Stammdaten

Register
Amtsgericht Bielefeld HRB 43384
Eingetragen
9.5.2019
Branche
Erbringung von Fundraising-DienstleistungenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist a. die Förderung der Jugendhilfe; b. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege; c. die Förderung der Wohlfahrtspflege; d. die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Jugendhilfe sowie des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege und der Wohlfahrtspflege durch andere steuerbegünstigte Körperschaften des privaten Rechts oder Körperschaften des öffentlichen Rechts. Der Gesellschaftszweck der Förderung der Jugendhilfe sowie des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege und der Wohlfahrtspflege werden verwirklicht insbesondere durch die Unterstützung von schwersterkrankten Kindern und ihrer Familien durch ambulante und stationäre Projekte und Maßnahmen, beispielsweise durch das bundesweite Projekt "Fruchtalarm" auf den onkologischen Stationen der Kinderkliniken. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlage zurück. Diese Beschränkungen gelten nicht für Ausschüttungen im Rahmen der Vorschrift des § 58 Nr. 2 AO an Gesellschafter, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung und der Vornahme der Gewinnausschüttung als steuerbegünstigte Körperschaft anerkannt sind. Auch andere nach den Vorschriften der Abgabenordnung über steuerbegünstigte Zwecke geregelte Zuwendungen und Mittelüberlassungen sind an Gesellschafter nur zulässig, wenn diese selbst als steuerbegünstigte Körperschaft anerkannt sind. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
von Laer Stiftung
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
von Laer Stiftung
Germany
25.000 €
100.00%

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