtschaftung. Es wurde zudem eine neue Organisationsstruktur entwickelt und implementiert, die sich noch konsequenter und effizienter an den Prozessen ausrichtet.

Der bereits im Risikoteil benannte flächendeckende Rollout intelligenter Messsysteme bietet neben den benannten Risiken auch Chancen, die sich aus dem Ausbau von Kerngeschäftsfeldern wie Messstellenbetrieb und Messdienstleistungen sowie gegebenenfalls in der Erweiterung auf neue Kerngeschäftsfelder ergeben werden.

 

Solingen, 2. November 2023

Peter Sossna

Bilanz zum 30. September 2023

Aktivseite

30.09.2023 30.09.2022
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
Betriebs-und Geschäftsausstattung 95.251,00 87.083,00
II. Finanzanlagen
sonstige Ausleihungen 11.170,98 12.550,54
106.421,98 99.633,54
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 1.268.318,58 1.278.752,50
2. unfertige Leistungen 4.675.567,64 2.925.204,57
3. erhaltene Abschlagszahlungen -4.294.399,81 -2.563.618,42
1.649.486,41 1.640.338,65
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7.989.656,19 3.176.581,26
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 5.546.075,02 10.059.333,53
3. sonstige Vermögensgegenstände 1.181.494,08 1.165.534,48
14.717.225,29 14.401.449,27
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 161,56 301,75
C. Rechnungsabgrenzungsposten 57.094,52 50.057,58
16.530.389,76 16.191.780,79

Passivseite

30.09.2023 30.09.2022
A. Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 250.000,00 250.000,00
250.000,00 250.000,00
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 82.842,00 79.897,00
2. sonstige Rückstellungen 13.051.081,96 11.927.666,05
13.133.923,96 12.007.563,05
Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 542.543,78 1.207.602,36
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.806.870,10 1.333.563,87
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 29.361,03 622.311,60
4 sonstige Verbindlichkeiten 765.855,28 768.904,30
3.144.630,19 3.932.382,13
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.835,61 1.835,61
16.530.389,76 16.191.780,79

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.10.2022 bis 30.09.2023

1.10.2022 - 30.09.2023 1.10.2021 - 30.09.2022
1. Umsatzerlöse 104.643.837,68 92.890.948,44
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an nicht abgerechneten Leistungen 1.750.363,07 -557.729,91
3. sonstige betriebliche Erträge 932.065,11 1.456.362,06
107.326.265,86 93.789.580,59
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe -58.487.505,85 -46.924.265,28
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -36.265.035,92 -35.127.144,22
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -12.857.285,39 -11.702.681,00
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung -3.596.042,58 -3.334.957,40
davon für Altersversorgung € 993.355,11 (Vorjahr T€ 944)
6. Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -44.325,64 -50.856,81
7. sonstige betriebliche Aufwendungen -3.894.227,00 -3.704.273,24
-115.144.422,38 -100.844.177,95
8. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 444,83 547,96
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -270.194,15 -98.560,71
davon an verbundene Unternehmen € 210.972,78 (Vorjahr T€ 50)
davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen € 18.125,00 (Vorjahr T€ 16)
10. Ergebnis nach Steuern -8.087.905,84 -7.152.610,11
11. Erträge aus Ergebnisübernahme 8.087.905,84 7.152.610,11
12. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 0,00 0,00

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen und zu Form und Darstellung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung

Die SWS Netze Solingen GmbH hat ihren Sitz in Solingen und ist beim Amtsgericht Wuppertal in Abteilung B des Handelsregisters (HRB) unter der Nummer 19371 eingetragen.

Der Jahresabschluss der SWS Netze Solingen GmbH (im Folgenden: SWS Netze) für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 (Berichtsjahr) wurde nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung der rechtsformspezifischen Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Zwischen der Stadtwerke Solingen GmbH (SW SG) und der SWS Netze wurde am 20. September 2005 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen, welcher die Gesellschaft verpflichtet, ihren gesamten Gewinn an die SW SG abzuführen bzw. zu einem Verlustausgleich durch diese berechtigt. Mit der SW SG besteht ferner ein körperschaftsteuerliches und gewerbesteuerliches Organschaftsverhältnis.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet.

II. Erläuterungen zu den Posten von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die SWS Netze nutzt die für die Strom- und Gasverteilung betriebsnotwendigen Anlagengüter auf der Grundlage eines mit der SW SG bestehenden Pachtvertrags. Lediglich für Vermögensgegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung von geringem Wert, die als sog. Geringwertige Wirtschaftsgüter i. S. d. § 6 Abs. 2 bzw. 2a EStG (GWG) zu qualifizieren sind, wird seit dem Geschäftsjahr 2014/2015 von der SWS Netze in Übereinstimmung mit den einkommensteuerrechtlichen Vorschriften ein jahrgangsbezogener Sammelposten gebildet, welcher jeweils über die Dauer von fünf Jahren gleichmäßig aufwandswirksam aufgelöst wird. Betragen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten solcher Vermögensgegenstände höchstens EUR 250,00, werden diese im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe ergebnismindernd erfasst.

Bedienstetendarlehen sind zum Nennwert bewertet und werden unter dem Bilanzposten "sonstige Ausleihungen" innerhalb des Finanzanlagevermögens ausgewiesen. Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Finanzanlagevermögens werden im Falle voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu durchschnittlichen Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Tagespreis angesetzt. Unfertige Leistungen resultieren aus nicht fertiggestellten Aufträgen. Die Bewertung erfolgt in Höhe der direkt zurechenbaren Material- und Fertigungseinzelkosten zuzüglich angemessener Gemeinkostenanteile. Erhaltene Abschlagszahlungen werden offen von dem Posten "Vorräte" abgesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten unter Berücksichtigung erkennbarer Ausfallrisiken bewertet. Die Ermittlung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus noch nicht abgerechneten Netznutzungsentgelten für sog. Standardlastprofilkunden zum Bilanzstichtag erfolgt im rollierenden Abrechnungsverfahren. Diese Forderungen enthalten einen Abgrenzungsbetrag für die bewerteten Verbrauchsmengen, welche am Bilanzstichtag noch nicht abgelesen wurden. Die von den Kunden als finanzieller Ausgleich für bereits erbrachte, aber noch nicht abgerechnete Leistungen erhaltenen Abschlagszahlungen wurden zur besseren Darstellung der Vermögenslage in Höhe ihres Nettobetrages von den Forderungen gekürzt. Im Ergebnis wird auf diese Weise zum Bilanzstichtag grundsätzlich der Betrag ausgewiesen, den die SWS Netze noch von ihren Kunden einfordern kann.

