Bolte Krane
GmbH
Grasberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
298.889,00 |
776.235,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.707,00 |
451,00 |
| II.
Sachanlagen |
296.182,00 |
775.784,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
215.305,86 |
130.920,26 |
| I.
Vorräte |
3.727,98 |
1.739,10 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
147.908,78 |
67.735,67 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
63.669,10 |
61.445,49 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
15.570,75 |
32.168,72 |
| davon
Disagio |
14.458,59 |
31.159,81 |
| Aktiva |
529.765,61 |
939.323,98 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
116.789,69 |
82.698,27 |
| I.
eingefordertes Kapital |
22.500,00 |
22.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
35.000,00 |
35.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
65.557,30 |
65.557,30 |
| III.
Verlustvortrag |
5.359,03 |
-94.571,54 |
| IV.
Jahresüberschuss |
34.091,42 |
-99.930,57 |
| B.
Rückstellungen |
67.519,00 |
54.017,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
345.456,92 |
802.608,71 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
11.004,40 |
|
| Passiva |
529.765,61 |
939.323,98 |
Anhang
Bolte Krane GmbH, Grasberg
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
1. Allgemeine Angaben
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft i. S. v. § 267 Abs. 1 HGB. Die
Bilanzierung erfolgt nach den Vorschriften der §§
264 ff. HGB für Kapital-gesellschaften.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 274 a, 288 HGB) und für
die Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses
wurden in Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss der Bolte Krane GmbH mit Sitz in
Grasberg (Amtsgericht Walsrode, HRB 206103) wurden nach den
Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches
für kleine Kapitalgesellschaften sowie den Regelungen
des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Er besteht aus der
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde nach
§ 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.
Die Vorschriften des
Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) wurden im
vorliegenden Jahresabschluss angewandt.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden haben sich im Vergleich zum Vorjahr
nicht ergeben.
Die Wertansätze der Vorträge zum 01. Januar
2023 entsprechen denen des Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2022, sodass die Bilanzidentität gewahrt
wird.
Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung
der aufeinander folgenden Bilanzen und Gewinn- und
Verlustrechnungen, wird grundsätzlich beibehalten.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden wird vom Grundsatz der
Unternehmensfortführung (going-concern-Prinzip)
ausgegangen.
Die Bewertungsmethoden sind im Vergleich zum Vorjahr
unverändert geblieben, soweit nicht aufgrund der
Anwendung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG)
zwingend geänderte Bewertungsmethoden anzuwenden
waren.
Die in der Bilanz ausgewiesenen
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Der Grundsatz der Vorsicht sowie das Realisations-
und Imparitätsprinzip wurden beachtet.
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Aktiva
Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungskosten
unter Berücksichtigung planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen
Abschreibungen werden linear nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem
Anschaffungswert bis EUR 800,00 werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt mit
durchschnittlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am
Bilanzstichtag.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
Einkaufspreisen bewertet.
Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter
einem Jahr.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum jeweiligen
Nennwert abzüglich angemessener Pauschal- und
Einzelwertberichtungen.
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
bewertet.
Passiva
Das Kapital wird zum Nennwert abzüglich
ausstehender Einlagen ausgewiesen.
Die ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital
sind noch nicht eingefordert.
Die Kapitalrücklage wurde nach § 272 Abs. 2
Nr. 4 HGB gebildet.
Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage der
neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist
hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gem. §
253 Abs. 1 HGB. Alle Rückstellungen mit einer Laufzeit
von mehr als einem Jahr wurden mit dem von der Deutschen
Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen
Marktzins abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).
Aktive latente Steuern wurden mit passiven latenten
Steuern saldiert.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert.
Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von EUR
17.500,00 (Vorjahr: EUR 59.585,11) eine Restlaufzeit von
mehr als fünf Jahren, in Höhe von EUR 275.748,53
(Vorjahr: EUR 481.086,29), eine Restlaufzeit von einem bis
zu fünf Jahren. In Höhe von EUR 62.208,39
(Vorjahr: 261.937,31) bestanden Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen EUR
23.256,88 (Vorjahr: EUR 48.735,16), davon gegenüber
verbundenen Unternehmen EUR 14.542,05 (Vorjahr: EUR
14.404,41,) davon aus Steuern EUR 6.246,78 (Vorjahr: EUR
40.867,57), davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR
0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
3. Sonstige Angaben
In der Gesellschaft waren 2023 durchschnittlich 6,25
Arbeitnehmer beschäftigt.
Geschäftsführer sind Herr Tobias Bolte,
Grasberg und Herr Daniel Bolte, Grasberg.
Grasberg, 14. November
2024
gez.
Tobias Bolte
gez.
Daniel Bolte
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.11.2024
festgestellt.
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