Burger Elektrosysteme GmbH

Bahnhofstraße 63, 75443 Ötisheim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 511335
Eingetragen
22.5.1998
Branche
Herstellung von elektrischem InstallationsmaterialHerstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen GerätenHerstellung von elektrischen Haushaltsgeräten
Gegenstand
Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Elektrosystemen, insbesondere von elektrotechnischen Anlogen, sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Ralf Burger
seit 9.8.2006
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Burger Elektrosysteme GmbH

Ötisheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 126.727,44 106.902,14
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,50 0,50
II. Sachanlagen 740,00 704,50
III. Finanzanlagen 125.986,94 106.197,14
B. Umlaufvermögen 41.446,27 19.846,77
I. Vorräte 12.450,00 10.200,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 28.996,27 4.090,54
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0,00 5.556,23
C. Rechnungsabgrenzungsposten 312,00 562,06
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 56.210,92 36.896,28
Bilanzsumme, Summe Aktiva 224.696,63 164.207,25

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 62.460,87 76.441,07
III. Jahresfehlbetrag 19.314,64 -13.980,20
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 56.210,92 36.896,28
B. Rückstellungen 94.838,00 45.146,00
C. Verbindlichkeiten 129.858,63 119.061,25
Bilanzsumme, Summe Passiva 224.696,63 164.207,25

Anhang





Anhang zum 31. Dezember 2010


  

A. ALLGEMEINE ANGABEN

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Gesellschaft.
 
  

B. ANGABEN ZUR BILANZIERUNG UND BEWERTUNG EINSCHLIEßLICH STEUERRECHTLICHER MAßNAHMEN

  

I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Der Jahresabschluss der Burger Elektrosysteme GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

Beteiligungen zu Anschaffungskosten
Ausleihungen zum Nennwert


Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

  

II. Sonstige Pflichtangaben

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht.


  

III. Geschäftsführung

Herr Ralf Burger
 

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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