Die SWS Netze wendet hinsichtlich der von den Anschlussnehmern vereinnahmten Ertragszuschüsse (Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskostenbeiträge) das sog. Treuhandmodell an. Erhaltene Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskostenbeiträge werden dabei treuhänderisch für die Stadtwerke Solingen GmbH eingezogen und an diese weitergeleitet.

Die Rückstellungen im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen wurden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach der Anwartschaftsbarwertmethode unter Berücksichtigung künftiger Anwartschafts- und Rentensteigerungen und sonstiger die Höhe der zu erbringenden Leistungen beeinflussender dynamischer Bemessungsgrundlagen sowie den Richttafeln 2018 G (RT 2018 G) von Professor Dr. Klaus Heubeck bewertet.

Dies gilt grundsätzlich auch für die unter dem Bilanzposten "sonstige Rückstellungen" ausgewiesenen Rückstellungen im Zusammenhang mit Altersteilzeit- und Jubiläumszahlungsverpflichtungen, d. h., auch hier erfolgte im Zuge der Ermittlung des zu passivierenden Erfüllungsbetrages die Berücksichtigung etwaiger künftiger Anwartschaftssteigerungen und sonstiger die Höhe der Leistungen beeinflussender dynamischer Bemessungsgrößen sowie die Anwendung der Richttafeln 2018 G von Professor Dr. Klaus Heubeck.

Bei den übrigen Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen sowie drohende Verluste aus schwebenden Geschäften angemessen und ausreichend berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt jeweils mit dem Erfüllungsbetrag, welcher nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um den zugrundeliegenden Sach- oder Geldleistungsverpflichtungen nachkommen bzw. um Verpflichtungsüberschüsse aus schwebenden Geschäften abdecken zu können.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden - sofern wesentlich - mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der deutschen Bundesbank ermittelten und veröffentlichten Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre (Pensionsrückstellungen: der vergangenen zehn Geschäftsjahre) abgezinst. Etwaige Erfolgswirkungen aus der Änderung des jeweiligen Diskontierungszinssatzes oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit (Zinssatzänderungseffekte) werden nicht im Finanzergebnis, sondern im operativen Ergebnis ausgewiesen, sind also z. B. im Falle der Rückstellungen im Zusammenhang mit Altersteilzeitverpflichtungen Bestandteil der Personalaufwendungen bzw. - bei Auflösung der Rückstellung - der sonstigen betrieblichen Erträge.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Aufgrund des mit der SW SG bestehenden ertragsteuerlichen Organschaftsverhältnisses werden etwaige latente Steuern im handelsrechtlichen Jahresabschluss der SW SG berücksichtigt.

2. Angaben zu Posten der Bilanz

Das bilanzierte Sachanlagevermögen enthält ausschließlich Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung. Das Finanzanlagevermögen umfasst Darlehen an die Mitarbeiter der SWS Netze (Bedienstetendarlehen).

Das Vorratsvermögen umfasst Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und sonstige Lagermaterialien sowie unfertige Leistungen; von den Vorräten wurden erhaltene Abschlagszahlungen offen abgesetzt. Die unfertigen Leistungen beinhalten insbesondere nicht abgerechnete noch in Arbeit befindliche Aufträge der SW SG.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gliedern sich wie folgt nach Restlaufzeiten:

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 30.09.2023 Restlaufzeit > 1 Jahr
EUR EUR
(TEUR) (TEUR)
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7.989.656,19 0,00
(Vorjahr) (3.177) (0)
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 5.546.075,02 0,00
davon aus Lieferungen und Leistungen (5.170) (0)
(Vorjahr) (10.059) (0)
(davon aus Lieferungen und Leistungen) (5.578) (0)
3. sonstige Vermögensgegenstände 1.181.494,08 21.731,00
(Vorjahr) (1.166) (27)
Summe 14.717.225,29 21.731,00
(Vorjahr) (14.402) (27)

Die von den Kunden erhaltenen Abschlagszahlungen wurden in Höhe ihres Nettobetrages von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gekürzt (TEUR 6.867; Vj. TEUR 6.786).

Wechselseitige Ansprüche zwischen der Gesellschafterin Stadtwerke Solingen GmbH (SW SG) und der SWS Netze in Höhe von insgesamt TEUR 23.371 wurden zum Bilanzstichtag auf der Grundlage eines Verrechnungsvertrags (Aufrechnungsvertrags) verrechnet, so dass diese jeweils zu diesem Stichtag durch Erfüllung erloschen sind. Davon nicht umfasst waren Forderungen gegen die SW SG aus dem bestehenden Ergebnisabführungsvertrag in Höhe von TEUR 376 (Vj. TEUR 4.481) und Entgelten für die Netznutzung TEUR 5.148 (Vj. TEUR 5.206).

Das gezeichnete Kapital beträgt - wie im Vorjahr - TEUR 250 und ist voll eingezahlt.

Die Verpflichtungen aus unmittelbaren Pensionszusagen belaufen sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 83 (Vorjahr: TEUR 80). Die Bewertung der unmittelbaren Pensionsverpflichtungen erfolgt methodisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (projected unit credit method) unter Zugrundelegung eines Rechnungszinses von 1,81 % p.a. (Vj. 1,77 %). Im Rahmen der Rückstellungsbewertung wurden eine Gehaltsdynamik von 2,5 % p.a., eine jährliche Rentendynamik von 1,5 % sowie die Richttafeln 2018 G (RT 2018 G) von Professor Dr. Klaus Heubeck berücksichtigt.

Die Abzinsung der Pensionsrückstellungen erfolgte - in Anwendung des Wahlrechts gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB - pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre, welcher sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Unterschiedsbetrag i. S. d. § 253 Abs. 6 HGB beläuft sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 2.

Die Bewertung von Verpflichtungen im Zusammenhang mit zukünftigen Jubiläumszahlungen erfolgte ebenfalls nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (projected unit credit method). Die bewertete Jubiläumszahlungsverpflichtung entspricht demnach dem versicherungsmathematischen Barwert der am Bilanzstichtag von den Begünstigten zeitratierlich erdienten Ansprüche auf künftige Jubiläumszahlungen.

Die Abzinsung der Rückstellung für künftige Jubiläumszahlungen erfolgte - in Anwendung des Wahlrechts gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB - pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, welcher sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Bewertung zum Bilanzstichtag wurden ein Rechnungszins von 1,66 % (Vj. 1,40 %) sowie die Richttafeln 2018 G von Professor Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Zum Bilanzstichtag belaufen sich die Verpflichtungen auf TEUR 32 (Vj. TEUR 35).

Die sonstigen Rückstellungen enthalten Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von TEUR 855 (Vj. TEUR 1.162), da die Abrechnung der sog. EEG-Kleineinspeiser für das Kalenderjahr 2023 voraussichtlich im Januar 2024 erfolgen wird. Für Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Endabrechnung des Übertragungsnetzbetreibers im Hinblick auf die im Berichtsjahr nachgefragte Jahreshöchstlast (Leistungsspitze) wurde i. H. v. TEUR 969 bilanzielle Vorsorge getroffen. Ferner wurden Rückstellungen im Zusammenhang mit der erwarteten Inanspruchnahme aus regulierungsbedingten Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem gemäß § 5 ARegV zu führenden Regulierungskonto i. H. v. TEUR 1.044 (Vj. TEUR 1.044) passiviert. Außerdem wurden für die Rückzahlung von Netznutzungsentgelten im Zusammenhang mit der Ermäßigung nach § 19 StromNEV TEUR 1.629 (Vj. TEUR 1.402) zurückgestellt. Für Strombezugskosten wurden TEUR 1.672 (Vj. TEUR 1.013) und für sonstige ausstehende Eingangsrechnungen TEUR 761 (Vj. TEUR 398) passiviert.

Im Zusammenhang mit Verpflichtungen aus Altersteilzeitvereinbarungen mit Arbeitnehmern wurden TEUR 3.094 passiviert (Vj. TEUR 3.215). Der Rückstellung liegt eine Betriebsvereinbarung über eine Altersteilzeitregelung zugrunde, mittels welcher der Altersdurchschnitt der Belegschaft der SWS Netze mittelfristig gesenkt werden soll.

Die Altersteilzeitrückstellung umfasst neben den bewerteten Erfüllungsrückständen des Arbeitgebers aus den von den betreffenden Arbeitnehmern in der sog. Beschäftigungsphase des Altersteilzeit-Zeitraumes erbrachten Vorleistungen auch die in dem Zeitraum der Altersteilzeitbeschäftigung zusätzlich zu dem reduzierten Arbeitsentgelt vom Arbeitgeber zu leistenden sog. Aufstockungsleistungen (einschließlich der Rentenversicherungsbeiträge).

Die Bewertung der Altersteilzeitverpflichtungen erfolgte nach Maßgabe der Stellungnahme des Instituts der Wirtschaftsprüfer IDW RS HFA 3 in der Fassung vom 19.06.2013.

Der versicherungsmathematischen Bewertung wurden die biometrischen Wahrscheinlichkeitswerte der "Richttafeln 2018 G" von Professor Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Des Weiteren wurde im Rahmen der Bewertung der Altersteilzeitverpflichtungen von einem Gehaltstrend von 2,5 % pro Jahr ausgegangen. Soweit die Altersteilzeitrückstellung Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr umfasst, wurden diese abgezinst mit dem von der Deutschen Bundesbank ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre für eine Restlaufzeit, welche der durchschnittlichen Restlaufzeit der betreffenden Altersteilzeitvereinbarungen entspricht. Dieser Abzinsung wurde ein Rechnungszins von 0,95 % (Vj. 0,59 %) zugrunde gelegt.

In den sonstigen Rückstellungen sind ferner personalinduzierte Verpflichtungen ("Personalrückstellungen") enthalten, die neben den o. g. Rückstellungen i. Z. m. Jubiläumszahlungs- und Altersteilzeitverpflichtungen unter anderem auch Verpflichtungen aus Urlaubsansprüchen und Überstunden der Mitarbeiter, Leistungszulagen und sonstigen Zuwendungen umfassen. Diese Personalrückstellungen belaufen sich zum 30. September 2023 (inkl. Altersteilzeitrückstellungen) auf insgesamt TEUR 5.147 (Vj. TEUR 4.953).

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht:

Verbindlichkeiten Restlaufzeit (RLZ)
Gesamt bis 1 Jahr * über 1 Jahr * über 5 Jahre **
EUR EUR EUR EUR
(Vj. TEUR) (Vj. TEUR) (Vj. TEUR) (Vj. TEUR)
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 542.543,78 542.543,78 0,00 0,00
Vorjahr (1.208) (1.208) (0) (0)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.806.870,10 1.803.592,18 3.277,92 0,00
Vorjahr (1.333) (1.322) (11) (0)
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 29.361,03 29.361,03 0,00 0,00
(622) (622) (0) (0)
Vorjahr
davon aus Lieferungen und Leistungen (29.361,03) (29.361,03) 0,00 0,00
Vorjahr (622) (622) (0) (0)
4. sonstige Verbindlichkeiten 765.855,28 765.855,28 0,00 0,00
Vorjahr (769) (769) (0) (0)
Summe 3.144.630,19 3.141.352,27 3.277,92 0,00
Vorjahr (3.932) (3.921) (11) (0)

* Angaben gem. § 268 Abs. 5 S.1 HGB;

** Angaben gem. § 285 Nr. 1 Buchst. a) HGB (jeweils im Betrag RLZ > 1 Jahr enthalten)

Die sonstigen Verbindlichkeiten resultieren insbesondere aus Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR 765 (Vj. EUR 690).

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen ausschließlich gegenüber der Gesellschafterin Stadtwerke Solingen GmbH.

3. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse beliefen sich im Berichtsjahr auf TEUR 104.644 (Vj. TEUR 92.891) und entfielen in Höhe von TEUR 63.694 (Vj. TEUR 56.151) auf den Bereich Strom, in Höhe von TEUR 27.013 (Vj. TEUR 21.564) auf den Bereich Gas und in Höhe von TEUR 13.937 (Vj. TEUR 15.176) auf sonstige Erlöse (z. B. aus Hausanschlusserstellungen, verteilungsnetzbezogenen Dienstleistungen). Die Umsatzerlöse beinhalten periodenfremde Umsätze in Höhe von TEUR 1.211 (Vj. TEUR 265).

Die Bestandsveränderungen (TEUR 1.750) beinhalten die Veränderung der nicht abgerechneten noch in Arbeit befindlichen Aufträge der SW SG (Vj. TEUR - 558).

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 932 (Vj. TEUR 1.456) beinhalten u. a. periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 499.

Die Materialaufwendungen betrugen TEUR 94.753 (Vj. TEUR 82.051), davon entfielen auf vorgelagerte Netznutzungsentgelte in der Sparte Strom TEUR 14.335 (Vj. TEUR 15.741) und in der Sparte Gas TEUR 3.774 (Vj. TEUR 2.838). Aus Pacht- und Dienstleistungsverträgen mit der Stadtwerke Solingen GmbH resultierten Aufwendungen in Höhe von TEUR 25.022 (Vj. TEUR 24.511).

Die Personalaufwendungen beliefen sich im Geschäftsjahr auf TEUR 16.453 (Vj. TEUR 15.038) und beinhalten mit TEUR 993 (Vj. TEUR 944) Aufwendungen für Altersversorgung.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von insgesamt TEUR 3.894 (Vj. TEUR 3.704) beinhalten insbesondere Mietaufwendungen für Immobilien i. H. v. TEUR 902 (Vj. TEUR 900) und Aufwendungen für EDV-Leistungen i. H. v. TEUR 1.060 (Vj. TEUR 998).

Das Ergebnis des Geschäftsjahres vor Verlustübernahme in Höhe von TEUR -8.088 (Vj. TEUR -7.153) wird auf der Grundlage des mit der SW SG bestehenden Ergebnisabführungsvertrags ausgeglichen.

III. Ergänzende Angaben

1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und zusätzliche Altersversorgung

Aus dem Pachtvertrag mit der Stadtwerke Solingen GmbH über die für die Strom- und Gasverteilung betriebsnotwendigen Anlagegüter ergeben sich sonstige finanzielle Verpflichtungen i. H. v. jährlich TEUR 10.545. Der Pachtvertrag endet am 30. September 2024, verlängert sich jedoch um ein Jahr, sofern er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird.

Darüber hinaus entstehen aus einem Dienstleistungsvertrag zwischen der SWS Netze und der Stadtwerke Solingen GmbH bis zum 30. September 2024 finanzielle Verpflichtungen i. H. v. jährlich TEUR 14.477. Der Dienstleistungsvertrag verlängert sich ebenfalls um ein Jahr, sofern er nicht von einem der Beteiligten mit einer Frist von drei Monaten vor dessen Ablauf schriftlich gekündigt wird.

Die Arbeitnehmer der SWS Netze haben nach dem Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ATV-K) einen tarifrechtlichen Anspruch auf eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung. Zu diesem Zweck ist die SWS Netze Mitglied im umlagefinanzierten Abrechnungsverband I der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK), welche eine Sonderkasse der Rheinischen Versorgungskassen (RVK), einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, mit Sitz in Köln ist. Die von den Mitgliedern nach dem sog. Abschnittsdeckungsprinzip erhobenen Umlagen werden formal nach dem zusatzversorgungspflichtigen Entgelt der durch die Mitglieder bei der RZVK angemeldeten Pflichtversicherten bemessen.

Bei kommunalen Zusatzversorgungskassen wie der RZVK, welche die Zusatzversorgung als externer Träger für ihre - nach dem Muster einer Solidargemeinschaft auf Dauer zusammengeschlossenen - Mitglieder durchführt, handelt es sich um Pensionskassen i. S. d. § 1b Abs. 3 BetrAVG, so dass hier sog. mittelbare beitragsorientierte Versorgungszusagen der SW SG an ihre Arbeitnehmer vorliegen. Die Ansprüche der Arbeitnehmer auf die Versorgungsleistungen richten sich unmittelbar an die Zusatzversorgungskasse.

Soweit der beizulegende Wert des Vermögens der RZVK nicht den Erfüllungsbetrag der Versorgungsverpflichtungen erreicht, besteht eine subsidiäre Haftung der jeweiligen RZVK-Mitglieder gem. § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG. Anhaltspunkte für eine drohende Inanspruchnahme der RZVK-Mitglieder aus dieser Haftung sind nicht erkennbar. Infolge des Rechts der RZVK, im Rahmen des Umlageverfahrens die für die Finanzierung der Versorgungsverpflichtungen benötigten Umlagen von ihren Mitgliedern verbindlich festzulegen, ergibt sich gegenüber kapitalgedeckten Versicherungen im Ergebnis lediglich eine zeitlich abweichende Struktur der Beitragszahlungen.

Neben dem Regelumlagesatz von 4,25 % erhebt die RZVK im umlagefinanzierten Abrechnungsverband I ein sog. Sanierungsgeld von 3,5 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts zur Deckung eines zusätzlichen Finanzbedarfs. Im Berichtsjahr belief sich das zusatzversorgungspflichtige Entgelt auf TEUR 12.347 (Vorjahr: TEUR 11.901). Für das kommende Geschäftsjahr wird von gleichbleibenden Umlagesätzen und nicht wesentlich veränderten zusatzversorgungspflichtigen Entgelten ausgegangen.

2. Geschäfte mit verbundenen Unternehmen im Sinne des § 6b Abs. 3 EnWG

Geschäfte größeren Umfangs wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr mit der Stadtwerke Solingen GmbH (SW SG) getätigt. Dabei handelt es sich absatzseitig vornehmlich um die Abrechnung von Netznutzungsentgelten im Umfang von (ohne Umlagen) TEUR 31.406 (Vorjahr: TEUR 34.314).

Für die Überlassung des Anlagevermögens für das Berichtsjahr berechnete die SW SG Pachtentgelte, für die entsprechenden Aufwendungen in Höhe von TEUR 10.545 (Vj. TEUR 12.173) zu verzeichnen waren. Ferner führte die vertragliche Vereinbarung über kaufmännische und technische Dienstleistungen zu Aufwendungen i. H. v. TEUR 14.477 (Vj. TEUR 13.520).

3. Nachtragsbericht

Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung i. S. d. § 285 Nr. 33 HGB eingetreten.

4. Angaben zu den Organen der Gesellschaft

Geschäftsführer der SWS Netze:

 

Herr Peter Sossna

Vergütung des Geschäftsführers:

TEUR
Vergütung (fix) 138
Vergütung (variabel, Zuführung Rückstellungen) 40
Gesamt 178
Geldwerte Vorteile 8

Im Berichtsjahr wurden für die zusätzliche Altersversorgung Umlagebeiträge i. H. v. TEUR 6 zugunsten der Geschäftsführung an die RZVK geleistet.

5. Angaben zu Arbeitnehmern nach § 285 Nr. 7 HGB

Die Berechnung der nachstehend dargestellten durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer, Auszubildenden und Geschäftsführer erfolgte methodisch als Mittelwert der Summe aus den Zahlen der jeweils am 31. Dezember 2022, 31. März 2023, 30. Juni 2023 und 30. September 2023 Beschäftigten. Teilzeitbeschäftigte wurden entsprechend ihrer jeweiligen tatsächlichen Beschäftigung auf Vollzeitbeschäftigte umgerechnet.

Arbeitnehmer und Geschäftsführer Männlich Weiblich Gesamt
Arbeitnehmer
Gewerbliche Arbeitnehmer 71,27 2,69 73,97
Angestellte (kfm. u. techn.) 88,08 13,89 101,97
Anzahl Arbeitnehmer i.S.d. § 285 Nr. 7 HGB gesamt 159,35 16,58 175,93
Auszubildende und duale Studenten 15,50 1,0 16,50
Geschäftsführer 1,00 0 1,00
Gesamt 175,85 17,58 193,43

Diese Zahlen enthalten nicht die vertraglichen Bindungen zu durchschnittlich 12,25 Personen, deren Hauptpflichten aus dem Vertragsverhältnis ruhen. Dazu gehören z. B. Mitarbeiter, welche die sog. Elternzeit in Anspruch nehmen.

Die Anzahl der Arbeitnehmer im Sinne des § 267 HGB, bei deren Ermittlung Auszubildende ebenfalls unberücksichtigt bleiben, Teilzeitbeschäftigte jedoch voll gezählt werden, beläuft sich im Durchschnitt auf insgesamt gerundet 181.

6. Konzernzugehörigkeit

Muttergesellschaft ist die Stadtwerke Solingen GmbH mit Sitz in Solingen. Sie trägt 100 % des gezeichneten Kapitals, welches in voller Höhe eingezahlt ist. Die Beteiligungsgesellschaft Stadt Solingen mbH (BSG), Solingen, registriert beim Amtsgericht Wuppertal, HRB 16515, stellt den Konzernabschluss für den größten und den kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister offengelegt.

7. Honorar des Abschlussprüfers

Die Angabe des von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechneten Gesamthonorars erfolgt nicht, da dieses in der gesetzlich geforderten Aufschlüsselung im Konzernabschluss der BSG enthalten ist.

 

Solingen, den 2. November 2023

Geschäftsführung

Peter Sossna

Entwicklung des Anlagevermögens für den Zeitraum 01.10.2022 - 30.09.2023

Anlagenspiegel Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 01.10.2022 Zugänge Abgänge Umbuchungen Investitionszuschuss Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 30.09.2023
Euro Euro Euro Euro Euro Euro
I. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 254.216,57 52.493,64 85.517,39 0,00 0,00 221.192,82
254.216,57 52.493,64 85.517,39 0,00 0,00 221.192,82
II. Finanzanlagen
sonstige Ausleihungen 12.550,54 0,00 1.379,56 0,00 0,00 11.170,98
12.550,54 0,00 1.379,56 0,00 0,00 11.170,98
266.767,11 52.493,64 86.896,95 0,00 0,00 232.363,80
Anlagenspiegel Abschreibungen kumuliert 01.10.2022 Zugänge Abschreibungen Abgänge Abschreibungen Umbuchungen Abschreibungen Abschreibungen kumuliert 30.09.2023
Euro Euro Euro Euro Euro
I. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 167.133,57 44.325,64 85.517,39 0,00 125.941,82
167.133,57 44.325,64 85.517,39 0,00 125.941,82
II. Finanzanlagen
sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
167.133,57 44.325,64 85.517,39 0,00 125.941,82
Anlagenspiegel Restbuchwerte 30.09.2023 Restbuchwerte 30.09.2022
Euro Euro
I. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 95.251,00 87.083,00
95.251,00 87.083,00
II. Finanzanlagen
sonstige Ausleihungen 11.170,98 12.550,54
11.170,98 12.550,54
106.421,98 99.633,54

Bilanz zum 30. September 2023 - Verteilnetz Strom

Aktivseite

30.09.2023 30.09.2022
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 72.090,66 69.116,77
II. Finanzanlagen 7.689,33 8.638,97
79.779,99 77.755,74
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 512.235,34 469.202,69
2. unfertige Leistungen 2.978.641,36 1.382.140,56
3. erhaltene Abschlagszahlungen -2.684.852,96 -1.213.247,84
806.023,74 638.095,41
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 6.562.492,19 2.771.046,39
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 3.269.838,20 5.502.957,35
3. sonstige Vermögensgegenstände 1.092.440,65 1.005.289,46
10.924.771,04 9.279.293,20
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 103,70 195,28
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.897,66 0,00
11.814.576,13 9.995.339,63

Passivseite

30.09.2023 30.09.2022
A. Eigenkapital
Zugeordnetes Eigenkapital 127.500,00 127.500,00
127.500,00 127.500,00
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 61.664,77 59.307,59
2. sonstige Rückstellungen 9.930.184,76 9.001.392,74
9.991.849,53 9.060.700,33
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 374.243,20 828.645,23
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.255.787,98 869.394,52
3. sonstige Verbindlichkeiten 506.380,25 429.483,19
2.136.411,43 2.127.522,94
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.178,17 1.187,91
E. Kapitalverrechnungsposten -442.363,00 -1.321.571,55
11.814.576,13 9.995.339,63

Bilanz zum 30. September 2023 - Verteilnetz Gas

Aktivseite

30.09.2023 30.09.2022
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 15.659,44 11.009,80
II. Finanzanlagen 2.133,59 2.397,38
17.793,03 13.407,18
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 232.171,33 305.144,54
2. unfertige Leistungen 823.202,94 731.815,70
3. erhaltene Abschlagszahlungen -746.528,84 -577.932,43
308.845,43 459.027,80
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.193.317,61 239.300,83
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2.162.231,70 3.909.828,69
3. sonstige Vermögensgegenstände 73.306,21 121.379,52
3.428.855,52 4.270.509,04
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 46,29 80,90
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.739,81 4.506,37
3.757.280,08 4.747.531,29

Passivseite

30.09.2023 30.09.2022
A. Eigenkapital
Zugeordnetes Eigenkapital 122.500,00 122.500,00
122.500,00 122.500,00
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 14.439,61 13.890,36
2. sonstige Rückstellungen 2.182.586,23 2.169.429,31
2.197.025,84 2.183.319,67
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 103.129,35 233.646,33
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 437.616,23 392.293,96
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 29.361,03 858.409,49
4. sonstige Verbindlichkeiten 203.190,98 253.766,08
773.297,59 1.738.115,86
D. Rechnungsabgrenzungsposten 525,90 492,11
E. Kapitalverrechnungsposten 663.930,75 703.103,65
3.757.280,08 4.747.531,29

Bilanz zum 30. September 2023 - Messstellenbetrieb Strom

Aktivseite

30.09.2023 30.09.2022
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 812,85 732,19
II. Finanzanlagen 149,93 168,12
962,78 900,31
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 49.149,93 27.187,30
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 94.485,50 388.509,95
3. sonstige Vermögensgegenstände 2.018,28 4.889,89
145.653,71 420.587,14
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 1,95 3,44
C. Rechnungsabgrenzungsposten 73,48 0
146.691,92 421.490,89

Passivseite

30.09.2023 30.09.2022
A. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 748,00 743,72
2. sonstige Rückstellungen 46.470,23 46.108,68
47.218,23 46.852,40
B. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 7.235,27 16.132,20
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 12.050,74 7.517,10
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 187.396,92
4. sonstige Verbindlichkeiten 8.834,70 14.741,88
28.120,71 225.788,10
C. Rechnungsabgrenzungsposten 22,21 20,91
D. Kapitalverrechnungsposten 71.330,77 148.829,48
146.691,92 421.490,89

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2022/23 - Verteilnetz Strom

01.10.2022 - 30.09.2023 01.10.2021 - 30.09.2022
1. Umsatzerlöse 67.164.816,07 60.114.345,47
2. Bestandsveränderungen 1.596.500,80 -297.903,07
3. sonstige betriebliche Erträge 2.356.301,08 2.897.842,18
71.117.617,95 62.714.284,58
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe -43.422.202,34 -38.463.588,05
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -19.770.790,26 -18.917.175,43
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -9.570.383,03 -8.679.017,83
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -2.676.915,17 -2.483.429,37
6. Abschreibungen auf Sachanlagen -33.958,70 -38.585,84
7. sonstige betriebliche Aufwendungen -2.640.526,93 -2.528.429,15
-78.114.776,43 -71.110.225,67
8. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 306,19 377,18
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -186.378,18 -67.631,42
-186.071,99 -67.254,24
10. Ergebnis nach Steuern -7.183.230,47 -8.463.195,33
11. Erträge aus Ergebnisübernahme 7.183.230,47 8.463.195,33
12. Jahresergebnis 0,00 0,00

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2022/2023 - Verteilnetz Gas

01.10.2022 - 30.09.2023 01.10.2021 - 30.09.2022
1. Umsatzerlöse 29.980.545,97 24.903.003,87
davon Umsatzerlöse aus Netzentgelten 18.011.069,94 18.112.177,13
2. Bestandsveränderungen 91.387,24 -74.334,61
3. sonstige betriebliche Erträge 167.565,51 212.290,37
30.239.498,72 25.040.959,63
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe -13.662.016,54 -7.302.181,52
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -11.072.585,82 -11.438.544,75
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -2.246.779,52 -2.044.728,91
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -621.085,78 -569.614,17
6. Abschreibungen auf Sachanlagen -6.674,29 -7.598,64
7. sonstige betriebliche Aufwendungen -1.407.258,45 -1.416.553,24
-29.016.400,40 -22.779.221,23
8. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 84,96 104,67
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -51.359,81 -19.069,48
-51.274,85 -18.964,81
10. Ergebnis nach Steuern 1.171.823,47 2.242.773,59
11. Aufwendungen aus Ergebnisabführung -1.171.823,47 -2.242.773,59
12. Jahresergebnis 0,00 0,00

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2022/2023 - Messstellenbetrieb Strom

01.10.2022 - 30.09.2023 01.10.2021 - 30.09.2022
1. Umsatzerlöse 1.266.145,64 1.058.188,63
2. Bestandsveränderungen 0,00 -9,52
3. sonstige betriebliche Erträge 1.482,68 1.188,31
1.267.628,32 1.059.367,42
4. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe -355.411,12 -290.523,20
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -369.437,98 -329.657,99
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -115.473,51 -108.680,37
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -33.088,30 -31.297,80
6. Abschreibungen auf Sachanlagen -389,74 -498,49
7. sonstige betriebliche Aufwendungen -193.964,35 -177.979,42
-1.067.765,00 -938.637,27
8. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 5,97 7,34
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -3.603,26 -1.316,66
6. Ergebnis nach Steuern 196.266,03 119.420,83
7. Aufwendungen aus Ergebnisabführung -196.266,03 -119.420,83
8. Jahresergebnis 0,00 0,00

Ergänzende Erläuterungen zu den Tätigkeitsabschlüssen der SWS Netze Solingen GmbH für das Geschäftsjahr 2022/2023

Für das Rechnungswesen vertikal integrierter Energieversorgungsunternehmen i. S. d. § 3 Nr. 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnwG) sieht § 6b EnWG unter anderem die Verpflichtung zum sogenannten buchhalterischen oder rechnungsmäßigen Unbundling vor. Hierunter zu verstehen ist die Verpflichtung, in der internen Rechnungslegung eine Trennung verschiedener, in § 6b Abs. 3 Nr. 1 - 7 EnWG aufgezählter Tätigkeiten (sog. Katalogtätigkeiten) vorzunehmen.

Das Gesetz sieht in § 6b Abs. 3 EnWG für die Katalogtätigkeiten jeweils neben der Führung getrennter Konten auch die Aufstellung eines Tätigkeitsabschlusses, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, vor. Für andere Tätigkeitsbereiche, die sog. Nicht-Katalogtätigkeiten, sind ebenfalls getrennte Konten zu führen, die allerdings für Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitäts- bzw. Gassektors jeweils ebenso zusammengefasst werden können (§ 6 Abs. 3 Satz 3 EnwG) wie für Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors (§ 3 Abs. 3 S. 4 EnWG).

Die in § 6b EnWG kodifizierten Regelungen zur buchhalterischen Entflechtung beziehen sich - wie vorstehend erwähnt - auf vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen (EVU), aber auch auf selbständige Netzbetreiber und Betreiber von Gasspeicheranlagen. Sie sollen die Voraussetzungen für die Kostenregulierung schaffen sowie Quersubventionierung und Diskriminierung in den genannten vertikal integrierten EVU und den selbständigen Netzbetreibern bzw. Betreibern von Gasspeichern verhindern.

Die SWS Netze Solingen GmbH (SWS Netze) ist in den Tätigkeitsbereichen Elektrizitäts- und Gasverteilung i. S. d. § 6b Abs. 3 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 EnWG tätig.

Außerdem übernimmt die SWS Netze die Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers i. S. d. § 2 Satz 1 Nr. 4 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Die Pflicht zur Aufstellung eines Tätigkeitsabschlusses für diesen Tätigkeitsbereich ergibt sich nach der durch die Rechtsprechung des Oberlandesgerichtes (OLG) Düsseldorf (Beschluss v. 07.10.2020, Az. 3 Kart 885/19) bestätigten Auffassung der Bundesnetzagentur (BNetzA) aus § 3 Abs. 4 S. 2 Hs. 2 MsbG i. V. m. § 6b Abs. 3 EnWG. Diese buchhalterische Entflechtung dient gem. § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG der Unabhängigkeit des grundzuständigen Messstellenbetriebs von anderen Tätigkeiten der Energieversorgung. Die strikte rechnungsmäßige Trennung von Messtellenbetrieb und Netzbetrieb soll eine transparente und mit Blick auf ihre sachliche Richtigkeit nachprüfbare Abgrenzung der Kosten des Messstellenbetriebs von denen des Netzbetriebs ermöglichen; Quersubventionierungen zu anderen Unternehmensbereichen sollen dadurch vermieden werden.

Das Messstellenbetriebsgesetz vom 29.08.2016 bildet den Rechtsrahmen für den Einsatz intelligenter Messsysteme und Messeinrichtungen (Zähler) und regelt den Rollout und die Finanzierung der intelligenten Messysteme sowie die damit zusammenhängenden datenschutz- und datensicherheitsrechtlichen Anforderungen. Ein verpflichtender Rollout von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen ist nur in der Sparte Strom vorgesehen.

Die buchhalterische Trennung betrifft bei der SWS Netze daher jeweils die Tätigkeiten der Elektrizitäts- und Gasverteilung sowie den Messstellenbetrieb für die Sparte Strom. Für diese Tätigkeiten ist mit der Aufstellung des Jahresabschlusses jeweils eine Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (Tätigkeitsabschluss) aufzustellen. Die nachfolgenden Angaben dienen der ergänzenden Information zu diesen Tätigkeitsabschlüssen.

Die Elektrizitäts- und Gasverteilungsanlagen sind ebenso von der Stadtwerke Solingen GmbH gepachtet wie ein von der SWS Netze ebenfalls betriebenes spartenübergreifendes Netzleitsystem, bestehend aus einer Zentralwarte und dem dazugehörenden Betriebsinformations- und Telekommunikationsnetz.

Grundlage der erstellten Tätigkeitsabschlüsse ist der Jahresabschluss der SWS Netze. Dementsprechend liegen den Tätigkeitsabschlüssen jeweils die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie diesem Jahresabschluss zugrunde. Insoweit wird auf die Anhangberichterstattung des Jahresabschlusses der SWS Netze verwiesen.

In den Bilanzen sowie in den Gewinn- und Verlustrechnungen erfolgt im Regelfall eine direkte Zuordnung zu den Tätigkeiten. Lediglich in Fällen, in denen nur ein mittelbarer Sachbezug zu den einzelnen Tätigkeiten vorliegt oder die weitere Aufteilung der Konten mit unvertretbar hohem Aufwand verbunden ist, wird die Zuordnung durch Schlüsselung auf der Basis sachgerechter branchenüblicher Bezugsgrößen vorgenommen.

Die Zuordnungen zu den Tätigkeiten erfolgen regelmäßig unter Rückgriff auf kostenstellenbezogene Auswertungen der detaillierten internen Kosten- und Leistungsrechnung. Auf diese Weise wird eine weitgehend übereinstimmende Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen mit den korrespondierenden Beständen ermöglicht. Dies gilt auch für die in der Kosten- und Leistungsrechnung kostenstellenweise erfassten Abschreibungen der abnutzbaren Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, dessen Zuordnung zu den betrieblichen Kostenstellen, in denen dieses genutzt wird, in der Anlagenbuchhaltung dokumentiert ist.

Weitere mittelbare Zuordnungen zu den Tätigkeitsbereichen erfolgen ferner bei Forderungsposten nach Maßgabe eines Umsatzerlösschlüssels, im Falle von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen nach einem Materialaufwandsschlüssel und im Falle von Verbindlichkeiten und Rückstellungen im Zusammenhang mit dem Einsatz eigenen Personals nach einem Personalaufwandsschlüssel. Der nach Vornahme der direkten und indirekten Zuordnungen zu den Tätigkeiten weiter notwendige Bilanzausgleich wird gesondert unter dem "Kapitalverrechnungsposten" ausgewiesen.

Die in den Tätigkeitsabschlüssen ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gliedern sich wie folgt nach Restlaufzeiten:

Verteilnetz Strom:

30.09.2023 30.09.2022
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Gesamt davon mit einer Restlaufzeit von > 1 Jahr Gesamt davon mit einer Restlaufzeit von > 1 Jahr
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 6.562.492,19 0,00 2.771.046,39 0,00
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 3.269.838,20 0,00 5.074.984,40 0,00
3. sonstige Vermögensgegenstände 1.092.440,65 20.093,06 1.005.289,46 22.983,40
Summe 10.924.771,04 20.093,06 9.279.293,20 22.983,40

Verteilnetz Gas:

30.09.2023 30.09.2022
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Gesamt davon mit einer Restlaufzeit von > 1 Jahr Gesamt davon mit einer Restlaufzeit von > 1 Jahr
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.193.317,61 0,00 239.300,83 0,00
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2.162.231,70 0,00 3.909.828,69 0,00
3. sonstige Vermögensgegenstände 73.306,21 1.348,31 121.379,52 2.775,04
Summe 3.428.855,52 1.348,31 4.270.509,04 2.775,04

Messstellenbetrieb Strom:

30.09.2023 30.09.2022
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Gesamt davon mit einer Restlaufzeit von > 1 Jahr Gesamt davon mit einer Restlaufzeit von > 1 Jahr
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 49.149,93 0,00 27.187,30 0,00
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 94.485,50 0,00 388.509,95 0,00
3. sonstige Vermögensgegenstände 2.018,28 37,12 4.889,89 111,79
Summe 145.653,71 37,12 420.587,14 111,79

Für die zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Verbindlichkeiten ergibt sich folgende Aufgliederung nach Restlaufzeiten:

Verteilnetz Strom:

Verbindlichkeiten davon mit einer Restlaufzeit (RLZ)
Gesamt bis zu 1 Jahr über 1 Jahr * über 5 Jahre **
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 374.243,20 374.243,20 0,00 0,00
Vorjahr (828.645,23) (828.645,23) (0,00) (0,00)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.255.787,98 1.253.509,80 2.278,18 0,00
Vorjahr (869.394,52) (862.229,43) (7.165,09) (0,00)
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
Vorjahr (0,00) (0,00) (0,00) (0,00)
4. sonstige Verbindlichkeiten 506.380,25 506.380,25 0,00 0,00
davon aus Steuern 506.38025 506.38025 0,00 0,00
Vorjahr (429.483,19) (429.483,19) (0,00) (0,00)
davon aus Steuern (373.978,90) (373.978,90) (0,00) (0,00)
Summe 2.136.411,43 2.134.133,25 2.278,18 0,00
Vorjahr (2.127.522,94) (2.120.357,85) (7.165,09) (0,00)

* Angaben gem. § 268 Abs. 5 S.1 HGB;

** Angaben gem. § 285 Nr. 1 Buchst. a) HGB (jeweils im Betrag RLZ > 1 Jahr enthalten)

Verteilnetz Gas:

Verbindlichkeiten davon mit einer Restlaufzeit (RLZ)
Gesamt bis zu 1 Jahr über 1 Jahr * über 5 Jahre **
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 103.129,35 103.129,35 0,00 0,00
Vorjahr (233.646,33) (233.646,33) (0,00) (0,00)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 437.616,23 436.822,33 793,90 0
Vorjahr (392.293,96) (389.060,88) (3.233,08) (0,00)
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 29.361,03 29.361,03 0,00 0,00
Vorjahr (858.409,49) (858.409,49) (0,00) (0,00)
4. sonstige Verbindlichkeiten 203.190,98 203.190,98 0,00 0,00
davon aus Steuern 203.190,98 203.190,98 0,00 0,00
Vorjahr (253.766,08) (858.409,49) (0,00) (0,00)
davon aus Steuern (235.368,83) (235.368,83) (0,00) (0,00)
Summe 773.297,59 772.503,69 793,90 0,00
Vorjahr (1.738.115,86) (1.734.882,78) (3.233,08) (0,00)

* Angaben gem. § 268 Abs. 5 S.1 HGB;

** Angaben gem. § 285 Nr. 1 Buchst. a) HGB (jeweils im Betrag RLZ > 1 Jahr enthalten)

Messstellenbetrieb Strom:

Verbindlichkeiten davon mit einer Restlaufzeit (RLZ)
Gesamt bis zu 1 Jahr über 1 Jahr * über 5 Jahre **
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 7.235,27 7.235,27 0,00 0,00
Vorjahr (16.132,20) (16.132,20) (0,00) (0,00)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 12.050,74 12.028,88 21,86 0,00
Vorjahr (7.517,10) (7.455,15) (61,95) (0,00)
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
Vorjahr (187.396,92) (187.396,92) (0,00) (0,00)
4. sonstige Verbindlichkeiten 8.834,70 8.834,70 0,00 0,00
davon aus Steuern 8.834,70 8.834,70 0,00 0,00
Vorjahr (14.741,88) (14.741,88) (0,00) (0,00)
davon aus Steuern (14.177,53) (14.177,53) (0,00) (0,00)
Summe 28.120,71 28.098,85 21,86 0,00
Vorjahr (225.788,10) (225.726,15) (61,95) (0,00)

* Angaben gem. § 268 Abs. 5 S.1 HGB;

** Angaben gem. § 285 Nr. 1 Buchst. a) HGB (jeweils im Betrag RLZ > 1 Jahr enthalten)

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die SWS Netze Solingen GmbH, Solingen

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der SWS Netze Solingen GmbH, Solingen, - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SWS Netze Solingen GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG

Prüfungsurteile

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Verteilnetz Strom", "Verteilnetz Gas" und "Messstellenbetrieb Strom" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 30. September 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Der gesetzliche Vertreter ist auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.

Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet hat, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Die Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,

ob der gesetzliche Vertreter seine Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten hat und

ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.

 

Düsseldorf, den 9. November 2023

EversheimStuible Treuberater GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Semelka, Wirtschaftsprüfer

Fuchs, Wirtschaftsprüfer

Angaben zur Feststellung

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023 wurde am 22.11.2023 festgestellt.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

3 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.